Das neue niedersächsische Polizeigesetz: SPD und CDU erklären uns (nicht), was alles zukünftig unter „Terrorismus“ verstanden wird [UPDATE!]

Wie definiert man eigentlich „Terrorismus“?

Nach Meinung der rot-schwarzen Landesregierung in Niedersachsen ist (unter anderem!) alles das eine „terroristische Straftat“, was einen der folgenden Straftatbestände des Strafgesetzbuches (StGB) erfüllt (nachzulesen im Entwurf des neuen Polizeigesetzes für Niedersachsen, der Nummer 14 im § 2 NPOG-E):

  • § 89a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
  • § 89b Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
  • § 89c Terrorismusfinanzierung
  • § 129a Bildung terroristischer Vereinigungen
  • § 129b Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung
  • § 211 Mord
  • § 212 Totschlag
  • § 223 Körperverletzung(, die einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden zufügt)
  • § 226 Schwere Körperverletzung
  • § 239a Erpresserischer Menschenraub
  • § 239b Geiselnahme
  • § 303b Computersabotage
  • § 305 Zerstörung von Bauwerken
  • § 305a Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel
  • § 306 Brandstiftung
  • § 306a Schwere Brandstiftung
  • § 306b Besonders schwere Brandstiftung
  • § 306c Brandstiftung mit Todesfolge
  • § 307 Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
  • § 308 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion
  • § 309 Mißbrauch ionisierender Strahlen
  • § 313 Herbeiführen einer Überschwemmung
  • § 314 Gemeingefährliche Vergiftung
  • § 315 Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
  • § 316b Störung öffentlicher Betriebe
  • § 316c Angriffe auf den Luft- und Seeverkehr
  • § 317 (1) Störung von Telekommunikationsanlagen
  • § 330a Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften

Nicht, dass das alles nicht schlimme Verbrechen wären oder sein können.

Aber warum werden beispielsweise die Ermordung eines Menschen, die „Computersabotage“ oder eine Brandstiftung pauschal und grundsätzlich als Terrorismus gewertet? (Und warum die Verstümmelung weiblicher Genitalien – um nur ein weiteres Beispiel aus dem großen StGB-Katalog zu nennen – nicht?)

Eine mögliche Erklärung liegt auf der Hand: Es ist leicht, neue, äußerst drastische und mit einem Paradigmenwechsel der Polizeiarbeit (neu: das Verfolgen von Gedankenverbrechen, also lediglich im Kopf durchgespielten, aber gar nicht umgesetzten Straftaten) versehene neue Polizeigesetze öffentlich durchzusetzen, wenn Sie grobkörnig mit der Verfolgung von Terrorismus begründet werden, ohne der Öffentlichkeit zugleich vor Augen zu führen, was der Gesetzgeber unter diesem offensichtlich sehr dehnbaren Begriff künftig meint alles verstehen zu dürfen …

Bleibt nur noch daran zu erinnern, dass die von der Polizei gesehene oder konstruierte „konkrete Wahrscheinlichkeit“ (was auch immer das überhaupt sein mag!) zur Planung oder zum Begehen einer dieser Straftaten in Niedersachsen zukünftig genügen soll, um mit drastischen Unterdrückungs- und Einschüchterungsmaßnahmen bis hin zu 74 Tagen Gefängnis (Neusprech: „Präventivhaft“) konfrontiert werden zu können.

 

[UPDATE 29.6.2018]

Leider haben wir es im vorhergehenden Blogbeitrag nicht geschafft, die tatsächlichen Neuerungen und Entwicklungen in der gesetzlichen Begrifflichkeit bzw. im polizeilich-gesetzlichen Verständnis von „Terrorismus“ zu erkennen und herauszuarbeiten.

Deswegen ergänzen wir den Blogbeitrag hier um eine uns zugegangene Zurechtstellung, die die Entwicklung genauer und korrekt beschreibt:

„Entscheidend am neuen NPOG ist der folgende Zusatz:

„… bei Begehung im In- und Ausland, wenn diese Straftat dazu bestimmt ist, die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern, eine Behörde oder eine internationale Organisation rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates, eines Landes oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen, und durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat, ein Land oder eine internationale Organisation erheblich schädigen kann;“

Das ist eine schwammige Regelung. Aber auch bisher schon war die Liste an Straftaten die als terroristisch verfolgt werden konnte lang, und so etwas wie Brandstiftung oder Störung öffentlicher Betriebe (häufig z.B. bei den Protesten gegen Atomenergie mittels Schienenankettungen) auch darunter. Dieser Paragraph wurde bislang weitgehend für Ermittlungen benutzt, weil die Polizei in diesem Zusammenhang auch bisher schon mehr Befugnisse hatte (allerdings da nur bei Verdacht auf begangene Straftaten), seltener zur Verurteilung (das sieht im Kontext des § 129 b StGB jedoch schon wieder anders aus). Auch da wird aber ähnliches gefordert mit Einschüchterung oder erheblicher Schädigung des Staats. Das ist der Teil, bei dem die Polizeien und Staatsanwaltschaften in realen Verfahren Schwierigkeiten hatten das nachzuweisen.

[So beispielsweise im Zusammenhang mit der sog. „militanten gruppe“: Die Beschuldigungen fielen größtenteils in sich zusammen, mindestens ein Mensch wurde sogar völlig unschuldig als Terrorist beschuldigt und entsprechend brutal behandelt (auch seine Familie!). Andere Beschuldigte wurden lediglich wegen Brandstiftung verurteilt: es gab „keinen hinreichenden Tatverdacht“ und der Bundesgerichtshof bewertete die maßlosen Überwachungsmaßnahmen der Bundesanwaltschaft als „rechtswidrig“ – auch handele es sich bei der gruppe um gar keine terroristische Organisation!]

Die Definition zum Terrorismus hat sich also im Vergleich zum Status Quo nicht besonders verändert, sondern stimmt weitgehend überein mit der im Strafgesetzbuch (zur Bildung einer terroristischen Vereinigung). Das macht die Sache allerdings auch nicht besser.

Aber:

Der entscheidendende Unterschied ist jetzt, dass Polizei und Staatsanwaltschaft kein Gericht mehr brauchen, welches die Vorwürfe der Polizei einem gerichtlichen Verfahren Beschuldigten-Rechten beweist (und den Beschuldigten Rechte zur Verteidigung einräumt!), sondern dass die polizeiliche Einschätzungen völlig reichen, um das ganze Repertoire an Repression, Überwachung und ggf. Gefangennahme abzuspulen! Eigener Erfahrung nach sind die polizeilichen Jura-Einschätzungen meistens ziemlicher Nonsens und wenig stichhaltig.

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Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen und Polizei NRW: Polizeiliche Videoüberwachung kann Kriminalität nicht reduzieren!

Gemeinsam mit der Polizei Nordrhein-Westfalens hat das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) die polizeiliche Videoüberwachung in sieben großen Städten des Bundeslandes untersucht und zu ermitteln versucht, inwiefern diese tatsächlich Straftaten verhindern können.

Im Fazit des vom KFN veröffentlichten, 109 Seiten starken Ergebnisberichts heißt es:

Der wissenschaftliche Nachweis eines allgemein kriminalitätsreduzierenden Effekts der Videoüberwachung konnte bisher allerdings nicht überzeugend geführt werden. Für städtische und zentrumsnahe öffentliche Plätze fallen die Effekte sehr unterschiedlich aus, lediglich für die Eindämmung der Kriminalität in Parkhäusern und auf Parkplätzen sowie des Raubes und Diebstahls im öffentlichen Personennahverkehr erweist sich die Videoüberwachung nach bisherigen Befunden als wirksam (Welsh & Farrington, 2009). Bezüglich des Nutzens für die polizeiliche Ermittlung und Aufklärung ist die Befundlage uneindeutig. Allerdings stellt sich angesichts der enormen technologischen Entwicklungen in diesem Bereich die Frage der Aktualität gerade der älteren Befunde, weshalb polizeiliche Praktiker besonders das Potential der Videoüberwachung betonen.“

Wohlgemerkt: Dieses Fazit wurde in Zusammenarbeit mit der Poizei erstellt! Man darf sich eigene Gedanken dazu anstellen, wie es ausgefallen wäre, wenn das KFN alleine für die Gestaltung der Zusammenfassung zuständig gewesen wäre …

Zurecht schreibt denn auch das Westfalen-Blatt in einem Bericht vom 22.6.2018 unter der Überschrift:

„Video-Überwachung schreckt nicht ab“

dann folgendes:

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Terrorpanik an Zahlen festgemacht: Jährlich 15.000 Tote durch Krankenhauskeime, 3.500 Verkehrstote aber nur sehr sehr wenige oder gar keine durch Terrorakte!

Seit Jahren bemühen sich Politiker und Populisten, um mittels ständiger, häufig „abstrakter“ Terrorgefahr Beschränkungen des Lebens, der Freiheit und der persönlichen Entfaltung für einige oder alle Menschen im Land durchzusetzen. Meistens erfolgreich.

Um eine Ahnung zu bekommen, welchen tatsächlichen Rang die Terrorgefährdung als Todesursache hat nachfolgend (beispielhaft und auszugsweise) die Anzahl der Toten im Jahr 2015, aufgegliedert nach der Todesursache:

  • 350.000 Tote durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • 220.000 Tote durch Krebs
  • 15.000 Tote durch Krankenhauskeime
  • 13.000 Tote durch Stürze
  • 10.000 Selbstmorde
  • 3.500 Verkehrsunfalltote
  • 300 Ermordete
  • 100 Tote durch die Sommer-/Winterzeitumstellung (ca.)
  • 8 Tote durch Blitzschlag (ca.)
  • 0 Tote durch Terrorismus

Die Quellen für diese Zahlen:

Ja, in anderen Jahren gab es durchaus Tote durch Terroranschläge, weltweit und sogar in Deutschland. Doch auch das stellt sich im langjährigen Vergleich als relativ überschaubar dar, wie die Huffington Post vor einiger Zeit ermittelt und grafisch dargestellt hat:

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Demokratie-Armutszeugnis für den Niedersächsischen Landtag: Hilfe zur Nutzung des Live-Streams nicht möglich – Aufzeichnungen der Plenardebatten werden der Öffentlichkeit vorenthalten

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Zwei Schnipsel der vergangenen Justizministerkonferenz: 1.) Polizeien sollen zukünftig zur Verwanzung unserer Computer mit Staatstrojanern in Privatwohnungen einbrechen dürfen. 2.) Polizei soll im Zusammenhang mit Kinderpornografie zukünftig „Keuschheitsproben“-Straftaten begehen und dabei straffrei bleiben.

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Anhörung des Innenausschuss des Nds. Landtags zum geplanten neuen Polizeigesetz am 9., 10., 15. und 16. August 2018 – Wir veröffentlichen die Liste der Eingeladenen und die Tagesprogramme

In Niedersachsen treibt die dortige SPD-CDU-Landesregierung das Gesetzvorhaben für ein neues Polizeigesetz („Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsgesetz Ordnungsbehördengesetz – NPOG“) weiter in hektischem Tempo durch die für das Gesetzgebungsverfahren zwingend notwendige Instanzen.

Gestern, am 14.6.2018 wurden die Einladungen für den viertägigen Sitzungsmarathon des Innenausschusses versendet, der an den Donnerstagen und Freitagen des 9., 10., 15. und 16.8.2018 stattfinden sollen.

Immerhin dürfen sich alle zur Stellungnahme aufgeforderten Gruppen und Personen mündlich vor dem Innenausschuss ihre Sicht auf das NPOG vortragen. Inklusive Frage- und Antwortrunde sind jeweils 20 Minuten vorgesehen.

Die dazu Eingeladenen müssen sich dazu bis spätestens am 11. Juli schriftlich angemeldet haben und sollen „alsbald“ eine schriftliche Stellungnahme zu den insgesamt 84 Seiten Drucksachen zusenden …

Das beschreibt die völlig unerklärliche, also sachlich betrachtete unnötige Eile des Verfahrens, denn für eine kompetente und umfassende Kritik sind die hier vorgegebenen Zeiträume viel zu kurz.

Doch das scheint nicht Versehen, sondern Taktik zu sein. Zur Erinnerung: Der Gesetzentwurf wurde am 11.5.2018 (einem Freitag!) erst veröffentlicht, nur sechs Tage später, am Donnerstagn, den 17.5.2018 wurde der Entwurf in erster Lesung im Landtag weitergereicht. Eine fundierte Sachkritik am umfangreichen Machwerk wurde so effektiv verhindert!

Ebenso verweigert das Nds. Innenministerium die Herausgabe von Dokumenten, die möglicherweise verständlich machen könnten, was mit dem neuen Polizeigesetz tatsächlich geplant ist.

Wir veröffentlichen hier die Liste der 33 zur Innenausschuss-Anhörung eingeladenen Gruppen und Personen sowie die Tagesprogramme der vier Anhörungstage nach heutigem Stand.

Man muss davon ausgehen, dass sich das Tagesprogramm im zeitlichen Ablauf noch ändern wird, weil erfahrungsgemäß nicht alle Eingeladenen so eine Einladung annehmen. Dass Bürgerinitiativen und zivilgesellschaftliche Gruppen solche Angebote zum Teil oft nicht wahrnehmen, liegt mitunter an dem höflichen Vermerkt, dass sämtliche Arbeit an den Stellungnahmen kostenlos zu erfolgen haben. Reisekosten oder Aufwandsentschädigungen gibt es nicht.

Ob auch die zahlreich eingeladenen Polizeipräsidenten und Polizeigewerkschaften kostenlos und ohne Aufwandsentschädigung in ihrer privaten freien Zeit und ehrenamtlich Stellungnahmen erarbeiten und vor dem Innenausschuss auftreten? Das mag bezweifelt werden!

Die Anhörungen sind öffentlich!

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Neulich in Goslar: Bürger kritisiert unzulässige polizeiliche Videoüberwachung einer Demo – Polizist droht mit Einschaltung des Jugendamts!

Ausschnitt aus einer PR-Plakat-Kampagne für „Polizei und Rettungskräfte“: Die Frage „Sind eure Kinder immer so?“ wurde so beispielsweise zur letzten Jahreswende mit dem paternalistischen und populistischen Slogan begleitet: „Das sind deine einzigen Sorgen an Weihnachten. Wir kümmern uns um den Rest.“ Der Zusammenhang zum Bericht dieses Beitrags ist frappierend und selbst-kommentierend.

Wir veröffentlichen nachfolgend eine Erlebnisbericht eines Elternteils, das im von verschiedenen Demonstrationen geprägten Goslar des 2.6.2018 mit einem Polizeibeamten „ins Gespräch“ geraten ist.

Ausgangspunkt war die Sachkritik an unzulässiger Videoüberwachung von Demonstrationen.

Endpunkt war die unverhohlene und zusammenhangslose Drohung eines Polizeibeamten, das Elternteil beim Jugendamt deswegen anzuschwärzen, weil es ein Kind mit auf die Reise nach Goslar genommen hat.

Dieser Eklat steht in mancherlei Hinsicht stellvertretend für die Tendenzen der Entwicklung polizeilichen Selbstverständnisses, das sachlich vorgetragener Kritik nicht anders zu begegnen weiss als mit zusammenhangloser und unbegründeter Repression zu drohen und einzuschüchtern zu versuchen.

Der Bericht passt so zumindest auf keinen Fall zu dem vom GdP-Niedersachsen-Vorsitzenden Dietmar Schilff veröffentlichten selbstherrlichen Beteuerungen des Einsatzes der Polizei im Goslar des 2.6.2018:

„Alle [Polizisten] waren gut drauf, freundlich, nett und zuvorkommend.“

Die verfassende Person des Erlebnisberichtes ist der Redaktion bekannt, sie ist versammlungsrechtlich bewandert und gilt als nüchtern agierend. Anzumerken sein rein formell noch, dass in Goslar sehr viele Familien mit Kindern unter den Demonstrierenden gewesen sind. Elternteil und Kind des nachfolgenden Berichtes waren zum Zeitpunkt des Geschehens jedoch gar nicht an einer Versammlung beteiligt sondern spazierend auf dem Bürgersteig auf dem Weg nach Hause unterwegs. Bei der Rechtssprechung, auf die sich das Elternteil in der nachfolgend dokumentierten Diskussion bezieht, handelt es sich um ein Urteil des OVG Lüneburg vom 24.9.2015.

Doch nun die skurrile und fassungslose machende Schilderung des Gespräches zwischen Bürger und Polizist – die Namen beider Beteiligten liegen der Redaktion vor, sind aber aus persönlichkeitsrechlichen Gründen im nachfolgenden Text anonymisiert:

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Ab 1.7.2018: Feingliedrige Überwachung, … pardon: Mautkontrolle der Fahrzeuge auf allen Bundesstraßen. Doch die Daten und Kommunikationswege „sind sicher“ …

Eine der neuen TollCollect-„Kontrollsäulen“ auf einer Bundesstraße in Niedersachsen.

Am 1. Juli 2018 wird das Straßennetz Deutschlands, auf dem LKW’s verpflichtet sind, für jeden gefahrenen Kilometer eine Mautgebühr zu entrichten, von 15.000 km auf 52.000 km ausgedehnt.

Das dadurch, dass ab dann nicht nur Autobahnen und kleinere Teile des Bundesstraßen-Netzes LKW-Maut-pflichtig sind, sondern pauschal alle Bundesstraßen. Der Bund, der für Abrechnung und Überwachung der Mautabgaben das TollCollect-Konsortium gegründet hat, erwartet in diesem Zuge rund 2 Milliarden (!) Mehreinnahmen pro Jahr.

Wir haben bereits verschiedentlich darüber berichtet und waren bei einer der Regional-Pressekonferenzen von TollCollect und dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) nun dabei, nachdem die eigentlich schon im November 2017 geplanten Pressekonferenzen mangels Medieninteresse kurzfristig abgesagt worden waren und wollen hier kurz darüber berichten:

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freiheitsfoo ist Teil des Bündnisses gegen das geplante neue Polizeigesetz in Nordrhein-Westfalen

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Die „Waffen“ der Demonstranten bei den Nazi-Gegendemonstrationen in Goslar vom 2.6.2018 – Polizeiliche Fake-News

Vorsicht! – Gefährliche Waffe auf Demonstrationen an warmen Sommertagen: Die Schirmmütze! (Bild unter CC-BY-SA 2.0 von Michael Waack, weitere Bearbeitung durch freiheitsfoo)

Am vergangenen Samstag haben im niedersächsischen Goslar Tausende Menschen gegen einen Aufmarsch von Nationalsozialisten und anderen rechtsorientierten Gruppen protestiert. Zum Umgang der Polizei mit den Demonstranten, den Demoanmeldern und zum Ablauf des Tages gäbe es eine Menge Kritisches zu berichten. Und das haben wir auf diesem Blog auch noch für später vor.

Hier vorab aber ein kurzer Bericht im Zusammenhang mit den unsäglichen polizeilichen „Kontrollstellen“, an denen eine große Zahl von Demonstranten festgehalten und durchsucht sowie in Teilen identifiziert worden sind – eine Praxis, die die niedersächsische Polizei in den vergangenen zwei Jahren eingeführt hat und seitdem immer häufiger anwendet – den schweren Eingriff in die Versammlungsfreiheit, die diese Maßnahmen bedeuten, bislang völlig ignorierend.

In einem Fernsehbericht des NDR teilte ein Sprecher der Polizei Goslar nach Beendigung der Demonstrationen dem breiten Fernsehpublikum mit:

„Wir haben auf allen wichtigen Zufahrtsstraßen nach Goslar Kontrollen durchgeführt, dabei sind insgesamt 400 Sicherstellungen erfolgt und zwar von Gegenständen, die bei diesen Versammlungen hätten als Waffen Verwendung finden können.“

Auf Nachfrage von uns, auf die die Polizei erst nach kurzem „Zögern“ meint, geantwortet zu haben, stellt sich der Sachverhalt der „400 Gegenstände, die als Waffen hätten Verwendung finden können“ allerdings ganz anders dar.

Nach Auskunft der nun scheinbar zuständigen Pressestelle der Polizeidirektion Braunschweig handelt es sich bei diesen 400 „Waffen“ „überwiegend um Gegenstände wie“

  • Sturmhauben
  • Basecaps
  • Schlauchschals
  • Dreieckstücher in verschiedenen Farben
  • Sonnenbrillen
  • Zahnschutz
  • Regenschirme
  • Funkgeräte
  • Fähnchen
  • Spritzschutz für Augen
  • 2,40 m lange Holzstöcke
  • 1 Messer

Mit Verlaub – diese Auflistung von Gegenständen öffentlich als eine Ansammlung von „400 Waffen“ zu bezeichnen überspannt den Bogen des zulässigen Interpretationsspielraums doch sehr!

Ob es sich bei dem „Messer“ um ein Springmesser, ein langes Küchenmesser oder um ein Taschenmesser gehandelt hat, ist uns nicht bekannt. Es mag eher verwunderlich sein, dass bei der Kontrolle vieler Busse nicht mehr als ein (Taschen-)Messer gefunden worden ist. Der verfassende Mensch dieses Beitrags trägt beispielsweise täglich ein kleines Taschenmesser in seinem Rucksack mit sich herum.

Warum Schirmmützen, Sonnenbrillen an einem heißen Sommertag, Funkgeräte und „Fähnchen“ als „Waffen“ deklariert werden und mit diesem polizeilich eingerichteten Bekleidungssammellager populistische Öffentlichkeitsarbeit betrieben wird, das gibt vermutlich allen normal denkenden Menschen – außer den Polizeibehörden – ein Rätsel auf.

Wenn die uns gegenüber angegebene Liste von Sachgegenständen als Ergebnis der Durchsuchungen von anreisenden Demonstranten richtig sein sollte, dann ist eines klar: Die Kontrollstellen waren in ihrer Gesamtheit unverhältnismäßig und somit unzulässig! Die der Kontrollstellenanordnung zugrunde liegende Gefahrenprognose war grottenschlecht, zumindest hat sie mit der Realität nicht viel zu tun gehabt.

Dieses Fazit sollte sich die Polizei eingestehen und entsprechende Konsequenzen für die Zukunft ziehen und auf derlei begründete Kontrollstellen verzichten!

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