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Zwei Schnipsel der vergangenen Justizministerkonferenz: 1.) Polizeien sollen zukünftig zur Verwanzung unserer Computer mit Staatstrojanern in Privatwohnungen einbrechen dürfen. 2.) Polizei soll im Zusammenhang mit Kinderpornografie zukünftig „Keuschheitsproben“-Straftaten begehen und dabei straffrei bleiben.
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Anhörung des Innenausschuss des Nds. Landtags zum geplanten neuen Polizeigesetz am 9., 10., 15. und 16. August 2018 – Wir veröffentlichen die Liste der Eingeladenen und die Tagesprogramme
In Niedersachsen treibt die dortige SPD-CDU-Landesregierung das Gesetzvorhaben für ein neues Polizeigesetz („Niedersächsisches Polizei- und
Ordnungsgesetz Ordnungsbehördengesetz – NPOG“) weiter in hektischem Tempo durch die für das Gesetzgebungsverfahren zwingend notwendige Instanzen.
Gestern, am 14.6.2018 wurden die Einladungen für den viertägigen Sitzungsmarathon des Innenausschusses versendet, der an den Donnerstagen und Freitagen des 9., 10., 15. und 16.8.2018 stattfinden sollen.
Immerhin dürfen sich alle zur Stellungnahme aufgeforderten Gruppen und Personen mündlich vor dem Innenausschuss ihre Sicht auf das NPOG vortragen. Inklusive Frage- und Antwortrunde sind jeweils 20 Minuten vorgesehen.
Die dazu Eingeladenen müssen sich dazu bis spätestens am 11. Juli schriftlich angemeldet haben und sollen „alsbald“ eine schriftliche Stellungnahme zu den insgesamt 84 Seiten Drucksachen zusenden …
Das beschreibt die völlig unerklärliche, also sachlich betrachtete unnötige Eile des Verfahrens, denn für eine kompetente und umfassende Kritik sind die hier vorgegebenen Zeiträume viel zu kurz.
Doch das scheint nicht Versehen, sondern Taktik zu sein. Zur Erinnerung: Der Gesetzentwurf wurde am 11.5.2018 (einem Freitag!) erst veröffentlicht, nur sechs Tage später, am Donnerstagn, den 17.5.2018 wurde der Entwurf in erster Lesung im Landtag weitergereicht. Eine fundierte Sachkritik am umfangreichen Machwerk wurde so effektiv verhindert!
Ebenso verweigert das Nds. Innenministerium die Herausgabe von Dokumenten, die möglicherweise verständlich machen könnten, was mit dem neuen Polizeigesetz tatsächlich geplant ist.
Man muss davon ausgehen, dass sich das Tagesprogramm im zeitlichen Ablauf noch ändern wird, weil erfahrungsgemäß nicht alle Eingeladenen so eine Einladung annehmen. Dass Bürgerinitiativen und zivilgesellschaftliche Gruppen solche Angebote zum Teil oft nicht wahrnehmen, liegt mitunter an dem höflichen Vermerkt, dass sämtliche Arbeit an den Stellungnahmen kostenlos zu erfolgen haben. Reisekosten oder Aufwandsentschädigungen gibt es nicht.
Ob auch die zahlreich eingeladenen Polizeipräsidenten und Polizeigewerkschaften kostenlos und ohne Aufwandsentschädigung in ihrer privaten freien Zeit und ehrenamtlich Stellungnahmen erarbeiten und vor dem Innenausschuss auftreten? Das mag bezweifelt werden!
Die Anhörungen sind öffentlich!
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Neulich in Goslar: Bürger kritisiert unzulässige polizeiliche Videoüberwachung einer Demo – Polizist droht mit Einschaltung des Jugendamts!

Ausschnitt aus einer PR-Plakat-Kampagne für „Polizei und Rettungskräfte“: Die Frage „Sind eure Kinder immer so?“ wurde so beispielsweise zur letzten Jahreswende mit dem paternalistischen und populistischen Slogan begleitet: „Das sind deine einzigen Sorgen an Weihnachten. Wir kümmern uns um den Rest.“ Der Zusammenhang zum Bericht dieses Beitrags ist frappierend und selbst-kommentierend.
Wir veröffentlichen nachfolgend eine Erlebnisbericht eines Elternteils, das im von verschiedenen Demonstrationen geprägten Goslar des 2.6.2018 mit einem Polizeibeamten „ins Gespräch“ geraten ist.
Ausgangspunkt war die Sachkritik an unzulässiger Videoüberwachung von Demonstrationen.
Endpunkt war die unverhohlene und zusammenhangslose Drohung eines Polizeibeamten, das Elternteil beim Jugendamt deswegen anzuschwärzen, weil es ein Kind mit auf die Reise nach Goslar genommen hat.
Dieser Eklat steht in mancherlei Hinsicht stellvertretend für die Tendenzen der Entwicklung polizeilichen Selbstverständnisses, das sachlich vorgetragener Kritik nicht anders zu begegnen weiss als mit zusammenhangloser und unbegründeter Repression zu drohen und einzuschüchtern zu versuchen.
Der Bericht passt so zumindest auf keinen Fall zu dem vom GdP-Niedersachsen-Vorsitzenden Dietmar Schilff veröffentlichten selbstherrlichen Beteuerungen des Einsatzes der Polizei im Goslar des 2.6.2018:
„Alle [Polizisten] waren gut drauf, freundlich, nett und zuvorkommend.“
Die verfassende Person des Erlebnisberichtes ist der Redaktion bekannt, sie ist versammlungsrechtlich bewandert und gilt als nüchtern agierend. Anzumerken sein rein formell noch, dass in Goslar sehr viele Familien mit Kindern unter den Demonstrierenden gewesen sind. Elternteil und Kind des nachfolgenden Berichtes waren zum Zeitpunkt des Geschehens jedoch gar nicht an einer Versammlung beteiligt sondern spazierend auf dem Bürgersteig auf dem Weg nach Hause unterwegs. Bei der Rechtssprechung, auf die sich das Elternteil in der nachfolgend dokumentierten Diskussion bezieht, handelt es sich um ein Urteil des OVG Lüneburg vom 24.9.2015.
Doch nun die skurrile und fassungslose machende Schilderung des Gespräches zwischen Bürger und Polizist – die Namen beider Beteiligten liegen der Redaktion vor, sind aber aus persönlichkeitsrechlichen Gründen im nachfolgenden Text anonymisiert:
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Ab 1.7.2018: Feingliedrige Überwachung, … pardon: Mautkontrolle der Fahrzeuge auf allen Bundesstraßen. Doch die Daten und Kommunikationswege „sind sicher“ …
Am 1. Juli 2018 wird das Straßennetz Deutschlands, auf dem LKW’s verpflichtet sind, für jeden gefahrenen Kilometer eine Mautgebühr zu entrichten, von 15.000 km auf 52.000 km ausgedehnt.
Das dadurch, dass ab dann nicht nur Autobahnen und kleinere Teile des Bundesstraßen-Netzes LKW-Maut-pflichtig sind, sondern pauschal alle Bundesstraßen. Der Bund, der für Abrechnung und Überwachung der Mautabgaben das TollCollect-Konsortium gegründet hat, erwartet in diesem Zuge rund 2 Milliarden (!) Mehreinnahmen pro Jahr.
Wir haben bereits verschiedentlich darüber berichtet und waren bei einer der Regional-Pressekonferenzen von TollCollect und dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) nun dabei, nachdem die eigentlich schon im November 2017 geplanten Pressekonferenzen mangels Medieninteresse kurzfristig abgesagt worden waren und wollen hier kurz darüber berichten:
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freiheitsfoo ist Teil des Bündnisses gegen das geplante neue Polizeigesetz in Nordrhein-Westfalen
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Die „Waffen“ der Demonstranten bei den Nazi-Gegendemonstrationen in Goslar vom 2.6.2018 – Polizeiliche Fake-News

Vorsicht! – Gefährliche Waffe auf Demonstrationen an warmen Sommertagen: Die Schirmmütze! (Bild unter CC-BY-SA 2.0 von Michael Waack, weitere Bearbeitung durch freiheitsfoo)
Am vergangenen Samstag haben im niedersächsischen Goslar Tausende Menschen gegen einen Aufmarsch von Nationalsozialisten und anderen rechtsorientierten Gruppen protestiert. Zum Umgang der Polizei mit den Demonstranten, den Demoanmeldern und zum Ablauf des Tages gäbe es eine Menge Kritisches zu berichten. Und das haben wir auf diesem Blog auch noch für später vor.
Hier vorab aber ein kurzer Bericht im Zusammenhang mit den unsäglichen polizeilichen „Kontrollstellen“, an denen eine große Zahl von Demonstranten festgehalten und durchsucht sowie in Teilen identifiziert worden sind – eine Praxis, die die niedersächsische Polizei in den vergangenen zwei Jahren eingeführt hat und seitdem immer häufiger anwendet – den schweren Eingriff in die Versammlungsfreiheit, die diese Maßnahmen bedeuten, bislang völlig ignorierend.
In einem Fernsehbericht des NDR teilte ein Sprecher der Polizei Goslar nach Beendigung der Demonstrationen dem breiten Fernsehpublikum mit:
„Wir haben auf allen wichtigen Zufahrtsstraßen nach Goslar Kontrollen durchgeführt, dabei sind insgesamt 400 Sicherstellungen erfolgt und zwar von Gegenständen, die bei diesen Versammlungen hätten als Waffen Verwendung finden können.“
Auf Nachfrage von uns, auf die die Polizei erst nach kurzem „Zögern“ meint, geantwortet zu haben, stellt sich der Sachverhalt der „400 Gegenstände, die als Waffen hätten Verwendung finden können“ allerdings ganz anders dar.
Nach Auskunft der nun scheinbar zuständigen Pressestelle der Polizeidirektion Braunschweig handelt es sich bei diesen 400 „Waffen“ „überwiegend um Gegenstände wie“
- Sturmhauben
- Basecaps
- Schlauchschals
- Dreieckstücher in verschiedenen Farben
- Sonnenbrillen
- Zahnschutz
- Regenschirme
- Funkgeräte
- Fähnchen
- Spritzschutz für Augen
- 2,40 m lange Holzstöcke
- 1 Messer
Mit Verlaub – diese Auflistung von Gegenständen öffentlich als eine Ansammlung von „400 Waffen“ zu bezeichnen überspannt den Bogen des zulässigen Interpretationsspielraums doch sehr!
Ob es sich bei dem „Messer“ um ein Springmesser, ein langes Küchenmesser oder um ein Taschenmesser gehandelt hat, ist uns nicht bekannt. Es mag eher verwunderlich sein, dass bei der Kontrolle vieler Busse nicht mehr als ein (Taschen-)Messer gefunden worden ist. Der verfassende Mensch dieses Beitrags trägt beispielsweise täglich ein kleines Taschenmesser in seinem Rucksack mit sich herum.
Warum Schirmmützen, Sonnenbrillen an einem heißen Sommertag, Funkgeräte und „Fähnchen“ als „Waffen“ deklariert werden und mit diesem polizeilich eingerichteten Bekleidungssammellager populistische Öffentlichkeitsarbeit betrieben wird, das gibt vermutlich allen normal denkenden Menschen – außer den Polizeibehörden – ein Rätsel auf.
Wenn die uns gegenüber angegebene Liste von Sachgegenständen als Ergebnis der Durchsuchungen von anreisenden Demonstranten richtig sein sollte, dann ist eines klar: Die Kontrollstellen waren in ihrer Gesamtheit unverhältnismäßig und somit unzulässig! Die der Kontrollstellenanordnung zugrunde liegende Gefahrenprognose war grottenschlecht, zumindest hat sie mit der Realität nicht viel zu tun gehabt.
Dieses Fazit sollte sich die Polizei eingestehen und entsprechende Konsequenzen für die Zukunft ziehen und auf derlei begründete Kontrollstellen verzichten!
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Landespolizeipräsidium: Keine Reid-Verhörmethoden oder Schulungen dazu in Niedersachsen
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Veröffentlicht: Die gefährlichen Orte Hannovers – nach Meinung der Polizei …
Im Zuge eines laufenden Berufungsverfahrens zur Frage der Rechtmäßigkeit polizeilicher Videoüberwachung öffentlichen Raums in der Stadt Hannover vor dem OVG Lüneburg hat die Polizeidirektion Hannover in einem Schreiben vom 30.4.2018 mitgeteilt, dass:
- 16 Polizeikameras komplett abgebaut werden sollen,
- weitere 32 Polizeikameras an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) übergeben oder verkauft werden sollen,
- 22 Polizeikameras dauerhaft in Betrieb bleiben sollen sowie
- 7 Polizeikameras erhalten bleiben, allerdings nur zeitweise in Betrieb genommen werden sollen.
Daraus kann man folgendes ablesen bzw. interpretieren:
- 48 der bislang 77 Polizeikameras waren/sind (nach derzeit gültiger Rechtslage des NdsSOG) unzulässig oder gar rechtswidrig in Betrieb. Diese Kameras sollen abgebaut oder an die Straßenverkerhsbehörde abgegeben werden.
- 29 Orte bzw. Gegenden in Hannover werden seitens der Polizei akut und dauerhaft oder (in sieben Fällen) temporär als gefährliche oder bedrohte Orte definiert/verstanden.
Um deutlich zu machen, welche Gegenden in Hannover derart polizeilich markiert werden, haben wir eine Kartengrafik erstellt (siehe rechts) und stellen diese hiermit der Öffentlichkeit zur Verfügung.
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Medienhetze und gezielte Fake-News als Mittel, um die neuen Polizeigesetze durchsetzen zu können
Ellwangen? Ein Mob gewalttätiger Asylbewerber, die auf Polizisten losgehen und deren Polizeiwagen schwer beschädigen.
Hitzacker? Linke Chaoten stürmen ein Privatgrundstück und greifen eine Familie mit Kindern an.
Diese Assoziationen manifestier(t)en sich in fast allen Köpfen des Landes „dank“ einer Medienberichterstattung, die – im nachhinein und bei aller Sachlichkeit betrachtet – in weiten Teilen einseitig, populistisch und rechten sowie obrigkeitsstaatlichen Idealen verhafteten Gruppierungen und Parteien zuträglich und in vielfach tatsachenfremd ausgefallen ist.
Wer sich etwa für eine gut recherchierte Überprüfung der Tatsachen und (Falsch)Behauptungen zu den Vorfällen in Ellwangen vom 2. und 3.5.2018 interessierte, konnte die bereits am 3.5.2018 in der taz vorfinden. Die dortige Schilderung der Sachlage ist bis heute unwidersprochen und dennoch kochte der Populismuskessel der so genannten „christlichen“ und neurechten Parteien (aber nicht nur seitens CSU, CSU und AfD!) in den darauf folgenden Tagen weiter hoch – alle Fakten des Vorfalls stur ignorierend.
Das gleiche nun zu der musizierenden Demonstration am 18.5.2018 in Hitzacker, der ein brutaler und unverhältnismäßiger Polizeieinsatz folgte. Der hierauf folgende Medienhype gipfelte u.a. in der Forderung des seit seinem 14. Lebensjahr mit der CDU verhafteten Politikers Paul Ziemiak,
„ein Vermummungsverbot müsse im gesamten öffentlichen Raum Anwendung finden.“ (Quelle: DLF/dpa-Nachricht vom 22.5.2018)
Für einen nüchternen Beobachter am Rande liegt die Vermutung nahe, dass das alles – wenn solche Forderungen nicht auf völliger Ignoranz freiheitlicher und demokratischer Errungenschaften der letzten Jahrzehnte und Jahrhunderte beruhen sollten – dazu dienen soll, den neuen Polizeigesetzen einen Weg zu bahnen.
Polizeigesetze, die neben zahlreichen anderen kritikwürdigen Inhalten einen Paradigmenwechsel in der Geschichte der Polizei einleiten und dieser zukünftig das Recht einräumen werden, Menschen selbst dann zu überwachen, zu inhaftieren oder zu unterdrücken (nur ein anderes Wort für „Repression“), wenn diese gar kein Verbrechen begangen haben sondern wenn die Behörden die Ansicht vertreten, dass diese Menschen „wahrscheinlich“ über die Durchführung eines Verbrechens nachdenken.
„Crimethink“ (Gedankenverbrechen) nannte das George Orwell in seinem 1949 erschienenen Roman „1984“. In diesem Zusammenhang ist der Verweis durchaus berechtigt, auch wenn der Vergleich in den letzten Jahren seitens Überwachungskritikern immer wieder mal zu Unrecht gezogen worden ist.
Zu dem Geschehnissen in Hitzacker hat die „Rotzfreche Asphaltkultur (RAK)“ einen lesenswerten Überblick über die darauf folgende mediale „Berichterstattung“ zusammengestellt, den wir zur Lektüre empfehlen.
Sinnvoll kann auch sein, einen Augenzeugen bzw. Betroffenen des Polizeieinsatzes in Hitzacker zu Wort kommen zu lassen und ihm zuzuhören bzw. dessen Schilderung nachzulesen.
Vor allem aber möchten wir die Pressemitteilung aus dem Unterstützerumfeld der RAK hier zur erweiternden Information und Erweiterung der Perspektive zitieren:
Veröffentlicht unter Bericht
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Rise of the Police: Gesetzentwurf für das neue Polizeigesetz Niedersachsens kryptisch und unlesbar, Innenministerium verweigert weitere Aufklärung – wir veröffentlichen zusammen mit Digitalcourage Braunschweig eine übersichtliche Gegenüberstellung der alten und der geplanten neuen Regelungen

„Ticking Tonfa“, GIF-Animation dieser Seite, einer russischen Hotline für festgenommene Demonstranten entnommen: https://ovdinfo.org/
Wie verhindert man Kritik und Protest an einem neuen Gesetz? Indem man den Gesetzentwurf so verfasst, dass ihn so gut wie niemand verstehen und interpretieren kann.
Nach diesem Schema scheint die in Niedersachsen seit letztem Jahr von SPD und CDU geführte Landesregierung zu verfahren, um ein neues Niedersächsisches Polizeigesetz (NPOG) erfolgreich verabschieden zu können.
Haben wir noch im Januar eine Gegenüberstellung (Synopse) des bisherigen Polizeigesetzes (mit dem unhandlichen Kürzel NdsSOG) zum damaligen Stand des NPOG-Gesetzentwurfs vom 19.1.2018 leaken können, hat die Regierung nun einen Gesetzentwurf veröffentlicht (LT-DS 18/850), der beim Lesen (falls man ihn überhaupt als „lesbar“ bewerten möchte) auf keinster Weise klarmacht, welche Änderungen da nun tatsächlich vorgenommen werden sollen.
Das niedersächsische Innenministerium verweigert uns die Herausgabe jeglicher weiteren Dokumente aus dem Gesetzgebungsverfahren, welche möglicherweise für den Bürger in leichter verständlicherer Form das Wesen und den genauen Gehalt des neuen Polizeigesetzes vor Augen führen könnten. Dass es eine der aus dem Januar stammenden Synopse auch zum aktuellen Stand des Gesetzentwurfs gibt, ist sehr wahrscheinlich. Aber die wird eben nun einfach unter Verschluss gehalten. Genaues weiß man nicht, denn das nds. Innenministerium verweigert uns selbst auf die Fragen die Antwort, ob es denn so eine neue Synapse gibt oder nicht.
Gemeinsam mit der Braunschweiger Ortsgruppe von „Digitalcourage“ haben wir uns also selber an die Arbeit gemacht und eine solche Synopse erstellt!

Erste der 92 Seiten der Synopse zum neuen Polizeigesetz für Niedersachsen
Aus der Synopse wird nicht nur deutlich, dass die Polizei zum Verfolger von Gedankenverbrechen ausgebaut werden und mehr denn je geheimdienstlich und verdeckt agieren können soll und dadurch das aus historischen Erfahrungen heraus postulierte Trennungsgebot weiter zersetzt. Es wird auch deutlich, dass die „Große Koalition“ Niedersachsens keine Scheu hat, selbst nach der ersten Kritik aus dem Januar noch eins draufzusetzen und weitere verschärfende Elemente neu in den Gesetzentwurf eingeführt hat.
Ein paar Beispiele:
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