Gastbeitrag: NoNPOG einmal aus anderer Perspektive

Trotz der vielen und vielfältigen kritischen Stellungnahmen zum NPOG, in dem zwischenzeitlich sogar die vom Gesetzgeber selbst beschäftigten Fachleute (Gesetzgebungs- und Beratungsdienst im niedersächsischen Landtag) offene Fragen und Probleme sehen, hat Ministerpräsident Weil im Interview schon mal klar gemacht, dass aus Sicht der rot/schwarzen Landesregierung kein Änderungsbedarf besteht. Richtig möchte man mit Emphase entgegnen: der Gesetzentwurf gehört nicht geändert, er gehört komplett in die Tonne. Doch weit gefehlt, denn angesichts der Mehrheitsverhältnisse und einer offenbar längst ausgegebenen Fraktionsräson im Regierungslager wird es wohl so kommen, das NPOG. Es wird eine vollkommen neue Dimension des Vorgehens des Staates gegen sogenannte Gefährder eröffnen und damit selbst zum größten Gefährder: nämlich der unserer Freiheit. Und doch bleibt die Bedrohung bei vielen Menschen offenbar abstrakt, erscheint ihnen wenig greifbar. Die Sorge vor dem überambitionierten Staat, der erratisch das Portfolio seiner Befugnisse ins Uferlose ausdehnt, ist ja irgendwie auch ein alter Hut. Gab es doch schon immer und dennoch registriert die Mehrzahl der Bürger*innen keine konkreten Eingriffe. Es scheint etwas schwer verständlich, was nun genau die veränderte Dimension im künftigen Überwachungsportfolio der Polizei sein soll.

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Die FDP zieht medial gegen das geplante neue Polizeigesetz Niedersachsens zu Felde. Doch was darf man davon überhaupt erwarten?

In Niedersachsen möchten SPD und CDU schleunigst ein neues Polizeigesetz („NPOG“) installieren, an dem es allerdings viel Kritik gibt.

Nun meldet sich die sich derzeit in der Oppositionsrolle befindliche FDP zu Wort und kündigt „den Gang zum Bundesverfassungsgericht an, falls der Gesetzentwurf nicht geändert wird.“ Auf den Seiten der Niedersächsischen FDP ist dazu noch gar nichts zu erfahren, der dieses vermeldende Beitrag der Hannoverschen Monopolzeitung versteckt sich im Gesamten noch hinter eine Paywall.

Doch davon unabhängig möchten wir schon einmal kurz zusammenfassen, welche Haltung die FDP zu einzelnen Punkten des NPOG-Entwurfes einnimmt, wenn man deren Verlautbarungen zur „inneren Sicherheit“ der letzten eineinhalb Jahre zu Rate zieht.

Was von einer FDP-Verfassungsbeschwerde gegen das NPOG – falls sie denn rechtlich möglich und zulässig wäre und wenn sie denn tatsächlich erfolgen würde – nicht zu erwarten ist:

  • Keine Abkehr vom „Gefährder“-Denksytem mit allen Folgen eines polizeilichen Paradigmenwechsels und der Entwicklung hin zu einer politischen Polizei.
  • Keine Abkehr von der Einführung von Meldeauflagen, Kontakt- und Aufenthaltsverbot.
  • Keine Abkehr vom Inlandsgeheimdienst („Verfassungsschutz“), sondern stattdessen sogar dessen Stärkung und länderübergreifende Vernetzung/Verschmelzung.
  • Keine Abkehr von den das Trennungsgebot zersetzenden gemeinsamen Zentren von Polizei und Geheimdiensten (z.B. GTAZ).
  • Keine Abkehr vom Ausbau von EU-Polizei- und EU-Geheimdienst-Strukturen.
  • Keine Abkehr vom Prinzip, dass Menschen, die zwar schon mal vor Gericht standen, die aber nicht verurteilt worden sind, besonders erfasst, überwacht und benachteiligt werden.
  • Keine Abkehr vom Prinzip „Präventivgewahrsam“, also dem Einsperren von Menschen, die gar keine Straftat begangen haben, denen man aber (unter z.T. sehr fragwürdigen Rahmenbedingungen) vorwirft, darüber nachzudenken.
  • Keine Abkehr vom Aberglauben des Nutzens von Videoüberwachung, jedoch weiterhin deren rechtlich fragwürdiger Einsatz angeblich im Sinne einer besseren Aufklärung von nicht zu verhindernden Straftaten.
  • Keine Abkehr vom Irrglauben des Sinns polizeilicher BodyCams.
  • Keine Abkehr von der Praxis massenhafter DNA-Analyse mit den damit verbundenen Speicherungen personenbezogener DNA-Daten.
  • Keine Abkehr vom Wahnsinn des Ausbaus von „Cyber-Abwehrzentren“, die vielfach und in verstärktem Maße zu offensiven „Gegenhacks“ tendieren, also selber wieder Anlaß für weitere Hackerangriffe liefern bzw. diese provozieren.

Äußerst widersprüchlich zeigt sich die FDP zudem in ihrer Haltung zum „kleinen und großen Staatstrojaner“:

Im Februar 2017 heißt es (in einem inzwischen bis dato nicht mehr allgemein verfügbaren Positionspapier der nds. FDP):

„Es bedarf nach jetzigem Stand einer sog. Quellen-TKÜ oder einer Online-Durchsuchung.“

Im Zuge der trendig gewordenen pauschalen Kritik an Polizeigesetzen liest es sich dagegen in einer Pressemeldung der FDP Niedersachsen vom 10.8.2018 diametral anders:

„Für verfassungswidrig halte er [Stefan Birkner, FDP-Fraktionsvorsitzender, Anm. der Redaktion] außerdem die geplanten Eingriffe in informationstechnische Systeme in Form von Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchungen. „Um sogenannte Staatstrojaner nutzen zu können, müssen Sicherheitslücken im System offen gehalten werden. Der Staat gefährdet also bewusst die digitalen Infrastrukturen von Unternehmen, Privatpersonen oder gar Institutionen wie Krankenhäusern, statt diese zu schützen. Das sind daher rechtspolitisch die falschen Instrumente“, führt Birkner aus.“

Hat die FDP zumindest in diesem Punkt dazugelernt? Und ist dieser Lerneffekt nachhaltig?

Für alle, die sich eine eigene Meinung bilden möchten nachfolgend die Quellen für die vorangegangenen Aussagen und Behauptungen:

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Zum Ende der mündlichen Anhörungen zum NPOG: Ein Juristen-Knaller zum Abschluss, ein Fazit und … die Veröffentlichung aller schriftlichen Stellungnahmen [UPDATE]

Innenausschuss-Anhörung am 16.8.2018 in Hannover.

Am vergangenen Donnerstag lief der dritte und letzte Tag der mündlichen Anhörungen des Niedersächsischen Innenausschusses zum von SPD und CDU geplanten neuen Polizeigesetz für Niedersachsen („NPOG“).

In diesem Zuge kam es zum Ende der Anhörungen zu einem Knaller durch den parlamentarischen juristischen Gesetzgebungs- und Beratungsdienst (GBD), über den wir erstens berichten möchten.

Zum zweiten wagen wir ein kurzes Fazit der dreitägigen Anhörungen unter Berücksichtigung der weiterhin zugrundeliegenden von vielen Angehörten vorher abgegebenen schriftlichen Stellungnahmen zum NPOG, die wir hiermit drittens erstmals vollständig der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.

Im Einzelnen:

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Auch eine Form der Stimmungsmache: CDU Niedersachsen lädt Rainer Wendt und massenweise Vertreter der Polizeiinteressen zu den Anhörungen zum neuen Polizeigesetz Niedersachsens ein [UPDATE]

Anhörung des Innenausschusses zum NPOG-E am 9.8.2018. Bildquelle: NDR-Fernsehbericht dazu (Screenshot)

Letzte und diese Woche fanden/finden die mündlichen Anhörungen vor dem Innenausschuss des Niedersächsischen Landtags zum sehr umstrittenen neuen Landespolizeigesetz (NPOG) statt. Doch wer darf dort eigentlich alles vortragen bzw. wer entscheidet das? Das sind die Landtagsfraktionen bzw. die von ihnen in den Ausschuss entsendeten Mitglieder – diese dürfen die zur Abgabe einer Stellungnahme Eingeladenen vorschlagen bzw. bestimmen.

Unter der langen Liste der Eingeladenen finden sich ein paar bemerkenswerte Personen bzw. Gruppen.

Drei Beispiele:

1.) Rainer Wendt: Bezeichnet Menschen, die vor Gericht ihre Grundrechte einklagen als „Karlsruhe-Touristen“. Sitzt einer Polizeiinteressengemeinschaft vor, deren Mitglieder es sich z.T. nicht vorstellen können, dass es „racial profiling“ in der Polizei gibt. Findet Bodycams, Taserwaffen und Pfefferspray toll. Verunglimpft gerne Andersdenkende und erhielt Lohn als Hauptkommissar, ohne dafür überhaupt zu arbeiten.

2.) Brain Plug GmbH & Co. KG (ehemals „CroudWatch“): Ein Unternehmen aus Braunschweig, das sich auf Videoüberwachung von Fußballfans in Stadien und der automatisierten Auswertung der Überwachungsbilder spezialisiert hat. Was hat ein dermaßen einseitig ausgerichtetes und auf die Maximierung von Gewinn zielendes Unternehmen in einer politischen und juristischen Debatte um das NPOG zu suchen? Das erinnert fatal an die Einladung des Taser-Konzerns zur mündlichen und schriftlichen (geheimen!) Stellungnahme zum vorherigen rot-grünen Polizeigesetzentwurf, der nie Gesetzeskraft erlangt hat. Ein politischer Skandal!

3.) Mattias Fischer: Manch einer wunderte sich in der Anhörung vom vergangenen Donnerstag über die Rolle dieses Herrn Fischer als Professor der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung, war er zuletzt doch, wie uns das Landesdatenschutzamt Niedersachsens auf Nachfrage hin bestätigte, doch Pressesprecher der Niedersächsischen Landesdatenschutzbeauftragten gewesen. Was für ein Karrieresprung und Rollenwechsel!

Aber: Wer genau hat die eigentlich alle eingeladen?

Die Landtagsverwaltung gab sich auf eine frühere Frage, welche der Eingeladenen durch welche Landtagsfraktion zur Anhörung vorgeschlagen worden sind noch relativ zugeknöpft bzw. ausweichend, auch das Innenministerium konnte diese Frage nicht beantworten. So haben wir alle Fraktionen angeschrieben und nachgefragt, wer durch sie jeweils eingeladen worden ist.

Freundlicherweise hat uns die FDP die vollständige Liste der Eingeladenen samt Zuordnung der einladenden Fraktion zukommen lassen, die wir hiermit in aufgeschlüsselter Form öffentlich machen. (Die anderen Fraktionen haben auf unsere Anfrage bis dato inhaltlich noch gar nicht geantwortet!)

Vorab als Spoiler: Alle drei vorgenannten Personen und Gruppen wurden durch die CDU eingeladen.

Aber nun die Auflistung im Detail und in Gänze:

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Mündliche NPOG-Anhörungen im Innenausschuss des Nds. Landtags – Wer der dazu Eingeladenen hat abgesagt oder gar nicht Stellung bezogen?

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Dokumentiert: Unser Beitrag zur heutigen mündlichen Anhörung zum geplanten neuen Polizeigesetz in Niedersachsen (NPOG)

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Veröffentlicht: Die ergänzende freiheitsfoo-Stellungnahme zum NPOG von Andreas Hüttl

freiheitsfoo-Variante einer Grafik von Digitalcourage-Braunschweig (CC-BY-SA)

Heute begannen die insgesamt drei Tage lang dauernden Anhörungen zum neuen Polizeigesetz für Niedersachsen. Auch das freiheitsfoo darf dort seine Ansichten und Meinungen zum „NPOG“ vorbringen und neben der bereits vor einigen Tagen veröffentlichten freiheitsfoo-Stellungnahme ergänzen wir diese heute mit einem weiteren Baustein, einer lesenswerten Stellungnahme des Strafrechtlers Dr. Andreas Hüttl, die wir hiermit veröffentlichen.

Ebenso haben bereits (vorgestern) der CCC und (gestern) netzpolitik.org ihre schriftlichen Stellungnahmen zum NPOG öffentlich gemacht – obwohl das der Landtagsverwaltung bzw. den dahinter stehenden politischen Kräften nicht lieb ist.

Nachfolgend ein paar (wenige) Auszüge aus der 8seitigen freiheitsfoo-Stellungnahme von Herrn Hüttl, die aus unserer Sicht besonders wichtige Aspekte beinhalten (Hervorhebungen durch unsere Redaktion):

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Niedersachsen: Wie verhindert man eine öffentliche und kritische Debatte zum neuen Polizeigesetz? Fünf Strategien.

Der niedersächsische Landtag an einem Freitag Mittag, kurz vor Feierabend.

Ist mediale Aufmerksamkeit, ja gar eine offene und kritische Diskussion zu einem Gesetzesvorhaben nicht erwünscht, so gibt es verschiedene Möglichkeiten, diese zu unterbinden. Der Niedersächsische Landtag gibt sich derzeit viel Mühe, darin die Meisterschaft zu erringen.

Fünf der Strategien, das neue Polizeigesetz für Niedersachsen (NPOG) so weit wie möglich ohne Öffentlichkeit oder zumindest ohne fundierte sachliche Diskussion/Kritik durchzudrücken:

1.) Dem „Gegner“ keine Zeit lassen.
2.) Für Waffenungleichheit sorgen.
3.) Maximale Intransparenz praktizieren.
4.) Sachliche Auseinandersetzungen verhindern.
5.) Inhaltliche Nebelkerzen zünden.

Im Einzelnen und etwas ausführlicher:

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Aktualisiertes Programm der Anhörung des Innenausschusses in Niedersachsen zum geplanten neuen Polizeigesetz

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Jetzt ganz öffentlich: Breites Bündnis #noNPOG gegen das neue Polizeigesetz Niedersachsens ruft zu Widerstand gegen autoritäre Tendenzen und zur Großdemo am 8.9.2018 auf

Gestern hat sich das breite Bündnis #noNPOG, das sich gegen das von SPD und CDU für Niedersachsen geplante neue Polizeigesetz wendet, mit einer ersten Pressemitteilung öffentlich zu Wort gemeldet.

Das freiheitsfoo ist Teil des #noNPOG-Bündnisses.

Pressemitteilung

Gründung des Bündnisses #noNPOG – Nein zum neuen niedersächsischen Polizeigesetz!

In Niedersachsen hat sich ein Bündnis gegen das geplante neue niedersächsische Polizeigesetz gegründet.

Gemeinsam mit den großen Protestdemonstrationen in Bayern und Nordrhein-Westfalen stellen sich auch hier in Niedersachsen viele Menschen gegen die Verschärfungen des Polizeigesetzes.

Der Entwurf der Landesregierung sieht einen massiven Abbau an Grund- und Freiheitsrechten der Bevölkerung vor. Dagegen wehren wir uns. Dem Bündnis haben sich bereits etliche Vereine, Parteiorganisationen, Gewerkschaften sowie Gruppen und Einzelpersonen angeschlossen. Eine aktuelle Unterstützer*innenliste finden Sie weiter unten.

Das Bündnis plant eine Informations- und Mobilisierungskampagne gegen das Gesetzesvorhaben mit dem Höhepunkt einer landesweiten Großdemonstration am 8.9.2018 in Hannover. Im Vorfeld werden in vielen niedersächsischen Städten am 18.8.2018 dezentrale Aktionstage und weitere Informationsveranstaltungen stattfinden.

Dafür hat das Bündnis bereits eine Website eingerichtet, auf der alle Informationen verfügbar sind:

https://niedersachsentrojaner.de/

Das Bündnis hat für die weitere Arbeit einen Koordinierungskreis gebildet. Dieser ist auch für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bündnisses zuständig. Die Kontaktinformationen der Sprecher*innen finden Sie ebenfalls weiter unten.

Den Aufruf und das Selbstverständnis des Bündnisses finden Sie im Anhang. Dort finden Sie zudem die wichtigsten Kritikpunkte des Bündnisses am geplanten Gesetz.

Die gesamte Pressemitteilung samt Anhängen gibt es hier als PDF-Dokument zum Download.

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