Drei Anmerkungen zur Entscheidung der Generalbundesanwaltsschaft, nicht in Sachen der Ausforschung deutscher Bürger durch NSA und andere damit verbündete Geheimdienste ermitteln zu wollen

Gestern (am 5.10.2017) teilte die Generalbundesanwaltschaft per Pressemitteilung mit (Auszug, Hervorhebungen durch uns):

Die Untersuchungen wegen der möglichen massenhaften Erhebung von Telekommunikationsdaten der Bevölkerung in Deutschland durch britische und US-amerikanische Nachrichtendienste sind abgeschlossen. Sie haben keine belastbaren Hinweise für eine gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtete geheimdienstliche Agententätigkeit (§ 99 StGB) oder andere Straftaten erbracht. (…) Sowohl die staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen als auch die Aufklärung durch den NSA-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages haben keine belastbaren Anhaltspunkte dafür ergeben, dass US-amerikanische oder britische Nachrichtendienste das deutsche Telekommunikations- und Internetaufkommen rechtswidrig systematisch und massenhaft überwachen. Dies gilt nach Einschätzung des für die Spionageabwehr zuständigen Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auch für Kommunikation, die über in Deutschland verlaufende Glasfaserkabel abgewickelt wird. Zu dem gleichen Ergebnis gelangten die Betreiber des Internetknotens in Frankfurt am Main (DE-CIX) über den dort abgewickelten Datenverkehr. Auch die sogenannten Snowden-Dokumente haben keine konkreten Hinweise auf tatsächlich fassbare Spionagehandlungen der NSA in oder gegen Deutschland ergeben. Den Unterlagen ist zu entnehmen, über welche Techniken und Fähigkeiten die US-amerikanischen Dienste verfügen. Die darin geschilderten Aufklärungsmöglichkeiten waren den deutschen Spionageabwehrbehörden bereits zuvor als technisch machbar bekannt. Sie haben keine Belege dafür gefunden, dass diese Techniken zielgerichtet gegen Deutschland eingesetzt worden sind. Ein solcher Einsatz ergibt sich auch nicht aus den „Snowden-Dokumenten“ selbst. Insbesondere geben die Dokumente keinen Aufschluss über konkret beschreibbare, tatsächlich durchgeführte Abhörmaßnahmen. Vor diesem Hintergrund ist für weitere staatsanwaltschaftliche Untersuchungen von Gesetzes wegen kein Raum.

Man kann zurecht über Wortwahl-Spitzfindigkeiten diskutieren – das ergänzend hier drei Textauszüge zum möglicherweise besseren Verständnis des Vorgangs:

Zum ersten ein Auszug aus einem Interview des DLF mit dem damaligen Generalbundesanwalt Range vom 17.11.2013:

Gudula Geuther (DLF): Nun sind Sie ja an das Legalitätsprinzip gebunden. Wenn Sie von einer Straftat erfahren, die in Ihre Zuständigkeit fällt, dann müssen Sie ermitteln. Aber es gibt Ausnahmen, vor allem die: Sie können von einem Verfahren absehen, wenn Sie sonst einen schweren Nachteil für die Bundesrepublik fürchten. Haben Sie sich die Frage schon gestellt, ob das hier ein Verfahren gegen Mitarbeiter von US-Stellen hindern könnte?

Harald Range (Generalbundesanwalt 2013): Auch diese Frage steht bei uns im Raum. Und wir werden dann zu gegebener Zeit, wenn wir meinen, wir haben konkrete Tatsachen für die Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens auch diese Frage bedenken. Aber auch da brauchen wir Tatsachen, die uns eine Bewertung zulassen, wie schwer die Nachteile sind und ob sie so schwer sind, dass die Strafverfolgung zurückstehen muss. Nach unserer Verfassung sind die außenpolitischen Belange der Bundesrepublik Deutschland und damit die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger vor Angriffen von außen, vor Feindseligkeiten von außen, natürlich ein ganz erheblicher Belang, und dem hat der Gesetzgeber durch die von Ihnen genannte Vorschrift eben auch Rechnung getragen. Und das werde ich selbstverständlich auch tun. Und zwar nicht erst, wenn wir vor der Frage stehen „Anklage ja oder nein“, sondern wenn wir vor der Frage stehen, ob wir ein Ermittlungsverfahren einleiten. Denn mir ist bewusst, dass schon die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens im politisch-diplomatischen Bereich natürlich eine ganz schwerwiegende Nachricht sein könnte.

(…)

Gudula Geuther: Deutschland ist in der Vergangenheit zurückhaltender gewesen als andere europäische Staaten im Verhältnis zu den USA. Im Fall der sogenannten Extraordinary Renditions zum Beispiel, der Verschleppung von Terrorverdächtigen durch die CIA, da ist ein Verfahren in Deutschland stecken geblieben. In Italien wurden CIA-Angehörige in Abwesenheit verurteilt. Warum?

Harald Range: Das ist eine politische Frage, die letztlich jeder für sich beantworten muss und in erster Linie die Bundesregierung. Aber vor dem Hintergrund und der langjährigen amerikanisch-deutschen Freundschaft und auch der engen Beziehungen, die da bestehen, kann ich dazu weiter nichts sagen, als ich das zur Kenntnis nehmen muss, wie wir auch in anderen Fällen zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Außenpolitik einen Vorrang hat vor der Strafverfolgung.

[Anmerkung: Herr Range bezieht sich auf den §153d StPO und die darin erwähnten §74a GVG und §120 GVG. Inhaltlich steht darin, dass der Generalbundesanwalt dann von einer Srtrafverfolgung, zu der er sonst verpflichtet ist, absehen kann, wenn das zu einem „schweren Nachteil“ für Deutschland führen würde oder „sonstige überwiegende öffentliche Interessen“ wichtiger seien.]

Und dann noch zwei Auszüge aus der heutigen DLF-Presseschau:

„Eine grundrechtsfeindliche Entscheidung“ nennt die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG die Einstellung der NSA-Ermittlungen. „Die Bundesanwaltschaft hat erklärt, die US-Spionage sei nicht ‚gegen die Interessen der Bundesrepublik Deutschland‘ gerichtet. Das ist eine schiefe Begründung; sie hätte sagen müssen: Die NSA-Spionage war nicht gegen die Interessen der deutschen Geheimdienste gerichtet – weil diese ja mit der NSA kooperiert haben. Die US-Spionage war aber gegen die deutschen Bürgerinnen und Bürger gerichtet. Will die Bundesanwaltschaft wirklich sagen, dass die Grundrechte der Bürger nicht zu den geschützten deutschen Interessen zählen?“, fragt die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG.

Und:

Die NEUE OSNABRÜCKER ZEITUNG vermutet andere Beweggründe: „Es verfestigt sich der Eindruck, dass das Interesse der Bundesregierung sehr begrenzt ist, diesen Skandal aufzuklären. Die Kanzlerin möchte den amerikanischen Partner nicht allzu sehr verärgern. Weil man die US-Geheimdienste im Kampf gegen den Terrorismus ja noch brauchen könnte. Dieser Kurs ist nicht akzeptabel, denn er geht auf Kosten der Bürger. Wer soll sich sonst um den Schutz der Kommunikation kümmern, wenn nicht die Regierung und die Gerichte? Die NSA-Affäre ist noch lange nicht zu Ende. Und man darf getrost davon ausgehen, dass die grenzenlose Spionage weitergeht“, ist sich die NEUE OSNABRÜCKER ZEITUNG sicher.

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