Seit 2011 planen die fünf nördlichsten Bundesländer Deutschlands die Einrichtung eines neuen, gemeinsamen technischen Zentrums zur Überwachung der Telekommunikation: Das Telekommunikations-Überwachungszentrum Nord, oder seitens der Länder und Behörden etwas niedlicher ausgedrückt: Das „Rechen- und Dienstleistungszentrum“, gerne mit „RDZ“ abgekürzt.
Spätestens in 2020 soll das Zentrum in den „Wirkbetrieb“ übergegangen sein: Schleswig-Holstein ist derzeit das letzte der fünf Bundesländer, das den bereits verfassten Staatsvertrag noch in ein Landesgesetz umgießen und damit abnicken muss.
Wir durften dem Innenausschuss in Kiel dazu eine Stellungnahme einreichen, die wir weiter unten in diesem Blogbeitrag veröffentlichen. Unsere Kritik soll einen Beitrag zur am 29.6.2016 im Innenausschuss in Kiel vorgesehenen Diskussion zum Thema leisten. Andere zur Stellungnahme eingeladene, potentiell kritische Gruppen haben sich an dieser schriftlichen Anhörung leider nicht beteiligt und von den Landesdatenschutzbehörden war keine fundamentale Kritik zu erwarten – waren diese doch im Vorfeld beim Entwurf des Staatsvertrags eingebunden und haben die ihnen selbst wichtig erscheinenden Punkte zur eigenen Zufriedenheit einbringen können.
Wo liegt dann aber das Problem?
Die neue Polizei-Überwachungszentrale, potentiell zuständig für insgesamt 14,7 Millionen Menschen, begründet auf einem Vertragstext, der den beteiligten Landeskriminalämtern nahezu alle Rechte und Freiheiten überlässt, beginnend mit den Datenschutzbestimmungen bis hin zur Festlegung von Ausgaben, Technikanschaffungen und Personalplanung. Wichtige Regelungen wurden bislang nicht ausformuliert und sollen von den Polizeiobersten der Länder intern diskutiert und geregelt werden.
Eine für demokratische Verhältnisse eigentlich selbstverständlich erscheinende parlamentarische Kontrolle dessen, was in dem Überwachungsapparat passiert, an welchen neuen Überwachungsmethoden und Landestrojanern geforscht und entwickelt wird, so eine Überwachung der Überwacher fehlt gänzlich. Eine kritische Begleitung der Bestimmungen zum Schutz von Persönlichkeitsrechten, Daten und IT-Strukturen kann nicht stattfinden.
Dass sich die Landesdatenschutzbehörden eine (abstrakte!) Vorabkontrolle aller durchgeführten Überwachungsmaßnahmen haben zusichern lassen, ist gut, lässt die skizzierten Sorgen aber nicht wirklich kleiner werden:
Zum einen begrenzt sich diese Kontrolle nur auf praktizierte technische Überwachungsmaßnahmen (und das übrigens in aller Regel nicht als Einzelfallprüfung!), nicht aber über die Ausrichtung der Abhör- und Überwachungszentrale wie z.B. Forschung und Entwicklung (übrigens auch nicht auf die Praxis etwaiger so genannter „Ausweichstrategien“). Zum anderen sind die Landesdatenschutzbehörden – und das ist keine Neuigkeit – personell chronisch stark unterbesetzt – eine effektive und wirksame Kontrolle kann von diesen Behörden nicht zuverlässig erwartet werden. Inwiefern man die Datenschutzbehörden zudem als parlamentarisch unabhängige Instanz bewerten kann, bleibt weiterhin einer Einzelfallprüfung geschuldet.
Wir befürchten, dass dieses in seiner Bedeutungsschwere so schwer fassbare Überwachungszentrum nicht mehr aufzuhalten sein wird – und damit die Ausweitung alltäglicher und massenhafter Überwachung unschuldiger Menschen im gesamten Norden Deutschlands:
Stille SMS, Funkzellenabfragen, staatliche Computerwanzen („Staats- und Landestrojaner“) und andere überwachungsdruckerhöhende grundrechtsinvasive Polizeimaßnahmen in stark zunehmender Zahl sind vermutlicherweise die Folge.
Hier nun unsere Stellungnahme im Volltext:


















