Der Präsident des IT-Branchenverbands BITKOM, Dieter Kempf hat am Eröffnungsabend der CeBIT, am vergangenen Sonntag in seiner Ansprache eine Neuauflage einer Vorratsdatenspeicherung für Deutschland befürwortet:
„Eine ausgewogene Vorratsdatenspeicherung gefährde nicht die bürgerliche Freiheit.“
Aus unserer Sicht ist jede Form von Vorratsdatenspeicherung – zumindest so, wie derzeit politisch diskutiert (anlasslos, umfassend, flächendeckend, sämtliche TK-Verbindungsdaten aller Menschen im Land betreffend) – per se unvereinbar mit unserer Vorstellung einer freiheitlichen, demokratischen und gerechten Gesellschaft. Eine „ausgewogene Vorratsdatenspeicherung“ kann es also gar nicht geben.
Wir haben die Gelegenheit am darauffolgenden Montag, dem offiziellen Eröffnungstag der Messe, genutzt, um Herrn Kempf zu dieser Äußerung kurz zu interviewen.
In dem etwa 5minütgen Gespräch beschreibt Herr Kempf seine Sicht der Dinge und das genaue Hinhören offenbart, dass der BITKOM-Chef entweder selber gar nicht genau weiß, wie die Bedingungen des EuGH praktisch umzusetzen sind oder – noch viel schlimmer – dass er gedenkt, diese einfach ignorieren zu können.
Vor allem wollten wir von ihm wissen, wie Herr Kempf so eine Vorratsdatenspeicherung mit zwei vom EuGH vorgegebenen Bedingungen vereinbaren kann: Dass es zum einen nämlich überhaupt keine anlasslose Erfassung und Speicherung von Verbindungsdaten geben darf und dass zum anderen bestimmte Berufsgruppen von der Vorratsdatenspeicherung ganz ausgenommen werden müssen.
Den Inhalt des gesamten folgenden Gesprächs gibt es transkribiert zum Nachlesen und zum Nachhören:
Wir schlüsseln im folgenden die beiden von uns angesprochenen rechtlichen Hürden im Detail auf und zitieren und interpretieren, was Herr Kempf im Gespräch dazu ausgeführt hat.



















