Verfassungswidrige Praxis des KFZ-Kennzeichen-Scannings in Niedersachsen

Nds1984

Der niedersächsischen Polizei stehen insgesamt 13 sogenannten KFZ-Kennzeichen-Scanner zur Verfügung, mit der sie den fließenden Straßenverkehr überwachen kann. Mit diesen Anlagen werden alle vorbeifahrenden Autos identifiziert, indem die KFZ-Kennzeichen erfasst und ausgewertet werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die bis 2008 durchgeführte Anwendung als verfassungswidrig verurteilt und enge Grenzen für den Einsatz der Scanner aufgestellt. Aus der Beantwortung einer Kleinen Anfrage im Niedersächsischen Landtag geht jedoch hervor, dass die Praxis der Scanner-Einsätze diesen Maßstäben nicht genügt. Und das, obwohl die derzeitige rot-grüne Landesregierung in ihren Oppositionszeiten der damaligen CDU-FDP-Regierung genau diese illegale Praxis der Straßenverkehrsüberwachung kritisiert hat.

Die Initiative freiheitsfoo hat die Ergebnisse der veröffentlichten Daten und Fakten zusammengefasst und wendet sich in einem Offenen Brief an den niedersächsischen Innenminister Boris Pistorius (SPD). Neben einigen Fragen, unter anderem auch zum angekündigten Pilotprojekt der „Straßen-Sektions-Kontrolle“ mittels weiterer Videoüberwachung, heißt es in dem Brief:

„Zusammengefasst stellen wir fest, dass der polizeiliche Einsatz von KFZ-Kennzeichen-Scannern im Jahr 2013 offenbar sinnarm, zumeist unbegründet und teuer war und ist. Vor allem aber ist die Einsatzpraxis im Gesamten und in den (soweit an den bekannten Fakten erkennbar) allermeisten Fällen unverhältnismäßig und rechtswidrig – sie ist nicht mit den Leitsätzen des Bundesverfassungsgerichts vereinbar! „

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