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Für die Akten: Nds. Gesundheitsministerium beteuert, dass die Gesundheitsämter keine Daten an die Polizeien (mehr) weitergeben
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Kurz notiert. Verwaltungsgericht Hannover: Nicht absehbar, wann die Klage gegen pauschales Demonstrationsverbot aus dem März 2020 behandelt wird
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Kinderspiele zur Ausweitung der Ströer-Werbemaßnahmen im öffentlichen Raum Hannovers: Stadt Hannover spielt „Schwarzer Peter“, der Ströer-Konzern „Verstecken“ [Update]
Die niedersächsische Landeshauptstadt Hannover (LHH) braucht Geld. Mehr Geld als bisher. Das, so die Verwaltung, läge insbesondere an Corona. Anfang 2021 entwarf man dazu in der Verwaltung der Stadt das so genannte „Haushaltssicherungskonzepts X (HSK X)“ und darin heißt es in der Begründung unter anderem:
„1. Der Jahresabschluss 2020 wird nach jetzigen Erkenntnissen mit einem Defizit von bis zu 250 Mio. € abschließen. [Es wurde] beschlossen, (…) für die unmittelbaren Folgen der weltweiten Pandemie COVID 19 auf ein Haushaltssicherungskonzept für 2020 zu verzichten. (…)
2. Der Verwaltungsentwurf des Doppelhaushaltes 2021/2022 weist für 2021 derzeit ein Defizit von rd. 200 Mio. € aus. Von diesem Defizit
entfällt ein Anteil von 111 Mio. € auf die anhaltenden Auswirkungen der Pandemie. Es bleibt ein struktureller Fehlbetrag von rd. 90 Mio. € in 2021. Für 2022 wird ein coronabedingter Fehlbetrag von 103 Mio. € und ein darüber hinaus gehendes Defizit von 62 Mio. € ausgewiesen. Für die coronabedingten Anteile der Fehlbeträge schlägt die Verwaltung vor, das Defizit wie unter Ziffer 1 ausgeführt abzubauen.
3. In der mittelfristigen Finanzplanung sinkt das Gesamtdefizit von 135 Mio. € in 2023 auf 86 Mio. € in 2024 und in 2025 auf 36 Mio. €. Diese Entwicklung setzt aber die Umsetzung eines HSK X im genannten Volumen voraus. (…)“
Zusammengefasst: Es fehlt jede Menge Geld. 90 Millionen Euro jährlich will man mittels fünf Einzelmaßnahmen einsparen bzw. „erwirtschaften“. Eine der Maßnahmen (betitelt als „Einzelprojekte“) beinhaltet dabei den Ausbau des Finanzrahmens der Kooperation der Stadt Hannover mit dem Werbe- und Mediengiganten Ströer. (Über dessen zum Teil schattenhaftes Wirken und Einfluß-Nehmen hatten wir zuletzt berichtet.) So heißt es im Abschnitt „IV.4.5 Werberechtsverträge“ des „HSK X“ im vollen Wortlaut:
„Die Digitalisierung wirkt sich verstärkt auch auf die Darstellung entsprechender Werbeträger aus und macht sie als Werbefläche deutlich attraktiver. Im Rahmen von Neuverhandlungen mit den Werberechtsnehmer*innen soll sich die Attraktivitätssteigerung auch in der Summe der Entgelte für die Bereitstellung diverser Flächen im Stadtgebiet für digitale Werbung niederschlagen.“

Eine neue „Public Video Roadside“ Riesenglotze von Ströer ragt in den Himmel. Noch dunkel, noch umweltfreundlich …
Was hier neusprechverdächtig als „Attraktivitätssteigerung“ verklausuliert daherkommt ist nichts anderes als der Ausbau der Werbemaßnahmen durch Ströer im öffentlichen Raum Hannovers. Der „Effekt“ dieser und der anderen „Einzelmaßnahmen“ zusammen sollen Mehreinnahmen für die Stadt pro Jahr in Höhe von insgesamt 4 Millionen Euro sein.
Was genau die Stadt mit Ströer vereinbart hat? Das soll ein Geheimnis bleiben, obwohl doch alle Einwohner und Besucher Hannovers unmittelbar und massiv davon betroffen sind. Immerhin ließ uns der Pressesprecher der Stadt folgendes wissen:
„Die Verhandlungen wurden nach folgenden internen Grundsätzen geführt:
- Keine Ausweitung der Werbeträgeranzahlen im Stadtgebiet
- Keine grundsätzliche Größenänderung der Anlagen
- Keine Bewegtbilder und Animationen
Die Verhandlungen wurden in 2021 abgeschlossen.“

Eine der neuen „Public Video Roadside“ von Ströer. Hier gut zu sehen, wie eine vorherige „Megalight“-Anlage dafür abgebaut wird. Doch hier handelt es sich um eine Ausnahme. Bei den meisten anderen neuen Standorten ist nicht ersichtlich, dass dort (sondern anderswo?) eine andere Werbeanlage von Ströer demontiert worden ist …
Diese Grundsätze finden sich in den öffentlichen Dokumenten der Stadt Hannover allerdings nicht wieder. Im guten Glauben muss man davon ausgehen, dass es sich hierbei um vertraglich handfeste Regelungen bzw. Vereinbarungen handelt. Und übrigens hat sich keiner der zahlreichen, in die Entscheidung eingebundenen Ausschüsse und Stadtbezirksräte gegen die Ausweitung der Werbung im öffentlichen Raum ausgesprochen oder spürbar dagegen aufgelehnt. Lediglich ein einziger Stadtbezirksrat war fähig oder traute sich, eine klitzekleine Einschränkung zu erwirken. So brachte die Fraktion der Bündnis90/Grünen des Rats in Hannover-Südstadt/Bult einen Antrag ein, in dem es ergänzend hieß:
„Die Verwaltung wird im Rahmen ihrer beabsichtigten Neuverhandlungen mit den Werberechtsnehmer*innen aufgefordert, keine neuen Flächen im Stadtbezirk Südstadt-Bult für Werbeflächen zur Verfügung zu stellen.“
Doch selbst das war wohl zuviel verlangt. Es wurde (zunächst handschriftlich) dann noch der folgende, das alles gänzlich entschärfende Konditional-Nebensatz angehängt:
„,ohne das diese dem Bezirksrat Südstadt-Bult zur Entscheidung vorgelegt werden.“
Wir haben mindestens 10 neue Riesen-Digital-Screens an vielbefahrenen Straßen Hannovers identifiziert, die möglicherweise kurz vor der Inbetriebnahme stehen. Damit erlangt der Ströer-Konzern eine Verdoppelung bis Verdreifachung seiner bisherigen Werbemöglichkeiten mittels der von ihm als „Public Video Roadside“ titulierten, hell leuchtenden und eine Unmenge an Energie verbrauchenden Leuchtreklame-Displays.
Die Stadt Hannover möchte uns keinerlei Auskunft über den tatsächlichen Umfang des Werbeanzeigen-Ausbaus erteilen und verweist mehrfach wortgleich auf den Vertragspartner Ströer:
„Zu Fragen der Detailplanungen und den bautechnischen Umsetzungsstand bitten wir Sie, die Fa. Ströer/ DSM GmbH/ X-City Marketing GmbH zu kontaktieren.“
Ströer antwortete auf unsere mehrfachen Presseanfragen allerdings bislang gar nicht. Und das ist nichts neues für den sonst gar nicht so öffentlichkeitsscheuen Konzern. Eine Bitte an die Stadt Hannover, bei ihrem Vertragspartner um die Beantwortung unserer Presseanfrage anzufragen/bitten wird abgeschlagen:
„Gern beantworten wir die Nachfragen (…), sofern sie in unserem Zuständigkeitsbereich liegen. [Einige] Fragen (…) beziehen sich auf das unternehmerische Handeln von Ströer. Dazu können wir keine Aussagen machen und kann sich allein das Unternehmen selbst äußern. Eine Vermittlung/Anweisung durch die Stadtverwaltung ist nicht möglich.“
Das ist nun offensichtlicher Unsinn, des bei der Frage, wie viele neue Mega-Displays künftig wo in Hannover stehen werden geht es nicht zjm „unternehmerisches Handeln von Ströer“ sondern um vertragliche Vereinbarungen als Ergebnis der abgeschlossenen Verhandlungen zwischen Ströer und der Stadt Hannover.
Unklar und unbeanwortet bleibt auch die Frage, zu wann die neuen Riesenanzeigen in Betrieb genommen werden und ob darüber hinaus weitere Werbeschilder durch neuartige „Public Video“-Werbebildschirme ersetzt worden sind oder ersetzt werden.
Mittels dieser Kombination aus Schwarzer-Peter- und Versteck-Spiel schaffen es die Vertragspartner, also die Stadt Hannover und der Ströer-Konzern erfolgreich, eine öffentliche Debatte über den Sinn und Zweck der in Zahl, Art und Inhalt be- und erdrückenden Werbeanlagen gar nicht erst entstehen zu lassen.
Bleibt nur zu hoffen, dass sich auch in Hannover irgendwann ein zivilgesellschaftliches Werbefrei-Bündnis findet und dieses dann erfolgreich wirkt. Jede Werbetafel, jeden Mega-Bildschirm durch einen Baum oder einen Busch zu ersetzen würde Hannover lebenswerter und schöner werden lassen.
[Redaktionelle Anmerkung: Wir versuchen seit 21.12.2021, von Ströer eine Auskunft bzw. die Beantwortung einer Presseanfrage zu erhalten. Bislang ohne Ergebnis, der Konzern hat sich inhaltlich (noch?) nicht geäußert. Beim Eintreffen einer Rückmeldung von Ströer wird sie an dieser Stelle hier nachgetragen.]
Update 22.1.2022
Auch bis dato gab es noch immer keinerlei Rückmeldung von Ströer.
Dafür haben wir eine Karte erzeugt, auf der ersichtlich ist, an welchen Standorten alte und neue Megascreens dem Straßenverkehr die Aufmerksamkeit entziehen. Vermutlich ist die Karte unvollständig, die Liste der von uns identifizierten neuen Anlagen mehr als lückenhaft, denn leider will uns die Stadt ja nicht verraten, wie viele neue Ströer-Riesendisplays installiert werden geschweige denn, wo sich diese befinden.
Worauf wir noch hinweisen möchten: Der Versuch des Stadtbezirksrats Hannover-Südstadt-Bult, sich zu wehren, scheint gewirkt zu haben. In diesem Stadtteil konnten wir bislang keine Ausweitung der Ströer-Werbeanlagen feststellen. Zurecht hatten die Grünen im Rat geschrieben:
„Werbeflächen bringen Gelder in die Stadtkasse ein, verschandeln auf der anderen Seite gleichwohl das Stadtbild und sind in vielen Fällen auch noch Gefahrenquellen für Fußgänger*innen und Radfahrende. (…) Eine weitere Ausdehnung der Anzahl an Werbeträgern im öffentlichen Raum ist daher nicht mehr vertretbar.“
Stimmt. Vertretbar wäre nur ein massiver Rückbau der „Werbeträger“.
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Medienkritik: Wie die „HAZ“ ein „Interview“ zur Rolle der Polizei bei Corona-„Spaziergängen“ zur unhinterfragten und einseitigten Werbeveranstaltung für Wünsche und Ansichten eines Polizeilobbyisten werden lässt
Die hannoversche Zeitung „HAZ“ lädt einen Polizeigewerkschaftler aus Anlaß zur Diskussion um die Rolle der Polizei bei den „Corona-Spaziergängen“ zum Interview ein und lässt diesen dann bei der Verbreitung von Populismen, Polizeiwünschen und einseitigen Thesen offen gewähren (HAZ-Beitrag vom 8.1.2022). Es gibt kein Nachfragen und kein Nachbohren, zumindest kein ernst zu nehmendes Hinterfragen oder Ausleuchten bei der Ausbreitung einseitiger Polizeiperspektiven durch den Polizeivertreter. So wird das „Interview“ zur kritikbefreiten Bühne, zu einer reinen PR-Maßnahme der Polizei-Interessen.
Im Folgenden ein paar Kritikpunkte an den Aussagen des Polizeigewerkschaftlers Dietmar Schilff und der Nicht-Intervention durch den HAZ-Interviewer Michael B. Berger.
In chronologischer Reihenfolge:
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Ströer rüstet auf – zum medialen, politischen und Kommerz-Influencer unter dem Radar der Öffentlichkeit und ohne gesellschaftliche Kontrolle

Die Georgstraße in der Innenstadt-Fußgängerzone von Hannover, mitunter auch als „Ströer-Schilder-Allee“ bezeichnet …
Inwiefern Werbekonzerne wie Ströer und JCDecaux den öffentlichen Raum beherrschen, deren Anblick und Charakter vermarkten und verschandeln, darüber haben wir schon umfangreich berichtet (1/2/3). Aus unserer Sicht handelt es sich dabei um eine ganz besondere und für Menschen und weitere Umwelt schwerwiegende Umweltverschmutzung und -zerstörung, die bislang keine bis wenig öffentliche Aufmerksamkeit erhalten hat. Eine öffentliche Diskussion dazu fehlt gänzlich.
Derzeit rüstet der Ströer-Konzern bundesweit auf – und das in mehrfacher, noch ganz anderer Hinsicht. Diesen Entwicklungsaspekt möchten wir in diesem Beitrag bruchstückhaft zu beleuchten versuchen.
1. Beherrschung des öffentlichen Raums
2. Gewinner der Corona-Krise und Ausbau des Einflusses auf die Gesellschaft via neuer Medien
3. Aufbau einer Influencer-Szene
4. Installierung politischer Beeinflussungsmechanismen
5. Umgang mit Kritik
6. Fazit
Im Detail:
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Exemplarisch: Über mangelnde Transparenz und Ausgewogenheit polizeilicher Pressearbeit

Symbolbild: „Sicherung“ eines Demonstranten durch die Polizei im Zuge der Proteste gegen den AfD-Bundesparteitag in Hannover im Dezember 2019
Zwei Tage vor dem diesjährigen Nikolaus besetzen im hannoverschen Stadtteil Nordstadt Aktivisten einen seit längerer Zeit leerstehenden und ungenutzten Bau. Die Polizei – aufgrund anderer Umstände in der Nähe – rückt sogleich mit drei (!) WaWe10000-Wasserwerfern und zwei Hundertschaften an.
Es kommt zu Auseinandersetzungen, über die zunächst nur auf der Pressemitteilung der Polizeidirektion Hannover beruhend berichtet wird. Darin heißt es auszugsweise (Hervorhebungen durch uns):
„Die Polizei rückte mit einem erhöhten Kräfteaufgebot inklusive Wasserwerfer an, da sie bereits ohnehin bei diversen Versammlungslagen in der Innenstadt anwesend war. Als die Einsatzkräfte vor Ort eintrafen, stellten sie Rauchentwicklung aus dem Gebäude fest. Um den Weg für die alarmierte Feuerwehr freizumachen, räumte die Polizei den Platz vor dem Haus von Personen. Dabei kam es zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen der Personenansammlung und den Einsatzkräften. Des Weiteren wurde versucht Straßenbarrikaden zu errichten. Als die Einsatzkräfte vor das Objekt zogen, wurden auch Steine geworfen. Eine Person wurde nach Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte leicht verletzt und wurde für eine weitere medizinische Abklärung in ein Krankenhaus gebracht. (…) Bei dem Einsatz wurde ein Polizeibeamter schwer verletzt und kam für eine weitere medizinische Versorgung in ein Krankenhaus.„
Erst aufgrund der Recherchen der taz kamen weitere, ganz andere Details zutage. Einiges am Sachverhalt stellt sich demnach deutlich anders dar. Auszüge dem taz-Beitrag vom 7.12.2021 (Hervorhebungen durch uns):
„Nach einer Dreiviertelstunde kommen zwei Hundertschaften und drei Wasserwerfer der Polizei zum Bumke-Gelände. Etwa 50 Polizist*innen laufen mit gezogenem Schlagstock auf die Kundgebung vor dem Gebäude zu. Man habe eine Rauchentwicklung aus dem Inneren des Gebäude wahrgenommen und wollte den Weg für die anrückende Feuerwehr freimachen, heißt es später im Pressebericht der Polizei. Vor Ort habe sich herausgestellt, dass es sich um Pyrotechnik handelte.
Einzelne Vermummte beginnen vor der anrückenden Polizei Warnbaken und Steine auf die Straße zu werfen. Zwanzig Aktivist*innen stellen sich vor das große Eingangstor. An einer Tür des Hauses kommt es zu einem Handgemenge. Eine Person wird zu Boden gebracht, dabei stolpert ein Polizist und die Situation eskaliert. Zwei Beamte fixieren einen Aktivisten. Einer kniet erst auf dessen Genick, dann minutenlang auf dessen Kopf. Als der Verhaftete in Handschellen aufgesetzt wird, sackt sein Körper zusammen und er verliert das Bewusstsein. Mit leichten Verletzungen wird er in ein Krankenhaus gebracht. (…)
Ein Beamter sei schwer verletzt worden, heißt es im Pressebericht der Polizei. Details will die Pressestelle nicht nennen.
Eine Polizeisprecherin bestätigt der taz telefonisch, dass ein Polizist bei einer Verhaftung auf dem Kopf eines Aktivisten gelehnt habe. „Die Maßnahme war verhältnismäßig“, so die Sprecherin.„
In – aus unserer Sicht – recht geduldigen Pressean- und Nachfragen haben wir versucht, etwas mehr Licht in das Dunkel der Frage zu bringen, was es mit dem „schwer verletzten Polizeibeamten“ im Detail auf sich hat. Das ganz ungeachtet der Frage, warum der kollabierte Demonstrierende in diesem Maße keine Erwähnung bzw. „Würdigung“ in der polizeilichen Pressemitteilung erfuhr.
Doch die Polizei will uns zur „Schwerverletzung“ des Beamten nichts mitteilen. Trotz mehrfachen höflichen Nachhakens erfahren wir nur:
„Der Polizeibeamte wurde am Samstag, 04.12.2021, stationär in einem Krankenhaus aufgenommen. Zu seinen Verletzungen werden aus persönlichen und Datenschutzrechtlichen Gründen keine weiteren Angaben getätigt. Der Polizeibeamte erlitt die Verletzung im Rahmen der Einsatzbewältigung.„
„Die Verletzung entstand durch das Einschreiten gegen die Aktivisten, aber ohne Körperkontakt.„
Wir verweisen auf das öffentliche Interesse an weiteren Informationen:
„Wir bitten dann zumindest insoweit um presserechtliche Beauskunftung, ob die Verletzung des Beamten „im Rahmen der Einsatzbewältigung“ aus der Sicht der PDH von der Besetzung bzw. von den Aktivisten zu verantworten ist oder ob es von diesen unabhängig dazu kam.
Die Beantwortung dieser Frage bzw. die Klärung dieses Sachverhalts ist von öffentlichem Interesse, weil mittelbar der Eindruck entsteht oder entstehen kann, die Verletzung des Beamten sei den Hausbesetzer*innen zuzuschreiben.„
Doch dazu will sich die Polizei auch auf mehrfache Nachfrage ausdrücklich nicht äußern.
So kann nur der Eindruck entstehen, dass die Polizei in ihrer medialen Öffentlichkeitsarbeit (die vielfach weitgehend unhinterfragt wiedergegeben wird) möglicherweise die Verletzung eigener Beamter hervorzuheben, die Verletzungen der Demonstrierenden dagegen herunterzuspielen.
Mehr Transparenz und Ehrlichkeit wäre wünschenswert. Das ginge, auch ohne die berechtigten Persönlichkeitsinteressen von Polizisten und Polizistinnen beeinträchtigen zu müssen. Der Datenschutzaspekt dient der Behörde in diesem Zusammenhang nur als schlechte Ausrede.
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Erfolgreicher Angriff auf die IT-Infrastruktur der Volkszählung 2021 – BSI spricht von „schwerwiegendem Sicherheitsereignis“ – BMI will den Hacker-Angriff kleinreden, Zensus-PR verschweigt ihn gar
Jenseits der Corona-Blase: Vorbereitungen für die Volkszählung auf der letzten Etappe
Die Vorbereitungen für die (zumindest nach außen hin) wegen Corona auf 2022 verschobene Volkszählung (ehemals „Zensus 2021“, jetzt „Zensus 2022“) laufen auf Hochtouren. Es sind weniger als sechs Monate bis zum amtlichen Stichtag des 15. Mai 2022.
Wie üblich werden ohne Wahrnehmung der Öffentlichkeit weiter Meldedaten aller in Deutschland lebenden Menschen zentral zusammengeführt und aktualisiert. Die auch diese Problematik behandelnde Verfassungsbeschwerde liegt weiter auf Eis.
Der aktuelle amtliche Newsletter der staatlichen Statistiker zum Zensus vom 19.11.2021 teilt mit, dass bereits seit September dieses Jahres den ersten Wohungseigentümer*innen Vorbefragungs-Fragebögen zugestellt worden sind, dass die „Ziehung“ der Stichproben von Haushaltsanschriften, deren rund 10 Millionen Bewohner*innen mit ausführlichen Fragestellungen konfrontiert werden am oder ab 1.9.2021 erfolgreich vonstatten gegangen ist und dass die von Tür zu Tür ziehenden Befrager*innen (Neusprech: „Personenerheber“) schon geschult werden. Und ja, auch ein „Hygienekonzept“ wurde bereits erfolgreich erstellt. (Wie konnte es eigentlich jemals soweit kommen, dass das Statistische Bundesamt mit seiner personellen wie institutionellen historischen NS-Vorbelastung sich einen derart ebenfalls NS-belasteten Begriff so unschuldig zu verwenden traut?)
Was der offizielle Zensus-Newsletter verschweigt? Seit der Herausgabe des letzten Newsletters vom Mai 2021 ist öffentlich geworden, dass es einen erfolgreichen und schwerwiegenden Angriff auf die IT-Struktur des Zensus gegeben hat.
Was ist passiert?
Ende September 2021 melden einige Medien einen erfolgreichen Angriff auf die IT-Infrastruktur des Statistischen Bundesamts. Die Aufregung ist zunächst groß, steht doch die Bundestagswahl bevor und wird ein Zusammenhang damit vermutet.
Doch dann wird abgewiegelt. Die Wahlserver seien ungefährdet, wird erklärt. Auf tagesschau.de heißt es am 24.9.2021 dazu:
„Betroffen sei zudem Technik für den Zensus, also der Erhebung von Bevölkerungsdaten in Deutschland. Diese Server seien aber vom Wahlserver komplett getrennt. Es gebe keine Gefahrenlage.“
Dementsprechend schwindet die öffentliche Aufmerksamkeit zur Sachen ebenso schnell wie sie entstand. Nichts neues in dieser Zeit blitzlichartiger Konzentration- und Erregungspunkte.
Rund einen Monate später beginnen wir, beim zuständigen Bundesinnenministerium (BMI) zum weiteren Ausgang der Sache und zu weiteren Ergebnissen des Hackerangriffs nachzuhaken.
Alle unsere Fragen und Nachfragen und die dazugehörigen Rückmeldungen des BMI grob zusammengefasst kann man folgendes stichpunktartig festhalten:
- Es gab einen erfolgreichen Angriff Dritter auf die IT-Infrastruktur zum bevorstehenden Zensus.
- Den Angreifern gelang es, so genannte „Webshells“, also Fernzugänge in Form von Schadsoftware auf zwei Servern der Zensus-IT zu installieren.
- Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), eine ebenfalls dem BMI unterstehende Behörde, bewertet das als „Major Incident“, als „schwerwiegendes Sicherheitsereignis“.
Wann dieser Angriff stattgefunden hat und wie lange es gedauert hat, bis er entdeckt worden ist, dazu möchte das BMI „grundsätzlich“ nichts mitteilen.
Widersprüche
Ab dann wird es spannend. Denn im weiteren folgen eine Reihe Entwarnungen und Beschönigungsversuchen, die im Gesamten nicht überzeugen.
Das BMI meint behaupten zu können, dass es keine „Möglichkeit zur Manipulation von Daten auf den dem Zensus zugeschriebenen IT-Systemen inklusive der betroffenen Server gegeben“ habe. Und weiter, dass es zu keinerlei „Manipulation (Datenverarbeitung durch die Angreifer) oder Datenabfluss bei den betroffenen Servern oder damit verbundenen IT-Systemen gekommen“ sei.
Im Angesicht der zugleich vom BMI bestätigten erfolgreichen Installation von Schadsoftware auf zwei Zensus-Servern durch unbekannte Dritte, also durch die Angreifer, ist diese Behauptung offensichtlicher Unsinn und kann nur als Beschwichtigungsversuch gedeutet werden.
Diese Widersprüchlichkeit unterminiert damit die Glaubwürdigkeit weiterer Behauptungen des BMI, wonach
- es keine Möglichkeit gegeben habe, auf Daten und Strukturen des Zensus zuzugreifen,
- keinerlei Datenabfluss festgestellt werden konnte,
- „zu keinem Zeitpunkt Daten des Zensus gefährdet“ gewesen seien.
Auch dass keinerlei weitere IT-Angriffe auf die Zensus-Infrastruktur bekannt sei erscheint uns als sehr fragwürdig.
Warum überhaupt die ganze Aufregung?
Wenn hier von „Zensusdaten“ die Rede oder Schrift ist, dann klingt das zunächst langweilig und harmlos. Doch der Schein trügt.
Im Zuge des Zensus wurden (und werden fortlaufend) umfangreiche Daten über jeden in Deutschland lebenden und gemeldeten Menschen von den Meldeämtern abgefragt und zentral zusammengeführt. Nicht nur die Gesamtheit, auch einzelne Bestandteile der Datensätze sind hochsensibel. Insofern handelt es sich bei alleine schon bei diesen Datenbanken um ein äußerst lohnenswertes Beuteziel für staatliche Akteure (Geheimdienste) wie auch für profitorientierte Datenräuber.
Wir haben den Umfang dieser Datenbank in einem Blogbeitrag anläßlich einer noch im Endergebnis unbehandelten Verfassungsbeschwerde Angang 2019 versucht deutlich zu machen.
Erst wenn man sich verinnerlicht hat, wie brandgefährlich die Zensus-Datenbanen sind, wird einem deutlich, wie eklatant die Verniedlichungsversuche des BMI im Zuge des anerkannten und zugestandenen so erfolgreichen wie schwerwiegenden IT-Angriffs sind.
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Kurz notiert: Bundesinnenministerium kauft 55 neue Panzerwagen für die Bundespolizeien bei Rheinmetall ein
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Wie Banken ihre Kund*innen nötigen – am Beispiel der GLS-Bank (aber nicht nur dort)

Mitgliederbegehren für informationelle Selbstbestimmung der GLS-Kunden und Nachhaltigkeit im erweiterten Sinn einer zunehmend digitalisierten Lebenswelt – damals, in 2013, gescheitert an einer praxisuntauglichen GLS-Satzung und einem Vorstand, der sich nicht für eine echte Mitgliederbeteiligung einsetzen wollte.
Die GLS-Bank in Bochum ist zweifellos eine der „besten“ Banken in Deutschland, soweit man Banken als Teil eines kapitalistisch organisierten Gesellschaftssystems überhaupt als positiv bewerten kann – das mag und soll jede*r für sich entscheiden.
Bei allen guten Seiten dieser Bank hat sie sich hinsichtlich gelebter Transparenz, Mitglieder-Mitmach-Praxis und in persönlichkeitsrechtlicher Hinsicht allerdings schon in 2013 eine glatte Blöße gegeben.
Und auch in diesem Jahr zeigte sich die Bank unter dem noch immer gleichen Vorstandsvorsitzenden von einer kalten und unfreundlichen Seite, als es darum ging, unter den „Bestandskunden“ mit bereits älteren Verträgen eine Vertragsänderung durchzusetzen, wonach angespartes Geld unter gewissen Bedingungen seitens der Bank besteuert wird.
Mit welchen Mitteln und welcherlei repressivem Charakter die Bank und ihre dort tätigen Banker*innen diese – rechtlich sehr fragwürdige – Änderungen „freiwillig“ erzwungen haben, das haben wir beispielhaft auf einer Wiki-Seite dokumentiert.
Im folgenden geben wir einen Gast-Kommentar von Chris Carlson von Radio Flora aus Hannover wieder, der einen eigenen Blick auf die Praxis einiger Banken wirft.
* * *
Wie Banken ihre Kund*innen nötigen
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Bundesjustizministerium droht dauerhafte Beschneidung von Konzernkritik auf Hauptversammlungen an – Beschränkungen der Aktionär*innen-Rechte heimlich bis August 2022 verlängert, inklusive eines massiven Gesetzes-Konstruktionsfehlers
Mindestens einmal jährlich müssen in Deutschland ansässige Aktiengesellschaften (AG) eine Hauptversammlung (HV) abhalten, Vorstand und Aufsichtsrat über ihre Arbeit Rechenschaft ablegen. Auf diesen Versammlungen hat jede*r Aktionär*innen ein gesetzlich verbrieftes Frage- und Auskunftsrecht. Die Nutzung und Belebung dieses Rechts ist oftmals einer der wenigen Wege, um einerseits verbindliche Informationen über das Wesen und die Handlungen einer Aktiengesellschaft zu erhalten und andererseits im persönlichen Gegenüber kritische Fragen und Anmerkungen an die Lenker der Konzerne zu richten. Es ist insofern ein (halb-)öffentliches Tribunal, bei dem sich die Manager zu rechtfertigen haben. Dass sie bei kritischen Fragen nicht selten ausweichend und vernebelnd antworten zu versuchen ist nichts neues. Doch haben die Aktionär*innen dann immerhin das Recht nachzufragen und nachzubohren, sofern sie sich nicht von dem selbstbewussten Auftreten der Gutbezahlten einschüchern lassen.

Hier wird zwar nicht das Fragerecht belebt. Und doch: Proteste und Kritik im Angesicht der Verantwortlichen werden mit den derzeitigen Regelungen faktisch verunmöglicht und von der Regierung unterbunden. Bilder von den Protesten zur Rheinmetall-AG-HV 2019, Quelle: Initiative „Rheinmetall entwaffnen“
Doch halt – mit Aufkommen der Corona-Pandemie wurden ebendiese wichtigen Frage- und Auskunftsrechte weitgehend beschnitten, zu Teil ganz aufgehoben. Wir hatten im Januar 2021 über diese unheilvolle Entwicklung berichtet.
Zu Beginn wurde argumentiert, es handele sich um eine nur vorübergehende Einschränkung der Aktionär*innen-Rechte. Nun entpuppt sich das als Lüge, denn nicht nur wurde – heimlich, still und leise und bislang fast ohne jede öffentliche Beachtung – diese Ausnahmeregelung bereits zum zweiten mal verlängert – bis zum 31.8.2022 nämlich. Nein, diese Beschränkungen sollen – so droht das Bundesjustizministerium auf unsere Nachfragen hin – auch nach Corona so oder so ähnlich gesetzlich fortgeschrieben werden. Das klingt in bürokratisch vernebelnder Schriftart so:
„Die Erfahrungen, die in den Jahren 2020 und 2021 durch die Abhaltung entsprechender virtueller Hauptversammlungen gewonnen werden konnten, werden in die weiteren Überlegungen zu einer möglichen gesetzlichen Neuregelung der virtuellen Hauptversammlung einfließen.„
Die erneute Verlängerung der Zulässigkeit „virtueller Hauptversammlungen“ bei gleichzeitiger starker Beschneidung der Rechte von Aktionär*innen wurde – ebenfalls erneut – in einem Gesetzespaket mit ganz anderem Inhalt versteckt:
„Die erneute Verlängerung erfolgte durch Artikel 15 und 16 des Aufbauhilfegesetzes 2021 vom 10. September 2021. Damit können Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften noch bis Ende August 2022 als virtuelle Hauptversammlungen abgehalten werden.“
[Wohl eher Abbau statt Aufbau. Aber das nebenbei.]
Und schlimmer noch: Diese mit Corona begründeten Einschränkungen sind ganz unabhängig davon möglich, ob und wie sehr die Pandemie weiter existiert. Also selbst wenn die Corona-Inzidenzen sinken würden und ganz unabhängig von allen anderen Randbedingungen (Masken, 3G, 2G …) – die Konzerne dürfen virtuelle Hauptversammlungen ohne Präsenz von Aktionär*innen durchführen:
„Das Gesetz (…) hat eine eigenständige Außerkrafttretensregelung (31.08.2022), die nicht an die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ anknüpft.“
Ein echter Gesetz-Konstruktions-Fehler, wenn man die Begründung der Corona-Pandemie für die Änderungen ernst nimmt.
Manager*innen, die Kritik und öffentliche Debatten über ihr Tun und Lassen fürchten, freut’s sehr.
Klar ist:
Der Konstruktionsfehler muss behoben werden und Hauptversammlungen müssen künftig wieder in der alten Form und mit allen bisherigen Rechten für die Halter/Besitzer der Aktionspapiere durchgeführt werden können. Das schließt ja nicht aus, dass „hybride Hauptversammlungen“ möglich sind. Also die wahlweise Online- oder Realwelt-Teilnahme an den HVs.
Es ist wichtig, diese Forderung jetzt zu erheben, bevor hinter den verschlossenen Türen der Ampel-Koalitionsverhandlungen mit den entsprechenden konzernfreundlichen Teilnehmern andere Weichen gestellt werden – ganz unabhängig davon, ob diese dann konkret im Koalitionsvertrag benannt werden oder nicht.
Immerhin: Erste Kritik an den virtuellen HV regt sich selbst in konservativen Kreisen.
Veröffentlicht unter Bericht
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