Rassismus und Extremismus in den Reihen der Polizei – Eine Stellungnahme und Analyse aus dem Inneren der Strukturen heraus

freiheitsfoo hat den langjährigen ehemaligen Polizeibeamten Michael Schütte darum gebeten, seine aktuelle Einschätzung zur Frage von Rassismus und Extremismus in den Reihen der Polizei abzugeben. Uns interessierte auch, ob ein Einstellungswandel innerhalb der Polizei erkennbar ist. Wir veröffentlichten hiermit seine Stellungnahme. Er strukturiert seinen Aufsatz mittels dreier „größerer Entwicklungslinien“ wie folgt:

  1. Organisationale Wahrnehmungs-, Deutungs- und Handlungsschemata, die militärischer Logik folgen.
  2. Das Profiling der Polizei in ethnozentrischen Kontexten als verdrängtes strukturelles Problem.
  3. Eine enorme Ausweitung der selbst gestellten Aufgaben und Anwendung ihrer Befugnisse, bei gleichzeitiger Forderung von immer mehr Ressourcen und Ermächtigungen, bis hin zur immer engeren Vernetzung von Polizei und Geheimdiensten, die einher geht mit einer enormen medialen und politischen Aufladung von Themen der „Innere Sicherheit“.

Hier nun der Beitrag in voller Länge:

Rassismus und Extremismus in der Polizei

Zum Einstieg in das Thema sollten wir uns zunächst einmal die Dimension des Problems kurz vor Augen führen. Die haben zuletzt die Sprachkritiker des Web-Projekts Floskelwolke mit ihrer Prämierung für das Jahr 2020 sehr anschaulich auf den Punkt gebracht. Aus insgesamt 178 Vorschlägen haben sie die Bezeichnung „Einzelfälle“ in Bezug auf Rechtsextremismus in den Reihen der Polizei zur Floskel des Jahres erhoben und damit gegen die unrühmliche Verharmlosung des Problems auf Seiten von Politik und Polizei ein richtiges und wichtiges Zeichen gesetzt.

Für eine inhaltliche Annäherung in der Fragestellung: „Gibt es einen Einstellungswandel bei PolizistInnen, der in Rassismus und Extremismus führen kann“, sind für mich drei größere Entwicklungslinien in der Polizei von Bedeutung, die gerade in jüngeren Jahren an Dynamik deutlich zugelegt haben.

1Organisationale Wahrnehmungs-, Deutungs- und Handlungsschemata, die militärischer Logik folgen.

Beispielhaft zu nennen ist hier der Diskurs um vermeintlich zunehmende Gewalt gegen PolizistInnen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) zählt mittlerweile mehr als 85.000 PolizistInnen als „Opfer von Gewalt“ innerhalb eines einzigen Jahres (zuletzt Bundeskriminalamt zur PKS 2020). Eine äußerst fragwürdige Opfererzählung, die hier betrieben wird, die aber gleichwohl nachhaltige Wirkungen in Hinblick auf eine mentale und materielle Aufrüstung in den Reihen der Polizei entfaltet.

Zur Frage, woher diese enormen Opferzahlen in den Reihen der Polizei resultieren, ist zunächst festzustellen, dass die Strafrechtsparagrafen für Gewalt, Widerstand und so genannte „tätliche Angriffe“ auf PolizistInnen in jüngster Vergangenheit mehrfach neu gefasst, erweitert und in ihren Umständen (Tatbestandsmerkmalen) sowie den jeweiligen Strafandrohungen enorm ausgeweitet wurden. Was dabei als Gewalt, „Angriff“ oder Widerstand gewertet wird, damit Strafanzeigen der Polizei zur Folge hat und mithin Eingang in die Statistik (PKS) findet, liegt wegen besonders schwammig gehaltener Paragrafen weitestgehend in der Definitionsmacht betroffener PolizistInnen – und das bei enorm hoher Bereitschaft zur Erstattung entsprechender Anzeigen. Alles Mögliche im betreffenden Zusammenhang zur Anzeige zu bringen, ist mittlerweile eine der zentralen Konsensfiktionen in den Reihen der Polizei. Und dabei sind solche Konsensfiktionen in Organisationen wesentlich handlungsleitende Elemente. Es geht dabei nicht um „Wahrheit“. Tauglich ist vielmehr jede Fiktion, wenn sie denn Konsens ist, gerade auch gegen die „Wahrheit“, weil Gegenargumente gar nicht mehr vorgebracht werden können und dürfen. Solche Kollegialitätsnormen funktionieren zugleich viel effektiver als Anordnungen und sogar gegen den vorgegebenen (Rechts-) Rahmen (vergl. Prof. Dr. Stephan Kühl).

Um derart enorme Opferzahlen in den Reihen der Polizei abbilden zu können, wurden die Erfassungsrichtlinien zur PKS vor gar nicht langer Zeit geändert und extra auf diesen Zweck ausgerichtet. Solche Regelungen in den Erfassungsrichtlinien zur Opferzählung bestehen weder so noch annähernd für irgendeine andere Berufsgruppe sonst. Mit diesen PKS-Zahlen findet die Opfererzählung der Polizei also immer neue Nahrung. Dem folgen dann regelmäßig Forderungen „der Polizei“ (Management / Innenpolitik / Berufsvertretungen) nach mehr Ausstattung und noch schärferen Gesetzen. Wissenschaftler kritisieren seit langem die Praxis „der Polizei“ sich über die Maßen zum Opfer zu stilisieren und in diesem Kontext in hoher Zahl BürgerInnen justiziabler Strafverfolgung auszusetzen – sie also immer mehr auch bewusst ungerechtfertigt zu kriminalisieren. Übrigens immer wieder auch, um eigene Fehler und überzogene Polizeigewalt zu verdecken oder entsprechend zu erwartenden Anschuldigungen proaktiv ihrerseits mit Vorwürfen entgegen zu treten.

Insoweit sind 85.000 Opfer innerhalb eines Jahres in den Reihen der Polizei tatsächlich eine erschreckende Zahl – aber weit mehr steht diese Zahl mittlerweile für den Schrecken und die Lage, in die BürgerInnen durch die Praxis der Polizei und entsprechende Kriminalisierung immer leichter und immer häufiger geraten. Dabei ist gleichwohl zu konstatieren, dass PolizistInnen sich gar nicht primär als Opfer sehen (vergl. etwa Ausführungen des Sozialwissenschaftlers Rafael Behr). PolizistInnen ziehen vielmehr aus betreffenden Situationen eine Art „(Selbst-) Ermächtigung“ zur Abgrenzung vom Gegenüber einerseits und eine Art „Befugnis“ zur (vorauseilenden) Gewaltanwendung andererseits. Das zeigt immer deutlicher Ansätze einer allgemeinen Rechtfertigung zum „präventiven Erstschlag“. Wir müssen also registrieren, dass die Opfererzählung in den Reihen der Polizei gerade auch eine (Polizei-) Gewalt legitimierende Funktion hat und eine mentale Aufrüstung bei PolizistInnen begründet, die eben auch in eine Radikalisierung führt. Es müsste insofern gerade auch in den Reihen der Polizei verstärkt um Gewaltprävention gehen, also um die Förderung und Entwicklung spezieller sozialkognitiver Kompetenzen – nämlich die Fähigkeit zum Konfliktmanagement, zur Impulskontrolle, zur Perspektivenübernahme und zum moralischen Urteil.

2.Das Profiling der Polizei in ethnozentrischen Kontexten als verdrängtes strukturelles Problem.

Beispielhaft ist hier die „Computerisierung“ polizeilicher Lagebilder zu nennen. Lagebilder der Polizei sind Zustandsbeschreibungen und Ausblicke zu Phänomenen oder Ereignissen, mit denen die Polizei sich im Zeitalter von Copy-and-Paste quasi im Kreis und um sich selber dreht. Ihre Lagebilder, auch wenn sie gern so daher kommen oder wahrgenommen werden, sind jedoch keine objektiven Um- und Zustandsbeschreibungen. Obwohl sie in gewissem Rahmen mit objektivierbaren Umständen agieren, konstruieren sie in Anlage und Ergebnis eine (vermeintliche) Wirklichkeit in Form so genannter Brennpunkte bzw. möglicher / zu erwartender Störungen, aus denen wiederum die Notwendigkeit zu verstärkten polizeilichen Aktivitäten abgeleitet wird. Diese wiederum verstärken die Einschätzungen der Umstände / Ereignisse / Gebiete als Brennpunkte, um daraus erneut und noch mehr Bedarf für noch weitergehende polizeiliche Aktivitäten abzuleiten. Ein Kreislauf der im Ergebnis vielfach gerade auch in ethnozentrische Stigmatisierung führt und damit letztlich in ein Racial Profiling mündet.

Gleichwohl stellt die Polizei ein Racial Profiling gern vollständig in Abrede. Ihre Kontrollpraxis beruhe vielmehr auf Criminal- oder Behavior-Profiling. Es sollen also nicht ethnozentrische Kriterien wie Hautfarbe oder Herkunft ihre Kontrollpraxis bestimmen, sondern vielmehr kriminalistische Erfahrungen oder die Wahrnehmung von für Täter typischen Verhaltensweisen. Wenn aber eine ständige Kontrollpraxis (über Lagebilder, eine darauf aufbauende Besprechungskultur und dementsprechend fortgesetzte Attribution) auf strukturell ethnozentrischen Vorannahmen beruht (im „Polizeisprech“: „schwarzafrikanische Drogendealer – Drogendealer = Schwarzafrikaner“), dann verstärken solche Vorannahmen die Kontrollpraxis der Polizei in eben genau diesen Zusammenhängen. So wird der (Polizeisprech) „schwarzafrikanische Drogendieler“ zum polizeilichen Brennpunkt und am Ende richtet sich die Kontrollpraxis der Polizei verstärkt auf Menschen entsprechender Hautfarbe.
Die ständigen Kontrollen aufgrund des äußeren ethnozentrischen Merkmals „Hautfarbe“ wiederum bewirken eine Stigmatisierung in der öffentlichen Wahrnehmung anhand äußerer ethnografischer Merkmale (eben wie Hautfarbe) und reproduzieren damit fortgesetzt Vorurteile. Das funktioniert in gleicher Weise mit zugleich enorm medial aufgeladenen Verdachtsrastern der Polizei, wie etwa unter dem aktuell immer wieder gern bemühten Stichwort der so genannten „Clan-Kriminalität“. Dabei wird gerade hier selbst anhand ihrer eigenen Verlautbarungen zum Thema besonders deutlich, das die Intervention der Polizei sich nicht etwa an konkreten Verdachtslagen oder gar Tatvorwürfen orientiert, sondern vielmehr an der Konstruktion ethnozentrischer Zuschreibungen in Zusammenhängen von Herkunft / Gruppen- bzw. Familienzugehörigkeit (etc.).

Ermittlungs- und Kontrollpraktiken der Polizei tendieren gerade auch deswegen zum Racial-Profiling, weil die Binnenkultur der Polizei im Ergebnis ihrer geübten Praxis zu gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit neigt (vor allem durch Vorannahmen, die auf vermeintlich kriminalistischer Erfahrung beruhen). In der Kultur der Polizei haben „Respektverweigerung“ eines Gegenübers, die starke Fokussierung auf ihre Opferrolle und eine zunehmend als feindlich empfundene Außenwelt mittlerweile eine alles überlagernde Funktion. Im Ergebnis dieser Entwicklung manifestieren sich feindselige Einstellungen in den Reihen von Polizeibeschäftigten und machen sich Vorstellungen breit, dass nur noch ein regressiv ausgerichteter und handelnder Kontrollapparat das empfundene „Chaos“ in den Griff bekommen könne. Pauschalisierende Ablehnungskonstruktionen gewinnen so in der Binnenkultur der Polizei immer mehr Raum. Dem folgt (verstärkend) eine selbstreferenzielle Ausrichtung in Einstellungen und Handeln eben gerade durch die Praxis in der Erstellung ihrer „Lagebilder“, die in ihren möglichen (konstruierten) Bedrohungsszenarien immer weiter anwachsen und nach allen Seiten geradezu ausfransen.

Zu dieser problematischen Entwicklung zählt auch, dass die verschiedenen (um Mitgliederzahlen konkurrierenden) Polizeigewerkschaften sich seit Jahrzehnten darin gefallen, ihre Rolle einer Berufsvertretung bei weitem zu überschreiten, indem sie mit unausgesetzten Forderungskatalogen und ebensolcher politischer Einmischung in Belange „Innerer Sicherheit“ eine darüber hinausgehende gesellschaftliche Funktion reklamieren. Zugleich werden die betreffenden Forderungen von InnenpolitikerInnen besonders gern aufgegriffen, um wiederum ihrerseits im Politgeschehen reüssieren zu können. Wir kennen doch alle die unausgesetzten Forderungen nach mehr Polizei, mehr Ausstattung und weiter reichenden Befugnissen, die im politischen Raum immer wieder erhoben und aufgesattelt werden. Für das Ergebnis dieser Entwicklung konstatiert Rolf Gössner dann auch sehr treffend den „Präventiv-autoritären-Sicherheitsstaat“ – mit allen seinen negativen Folgen für Bürger- und Freiheitsrechte, die mit dieser Entwicklung einher gehen. Gerade auch das gültige niedersächsische Polizeigesetz zeigt doch sehr deutlich, dass der gesetzgeberische Wille sich hier nicht aus Evidenzbasierung speist, sondern aus politischer Opportunität.

Am Ende dieser unausgesetzten Spirale stehen in den Reihen der Polizei jedenfalls vielfach ein Einschreiten und Kontrollen auf der Grundlage stereotyper Verdachtsmuster – und die sind eben tatsächlich vielfach ethnozentrisch konnotiert und befördern damit fortlaufend entsprechende Einstellungsmuster. Auf der Seite der Betroffenen besteht wiederum die Problematik der Sekundärviktimisierung durch Bagatellisierung dieser immer wieder erlebten Diskriminierungen. Eine daraus folgende Ablehnung der Polizei und andererseits auf Seiten der Polizei immer wieder beklagte „Respektlosigkeit“ ihres Gegenübers sind aber aufgrund der Praxis der Polizei in hohem Maße selbstreferenziell, also durch sie selbst und die Art ihres Einschreitens ganz wesentlich mit verursacht.

3.Eine enorme Ausweitung der selbst gestellten Aufgaben und Anwendung ihrer Befugnisse, bei gleichzeitiger Forderung von immer mehr Ressourcen und Ermächtigungen, bis hin zur immer engeren Vernetzung von Polizei und Geheimdiensten, die einher geht mit einer enormen medialen und politischen Aufladung von Themen der „Innere Sicherheit“.

Und das bei seit Jahren deutlichen Rückgängen in der tatsächlich polizeilich registrierten Kriminalität. Je weniger Kriminalität die Polizei registriert, desto mehr scheint sie zu unternehmen, um Phänomene zu konstruieren, die sie in hohem Maße auch medial unterstützt auflädt, um die Notwendigkeit ihrer überall ausufernden Interventionen (mit immer mehr Personal / Einsatzkräften genauso wie mit immer martialischerem Auftreten) zu begründen. Das bildet zugleich eine Art Gegenentwurf zur Hilflosigkeit, weil ihre Präventionsregime eben immer wieder auch so ganz offensichtlich versagen, wenn etwa Terrorereignisse scheinbar aus dem Nichts über uns hereinbrechen.

Und natürlich haben diese Punkte in ihren unterschiedlichen praktischen Facetten durchgreifende Wirkungen auf die Einstellungsmuster und den Wertkanonen von PolizistInnen, was sich am Ende gerade auch in Entwicklungen hin zu Rassismus und Extremismus bemerkbar machen kann. Sozialwissenschaftlich würde man sagen: Das Denken und Handeln von Menschen wird nicht durch ihre Situation, sondern durch ihre Wahrnehmung der Situation bestimmt. Eine Polizei, die ihre Umwelt zunehmend als feindselig wahrnimmt, wird auch immer deutlicher wie in einer feindlichen Umgebung agieren. Das ist im Grunde das Gegenteil ihres (verfassungsmäßigen) Auftrags und ihrer Frieden stiftenden Funktion, denn es leistet der Eskalation Vorschub und hat zur Folge, dass sich die Spirale der Wahrnehmung feindlicher Bedingungen bei ihr zunehmend verschärft. Und anstatt sich hier (selbst-)kritisch auseinanderzusetzen, erhebt „die Polizei“ immer neue Forderungen nach mehr vom Selben, um in dieser vermeintlich feindlichen Umgebung bestehen zu können.
Insoweit befinden wir uns hier tatsächlich in einem Teufelskreis, der sicher auch geeignet ist, Ressentiments und Feindbilder in den Reihen der Polizei soweit zu verstärken, das dem eine fortschreitende Radikalisierung folgt.

Die hier aufgezeigten Entwicklungslinien der Polizei sind jedenfalls sicher keine gute Basis für die organisationskulturelle Entwicklung einer Polizei in einem freiheitlichen Gemeinwesen. Und dabei geht es gar nicht darum, etwa die Vorbereitung der Polizei auf anstehende Ereignisse mithilfe ihrer Lagebilder an sich infrage zu stellen – um hier beispielhaft einen Anknüpfungspunkt meiner Ausführungen herauszugreifen. Es geht vielmehr darum, dass die Polizei eine Kultur der Offenheit entwickeln und pflegen muß und den Austausch sowie (selbst-) kritische Auseinandersetzung in ihrem Wertekanon benötigt, um sich immer wieder neu in ihren Einschätzungen und ihrem Handeln auf den Prüfstand stellen zu können. Notwendig ist ein „Korrektiv“, das in Praxis und Kultur prozedural fest verankert ist und Wirkung im Sinne eines „Sich-selbst-Hinterfragen“ entfaltet. Es braucht Werkzeuge, die eine Abrüstung der Polizei wirksam unterstützen – und das vor allem mental. Das kann die Polizei allerdings beim Stand der Dinge sicher nicht allein und aus sich heraus bewerkstelligen. Sie müsste vielmehr bereit und verpflichtet sein, etwa anhand von Fehlern eine kritische Aufarbeitung mit der Unterstützung von zivilen Akteuren zuzulassen. Die Technik der Mediation ist hier sicher eine Möglichkeit, mit einer anderen Herangehensweise an Fehler und Fehlverhalten tatsächlich einen Ausgleich und ein aufeinander zu gehen zu bewerkstelligen. Es geht letztlich um die Frage der Kultur in der Polizei, weil ihre Kultur oder der Wertekanon in ihrer Praxis ihr Auftreten und ihr Handeln bestimmen. Hier ist eben gerade nicht immer mehr Abschottung und Abgrenzung sondern ganz im Gegenteil mehr Öffnung und Offenheit dringend nötig.

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freiheitsfoo übergibt 15-Punkte-Forderungskatalog an die Verhandelnden zur neuen rot-grünen Landesregierung in Niedersachsen

Titelseite des Forderungskatalogs

Am kommenden Donnerstag beginnen die (offiziellen) Koalitionsverhandlungen zwischen der SPD und den Grünen für eine neue Landesregierung in Niedersachsen. Beide Parteien hatten sich bei der Landtagswahl vor zwei Wochen eine klare Mehrheit sichern können und deutlich den Willen für eine gemeinsame Regierungsarbeit bezeugt.

Sowohl Grüne als auch SPD haben sich in der vergangenen Legislaturperiode und im Wahlkampf in Sachen zukünftiger Politik zu Bürger- und Persönlichkeitsrechten positioniert.

Daran – aber nicht nur daran! – orientierend hat die Initiative freiheitsfoo unter Mitarbeit Dritter einen Katalog mit 15 Forderungen zur bürger- und persönlichkeitsrechtlichen Ausrichtung der bevorstehenden Legislaturperiode erstellt. Die Forderungen wurden den Parteien Ende der vergangenen Woche übermittelt und werden nun hiermit veröffentlicht.

Der Forderungskatalog gibt es als 26seitiges pdf-Dokument zum Download, aber auch barrierefreier als Plaintext in unserem Wiki.

Wir ermahnen die beiden Parteien, bei den in Zeiten von Krieg und Klimakatastrophe – zu guter Recht – im Vordergrund stehenden Themenkomplexen nicht die für den Fortbestand eines demokratischen Zusammenseins wichtigen bürgerrechtlichen Schwerpunkte der Landespolitik aus den Augen zu verlieren.

Und wir wollen und werden die Koalitionsverhandlungen wie auch die nachfolgende Regierungspolitik der zu erwartenden neuen rot-grünen Landesregierung beobachten und kritisch begleiten.

Nachfolgend die fünfzehn Forderungen in Kürze – zu den Begründungen und ausführlicheren und erweiternden Erläuterungen siehe die oben verlinkten Dokumente/Texte:

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Wahlplakat-Show zur Niedersachsen-Landtagswahl am 9.10.2022 [Update]

Nächsten Sonntag wird in Niedersachsen ein neuer Landtag gewählt. Zur Ausrichtung (bzw. zum beredten Schweigen) einiger Parteien zu uns interessierenden Themen hatten wir bereits berichtet (Wahlprüfsteine Niedersachsenwahl 2022). Hier nun ein – selbstverständlich fragmentarischer, unvollständiger – kommentierter Blick auf die zum „Wahlkampf“ gehörende Wahlplakat-Show.

[Update 6.10.2022: Ein Plakat der „AfD“, drei weitere der „Die Partei“ hinzugefügt.]

Die CDU mal wieder populistisch. Übertrieben? Wer mit der Angst vor „Clans“ Werbung betreibt und somit Hass und rassistische Vorurteile schürt, muss sich diesen Vorwurf gefallen lassen und …

… beweist damit im Übrigen nicht nur farblich die außerordentliche Nähe zu rechten, in Teilen faschistischen Parteien.

Hier das „Original“ der „AfD“ zum Clan-Populismus im niedersächsischen Wahlkampf.

Schulen digitalisieren fordert der CDU-Spitzenkandidat, der selber bis dato … Landesminister für Wirtschaft und Digitalisierung und damit verantwortlich für bestehende Misere ist …

… und auch die mit-regierende SPD fordert nun lauthals genau das, was Sie im derzeitigen Besitz des Bildungsministeriums weitgehend versäumt hat. (Von den Fragen des Sinns umfassenden „digitalen Lernens“ mal ganz abgesehen!)

Ja, das mit den Ausreden. Die eigenen „billigen“ Ausreden auzublenden und stattdessen den Blick nach Berlin ablenken zu wollen beweist einen allumfassenden blinden Fleck oder Dreistigkeit ohnegleichen.

Auch die Grünen wollen keine Ausreden … und reden sich doch selber dann heraus, wenn sie um Antwort auf konkrete Fragen gebeten werden.

Menschen, die das Wesen der Exponentialfunktion nicht verstanden haben, gehört jegliche politische Macht entzogen!

Doch: Wirtschaftsideologie der FDP heizt ziemlich gut … das Erdenklima auf!

Ja. Auf günstige Mieten und dazugehörige öffentliche Bauten warten viele Menschen in Niedersachsen, solange SPD und CDU in Niedersachsen jeweils abwechselnd und zuletzt miteinander auf der Regierungsbank saßen und sitzen.

Aber auch die aktuellen Werbeplakate aller anderen Parteien sind – wenn nicht ebenso kritikwürdig – ähnlich gehaltfrei und langweilig. Bei gleicher Substanzfreiheit kann man höchstens der Partei „Die Partei“ (wollte uns auch nicht zu den Wahlprüfsteinen antworten!) noch Kreativität zugestehen (Link/Bilder folgen noch!):

Clan-Variante der „Die Partei“. Genaueres Hinsehen erläutert den Fake, der inhaltlich gar keiner ist …

Selbsterklärend. Passt inhaltlich auch zu fast allen anderen Parteien.

„FDP“, entschlüsselt.

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Die Polizei und der Fußball: Von rechtswidrigen Fußball-Fan-Durchsuchungen und ihrer Folgenlosigkeit. Oder: Verdeckte Bundespolizeiermittler, fehlender Rechtsschutz, Unklarheit über Datentransfer in weitere Polizeidatenbanken und die nicht vorhandene Bereitschaft der Polizei, sich der Öffentlichkeit gegenüber zu rechtfertigen und für Fehlverhalten geradezustehen.

Am 6.8.2022 fand in Wolfsburg das Fußball-Bundesliga-Spiel VfL Wolfsburg gegen den SV Werder Bremen statt. Es war der erste Spieltag der neuen Bundesligasaison.

Dazu hatte die vor Ort zuständige Polizeiinspektion Wolfsburg-Helmstedt eine Kontrollstelle – angeblich – auf Grundlage des umstrittenen Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (§ 14 NPOG) eingerichtet. Werder-Fans konnten nicht zu ihrem Spiel gelangen, ohne sich – pauschal und im Detail grundlos – einer potentiellen Kontrolle und Durchsuchung durch die Polizei zu unterziehen. Nach Berichten aus der Fanszene soll es dabei Durchsuchungen „bis auf die Haut“ und zu Diskriminierungen gekommen sein. Die Polizei vor Ort habe „Zwangsmaßnahmen“ bei Nichtzustimmung angedroht. „Zwangsmaßnahmen“ – ein allgemeiner Terminus, der auch Schmerzgriffe und den Einsatz von Schlagstöcken und Pfefferspray bedeutet, zumindest bedeuten kann.

In einer Pressemitteilung vom 7.8.2022 kommentierte die Polizei ihre eigene Maßnahme und begann bereits damit, sich dafür zu rechtfertigen (Auszüge aus der PM, Hervorhebungen durch uns):

„Die Anordnung der dann am Hauptbahnhof Wolfsburg eingerichteten Kontrollstelle erlaubte im Hinblick auf die Abwehr der oben genannten schweren Gesundheitsgefahr sowohl die Personalienfeststellung, als auch die Durchsuchung der in der Kontrollstelle angetroffenen Personen und ihrer mitgeführten Sachen. Gleichwohl wurden diese Maßnahmen in einem stark differenzierenden und abgestuften Verfahren durchgeführt. Personen, die nicht den Risikogruppen zugeordnet werden konnten, konnten den Bahnhof sofort nach ihrer Ankunft ohne weitere polizeiliche Maßnahmen verlassen und ihren Weg in Richtung Volkswagen-Arena oder in das sonstige Stadtgebiet fortsetzen. Dies betraf ausdrücklich auch deutlich erkennbare Fans des SV Werder Bremen, die ohne polizeiliche Kontrolle und teilweise völlig ohne polizeiliche Begleitung die Volkswagen-Arena erreichten. Auch Personen, die den Risikogruppen zuzuordnen waren, setzten nach erfolgter abgestufter Kontrolle ihren Weg in die Volkswagen-Arena fort. Die polizeilichen Maßnahmen wurden sowohl über Lautsprecher, als auch persönlich durch die eingesetzten Polizeikräfte an alle Personen an der Kontrollstelle deutlich kommuniziert. Darüber hinaus bestand zu keiner Zeit ein Zwang, sich den polizeilichen Kontrollmaßnahmen zu unterziehen. Personen, die eine solche Kontrolle für sich ablehnten, konnten entweder unkontrolliert am oder im Bahnhof verbleiben oder auch ihre Reise einfach fortsetzen. So entschieden sich dann auch ca. 270 Personen der Risikoszene dazu, die Rückreise nach Bremen anzutreten. Unabhängig von der Kontrollstelle, wurde erkennbaren Risikopersonen aufgrund einer individuellen Gefahrenprognose der Aufenthalt in der Innenstadt temporär untersagt, um ein Aufeinandertreffen mit Risikogruppen des rivalisierenden Vereins zu verhindern, was deutschlandweit und auch in Wolfsburg seit Jahrzehnten so praktiziert wird. Diese Personen wurden in polizeilicher Begleitung zur Volkswagen-Arena geleitet. Die Kontrollmaßnahmen verliefen insgesamt vollkommen entspannt und störungsfrei. (…) Der Polizeivizepräsident der Polizeidirektion Braunschweig, Roger Fladung, begleitete das Auftaktspiel: „Ich hatte Gelegenheit, den Einsatz zu begleiten und auch am Bahnhof die polizeilichen Maßnahmen zu beobachten. (…) Die Durchsagen der Polizei vor Ort haben die Maßnahmen erklärt und es war nach meinen Beobachtungen ein ruhiger, geordneter Ablauf. (…)““

Bevor wir zum Eigentlichen kommen, zwei Anmerkungen vorab:

  • Es ist bedrückend zu sehen, welche Befugnis die Polizei erhält (oder sich selber zuteilt), wenn die von ihr – neutral unkontrollierte – Entscheidung darüber, ob ein Fußball-Fan einer „Risikogruppe“ zugeordnet wird oder nicht für ebendiesen derart krasse Konsequenzen hat. (Alleine die Nutzung des Begriffs der „Risikogruppe“ in diesem Kontext wäre eine eigene Diskussion wert.)
  • Das Fußballfans „ohne polizeiliche Kontrolle und teilweise völlig ohne polizeiliche Begleitung“ zum Fußballstadion spazieren, das scheint der Polizei eine betonungswerte Errungenschaft einer freiheitlichen Gesellschaft, jedenfalls aber keine Selbstverständlichkeit, sondern ein polizeilicher Gnadenakt zu sein …
  • Es ist süffisant, wenn die Polizei ebenso gnädiglich zuerkennt, dass doch niemand gezwungen worden sei, sich der polizeilichen „Kontrolle“ zu unterziehen. Die Alternativen, sich stundenlang am Bahnhof – gleich einem Gefängnis – aufzuhalten oder aber gleich mit dem nächsten Zug wieder heimzufahren, sind jedoch keine echten Alternativen. Jedenfalls nicht für einen Fußballfan, der extra aus Bremen nach Wolfsburg angereist ist. Und das sicher nicht, um sich dort den schmucklosen Bahnhof stundenlang von innen anzusehen.
  • Dass Fußballfans der Aufenthalt im öffentlichen Raum der Innenstadt „temporär“ verboten wird, das mag usus sein, wenn vielleicht auch nicht „jahrzehntelang“, wie die Polizei verkündet. Das heißt allerdings nicht, dass es rechtens und gute Sitte ist.

Doch nun zum eigentlichen Kern dieses Beitrags:

Fußball-Fans des Werder Bremen waren sich dagegen schnell einig, dass sich diese Polizeiaktion selbst mit dem von SPD und CDU unter Protesten aufgebohrten noch recht frischen Landespolizeigesetz NPOG nicht in Einklang bringne lassen und kündigten Klage gegen diese repressive Maßnahmen an. Zunächst die taz, dann auch der NDR berichteten daraufhin am 9.8. und 10.8.2022 zur Sache. Das brachte die Diskussion bis in ministerielle Kreise und der derzeitige niedersächsische Innenminister Pistorius (SPD) sah sich genötigt, sich des Themas anzunehmen. Nur kurz nach unserer ersten Presseanfrage zum Vorgang meldete sich das Innenministerium am 12.8.2022 mit einer Pressemitteilung zu Wort (Auszüge, Hervorhebungen durch uns):

„(…) Die PI Wolfsburg/Helmstedt hat ihre Maßnahmen am Bahnhof Wolfsburg allerdings selbst als „Kontrollstelle“ bezeichnet. An einer solchen „Kontrollstelle“ müssen sich nach § 14 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) nicht nur bestimmte verdächtige Personen, sondern alle Passantinnen und Passanten durchsuchen lassen.
Dafür lagen in dem konkreten Fall nicht die notwendigen Voraussetzungen vor – weder im Hinblick auf die Gefahr der Verwendung von Pyrotechnik im Stadion, noch hinsichtlich möglicher körperlicher Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Fangruppen. Denn eine Voraussetzung des § 14 NPOG ist, dass von der Begehung von Straftaten von erheblicher Bedeutung wie etwa schweren Körperverletzungen oder Landfriedensbruch ausgegangen werden kann. Eine solche Einschätzung wäre in diesem konkreten Fall nach Prüfung des Landespolizeipräsidiums zu weitgehend gewesen.
Die PD Braunschweig hat berichtet, dass die Kontrollmaßnahmen tatsächlich so durchgeführt wurden, dass davon nur szeneangehörige Personen betroffen waren. Unbeteiligte sowie die große Mehrzahl der Gästefans hätten die eingerichtete Stelle ohne Kontrolle passieren können. Zudem wurde seitens der PD Braunschweig eingeräumt, dass die ersten Durchsagen und mögliche Aufenthaltsverbote zunächst zu pauschal waren; allerdings wurden die Durchsagen nach einiger Zeit korrigiert.
Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Zur Fehlerkultur in einer modernen Polizei gehört auch, dass entsprechende Fehler erkannt und benannt werden. Nur so kann man es zukünftig besser machen. Darum hatte ich bereits am Tag nach dem Spiel den jetzt ausgewerteten Bericht angefordert. Die Prüfung hat ergeben, dass die Gefahrenprognose und die Maßnahmen der Polizei grundsätzlich zutreffend waren und lediglich der gewählte Rahmen einer Kontrollstelle nicht richtig war. Die konkreten Hinweise des Landespolizeipräsidiums werden jetzt im engen und vertrauensvollen Austausch erörtert. (…)“

Fünf Tage später erhielten wir unsere erste Presseanfrage – mehr oder weniger – beantwortet. Weitere Rückfragen und Antworten folgten bis Ende August 2022.

Für uns ergibt sich daraus folgende, über das bisher berichtete hinausgehend an weiteren Informationen:

  • Fußballspiele werden von der Polizei in die Kategorien „neutral“, „rivalisierend“ oder „feindschaftlich“ einsortiert. Das hier betreffende Spiel wurde dem VfL Wolfsburg den Polizeiangaben zufolge am 11.7.2022 als „rivalisierend“ bewertet und ist nach Meinung der Behörde dafür zuständig, dass auch der Gastverein (Werder Bremen) darüber informiert wird. Uns ist nicht bekannt, ob und wann das geschehen ist.
  • Davon unabhängig ist diese ebengenannte Einstufung nur ein Kritierum für die polizeiliche Gefährdungsanalyse. Die polizeiliche „Risikobewertung der Gefahr eines gewaltbereiten Aufeinandertreffens“ sei ein weiteres wesentliches Kriterium hierfür.
  • Und in dem Zusammenhang teilte uns die Polizei mit: „Am Spieltag, gegen 08:00 Uhr, wurde durch die Bundespolizei festgestellt, dass zwei Gruppen der Bremer Ultragruppierungen, die nach unseren Erkenntnissen das übermäßige Abbrennen von Pyrotechnik auch in Wolfsburg beabsichtigen würden, sowie gegenüber der Wolfsburger Heimszene als rivalisierend und gewaltbereit bei Aufeinandertreffen einzuordnen wären, bereits vorzeitig mit der Bahn in Richtung Wolfsburg anreisten. Hierbei wurde festgestellt, dass eine Gruppierung nicht von Hauptbahnhof Bremen, sondern unbegleitet von einem Nebenbahnhof, anreisen werde.“ Ob es sich hierbei um „Feststellungen“ durch Bundspolizist*innen in Uniform oder in Zivil – also um verdeckte, heimlich agierende Ermittler – handelt, möchte uns die Polizei nicht mitteilen.
  • Während sich die – aus der Sicht der Polizei – aktuelle Lage also erst am Morgen des 6.8.2022 offenbarte wurde die Kontrollstellenanordnung bereits am 4.8.2022 verfügt! Was der Anlass dafür gewesen ist, wird nicht mitgeteilt. Auch nicht, um welche Uhrzeit am 4.8. die Anordnung erlassen worden ist.
  • Die Kontrollstellenanordnung sei nicht öffentlich, so die Polizei. Eine Einsichtnahme wurde uns gegenüber verweigert. Auf Nachfrage, wie man denn die Anordnung überprüfen können bzw. welchen Rechtsschutz es dagegen gibt, entgegnet die Polizei: „Einsichtrecht steht lediglich von der Maßnahme betroffenen Personen zu. Diesen steht gegebenenfalls auch der Rechtsweg offen.“ Das ist nun aber absurd. Um sich gegen die Kontrollstelle wehren zu können, muss man sich dieser zunächst unterziehen, was einen Kontakt mit der Polizei, vermutlich auch mindestens eine Identifizierung der Person bedingt. Den mutmasslich 270 Fans, die aus persönlichen Gründen sich dazu entschieden haben, sich der polizeilichen Behandlung nicht unterwerfen zu wollen, wird damit faktisch kein Rechtsschutz zugestanden.
  • 168 Menschen wurden von der Polizei „überprüft“. Unserer Frage, ob und inwieweit deren persönlichen Daten jenseits des polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystems NIVADIS auch an andere weitergeleitet oder in andere Datensammlungen Eingang gefunden haben, dieser Frage weicht die Polizei verbal aus und bezieht dazu explizit keine Stellung. Und selbst, als wir noch einmal ausdrücklich dazu nachfragen und unsere Frage wiederholen, antwortet die Polizei repetierend: „Die am 06.08.2022 bei Identitätsfeststellungen erhobenen Daten wurden im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem erfasst.“ Das lässt Schlimmes ahnen, dass nämlich die Daten der von der Polizei kontrollierten und durchsuchten und damit erfassten Menschen auch an andere Stellen weitergeleitet worden sind, über die die Polizei lieber nicht sprechen möchte. Warum sonst sollte unsere klare Frage zweifach verbal umschifft und ausgesessen werden?
  • Zum Schluß noch ein weiterer bitterer Punkt. Die Kontrollstelle sei „durch die einsatzführende Polizeiinspektion Wolfsburg-Helmstedt angeordnet“ worden. Wir haben nachgefragt, welche behördliche und vor allem personelle Konsequenzen die rechtswidrige Kontrollstellenanordnung nach sich ziehe. Darauf antwortet die Polizei floskelhaft und gehaltfrei: „Jeder polizeiliche Einsatz wird intensiv nachbereitet. Daraus gewonnene Erkenntnisse fließen in die Vorbereitung und Durchführung künftiger Einsätze ein.“ Das wollten wir nicht so stehen lassen und fragten erneut nach, ob es personelle Konsequenzen gab oder geben könne und falls ja, welcher Art diese sein könnten. Auch dazu wollte uns die Polizei keine Auskunft erteilen und schrieb zurück: „Die Entscheidung, ob die von Ihnen angesprochene Anordnung der Kontrollstelle rechtswidrig war oder nicht, obliegt den Verwaltungsgerichten. Grundsätzlich nehmen wir zu Fragen personeller Konsequenzen aus Gründen des besonderen Schutzes von Persönlichkeitsrechten möglicher Betroffener keine Stellung.“ Das interpretieren wir wie folgt: Die Polizei entzieht sich der öffentlichen Rechenschaft gegenüber der Gesellschaft darüber, ob polizeiinterne Rechtsbrüche folgenlos bleiben oder nicht. Von der von Herrn Pistorius betonten „Fehlerkultur“ keine Spur. Es darf befürchtet werden, dass der oder die Verantwortliche*n ungesühnt und uneingeschränkt weiter polizeilich wirken werden dürfen. Diese nährt die Annahme, dass Polizist*innen in der Praxis besser gestellte Menschen als die Menschen der restlichen Gesellschaft sind …
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Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Vorratsdatenspeicherung: Bundesinnenministerin Faeser will IP-Vorratsdatenspeicherung durchsetzen und offenbart in einem Interview ihren Mangel an Kenntnis und die Nichtigkeit ihrer Argumente – Eine Analyse

Nancy Faeser, 2019, Bild: Olaf Kosinsky (kosinsky.eu), Bearbeitung: freiheitsfoo, Lizenz: CC BY SA 3.0-de

Eine kurze Chronologie der vergangenen Woche:

Montag, 19.9.2022: Einen Tag vor der anstehenden Entscheidung des EuGH zur Gesetzgebung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) in Deutschland warnen Gruppen der Zivilgesellschaft sowie Fachleute in einem offenen Brief vor der Einführung einer Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen.

Dienstag, 20.9.2022: Der Europäische Gerichtshof erklärt die deutsche Gesetzgebung zur VDS (erneut!) als mit der EU-Grundrechtecharta unvereinbar. (EuGH-Pressemitteilungen 156/22 und 157/22)

Mittwoch, 21.9.2022: Die derzeitige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärt in einem Interview mit dem DLF, dass sie die IP-VDS wieder einführen möchte. (Text/mp3)

Aus diesem Interview möchten wir einige Passagen zitieren, um daran Unrichtigkeiten in der Darstellung von Frau Faeser aufzuzeigen. Das Interview mit der Bundesinnenministerin führte Philipp May vom Deutschlandfunk:

May: Aber jetzt steht nun mal im Koalitionsvertrag recht klar, dass Daten rechtssicher anlassbezogen gespeichert werden sollen. Das deckt ja die Sichtweise von Marco Buschmann, dass auch eine anlasslose Speicherung von IP-Adressen nicht möglich sein soll. Haben Sie da nicht aufgepasst bei den Koalitionsverhandlungen?
Faeser: Doch und deswegen steht ausdrücklich im Koalitionsvertrag das Abwarten des Europäischen Gerichtshofs-Urteils drin. Es gibt einen ausdrücklichen Bezug dazu, weil wir abwarten wollten, was das Gericht entscheidet, was rechtssicher möglich ist.
May: Aber anlassbezogen steht da nun mal drin. Das kann man nicht wegdiskutieren.
Faeser: Nein, das kann man nicht wegdiskutieren. Es geht ja auch darum, dass wir nur anlassbezogen eingreifen. Das ist ja die Unterscheidung. Es geht ja nicht darum, dass wir uns die Daten aller Menschen angucken, sondern wir wollen ja nur bei schwerer Kriminalität diese Daten dann nutzen zur Aufklärung des Täters. Insofern gibt der Koalitionsvertrag Spielraum.

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung (barrierefrei hier herunterladbar) heißt es im Detail:

„Angesichts der gegenwärtigen rechtlichen Unsicherheit, des bevorstehenden Urteils des Europäischen Gerichtshofs und der daraus resultierenden sicherheitspolitischen Herausforderungen werden wir die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung so ausgestalten, dass Daten rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können.“

Analyse:

  • Im Koalitionsvertrag steht – anders als von Frau Faeser behauptet – nicht, dass man das EuGH-Urteil „abwarten“ wolle.
  • Frau Faeser deutet – rhetorisch geschickt – die Frage nach „anlassbezogener Speicherung“ in ein „anlassbezogenes Eingreifen“ oder „anlassbezogenes Angucken von Daten“ um. Das ist aber nichts anderes als absichtliche, hinterlistige Täuschung der Zuhörenden, eine politische Nebelkerze.

Faeser: Eine Kompromisslinie könnte ja sein, dass wir eine Regelung darüber finden, wie IP-Adressen gespeichert werden können, wenn die Anbieter dazu übergehen, wegen der Flatrates gar keine Daten mehr zu speichern, ob es eine Möglichkeit für eine solche Speicherung gibt unter sehr engen Voraussetzungen. Da ist einiges denkbar und deswegen bin ich auch nach wie vor zuversichtlich, dass wir das hinbekommen.
May: Was wären denn die engen Voraussetzungen, an die Sie da denken?
Faeser: Na ja. Zeitliche Begrenzung ist beispielsweise eine und natürlich ist es ja auch eine Beschränkung der Daten. Es ist ja nicht, wie jetzt im Gesetz vorgesehen, die Speicherung jeglicher Daten, sondern tatsächlich nur der IP-Adresse, womit der Täter identifiziert werden kann. Aber es werden damit keine beispielsweise Bewegungsprofile erstellt werden können.

Analyse:

  • Es werden auch in der derzeitigen und bald abschließend gekippten Gesetzgebung nicht „jegliche Daten“ erfasst und vorgehalten. Auch das ist ein Täuschungsmanöver, eine schwammige formulierte Behauptung, die im Detail schlicht falsch ist.
  • „Nur IP-Daten“ zu speichern, wie Frau Faeser zu beschwichtigen versucht, und dass daraus „keine Bewegungsprofile“ zu erstellen seien, das ist eine absurde und unhaltbare Verharmlosung der Bedeutung von IP-Adressen-Speicherungen. Es geht vielmehr um die damit erzeugte Möglichkeit der Bildung hochsensibler Persönlichkeitsprofile. Viel besser als es der EuGH in seinem Urteil 2020 zum Thema formuliert hat kann man es nicht:
    „Da die IP- Adressen jedoch insbesondere zur umfassenden Nachverfolgung der von einem Internetnutzer besuchten Internetseiten und infolgedessen seiner Online-Aktivität genutzt werden können, ermöglichen sie die Erstellung eines detaillierten Profils dieses Nutzers. Die für eine solche Nachverfolgung erforderliche Vorratsspeicherung und Analyse der IP- Adressen stellen daher schwere Eingriffe in die Grundrechte des Internetnutzers aus den Art. 7 und 8 der Charta dar und können abschreckende Wirkungen wie die in Rn. 118 des vorliegenden Urteils dargelegten entfalten.“

May: Frau Faeser, Sie haben gerade sehr deutlich ausgeführt, warum Sie glauben, dass es so wichtig ist, dass wir diese Vorratsdatenspeicherung insbesondere von IP-Adressen brauchen. Jetzt hat es ja schon eine Vorratsdatenspeicherung gegeben in Deutschland, in viel größerem Maße, als es das Gesetz, das jetzt eingefroren ist, vorgesehen hat, von 2008 bis 2010. Da ist fast alles erlaubt gewesen nach heutigen Maßstäben. Relativ wenig deutet darauf hin, dass das den Behörden damals groß geholfen hätte bei der Verbrechensbekämpfung. Weder die Zahl der schweren Straftaten ist damals zurückgegangen, noch die Aufklärungsquote hat sich verbessert. Wieso, glauben Sie, ist das wirklich ein Quantensprung für die Ermittlerinnen und Ermittler bei der Aufklärung schwerer Straftaten?
Faeser: Zum einen müssen wir unterscheiden. Natürlich gehen die schweren Straftaten nicht zurück, sondern im Gegenteil: Wenn Sie mehr aufklären können, haben Sie natürlich mehr Zahlen.
May: Aber auch die Aufklärungsquote war nicht höher.
Faeser: Und wir haben seit damals eine starke Veränderung, eine sehr starke Verlagerung beispielsweise sexualisierter Gewalt gegen Kinder im Netz und auch das furchtbare Verfahren des Grooming, wo Erwachsene gezielt Jugendliche, Kinder zu sexualisierten Handlungen zwingen, eine extreme Zunahme. Das sagt auch der Kinderschutzbund. Deswegen haben wir eine veränderte Situation, wo Sie diese IP-Adressen auch benötigen. Deswegen glaube ich so fest daran, dass das für die Sicherheitsbehörden unerlässlich ist, und das sagen ja auch alle Expertinnen und Experten.

Analyse:

  • Zunächst ist festzuhalten, dass Frau Faeser auf die sachliche Entwertung des von ihr zuerst gebrachten Arguments (Kein Rückgang schwerer Straftaten und keine bessere Aufklärungsquoten in Zeiten der VDS) nicht mehr reagiert, also auch nicht fair genug ist anzuerkennen, dass diese Argumentation haltlos ist.
  • Frau Faeser argumentiert mit dem Kinderschutzbund. Bemerkenswerterweise hat aber gerade der nach dem Urteil des EuGH gar keine besonderen Probleme mit diesem. Aus einer Nachricht des DLF vom 21.9.2022:
    „Der Deutsche Kinderschutzbund sieht auch nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gegen die Vorratsdatenspeicherung ausreichend Möglichkeiten im Kampf gegen Pädokriminalität. Das Vorstandsmitglied Türk sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, man halte das sogenannte „Quick-Freeze“-Verfahren für einen gangbaren Weg in der Abwägung zwischen Datenschutz und Kinderschutz. Mit dem Verfahren können Behörden bei Verdacht auf schwere Straftaten einen Provider dazu verpflichten, die verfügbaren Verkehrs- und Standortdaten umgehend zu sichern.“
    Also erweist sich auch diese Argumentationlinie von Frau Faseser als nichtig.
  • Ebenso unsinnig ist die Behauptung der Ministerin, „alle Expertinnen und Experten sagen, dass die IP-VDS für die Sicherheitsbehörden unerlässlich ist.“ Es stellt sich da wohl eher die Frage, welche Sachkundige und Wissenschaftler Frau Faeser als „Expert*innen“ anerkennt und welche nicht.
  • Fraglos real scheint dagegen der Wunsch so genannter „Sicherheitsbehörden“, möglichst viele Daten zu erlangen – ob das mit dem Ziel einer effizienten und verhältnismäßigen Strafverfolgung oder gar mit dem Grundgesetz oder der EU-Grundrechtecharte in Einklang zu bringen ist oder nicht. Diese Haltung der Behörden hat die Vergangenheit mehrfach und eindeutig bewiesen …
  • Zuletzt, aber deswegen nicht am unwichtigsten: Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat im November 2021 belegt, dass die VDS zum Schutz von Kindern ungeeignet ist. Auch das BKA bestätigt das und eine Kinderschutz-Organisation teilt diese Einschätzung ausdrücklich – siehe zu dem allen den schon oben erwähnten Offenen Brief vom letzten Montag.
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freiheitsfoo-Wahlprüfsteine zur Niedersachsenwahl am 9.10.2022: SPD, CDU, Grüne und „AfD“ blamieren sich mit Nicht-Beteiligung – FDP, Piraten und Linke liefern Antworten. [Update]

Übersicht der redaktionellen Bewertung der Antworten bzw. Rückmeldungen und Nicht-Antworten einiger angeschriebener Parteien (als pdf-Dokument)

In drei Wochen, am 9.10.2022, findet in Niedersachsen eine Landtagswahl statt. Derzeit bilden SPD und CDU in diesem Bundesland eine große (Regierungs-)Koalition. Grüne, FDP und „AfD“ befinden sich in der Landtagsopposition. Die Partei „Die Linke“ ist im Parlament derzeit nicht vertreten und befindet sich den aktuellen Umfragen nach unterhalb der 5%-Hürde.

Schon seit 2009 haben wir (bzw. unsere Vorgängergruppe) zu Landtags-, Bundestags- und Europawahlen Wahlprüfsteine mit Bezügen zu Menschen-, Bürger- und Persönlichkeitsrechten erstellt. So auch zu dieser Landtagswahl.

22 Fragen haben wir an alle ebenfalls 22 an der Wahl teilnehmenden Parteien gestellt und bis zu drei mal um Antworten gebeten. Nach diesem Prozedere haben wir von genau drei Parteien Antworten erhalten. Dies waren (in chronologischer Reihenfolge) die FDP, die Piratenpartei und die Partei „Die Linke“. [Update: Nach unserer Veröffentlichung hat dann auch noch die „AfD“ geantwortet.]

Zum Vergleich: Zur Bundestagswahl 2009 hatten noch neun Parteien geantwortet, darunter alle damals bezüglich der Wahlergebnisse „relevanten“ Parteien. Und auch zur Landtagswahl Niedersachsens in 2013 gab es immerhin von acht angeschriebenen Parteien gehaltvolle Antworten zu unseren damaligen Fragen. Als einzige Partei mit Aussicht auf ein Landtagsmandat verweigerte sich damals nur die SPD. Und auch bei den Landtagswahlen 2017 in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen beteiligten sich bei der Beantwortung alle „Großparteien“ bis auf je eine (mal die SPD, mal die „AfD“).

Vorab-Fazit: Die politischen Parteien versuchen in zunehmenden Maße, im Vorfeld von Wahlen sich der Beantwortung konkreter Fragen mit Bezug auf eine etwaige zukünftige Regierungsverantwortung zu entziehen.

Begründet wurde das uns gegenüber mit „mangelnden Kapazitäten“. Das lassen wir bei den Parteien gelten, die bislang nicht im Landtag vertreten sind und die mit entsprechend wenigen Mitarbeitenden und Geld ausgestattet sind.

Wenn aber Großparteien wie CDU und SPD (beide aktuell landesregierungsbildend!) und Bündnis90/Grünen (in froher Erwartung der Landesregierungsbeteiligung) „aus Kapazitätsgründen“ keine Antworten auf unsere Fragen geben wollen, so ist das aus unserer Sicht nicht hinnehmbar und nur eine billige Ausrede. Mit Blick auf die Straßen und öffentlichen Räume Niedersachsens dieser Tage werden ja keine Kosten für (meistens gehaltlose oder -arme) Wahlwerbung gescheut. Und das Geld für eine Mitarbeiterin, die die Beantwortung von 22 Fragen leisten kann ist demgegenüber nicht vorhanden? Unglaubwürdig oder mit Blick auf das sich offenbarende Selbstverständnis dahinter zumindest bitter enttäuschend.

Die SPD gab uns gegenüber an, „eine dreistellige Anzahl an Wahlprüfsteinen erhalten“ zu haben und uns deswegen bis zu Wahl keine Antworten geben zu können. Unsere Nachfrage, wie viele Wahlprüfsteine die SPD denn genau (eher 100 oder eher 1000) erhalten hat und wie viele von denen beantwortet worden sind, diese Nachfrage blieb seitens der SPD trotz Fristsetzung bis dato unbeantwortet …

Unter allen größeren Parteien war die „AfD“ schließlich die einzige, die – trotz dreifacher Nachfrage! – uns noch nicht einmal eine Rückmeldung oder Absage auf unsere Anfrage gab. Selbstkommentierend.

Doch zum inhaltlichen:

Unsere 22 Fragen gliedern sich in folgende fünf Unterbereiche auf:

  • Landespolizei (9 Fragen)
  • Versammlungsfreiheit (3 Fragen)
  • Landesgeheimdienst/“Verfassungsschutz“ (3 Fragen)
  • Informationsfreiheit (1 Frage)
  • Datenschutz (6 Fragen)

Kurzantworten der drei sich inhaltlich beteiligenden Parteien zu den Niedersachsen-Wahlprüfsteinen 2022 (als pdf-Dokument)

Wie üblich baten wir die Parteien um maximal 250 Zeichen lange Antworten zu unseren Fragen. Überlange Antworten haben wir entsprechend abgeschnitten. Die vollständigen Antworten sowie ergänzende und weiter erläuternde Erklärungen der Parteien sind sekundär verlinkt.

Die Kurzantworten haben wir ebenso wie eine graphisch-schematische Übersicht einer subjektiven Bewertung dieser Antworten in je einem PDF-Dokument zusammengefasst und können der Schaffung einer jeweils eigenen Meinung dienlich sein:

Die Partei „Die Linke“ lieferte uns – aus unserer Sicht – die prägnantesten Antworten und vermitteln den Eindruck, dass die verfassende Person Haltung besitzt und wusste, worüber sie schreibt.

Ähnlich, wenn auch mit einigen Abstrichen, die Piratenpartei. Zu einigen Fragen bleiben die Antworten im Detail etwas schwammig. Dafür gibt es bei anderen wenigen Fragen überlange Antworten und ausführliche Erläuterungen.

Die FDP, das kann man ihr im Vergleich zu den beiden anderen Teilnehmenden (Piratenpartei und Die Linke) attestieren, besitzt aus unserer Sicht ein deutlich weniger menschen- und persönlichkeitsrechtsfreundliches Profil. Und doch muss man der FDP anerkennend zugestehen, dass diese sich wie auch die Piraten und die Linken überhaupt die Arbeit mit der Beantwortung der Fragen gemacht hat. Das ist eine Form der Ehrlichkeit, die SPD, CDU, Grünen und AfD sehr vermissen lassen. Alleine aus diesem Grund halten wir die letztgenannten Parteien für nicht oder deutlich weniger wählbar.

Ergänzend und abschließend sei noch der Wahl-O-Mat zur Niedersachsenwahl 2022 empfohlen, wenn auch nur – und das gilt auch für diesen, unseren Beitrag! – in Verbindung mit einem nüchtern-kritischen Blick.

 

[Update 20.9.2022]

Nach Verbloggen mitsamt Pressemitteilung dazu erhielten wir am 19.9.2022 auch von der „AfD“ noch Antworten und haben diese in den pdf-Dokumenten nachgetragen.

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Hauptversammlung des ÖPNV-Betreibers der Landeshauptstadt Hannover (üstra): Eine flächendeckende Videoüberwachung des ÖPNV und neue Schlagstöcke für den Sicherheitsdienst, aber keinerlei Belege für deren Sinn oder Verhältnismäßigkeit. Eine exklusive Schweigeminute für getötete Polizisten und Angst vor dem Tor-Browser.

Die üstra-Tochter Protec bei der Arbeit: Eine Protec-Mitarbeiterin mit Schäferhund vertreibt einen Obdachlosen vom Hauptbahnhof Hannover: „Aufstehen! Jetzt aber!“ (Juni 2019)

Busse und Stadtbahnen in der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover werden von der im wesentlichen im öffentlichen Besitz befindlichen üstra AG betrieben. In aller Regel zur großen Zufriedenheit der Kundschaft. Erneut gab es zur am letzten Donnerstag (25.8.2022) stattfindenden jährlichen Hauptversammlung der AG auch Fragen aus unseren Reihen an Vorstand und Aufsichtsrat, die sich in voller Länge in unserem Wiki nachlesen lassen.

Hier ein paar fragmentarische Auszüge aus den Antworten, die Informationen enthalten, die uns wichtig erscheinen. Kommentierungen stehen in [eckigen Klammern].

  • Die üstra betreibt 3.999 Kameras in Bussen und Bahnen, an Haltestellen und Bahnhöfen. [Man darf damit von einer fast flächendeckenden Videoüberwachung des Raumes im und um den ÖPNV Hannover sprechen. Das BVerfG hat einer flächendeckenden Videoüberwachung stets eine pauschale Absage erteilt und davor gewarnt. Auf den ÖPNV Angewiesene können dieser faktisch nicht mehr ausweichen.]
  • In 2021 wurden in 634 Fällen Aufzeichnungen der üstra-Überwachungskameras abgegriffen, in 247 Fällen davon der Polizei übergeben.
  • Dem Unternehmen liegen allerdings keinerlei Informationen dazu vor, ob diese massive Überwachung ihrer Kundschaft auch in nur einem einzigen Fall bei der Aufklärung von Straftaten hilfreich war. Geschweige denn, ob die Überwachung Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten verhindern konnte. [Den Nachweis der Sinnhaftigkeit und Verhältnismäßigkeit bleibt die üstra also schuldig.]
  • In 57 Fällen, bei denen die üstra gerne Kameraaufzeichnungen abgreifen wollte musste sie feststellen, dass die Kameras entweder defekt waren oder keine Aufzeichnungen gesichert werden konnten. [Das sind rund 9% aller Fälle.]
  • Die Bilder der üstra-Kameras können in Fällen von Anschlägen oder Katastrophen in Echtzeit der Polizei zugeschaltet werden. Dieser Fall sei bislang aber noch nie eingetreten. [Dass der Zugriff technisch möglich ist, macht nachdenklich.]
  • Die jährlichen Betriebs-, Führungs- und Instandhaltungskosten für die Videoüberwachungstechnik betrugen in 2021 128.000 Euro. [In 2019 betrugen diese noch 340.000 Euro. Die Nutzer des ÖPNV in Hannover müssen für ihre eigene Überwachung also auch noch nicht zu knapp bezahlen.]
  • Die üstra betreibt in Hannover ein Lichtwellenleiter-Datennetz (LWL, Glasfaser), das auch von der Polizei mit genutzt wird, u.a. zur Übertragung der Bilder ihrer Überwachungskameras. Dafür zahlt die Polizei der üstra jährlich einen „geringen 5stelligen Betrag“.
  • Die Anzahl üstra-intern registrierter „Vorfälle“ zu möglichen Straftaten hat von 2020 zu 2021 um 5,3% zugenommen.
  • Am 4.2.2022 führte die üstra eine sog. „Schweigeminute“ für zwei zuvor in Rheinland-Pfalz getötete Polizisten durch. Für andere im Dienst oder bei der Arbeit getötete Menschen werden keine Schweigeminuten eingelegt. Die üstra Begründet diese Ausnahme bzw. Hervorhebung damit, dass „die GdP Niedersachsen und das Niedersächsische Innenministerium“ zur Beteiligung an der bundesweiten Aktion des Gedenkens aufgerufen hätten. [Ein bemerkenswerter Einfluss von Polizeilobby und Landesregierung! Und eine erneut bevorzugende Behandlung der Menschen im Polizeidienst gegenüber allen anderen Menschen.]
  • Der Internetauftritt der üstra lässt sich nicht mittels Tor-Browser aufrufen. Begründung: „Der Zugriff auf unsere Systeme via Tor-Netzwerk ist gesperrt, weil Tor zunehmend für Cyberangriffe genutzt wird.“ [Das ist eine verschleiernde, ausweichende Antwort und wirft Fragen auf, inwiefern die Absicherung eines unbefugten Zugriffs mittels Aufruf der üstra-Homepage möglich sein könnte …]
  • Anfang 2022 feierte man bei der üstra bzw. bei ihrem Tochterunternehmen protec die Einführung eines Teleskop-Schlagstocks. Neusprechartig wird dieser als „Einsatzstock, kurz, ausziehbar“ oder – noch kürzer und weniger treffend – mit „knackigen Namen“ als „EKA“ verniedlichend betitelt. Weiter wird die Wirkung der Waffe im Beitrag weiter als „Begleitutensil“ oder auch als „ein kleiner Stock für Deeskalation und Sicherheit“ fragwürdig beworben. Der Schlagstock habe eine „deeskalierende Wirkung auf alle Fahrgäste“. Auf Nachfrage hin liegen der üstra keine Studien oder andere Belege für diese Behauptung vor. [Tatsächlich widerspricht sich die üstra in einem eigenen Blogbeitrag wie auch auf der Hauptversammlung sogar: Einerseits soll dieser Schlagstock weniger sichtbar sein als die zuvor eingesetzte Tonfa. Andererseits soll das sichtbare Vorhandensein der Waffe deeskalierend wirken. Siehe dazu auch unseren Blogbeitrag vom Februar 2022.]
  • Die üstra und die Protec haben keine Ahnung, wie oft dieser oder jener Schlagstock eingesetzt werden. Dazu würden keine Daten erhoben und keine Statistik geführt. [Ohne eine solche lassen sich Wirkung und (Un)Sinn der Waffen nicht bewerten. Und auch nicht, wie sich der Waffenwechsel auf dessen Einsatzhäufigkeit auswirkt.]
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Hauptversammlung der OHB AG: Neue Spionagesatelliten für (nicht nur deutsches) Militär und Geheimdienste, Frühwarnsysteme gegen Raketen und Hyperschallwaffen, etwas Geld von OHB für deutsche Parteien, viel Geld von der Bundesregierung für OHB und eine umstrittene Zuarbeit für die EU-Grenz“schutz“polizei Frontex

Ein Bild aus den Räumen der OHB-Konzernzentrale im Zusammenhang mit der OHB-HV 2013: Plastik/Darstellung zur SAR-Lupe.

Am 1.6.2022 fand die diesjährige Hauptversammlung (HV) des deutschen Luft- und vor allem Raumfahrtkonzerns, der OHB AG mit Sitz in Bremen statt, erneut leider nur „virtuell“ – ein Format, was kritische Fragen zwar nicht ausschließt, aber die noch wichtigeren Nachfragen und einen echten Austausch zwischen Konzernlenkern und kritischen Aktionären erschwert und fast verunmöglicht. Doch darum soll es hier nicht gehen. (Siehe sonst dazu hier und hier.)

Wir haben aus unseren Reihen heraus eine Liste von Fragen an Vorstand und Aufsichtsrat von OHB stellen können und dokumentieren diese und die Antworten dazu ausführlich auf einer eigenen Wiki-Seite.

Nachfolgend möchten wir auf ein paar aus unserer Sicht wichtigen Einzelpunkte hinweisen, die Lektüre der ausführlichen Frage-Antwort-Liste mag für Interessierte darüber hinaus eventuell interessant sein.

Die OHB AG ist ein ehemaliges Familienunternehmen der Familie Fuchs. Trotz enormer Größe und technischer Reichweite der Handlungen und Produkte der AG hat diese – wie in der Hauptversammlung schon seit immer – einen nahen, familiären und den Fragenden gegenüber fairen und authentischen Charakter bewahrt. Ganz anders als bei den allermeisten anderen HVs der Konzerne sonst üblich.

Das ändert nichts daran, dass OHB neben vielen anderen technisch interessanten Geschäften viel Geld durch Aufträge aus Bundeswehr, internationaler Rüstungsindustrie und (wenn auch wohl nicht mittelbar) Geheimdienste verdient bzw. erhält.

Hier unsere Informationsfragmente aus der OHB-HV 2022, nach eigenem Ermessen ausgewählt und ohne irgendeine bestimmte Reihenfolge:

  • OHB erhielt in 2021 rund 450 Millionen Euro aus deutschen oder EU-europäischen Fördertöpfen.
  • Der jährliche Umsatz von OHB mit Bundes“verteidigungs“ministerium oder Bundeswehr schwankte in den letzten fünf Jahren zwischen 44 und 150 Millionen Euro. Mit anderen Bundesministerien (z.B. BMI, BMWG) machte OHB zwischen 2017 und 2021 zusätzlichen jährlichen Umsatz zwischen 132 und 207 Millionen Euro.
  • Es gibt (derzeit) eher eine geringe Zusammenarbeit von OHB mit Rheinmetall, MBDA, Hensoldt und IAI. Mit ELBIT gab es eine intensivere Zusammenarbeit in Verbindung mit der Herstellung eines (militärischen/aufklärungstechnischen?) Satelliten für Luxemburg. Mit dem Rüstungskonzern Thales arbeitet man intensiv zusammen, wenn auch – so weit wie angegeben – im eher nicht-militärischen Kontext. Eindeutig militärisch dagegen die gute Zusammenarbeit mit Airbus z.B. bei der Herstellung des neuen deutschen Spionagesatelliten SARah für den militärisch-industriellen Komplex.
  • Ob der April 2022 gestartete, von OHB produzierte „Erdbeobachtungssatellit“ EnMAP auch polizeilich/militärisch/geheimdienstlich genutzt wird, ist der AG angeblich nicht bekannt, will von ihr aber auch nicht ausgeschlossen werden.
  • Ähnlich ungenau die Antwort zur Frage, ob und inwiefern die für EU und USA zu bauenden CHIME-Satelliten (als Teil des Copernicus-Programms) militärisch/geheimdienstlich genutzt werden sollen. OHB bleibt bei dem in einer Pressemitteilung verwendeten Passus, dass es „auch um sicherheitsrelevante Fragen“ ginge, löste diese Formulierung inhaltlich aber nicht weiter auf.
  • Die im März 2020 angekündigte zukünftige „intensive und langfristige Zusammenarbeit“ mit dem Schweizer Rüstungskonzern RUAG sei angeblich ausschließlich ziviler Natur.
  • OHB hat zwei der drei neuen SARah-Spionagesatelliten für die Bundeswehr bzw. das „Bundesamt für Ausrüstung und Informationstechnik der Bundeswehr“ gebaut. Der erste dieser beiden Satelliten, die Berichten zufolge auch ausdrücklich und in bedeutsamen Umfang den Geheimdiensten als Informationsquelle dienen wird, wurde kurz nach der HV am 18.6.2022 erfolgreich ins All transportiert. SARah ist die Satelliten-Nachfolgegeneration der ebenfalls von OHB gefertigten SAR-Lupen, die einen „Meilenstein“ im Aufbau unabhängiger allbasierter Spionagetechnik für die deutschen Militärs und Geheimdienste darstellten. Zum aktuellen Ausbau der Spionagearbeit aus einem lesenswerten Golem-Bericht zitiert: „Auch der Bundesnachrichtendienst (BND) darf die Bilder von SARah nutzen. Mit Georg (Geheimes Elektro-Optisches Reconnaissance System Germany) betreibt der Auslandsgeheimdienst aber ein eigenes Satellitensystem, das auf der elektro-optischen Aufklärung basiert. Der Name spielt vermutlich auf den Heiligen Georg an, der als Schutzpatron des BND gilt. Den Auftrag für die insgesamt drei Georg-Satelliten erhielt OHB. Das Gesamtsystem soll Schätzungen zufolge über eine halbe Milliarde Euro kosten. Es soll ebenfalls mithilfe von SpaceX auf seine Umlaufbahn gebracht werden. Der Start des ersten Satelliten verzögert sich jedoch weiter.“
  • In der Silvesternacht 2021 wurde OHB Opfer eines Brandanschlags. Die Bremer Wirtschaftssenatorin der Partei „Die Linke“ verurteilte den Anschlag mit den bemerkenswerten Worten, „dass Gewalt nie Mittel der Politik sei oder sein könne“. Ein in diesen Tagen bemerkenswerte Behauptung – aber das nebenbei … In einem Bekennerschreiben zum Brandanschlag wurde OHB eine Nähe zum menschenverachtenden EU-Grenzmilitär „Frontex“ vorgeworfen, was OHB in einem selbstverfassten Interview strikt von sich wies. Auch Nachfrage dazu, konkretisierte OHB das nun und beteuert, „keine direkten Beziehungen zu Frontex“ zu unterhalten. Inwiefern Daten von mittels OHB-Technologie der Frontex-Behörde zugänglich gemacht werde, dazu „wisse man nichts“, könne es sich jedoch nicht vorstellen. Bemerkenswert: In einem anderem Zusammenhang spricht sich OHB pressewirksam eine Führungsrolle von OHB im Dienste der strategischen und sicherheitspolitischen Ziele Europas“ zu.
  • OHB ist von der EU-Kommission beauftragt worden, als „Studienführer“ eine Frühwarnsystem gegen Angriffe durch ballistische Raketen und Hyperschallwaffen zu entwickeln.
  • OHB hat Parteien in 2021 Geld gespendet: 16.500 Euro für die CDU, 11.000 Euro an die Grünen, 9.000 Euro an die SPD und 2.000 Euro an die FDP.
  • Ob Mitglieder von OHB-Vorstand oder -Aufsichtsrat einen parteipolitischen Bezug haben oder gar Mitglied einer Partei seien wisse man nicht und dafür interessiere man sich auch nicht.
  • OHB ist Opfer eines Hackerangriffes geworden.
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Mainauer Deklaration 1955

Aus aktuellem Anlaß rezitiert – die Mainer Deklaration 1955 (Hervorhebungen durch uns):

„Wir, die Unterzeichneten, sind Naturforscher aus verschiedenen Ländern, verschiedener Rasse, verschiedenen Glaubens, verschiedener politischer Überzeugung. Äußerlich verbindet uns nur der Nobelpreis, den wir haben entgegennehmen dürfen.

Mit Freuden haben wir unser Leben in den Dienst der Wissenschaft gestellt. Sie ist, so glauben wir, ein Weg zu einem glücklicheren Leben der Menschen. Wir sehen mit Entsetzen, dass eben diese Wissenschaft der Menschheit Mittel in die Hand gibt, sich selbst zu zerstören.

Voller kriegerischer Einsatz der heute möglichen Waffen kann die Erde so sehr radioaktiv verseuchen, dass ganze Völker vernichtet würden. Dieser Tod kann die Neutralen ebenso treffen wie die Kriegführenden.

Wenn ein Krieg zwischen den Großmächten entstünde, wer könnte garantieren, dass er sich nicht zu einem solchen tödlichen Kampf entwickelte? So ruft eine Nation, die sich auf einen totalen Krieg einlässt, ihren eigenen Untergang herbei und gefährdet die ganze Welt.

Wir leugnen nicht, dass vielleicht heute der Friede gerade durch die Furcht vor diesen tödlichen Waffen aufrechterhalten wird. Trotzdem halten wir es für eine Selbsttäuschung, wenn Regierungen glauben sollten, sie könnten auf lange Zeit gerade durch die Angst vor diesen Waffen den Krieg vermeiden. Angst und Spannung haben so oft Krieg erzeugt. Ebenso scheint es uns eine Selbsttäuschung, zu glauben, kleinere Konflikte könnten stets durch die traditionellen Waffen entschieden werden. In äußerster Gefahr wird keine Nation sich den Gebrauch irgendeiner Waffe versagen, die die wissenschaftliche Technik erzeugen kann. Alle Nationen müssen zu der Entscheidung kommen, freiwillig auf die Gewalt als letztes Mittel der Politik zu verzichten. Sind sie dazu nicht bereit, so werden sie aufhören, zu existieren.

Mainau/Bodensee, 15. Juli 1955“

Die 18 Erstunterzeichner damals: Kurt Alder, Max Born, Adolf Butenandt, Arthur H. Compton, Gerhard Domagk, Hans von Euler-Chelpin, Otto Hahn, Werner Heisenberg, George Hevesy, Richard Kuhn, Fritz Albert Lipmann, Hermann Joseph Muller, Paul Hermann Müller, Leopold Ružička, Frederick Soddy, Wendell M. Stanley, Hermann Staudinger, Hideki Yukawa

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