
Bildquelle: Demokratie in Bewegung
In Niedersachsen möchten SPD und CDU schleunigst ein neues Polizeigesetz („NPOG“) installieren, an dem es allerdings viel Kritik gibt.
Nun meldet sich die sich derzeit in der Oppositionsrolle befindliche FDP zu Wort und kündigt „den Gang zum Bundesverfassungsgericht an, falls der Gesetzentwurf nicht geändert wird.“ Auf den Seiten der Niedersächsischen FDP ist dazu noch gar nichts zu erfahren, der dieses vermeldende Beitrag der Hannoverschen Monopolzeitung versteckt sich im Gesamten noch hinter eine Paywall.
Doch davon unabhängig möchten wir schon einmal kurz zusammenfassen, welche Haltung die FDP zu einzelnen Punkten des NPOG-Entwurfes einnimmt, wenn man deren Verlautbarungen zur „inneren Sicherheit“ der letzten eineinhalb Jahre zu Rate zieht.
Was von einer FDP-Verfassungsbeschwerde gegen das NPOG – falls sie denn rechtlich möglich und zulässig wäre und wenn sie denn tatsächlich erfolgen würde – nicht zu erwarten ist:
- Keine Abkehr vom „Gefährder“-Denksytem mit allen Folgen eines polizeilichen Paradigmenwechsels und der Entwicklung hin zu einer politischen Polizei.
- Keine Abkehr von der Einführung von Meldeauflagen, Kontakt- und Aufenthaltsverbot.
- Keine Abkehr vom Inlandsgeheimdienst („Verfassungsschutz“), sondern stattdessen sogar dessen Stärkung und länderübergreifende Vernetzung/Verschmelzung.
- Keine Abkehr von den das Trennungsgebot zersetzenden gemeinsamen Zentren von Polizei und Geheimdiensten (z.B. GTAZ).
- Keine Abkehr vom Ausbau von EU-Polizei- und EU-Geheimdienst-Strukturen.
- Keine Abkehr vom Prinzip, dass Menschen, die zwar schon mal vor Gericht standen, die aber nicht verurteilt worden sind, besonders erfasst, überwacht und benachteiligt werden.
- Keine Abkehr vom Prinzip „Präventivgewahrsam“, also dem Einsperren von Menschen, die gar keine Straftat begangen haben, denen man aber (unter z.T. sehr fragwürdigen Rahmenbedingungen) vorwirft, darüber nachzudenken.
- Keine Abkehr vom Aberglauben des Nutzens von Videoüberwachung, jedoch weiterhin deren rechtlich fragwürdiger Einsatz angeblich im Sinne einer besseren Aufklärung von nicht zu verhindernden Straftaten.
- Keine Abkehr vom Irrglauben des Sinns polizeilicher BodyCams.
- Keine Abkehr von der Praxis massenhafter DNA-Analyse mit den damit verbundenen Speicherungen personenbezogener DNA-Daten.
- Keine Abkehr vom Wahnsinn des Ausbaus von „Cyber-Abwehrzentren“, die vielfach und in verstärktem Maße zu offensiven „Gegenhacks“ tendieren, also selber wieder Anlaß für weitere Hackerangriffe liefern bzw. diese provozieren.
Äußerst widersprüchlich zeigt sich die FDP zudem in ihrer Haltung zum „kleinen und großen Staatstrojaner“:
Im Februar 2017 heißt es (in einem inzwischen bis dato nicht mehr allgemein verfügbaren Positionspapier der nds. FDP):
„Es bedarf nach jetzigem Stand einer sog. Quellen-TKÜ oder einer Online-Durchsuchung.“
Im Zuge der trendig gewordenen pauschalen Kritik an Polizeigesetzen liest es sich dagegen in einer Pressemeldung der FDP Niedersachsen vom 10.8.2018 diametral anders:
„Für verfassungswidrig halte er [Stefan Birkner, FDP-Fraktionsvorsitzender, Anm. der Redaktion] außerdem die geplanten Eingriffe in informationstechnische Systeme in Form von Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchungen. „Um sogenannte Staatstrojaner nutzen zu können, müssen Sicherheitslücken im System offen gehalten werden. Der Staat gefährdet also bewusst die digitalen Infrastrukturen von Unternehmen, Privatpersonen oder gar Institutionen wie Krankenhäusern, statt diese zu schützen. Das sind daher rechtspolitisch die falschen Instrumente“, führt Birkner aus.“
Hat die FDP zumindest in diesem Punkt dazugelernt? Und ist dieser Lerneffekt nachhaltig?
Für alle, die sich eine eigene Meinung bilden möchten nachfolgend die Quellen für die vorangegangenen Aussagen und Behauptungen:












