
Quelle: Störfaktor
Zuständig für alle Fragen im Vorfeld einer Demonstration ist die „untere Versammlungsbehörde“. Nach Beginn der Demo ist dann die Polizei Ansprechpartner und verantwortlich für alle die Versammlungsfreiheit respektive das Versammlungsgesetz betreffende Fragen und die damit einhergehenden Durchsetzungen von Freiheitsrechten.
So steht es (für Niedersachsen) auch im § 24 des nicht unumstrittenen Niedersächsischen Versammlungsgesetzes (NVersG).
Normalerweise ist die Versammlungsbehörde in die Verwaltungen von Landkreisen und Städten eingegliedert. Aber im § 24 NVersG findet sich dann auch die eine Ausnahme Niedersachsens für diese Regel:
„Die Aufgaben der unteren Versammlungsbehörde nehmen die Landkreise, kreisfreien Städte, großen selbständigen Städte und selbständigen Gemeinden wahr, auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Hannover die Polizeidirektion Hannover.“
In Gesprächen und Verlautbarungen unserer Redaktion gegenüber haben Vertreter der Versammlungsbehörde Hannover immer wieder betont, dass deren Mitarbeiter unabhängig von den Interessen der Polizei arbeiten und agieren können. Unsere Erfahrungen aus der Demonstrationspraxis Hannovers z.B. im Zuge von Demonstrationsbeobachtungen haben jedoch häufig einen ganz anderen Eindruck hinterlassen. So schien es insbesondere bei strittigen Themen (z.B. im Zusammenhang mit so genannten „Kooperationsgesprächen“), dass die Vertreter der Polizeidirektion Hannover faktisch die Rede-, Deutungs- und Handlungshoheit gegenüber der Versammlungsbehörde Hannover besitzen oder an sich reißen.
Die Beantwortung einer Presseanfrage von uns an die Versammlungsbehörde bestätigt diesen Eindruck nun auch auf formeller Ebene und fördert zudem zutage, dass sich die Polizeidirektion Hannover bzw. die Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt dann nicht um die OSZE-Empfehlungen zur Demonstrationsfreiheit schert, wenn es für die Polizei unbequem wird.
Im Detail:













