Seit ungefähr August 2018 führt der Innenausschuss des Niedersächsischen Landtags Anhörungen und Diskussionen zum geplanten neuen Niedersächsischen Polizeigesetz („NPOG“) durch. Und das in ungewöhnlicher Breite und Tiefe.
Ebenfalls erfreulich ist, dass die Landtagsverwaltung hierzu ihre vorherige Praxis der Geheimhaltung der Niederschriften von den Innenausschuss-Sitzungen aufgegeben hat. So konnten wir bereits einige der in diesem Kontext spannenden Ausschuss-Niederschriften erhalten und veröffentlichen.
Diese „Niederschriften“ sind – soweit wir das eigener Erfahrung und eigenem Wissen beurteilen können – insgesamt sehr wortgetreu, selbst wenn die Landtagsverwaltung ausdrücklich darauf hinweist, dass es sich nicht um Wortprotokolle handelt, die Niederschriften dafür aber „den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen“ wiedergeben sollen.
Weniger erfreulich sind aber zwei aus unserer Sicht bemerkenswerte Ungenauigkeiten in den Niederschriften vom 9.8. und 16.8.2018, um nicht von „Kürzungen“ oder gar von „Zensur“ zu sprechen. Im ersten Fall haben die Verantwortlichen für die Niederschrift eine Aussage bzw. Bewertung der mündlichen Anhörung des freiheitsfoos zum geplanten Ausbau der polizeilichen Videoüberwachung gegen unseren Willen geändert, sozusagen verbal „geglättet“. Im zweiten Fall werden die Aus- und Ansagen des parlamentarischen Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes (GBD) einfach völlig unterschlagen und bleiben unerwähnt.
Über beide Fälle der eigenmächtigen, das Wesen der Aussagen beträchtlich verändernden Änderungen in den Innenausschuss-Niederschriften möchten wir im folgenden etwas detaillierter berichten: