Nach der BKA-Gesetz-Ohrfeige des Bundesverfassungsgerichts: Rückblick auf Behauptungen der verantwortlichen CDU, CSU und SPD und die Heuchelei der letzteren

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Screendump des 2007er Videoclips „Der SEK-Chor (uncut)“

Am 12.11.2008 debattierte der deutsche Bundestag über diejenigen BKA-Gesetz-Änderungen und -Ergänzungen, die am 20.4.2016 vom Bundesverfassungsgericht in wesentlichen Bereichen als verfassungswidrig verurteilt, in einigen Teilen sogar direkt annuliert worden sind.

Wir möchten in diesem Beitrag auf einige Aussagen der damaligen Befürworter der neuen Gesetzgebung zurückverweisen.

 

Der vergeßliche Wolfgang Schäuble (CDU), damals in seiner Funktion als Innenminister (Hervorhebung durch uns):

Natürlich soll das [BKA-Gesetz] durch das Verfassungsgericht überprüft werden. Es gehört zu den großen Verbürgungen unserer Freiheitsrechte, dass alles, was verfassungsrechtlich bezweifelt wird, unter den Voraussetzungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes – ob die Klage zulässig ist – überprüft werden kann. Dem sehe ich mit großer Gelassenheit und Sicherheit entgegen, weil das Gesetz genau der Systematik unseres Grundgesetzes entspricht. Meine Bitte nach langen Beratungen, die wir uns nicht leichtgemacht haben: Hören wir auf, unseren freiheitlichen Verfassungsstaat in einer Weise zu diffamieren, die bei jungen Menschen bewirkt, dass sie glauben, es entstünde so etwas wie die Stasi. Das Gegenteil ist der Fall. Wir verteidigen die Freiheitsrechte.

(Als Audio in Teilen hier nachzuhören.)

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PEGIDA- und Gegen-PEGIDA-Demonstrationen vom 4.4.2016 in Hannover: Unzulässige Beschneidung der Versammlungsfreiheit durch Polizei und Versammlungsbehörde

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Gefährliche Situation für Versammlungsteilnehmer, jedoch nicht absichtlich seitens der Reiterin herbeigeführt: Eine unglückliche Wahl des Weges für das Polizeipferd über Treppenstufen irritiert das Tier und lässt es in Panik geraten – Hufe schlagen Funken.

Zu den am 4.4.2016 in Hannover stattgefundenen PEGIDA- und Gegen-Pegida-Demonstrationen haben wir von freiheitsfoo eine Demonstrationsbeobachtung durchgeführt, waren sogar bei einem vorhergehenden „Kooperationsgespräch“ zwischen Versammlungsanmelder und Polizei/Versammlungsbehörde mit dabei. (Siehe auch unsere Wikiseite zu allem.)

Aus alledem haben wir eine Zusammenfassung samt Bewertung des Geschehens erstellt. Als besonders schwerwiegenden und – unserer derzeitigen Auffassung nach – unrechtmäßigen, weil unverhältnimäßigen Eingriff in die Versammlungsfreiheit sehen wir das Verhalten von Polizei und Versammlungsbehörden vor den Demonstrationen aber auch Teile des Ablaufs der Demonstrationen.

Besonders negativ hervorzuheben sind dabei die den Versammlungsleitern gegenüber unangekündigten und unbesprochenen anlaßlosen Identitätskontrollen samt Durchsuchungen von potentiellen Demonstrationsteilnehmern – eine Anordnung, die seitens der Polizeiinspektion Mitte erst am Tage der Versammlungen erlassen wurde und deren Inhalt man uns vor Ort nicht im Detail nicht mitteilen wollte.

Wegen dieser äußerst fragwürdigen Maßnahme, aber auch wegen anderer zweifelhafter Praktiken seitens Polizei und Versammlungsbehörde wenden wir uns nun mit Nachfragen die Behörden.

Den Demonstrationsbericht und unsere Fragen veröffentlichen wir nachfolgend im vollen Umfang:

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Sicherheitspopulismus wichtiger als nervige Grundrechtsbedenken: Anlasslose totale Videoaufzeichnung in öffentlichen Verkehrsmitteln soll endlich legalisiert werden

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Ungeachtet der ausufernden Überwachungsgesamtrechnung und des bislang nicht belegbaren Nutzens einer solchen Maßnahme setzen die Verkehrsminister weiter auf die Populismuskarte und fordern eine „flächendeckende, tageszeitunabhängige Videoaufzeichnung in öffentlichen Verkehrsmitteln“ – also eine generelle, anlasslose Vorratsdatenspeicherung von Videoaufnahmen des den ÖPNV nutzenden Bevölkerungsanteils: Ein Vorhaben, das klar grundrechtswidrig ist und den Charakter der öffentlichen Verkehrsmittel so grundlegend ändert, dass ein bloßes Argumentieren mit Umfragen und einem diffusen „Sicherheitsgefühl“ – das letztlich sehr subjektiv ist – eigentlich nicht relevant ist.

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Videoüberwachung am Berliner Hauptbahnhof

Vielmehr stellt sich die Frage, ob nicht erst das Herbeireden und Bestärken übertriebener Ängste – das Bus- und Bahnfahren ist in Wahrheit sehr sicher – eine Verunsicherung schürt, die dann wiederum die Begründung für diesen nutzlosen, ja vielmehr eine freiheitliche Gesellschaft zersetzenden Aktionismus liefert.

Dafür spricht, dass die Forderung keineswegs sachlich begründet ist – es gibt wirksame Ermittlungsmethoden jenseits der Totalüberwachung aller Fahrgäste und eine Vielzahl kriminologischer Studien und Kriminalitätsforscher, die ihren Nutzen in Frage stellen:

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Hausbesetzung in Hannover: Polizei missachtet Versammlungs-Grundrecht

20160408moritzwinkel02Am letzten Freitag mittag (8.4.2016) wurde in Hannover ein zum Abriss verurteiltes Haus (Moritzwinkel 12)  besetzt. Die Hausbesetzer stellten ihre Aktion unter das Motto „Kultur statt Zerfall“, fordern ein soziales und selbstverwaltetes Zentrum:

„Das Gebäude stand seit 3 Jahren leer. Es gibt keine Heizungen, keine Wasserleitungen und keine Perspektive. Wir haben uns entschlossen, das zu ändern! Hier soll ab jetzt ein soziales Zentrum entstehen, das Raum für vielfältige Projekte und Aktivitäten bietet. Wir wollen die stetig verfallenden Räume in Seminar- und Gruppenräume, Werkstätten, Gemeinschafts-, Sport- und Proberäume umwandeln. Es soll Raum für frei zugängliche Bildungs- und Kulturveranstaltungen geschaffen werden, der zur gemeinsamen Gestaltung und zur Partizipation am Projekt einlädt. Auch der Außenbereich soll nicht weiter verfallen. Hier sollen Gemeinschaftsgärten und Flächen für sportliche Aktivitäten entstehen.“

20160408moritzwinkel08Die Polizei reagierte mit einem Großaufgebot von Polizisten und Polizistinnen, inklusive einer Reiterstaffel und dem Einsatz von KampfPolizeihunden. Die Stimmung unter den Polizeikräften war für Hannoveraner Verhältnisse ungewöhnlich gereizt und angespannt, obwohl die Sachlage dieses nicht begründete und die Besetzer nach vorherigen Gesprächen mit dem Eigentümer und mit der Polizei das Gebäude am späten Nachmittag schließlich sogar freiwillig verließen.

Randnotiz: Der Präsident der Universität Hannover, die das seit Jahren leerstehende Haus erst vor kurzem von der Stadt Hannover aufgekauft hatte, stellte nach seinem Gespräch mit den Hausbesetzern Strafanzeige gegen die Besetzer und ermächtigte dadurch erst die Polizei zur Anwendung von Gewalt zur Auflösung einer friedlichen Demonstration vor dem Haus.

Um diese Demonstration soll es in diesem Beitrag vor allem gehen:

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Berliner Verwaltungsgericht verhandelt über umstrittene Polizei-Datensammlung zu friedlichen Demonstrationen – 7.3.2016 10:00 Uhr – Zuvor (nun doch kein!) Protest dagegen [UPDATE]

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Vor zwei Jahren ist erstmals öffentlich geworden, dass die Berliner Polizei große Mengen an Informationen von der Versammlungsbehörde der Hauptstadt abgreift und daraus eine Datenbank unter dem euphemistischen Namen „Veranstaltungsdatenbank“ angelegt hat und betreibt.

Demonstrationen sowie die persönlichen Daten von Anmeldern und Leitern der Proteste werden pauschal – also anlaßlos – gespeichert und polizeilich verarbeitet.

Diese Praxis versuchte der dafür zuständige „Staatsschutz“ im Landeskriminalamt Berlin bislang mit Verweis auf das Berliner Polizeigesetz zu legitimieren und muss sich nun dafür vor Gericht rechtfertigen.

Ein von der Datenerfassung Betroffener hat Klage gegen die Veranstaltungsdatenbank erhoben, das Verwaltungsgericht Berlin (Kirchstraße 7, 10557 Berlin-Moabit) verhandelt diese öffentlich am Montag, den 7.3.2016 ab 10 Uhr.

Von 9 bis 10 Uhr findet anläßlich dieser Verhandlung ein Protest vor den Türen des Gerichts statt unter dem Motto: „Keine anlaßlose Erfassung von Demonstrationen durch die Polizei – Für das sofortige Aus der Veranstaltungsdatenbank!“

Zur Erinnerung:

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Volkszählugsurteil vom 15.12.1983 klipp und klar eine solche Erfassung von Versammlungen untersagt und dieses Verbot wie folgt begründet:

„Wer damit rechnet, daß etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird und daß ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte (Art. 8, 9 GG) verzichten. Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist.“

Weitere Informationen, auch zu einem zweiten Klagepunkt des Verfahrens, dem mutmasslich unerlaubten Anfertigen einer vollständigen Kopie des kompletten Datenbestandes der Berliner Polizei im Rahmen einer Anforderung aus dem vergangenen NSU-Unterschungsausschusses, finden sich in einem Beitrag von netzpolitik.org

https://netzpolitik.org/2016/abschreckung-einkalkuliert-datensammlungen-der-berliner-polizei-vor-gericht/

sowie auf der dazugehörigen Wikiseite der Initiative „freiheitsfoo“:

https://wiki.freiheitsfoo.de/pmwiki.php?n=Main.Berliner-Veranstaltungsdatenbank

 

[UPDATE 4.3.2016]

Nachdem die Berliner Polizei/Versammlungsbehörde bzw. der Berliner „Staatsschutz“ (eine Trennung des einem vom anderen vorzunehmen und wahrzunehmen fällt uns schwer) eine unverschlüsselte E-Mail an den Anmelder des geplanten Protestes gerichtet hat und darin bekräftigt, dass die Behörde die Demo nur zulassen würde, wenn der Anmelder einer 3jährigen Speicherung in der „Veranstaltungsdatenbank“ zustimmen würde, werden wir unter diesen Bedingungen nun nicht vor dem Verwaltungsgericht protestieren!

Angemerkt sei auch noch die Tatsache, dass der Anmelder der Polizei gar keine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme mitgeteilt hatte.

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25.2.2016, Hannover: Erster Gerichtsprozess nach einer Blockade bei einer Zwangsentmietung, die zu „Landfriededensbruch“ und „Widerstand gegen Vollstreckung“ bei den Protestierenden umgemünzt werden soll

Am 16.7.2015 wurde (wie fast täglich in Hannover) der Mieter einer Wohnung im immer „hipper“ und damit auch immer teurer werdenden Stadtteil Hannover-Linden „zwangsentmietet“: Nach dubiosen Vorgeschichten seitens der Hausgesellschaft Haack, der das Mietshaus gehört, wurde der Mieter mit Polizeigewalt und in Handschellen aus seiner Wohnung gebracht und vorläufig festgenommen. Sein Besitz wurde anschließend „zwangsgeräumt“.

Das alles allerdings erst, nachdem rund 50 Menschen gegen diese Zwangsmaßnahme friedlich per Blockade protestiert hatten. Sie wurden mit Polizeigewalt in Form von völlig überzogenen und aus unserer Sicht unzulässigen Pfeffersprayeinsatz (das ist unsere Interpretation zu diesem Pfefferspray-Einsatz, mit Bezug auf die unten angehängten Links), Faustschlägen ins Gesicht und An-den-Haaren-über-die-Straße-ziehen konfrontiert. Verantwortlich hierfür ist eine eigens bestellte „BFE“-Polizeieinsatzgruppe mit Polizeihundestaffel gewesen. Anschließend erfolgten umfangreiche erkennungsdienstliche Behandlungen, eine mehrstündige Einkesselung im Freien und – für einige der Protestierenden, die das Pech hatten, in der ersten Reihe der Blockade zu stehen – Strafbefehle (=Verurteilungen ohne Gerichtsprozess) mit Verurteilungsgründen „Landfriedensbruch“ und „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“.

Wir behaupten und benennen das auf unserem Blog so konkret und so sehr im Widerspruch zu der Darstellung der Polizeibehörden, weil uns mehrere, z.T. voneinander unabhängige und glaubwürdige Aussagen zu den Vorgängen an diesem Tag bekannt sind und wir es für einen Skandal halten, wie in diesem Beispiel eine völlig entgegengesetzte, diametral ausgerichtete Berichterstattung seitens der Polizei die Wahrheit verdrehen und umzuschreiben versucht.

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Razzia im unabhängigen Jugendzentrum in Hannover – Solidarität mit der Korn!

 

Screenshot aus dem bizarren Film "Brazil" (1985). Oder doch nicht so bizarr?

Screenshot aus Beginn des bizarren Films „Brazil“ (1985). Nähern sich Fiktion und Wirklichkeit langsam einander an?

Am heutigen Donnerstag, 11.02.20016, ab 10 Uhr durchsuchten rund 50 Polizist*innen inklusive Sondereinsatzkommando (SEK) und Hundestaffel das Unabhängige Jugendzentrum Kornstraße in Hannover („UJZ Korn“). Anlass war ein Beschluss des Amtsgerichtes Lüneburg, das dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgte, die in einem angeblichen Verstoß gegen das Vereinsgesetz ermittelt. Es wurden nach Angaben des Jugendzentrums 41 Plakate, 82 Flyer und vier Computer beschlagnahmt.

Als Grundlage der Razzia diente der Vorwurf, der Verein zur Förderung politischer Jugendkulturen UJZ Kornstraße e.V. solle die PKK unterstützen, indem Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt worden seien. Die Korn selbst schreibt dazu in einer Pressemitteilung vom 11.02.2016 auf ihrer Facebook-Seite:

„Das UJZ Kornstraße hat gerne und niemals heimlich der kurdischen Jugend, dem Verband kurdischer Studierender und dem kurdischen Volkshaus Raum zum Treffen gegeben.“

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Flächendeckende Videoüberwachung im ÖPNV und zaghafte Hamburger Datenschutzbehörden

oepnv-vue02Die Hamburger Hochbahn (HHA) und weitere Verkehrsunternehmen im Hamburger Verkehrsverbund (HVV) führen in ihren Bussen und Bahnen eine flächendeckende und anlaßlose Erfassung aller Fahrgäste mittels Videoüberwachung durch. Das schafft eine neue Norm der lückenlosen und systematischen Überwachbarkeit in der Öffentlichkeit und steht als Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip und das Übermaßverbot im krassen Gegensatz zur gängigen Rechtssprechung deutscher Gerichte.

Auf eine Nachfrage durch einen Betroffenen reagiert die Hamburger Datenschutzbehörde merkwürdig abweichend von der im „Düsseldorfer Kreis“ aller Datenschutzbehörden Deutschlands vereinbarten Linie zur Ablehnung flächendeckender Videoüberwachung im ÖPNV und versucht diese Haltung (als Begründung zum Nichteinschreiten) mit seltsamen Argumenten zu verteidigen.

Im Einzelnen:

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Gefahrengebiete sind rechtsfreie Räume

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Der „rechtsfreie Raum“ ist ein Kampfbegriff rechtspopulistischer Prägung, der von Politikern gern eingesetzt wird, um Hilflosigkeit zu kaschieren oder Handlungsbedarf zu suggerieren.

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Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesmeldegesetz nicht zur Entscheidung angenommen

20151231BVerfG-Ablehnung-BMG-VerfBeschwerdeDie im März 2014 eingereichte Verfassungsbeschwerde (1 BvR 746/14) gegen das am 1.11.2015 in Kraft getretene Bundesmeldegesetz (BMG) wurde nach Abstimmung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10.12.2015 nicht zur Entscheidung angenommen.

Das teilte das Bundesverfassungsgericht dem Beschwerdeführer in einem am Silvester 2015 eingehenden Brief schriftlich mit.

Eine Begründung für die Nicht-Annahme wurde nicht mitgeteilt.

Ein Widerspruch gegen diese Entscheidung ist nicht möglich.

Damit bleibt im Verborgenen, warum das Bundesverfassungsgericht die umfangreiche und viele Details des BMG angreifende Beschwerde (siehe auch: „Dein Vermieter liefert die Daten, deine Kommune verkauft sie und Polizei- und Geheimdienste greifen sie 24/7 deutschlandweit ab – Das neue Bundesmeldegesetz“) nicht behandeln will.

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