Zusammenfassung der freiheitsfoo-Demobeobachtung von Protesten gegen den AfD-Bundesparteitag in Hannover, oder: „Warum fragt eigentlich niemand nach, wieso einem Demonstranten durch die Polizei die Beine gebrochen werden?“

Neben vielen anderen bürgerschaftlichen und parlamentarischen Demobeobachtern haben auch wir vom freiheitsfoo die Demonstrationen und Blockaden von Freitag bis Samstag begleitet.

Zur Erläuterung: Bei der Demobeobachtung geht es ausdrücklich nicht um eine politische Bewertung des Demonstrationsgeschehens. Ziel ist die Beobachtung und Dokumentation von Versammlungen und Versammlungsumfeldern mit Blick auf die praktische und tatsächliche Wahrung und Durchsetzung der in Artikel 8 des Grundgesetzes verankerten Versammlungsfreiheit, damit verbunden auch die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz. Häufig steht dabei das polizeiliche Handeln und Verhalten im Vordergrund. Als Demonstrationsbeobachter sind wir keine Teilnehmer der Versammlung, intervenieren nicht in das Demonstrationsgeschehen und beziehen keine Stellung. In Einzel- und Ausnahmefällen stehen wir für neutrale Vermittlungen zwischen Polizei und Versammlung zur Verfügung. Bei besonders krassen Verstößen wenden wir uns mit Hinweisen und Nachfragen dazu an die Polizei vor Ort.

Im Folgenden möchten wir als kurze Zusammenfassung die von uns beobachteten aus unserer Sicht besonders hervorzuhebenden Geschehnisse zusammenfassen. Dieses stellt ausdrücklich keine endgültige oder abschließende Bewertung der Erlebnisse dar, angesichts einiger zum Teil schwer unausgewogenen oder verharmlosenden Berichte von den Protesten erscheint es uns aber wichtig, schon relativ kurzfristig auf Vorgänge und Rechtsverstöße seitens der Polizei hinzuweisen, die bislang keine oder unangemessen wenig öffentliche Beachtung erfahren haben. Wichtig zu wissen ist weiter, dass wir von unserer Gruppe aus nur punktuelle Beobachtungen vornehmen konnten, andere Gruppen waren an anderen Stellen präsent. Unsere Auflistung kann also nicht abschließend oder erschöpfend sein.

freiheitsfoo-Demonstrationsbeobachter wurden alleine aufgrund ihrer (neutralen, die Polizeikräfte nicht behindernden) Beobachtung mehrfach von der Polizei kontrolliert bzw. deren namentliche Identifizierung verlangt und durchgeführt. Wir wurden von der Polizei oft bei unserer Arbeit behindert – bei fragwürdigem oder aus unserer Sicht unzulässigem Verhalten der Polizei war das besonders zu spüren. In einem Fall wurde uns Gewalt angedroht.

Keine der von uns im Vorfeld an Polizei und Versammlungsbehörde gerichteten drei Bitten bzw. Aufforderungen fand bei den Behörden Gehör bzw. wurde umgesetzt: Neben der Behinderung unserer Arbeit konnten wir keinen Vertreter der Versammlungsbehörde vor Ort ausmachen und auch die Polizisten waren nicht identifizierbar gekennzeichnet, ja verweigerten sich sogar in nicht wenigen Einzelfällen der berechtigten direkt vorgetragenen Aufforderung, ihren Namen oder ihre Dienstnummer zu nennen.

Wir haben – stark zusammengefasst – Polizeieinsätze erlebt, die in einigen Fällen Auslöser von Eskalationen gewesen sind. Im Gegenteil dazu haben wir von verbalen Provokationen abgesehen nahezu ausnahmslos friedliche und gewaltlose Versammlungsteilnehmer erlebt.

Mittels in Hannover bis dato unbekannten Anzahl Größe von anlaßlosen Demonstrationsteilnehmer-Kontrollen und -Durchsuchungen, die in vielen Fällen einen entwürdigenden und herablassenden Charakter hatten, hat sich die Polizeidirektion ein fragwürdiges Mittel zur nur scheinlegitimen zeitlichen Festsetzung von Versammlungsteilnehmern erobert. Zugleich erzeugte die Polizei hierdurch eine angeheizte Atmosphäre, die leicht weitere Verletzte zur Folge hätte haben können.

Vorkontrollen, das Auffahren massiver paramilitärischer Polizeiausrüstung, zum Teil mehrreihige „Spaliere“ von Polizisten, die Demonstrationen zu „Wanderkesseln“ mutieren ließen, die damit einhergehende abschreckende Wirkung, sich an der Versammlung zu beteiligen, häufige Behinderungen der Außenwirkung der Versammlungen durch polizeiliches Abdecken von Transparenten, unzulässige Videoüberwachungen friedlicher Demos hinderten die Menschen häufig und effektiv daran, ihr Grundrecht auf freien Protest wahrnehmen zu können.

Zivile Polizeibeamte mischten sich zuwider den Regeln der Nds. Versammlungsgesetzes unter die Demonstranten und belauschten diese. Ob diese ggf. sogar als „agent provocateur“ aufgetreten sind, können wir nicht beurteilen oder belegen.

Schließlich der völlig unverhältnismäßige Einsatz von Polizeigewalt bei der Räumung von Blockaden.

Besonders eklatant ist der Vorfall, bei dem einem friedlichen und wehrlosen Demonstranten durch außer Kontrolle geratene Polizisten einer oder beide Unterbeine kompliziert gebrochen worden sind. Außer der „taz“ und dem nachfolgend der NDR – beide allerdings auch erst mehr als zwei ganze Tage nach dem Vorfall! – hat sich bis zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Blogbeitrages offenbar keine weitere Zeitung, kein Radio- oder Fernsehsender die Frage gestellt, wie es dazu kommen konnte, dass einem Demonstranten eine derart schwere Körperverletzung erleiden musste. Mehrfacher Beinbruch als selbstverschuldete Verletzung? o_O Stattdessen zitieren viele Sender und Zeitungen große Teile der Polizeiverlautbarungen ohne eigene Gedanken oder Nachforschungen dazu anzustellen.

Mit Bezug auf diesen Vorfall wirkt eine Nachricht des Deutschlandfunks von gestern abend beispielsweise wie der blanke Hohn. Darin heißt es:

„Bei Zusammenstößen wurden mindestens ein Demonstrant und ein Polizist verletzt.“

Alleine bei einer einzelnen, von uns selber beobachteten Blockaden-Räumung sind schätzungsweise Dutzende von Demonstranten von der Polizei unnötigerweise mindestens leicht verletzt worden. Dass diese Menschen in keiner Polizeistatistik auftauchen, jede noch so kleine Verletzung bei Polizeikräften allerdings pauschal zu einem „verletzten Polizisten“ führt, müsste derartige Meldungen mit der Nennung von vergleichenden Verletztenzahlen eigentlich von ganz alleine verbieten.

Wir wurden am gesamten Wochenende den Eindruck nicht los, als ginge es nicht unerheblichen Teilen von Polizeikräften oder -führung darum, die Demonstranten so viel zu schikanieren wie möglich. Neben den schon kritisierten diskriminierenden Vorkontrollen sind hier beispielhaft die Teileinkesselung der Abschlußdemo auf dem Georgsplatz oder die von uns beobachtete und dokumentierte Ingewahrsamsnahme von Personen aufgrund der Tatsache, dass diese von Wasserwerfern nass gewordene Kleidung trugen, zu benennen.

Das von uns gesammelte Bild-, Ton- und Filmmaterial werden wir den von Polizeigewalt betroffenen Menschen bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Verfügung stellen.

Nachfolgend die etwas genauere Auflistung wesentlicher Beobachtungen von uns in chronologischer Reihenfolge. Wir behalten uns vor, nicht alle von uns erlebten und dokumentierten Vorgänge und Details hier zu veröffentlichen.

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Zum bevorstehenden Demonstrations-Wochenende anläßlich des AfD-Bundesparteitags: Demobeobachtungen und drei Forderungen an Polizei und Versammlungsbehörde

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Quelle: Störfaktor

Am kommenden Wochenende (2.-3.12.2017) hält die AfD im Hannoverschen Congress Centrum (HCC) einen Bundesparteitag ab. Aus diesem Grunde rufen zahlreiche Gruppen zu Demonstrationen, Mahnwachen und Blockaden auf. Es wird dazu – und nicht nur von uns! – unabhängige Demonstrationsbeobachtungen geben.

Demonstrationsbeobachter begleiten Versammlungen, nehmen aber nicht an diesen teil und beeinflussen diese nicht. Sie dokumentieren polizeiliches und weiteres staatliches Handeln um etwaige rechtswidrige Polizeigewalt und unverhältnismäßige Beschränkungen des Demonstrations-Grundrechts belegen und einer nicht selten einseitigen, polizeifreundlichen Berichterstattung etwas entgegenhalten zu können.

Im Zuge einer schriftlichen Auseinandersetzung mit der Polizeidirektion Hannover haben wir heute drei Forderungen an die Polizei und an die Versammlungsbehörde Hannover gestellt:

  1. Fairer Umgang mit den Demobeobachtern und die Durchsetzung des Rechts auf freie und neutrale Dokumentation etwaig kritikwürdigen polizeilichen Verhaltens, entsprechend nationaler Rechtssprechung und internationaler Richtlinien (z.B. OSZE).
  2. Begleitung des polizeilichen Handelns vor Ort durch die sachkompetente Versammlungsbehörde.
  3. Individuelle, aber pseudonymisierte – also das Persönlichkeitsrecht schützende – Kennzeichnung aller Polizisten und Polizistinnen, die am folgenden Wochenende in diesem Zusammenhang eingesetzt werden. (Das fordern nicht nur wir, sondern auch der Europäische Menschengerichtshof und die OSZE.)

Wir werden über unsere Erfahrungen mit dem Wochenende und der Umsetzung unserer Forderungen berichten.

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500 Bodycams für Niedersachsen: Vom endgültigen Scheitern eines über einjährigen Versuchs, mit der niedersächsischen SPD in einen sachlichen und konstruktiven Diskurs zu treten

Eine BodyCam an einem Bundespolizisten in Berlin.

Oder: Intransparenz, Verschleppung und Verlogenheit der niedersächsischen Innenpolitik

Als vor rund einer Woche der Koalitionsvertrag der frischen rot-schwarzen Landesregierung für Niedersachsen bekannt wurde überraschte der autoritative Charakter des Abkommens nicht und ließ uns aber trotzdem ein wenig erschrocken zurück.

Im folgenden Beitrag möchten wir uns ganz speziell mit einer einzigen der vielen schlechten Nachrichten für die Freiheits- und Menschenrechte befassen, und zwar mit der Absicht bzw. der bereits ohne öffentliche Diskussion durchgesetzten Praxis der massenhaften Einführung von Bodycams für die niedersächsische Streifenpolizei. Doch eigentlich geht es noch nicht einmal darum, sondern wie die BodyCams innerhalb des letzten Jahres ohne öffentliche Diskussion und unter Vertröstung kritischer Nachfragen heimlich zu einem Faktum des polizeilichen Alltags in Niedersachsen gemacht worden sind.

Die Einführung von BodyCams für die Polizei beobachten wir bereits seit 2013 und spätestens seit der Diskussion um ein neues Polizeigesetz für Niedersachsen wurde auch in diesem Bundesland darüber diskutiert, wenn auch hinter verschlossenen Türen. Seit wir im Oktober 2016 zu einer Stellungnahme dazu eingeladen worden sind beschäftigt uns das Thema noch einmal mehr und genau so lang versuchen wir beharrlich – wenn auch im Endeffekt ergebnislos und enttäuscht – mit den Großparteien dazu in einen konstruktiven Dialog zu treten. Insbesondere das stete Hinhalten des in der niedersächsischen SPD für das Thema zuständigen Innenpolitikers Karsten Becker sowie die eigenmächtige Schaffung von unumkehrbaren Fakten durch den SPD-Innenminister Boris Pistorius möchten wir im folgenden dokumentieren.

Die gesamte Geschichte belegt, dass es zumindest seitens der SPD und der CDU keinerlei Interesse daran gibt, bei möglicherweise umstrittenen Fragen rund um die so genannte „Innere Sicherheit“ die Öffentlichkeit oder gar kritische Stimmen aus der Zivilgesellschaft zu hören und in die Entscheidungsfindung einfließen zu lassen.

Doch hier die gesamte Chronologie des Scheiterns bzw. Scheitern-Lassens:

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ZITiS-Errichtungserlass veröffentlicht

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Jetzt geht‘s los! Die große Koalition in Niedersachsen zeigt mit der Vorlage ihres Koalitionsvertrags ihr wahres Antlitz.

Ein Gastbeitrag.

Einleitende Anmerkung der Redaktion: Vor zwei Tagen hat die sich überraschend schnell zusammengefundene SPD-CDU-Landesregierung Niedersachsens nach nur zwei Wochen Verhandlungen ihren 140 Seiten starken Koalitionsvertrag veröffentlicht. Dessen Inhalt zu den Fragen der so genannten „Inneren Sicherheit“ liest sich aus der Sicht der Freiheits- und Menschenrechte wie das düstere Bild eines dystopischen Romans. Aus unserer Sicht relevante Auszüge, so kompakt wie möglich zitiert, finden sich hier. Auf diesen Koalitionsvertrag bezieht sich der folgende Gastkommentar, der unsere Redaktion erreichte und den wir hiermit gerne veröffentlichen.

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Slaughterbots – Ein dunkler Blick in eine möglicherweise nahe Zukunft mit autonom tötenden Maschinen

Das „Future of Life Institute“ führt mit einem kurzem Videofilm deutlich vor Augen, welche Risiken mit der Entwicklung und Etablierung autonom enscheidender und handelnder Maschinen/Systeme einher gehen.

Als kurzer Einstieg für alle interessant und ansehenswert, die sich mit dieser Diskussion bislang noch nicht viel beschäftigt haben. Aber auch für alle anderen.

Am Ende des Films kommt der renommierte KI-Forscher Stuart Russell mit einem mahnenden Appell zu Wort.

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Zum gesetzlich neu geregelten Zwang, bei der Polizei auf Zuruf/Einladung persönlich erscheinen zu müssen: Theorie und Praxis sowie eine Stellungnahme der Polizei Hannover

Weitestgehend von der Öffentlichkeit unbemerkt hat die Bundesregierung im Juni dieses Jahres eine Änderung des § 163 Absatz 3 der Strafprozessordnung durchgeführt. Die möglichen praktischen Folgen der auf den ersten Blick unwesentlich erscheinenden semantischen Ergänzung sind aber wesentlich:

Wer nun von der Polizei zu einer Zeugenaussage eingeladen wird, kann bzw. darf sich dieser Vorladung nicht mehr entziehen. Wer nicht von selber zur Polizei geht, kann (z.B. vom Arbeitsplatz weg) zwangsweise abgeholt und vorgeführt werden. Das Erscheinen auf der Polizeiwache war bislang freiwillig, eine Verpflichtung bislang nur dann gegeben, wenn die Staatsanwalt zu einem Verhör vorgeladen hatte. (Nebenbei: Worum es in der Befragung geht, zu der die Polizei einlädt, gibt diese im Ladungsschreiben häufig gar nicht an – eine weiteres Mittel der Einschüchterung und Verunsicherung von Menschen, mit dem die Polizei ganz bewusst und absichtlich arbeitet.)

Wie die neue Regelung in der Praxis tatsächlich angewendet wird, ist noch nicht klar. Zu befürchten und erfahrungsgemäß leider auch zu erwarten ist aber schon jetzt, dass die Polizei diese ihr neu eingeräumte Befugnis zur Repression, also zur Einschüchterung von unschuldigen Menschen einsetzen wird. Das Gesetz ist dermaßen unscharf formuliert, dass den Polizeien seitens der Staatsanwaltschaften große Freiheiten zugestanden werden können:

Ob und wen die Polizei zum notfalls mittels Zwang durchgesetzten Erscheinen auffordern bleibt ihr ebenso überlassen wie die Frage, innerhalb welcher Frist der oder die Vorgeladene auf der Polizeiwache oder bei der Kriminalpolizei erscheinen muss. Auch definiert das Gesetz nicht, ob diese „Einladung“ unbedingt schriftlich erfolgen muss oder ob vielleicht sogar eine telefonische Vorladung der Gesetzesgrundlage genüge tut.

Wir haben bei der Polizei konkret nachgefragt, wie man dort mit dem neuen § 163 StPO umgehen wird. Zu den drei gesetzlich ungeklärt gebliebenen und zur Unterdrucksetzung von Menschen einsetzbaren Punkten (Pauschale Befugniserteilung für polizeiliche Vorladungen durch die Staatsanwaltschaft, kurze Fristen der Vorladung, etwaige Zulässigkeit einer lediglich telefonisch oder mündlich ausgesprochenen Vorladung) nimmt die Polizeidirektion Hannover wie folgt Stellung:

  1. Pauschale Befugniserteilungen der Staatsanwaltschaften sind möglich.
  2. Vorladungen sollen „so zeitnah wie möglich“ erfolgen.
  3. Vorladungen sollen ausschließlich in schriftlicher Form erfolgen.

Falls die polizeiliche Vorladungspraxis wie beauskunftet erfolgen wird, würden bei der hannoverschen Polizei also immerhin zwei der zuvor theoretisch beschriebenen drei Befürchtungen Wirklichkeit werden (können).

Was ist nun mit dem Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrecht?

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Toll Collect bläst Pressekonferenzen zum Ausbau der Überwachungs-Infrastruktur ab – aus Mangel an Interesse oder mangels funktionierender Technik?

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Mit Sicherheit gegen die Freiheit

Ein Gastbeitrag.

Bild „Castor 2011 – Monte Göhrde“ von Libertinus unter Creative Commons Lizenz CC-BY-SA 3.0

In Niedersachsen klopfen sich nach der Landtagswahl nun Rot und Schwarz geradezu freundschaftlich auf die Schultern, um sich ihrer Fähigkeit zur gemeinsamen Übernahme der Regierungsverantwortung zu versichern. Und dieser schöne Konsens kommt gar nicht von ungefähr. Vor allem im aktuell allseits beliebten Politikfeld der Inneren Sicherheit findet hier gerade zusammen, was offenbar zusammen gehört. Nicht erst in Wahlkampfzeiten (wobei Konturen im Sinne von Anfang und Ende im gegenwärtigen politischen Geschehen kaum mehr auszumachen sind) reklamierten Rote wie Schwarze in der selbst gewählten Rolle des Hardliners ihre jeweilige Deutungshoheit in Fragen der Inneren Sicherheit mit Forderungen nach immer noch mehr vom Selben. Über die Fortsetzung der personellen und materiellen Aufrüstung der Polizei und eine noch weiter reichende Verschärfung ihrer Eingriffsinstrumentarien besteht schon grundsätzlich Einigkeit und über Marginalien, wie die Frage, ob es für ein sicheres Leben in Niedersachsen nun erneut nur tausend oder vielleicht doch besser dreitausend neue PolizistInnen braucht, wird man sich sicher einig.

Ein kritischer Blick auf Zahlen und Fakten stört da nur. Von einer marginalisierten Opposition im Parlament ist in künftigen GroKo-Zeiten wohl auch kaum wirksamer Widerspruch zu erwarten, zumal auch bei Jamaika im Bund die Protagonisten der betreffenden Farbpalette in vergleichsweise großer Einigkeit einem dringenden Bedarf an mehr Polizei und einer Ausweitung der Videoüberwachung fleißig das Wort reden. Umso mehr gilt es, aus der Zivilgesellschaft die Stimme zum Protest zu erheben, den Finger aus kritischem Blickwinkel immer wieder neu in die Wunde zu legen und gegen „das krakenhafte Anwachsen der kontrollierenden Staatsmacht und das gleichzeitige Verschwinden des intimen Raums“ (Javier Marias) zu opponieren.

Hier ein Beispiel für konkrete Anknüpfungspunkte im kritischen Diskurs:

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Von der „Befriedigung des subjektiven Sicherheitsbedürfnisses der Fahrgäste“ in Bussen und Bahnen

Über den gefühlten Tiefpunkt gerichtlicher Rechtssprechung in Deutschland, wonach das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit der flächendeckenden Videoüberwachung des öffentlichen Raums prinzipiell keine besonderen Probleme zu erkennen meint und der Verbesserung des subjektiven (!) Sicherheitsempfindens der Überwachten einen Argumentationswert zugemessen hat, darüber haben wir bereits vor einiger Zeit ausführlich berichtet.

Das Gericht hat nun vor kurzem mit einigen Wochen Verspätung die gesamte Urteilsschrift veröffentlicht.

Mit Blick auf den zuletzt genannten Punkt, wonach eine gar nicht vorhandene, aber subjektiv empfundene verbesserte Sicherheitslage laut Gericht als Argument dienen darf, um die Grundrechte aller Menschen, die Busse und Bahnen benutzen, einzuschränken und zu betrüben, möchten wir aus dem Urteil die uns wesentlich erscheinenden Zeilen zu dieser Haltung der Richter aus Lüneburg zitieren und weiter verbreiten.

In den von uns gewählten Urteilsausschnitten wird auch deutlich, wie weit die im letzten Jahr wirksam gewordene, durch die Bundesregierung vollführte Erweiterung des für Videoüberwachung zuständigen Gesetzesparagraphen § 6b BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) wirkt. Diese auf den ersten Blick recht harmlos daherkommende Ergänzung wurde durch das Bundesinnenministerium unter Herrn de Maiziere euphemistisch als „Videoüberwachungsverbesserungsgesetz“ bezeichnet. Das Gericht übernimmt diesen Neusprech ohne Zucken.

Hier nun die Ausschnitte aus dem Urteilstext – die Hervorhebungen stammen von uns:

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