
Ausschnitt aus einer PR-Plakat-Kampagne für „Polizei und Rettungskräfte“: Die Frage „Sind eure Kinder immer so?“ wurde so beispielsweise zur letzten Jahreswende mit dem paternalistischen und populistischen Slogan begleitet: „Das sind deine einzigen Sorgen an Weihnachten. Wir kümmern uns um den Rest.“ Der Zusammenhang zum Bericht dieses Beitrags ist frappierend und selbst-kommentierend.
Wir veröffentlichen nachfolgend eine Erlebnisbericht eines Elternteils, das im von verschiedenen Demonstrationen geprägten Goslar des 2.6.2018 mit einem Polizeibeamten „ins Gespräch“ geraten ist.
Ausgangspunkt war die Sachkritik an unzulässiger Videoüberwachung von Demonstrationen.
Endpunkt war die unverhohlene und zusammenhangslose Drohung eines Polizeibeamten, das Elternteil beim Jugendamt deswegen anzuschwärzen, weil es ein Kind mit auf die Reise nach Goslar genommen hat.
Dieser Eklat steht in mancherlei Hinsicht stellvertretend für die Tendenzen der Entwicklung polizeilichen Selbstverständnisses, das sachlich vorgetragener Kritik nicht anders zu begegnen weiss als mit zusammenhangloser und unbegründeter Repression zu drohen und einzuschüchtern zu versuchen.
Der Bericht passt so zumindest auf keinen Fall zu dem vom GdP-Niedersachsen-Vorsitzenden Dietmar Schilff veröffentlichten selbstherrlichen Beteuerungen des Einsatzes der Polizei im Goslar des 2.6.2018:
„Alle [Polizisten] waren gut drauf, freundlich, nett und zuvorkommend.“
Die verfassende Person des Erlebnisberichtes ist der Redaktion bekannt, sie ist versammlungsrechtlich bewandert und gilt als nüchtern agierend. Anzumerken sein rein formell noch, dass in Goslar sehr viele Familien mit Kindern unter den Demonstrierenden gewesen sind. Elternteil und Kind des nachfolgenden Berichtes waren zum Zeitpunkt des Geschehens jedoch gar nicht an einer Versammlung beteiligt sondern spazierend auf dem Bürgersteig auf dem Weg nach Hause unterwegs. Bei der Rechtssprechung, auf die sich das Elternteil in der nachfolgend dokumentierten Diskussion bezieht, handelt es sich um ein Urteil des OVG Lüneburg vom 24.9.2015.
Doch nun die skurrile und fassungslose machende Schilderung des Gespräches zwischen Bürger und Polizist – die Namen beider Beteiligten liegen der Redaktion vor, sind aber aus persönlichkeitsrechlichen Gründen im nachfolgenden Text anonymisiert: