Neue freiheitsfoo-Kategorie: Zeitbilder

Analog zu unserer Kategorie „Zeitzeichen“ werden wir in ebenso unregelmäßigen Abständen und sich ergebender Häufigkeit in der neuen Kategorie „Zeitbilder“ Bilder, Fotos und Skizzen veröffentlichen, die wir als möglicherweise stellvertretende Beispiele für größere Entwicklungen und gesellschaftliche Symptome empfinden: Bilder unserer Zeit, Zeitbilder.

Wir behalten uns vor, die Zeitbilder zu kommentieren oder zu bewerten. Oder auch nicht.

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Eskalation der Preisgestaltung beim „Deutschlandticket“ – Zeit für den 9-Euro-Fonds: Ein Ticket für alle!

Ein Fake-Wahlplakat der FDP mit Herrn Wissing darauf und dem Slogan: Digital First. Gleichberechtigung Second. Teilhabe für alle? Ach was.Anstatt eine echte Verkehrswende anzustoßen und den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) beispielsweise durch eine Umlage aus dem Individualverkehr für alle kostenfrei zu gestalten haben die verantwortlichen Parteipolitiker zunächst das sogenannte 9-Euro-Ticket aus dem Hut gezaubert, um es anschließend darin wieder verschwinden zu lassen.

Es folgte nach langer Debatte das mit vielen substantiellen Nachteilen behaftete „49-Euro-Ticket“, auch als „Deutschlandticket“ bezeichnet.

Schon mit unserer umfassenden Kritik daran vom April 2023 haben wir (aber nicht nur wir!) geunkt, dass dieser ohnehin viel zu hohe Preis aus politischen Gründen nicht aufrecht erhalten werden dürfte.

Schon zum Ende letzten Jahres gab es wochenlanges Gerangel um Geldströme  zur Finanzierung des Tickets, dadurch ausgelöst große Verunsicherungen für die 49-Euro-Ticket-Inhaber*innen.

Und nun ist es soweit: Das in dieser Hinsicht ohnehin nicht besonders kooperations- oder auskunftsfreudige FDP-geführte Bundesverkehrsministerium scheint mit seiner ablehnenden (Ent-)Haltung zur Finanzierung des Tickets einer der Hauptgründe dafür zu sein, dass das Deutschlandticket ab 2025 auf einen monatlichen Preis zwischen 59 und 79 Euro angehoben wird.

Daher kann es nur eine Variante zur Reaktion geben:

 

WERBEBLOCK FÜR DEN 9-EURO-FONDS!

 

9eurofonds.de

Wir raten und wünschen allen lesenden Leuten hier die Teilnahme an diesem Solifonds-Projekt. Und das weitere Eintreten für einen kostenlosen ÖPNV für alle, die Entkriminalisierung von (derzeit noch) Schwarzfahrenden und die Erzeugung von ausreichend politischen Druck, der dann endlich zum Antritt für eine echte Verkehrswende führen möge. Diese wird, diese muss kommen. Irgendwann. Je früher, umso besser für alles und alle!

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Ohne Öffentlichkeit, ohne Landesdatenschutzbeauftragten: LKA Niedersachsen programmiert eigene Gesichtserkennungssoftware und setzt diese seit 2021 ein

Führt die Polizei in Niedersachsen Gesichtserkennung durch? Darf sie das überhaupt?

Die Debatte um diese Fragen hat im Frühjahr 2024 begonnen, als eine mutmasslichen RAF-Terroristin festgenommen wurde. Dieses geschah unter Federführung niedersächsischer Polizeifahnder, wobei die Festnahme in Berlin erfolgte. Es folgte eine Diskussion über die Kompetenz der niedersächsischen Polizei, woraufhin sich der Chef des niedersächsischen LKA zu einer medialen Verteidigung genötigt sah und in diesem Zuge in den politischen Frontalangriff zur erneuten Ausweitung polizeilicher Kompetenzen überging.

Das ist das erste der drei Kapitel der Historie zu diesem Blogbeitrag.

 

Kapitel 1: Niedersachsens LKA-Chef verlangt Gesichtserkennungs-Systeme für die Polizei in Niedersachsen und tut so, als sei deren Einsatz bislang nicht erlaubt und würde deswegen bislang nicht erfolgen (April 2024)

Niedersachsens LKA-Chef Friedo de Vries in einem Interview der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) vom 10.4.2024:

„Nach der Festnahme der mutmaßlichen Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette hat Niedersachsens LKA-Chef Friedo de Vries dazu aufgerufen, den Einsatz von Gesichtserkennungs-Software bei der Polizei zu überdenken. De Vries sagte unserer Redaktion: „Es ist schwer zu vermitteln, dass Softwareanwendungen quasi von jedermann zu Hause auf dem Sofa genutzt werden dürfen, die Polizei diese bei der Fahndung nach schwersten Gewalttätern jedoch nicht zum Einsatz bringen darf.”

Bei der Suche nach Klette war es Journalisten zuvor gelungen, die Tarnidentität der mutmaßlichen Räuberin mithilfe einer entsprechenden Software auffliegen zu lassen. De Vries betonte, Ermittlungsbehörden dürften das Programm nicht nutzen, das zeige aber auch: „Wir brauchen eine politische Diskussion darüber, was die Polizei an Instrumenten im Rahmen der digitalen Entwicklung einsetzen darf.” (…)

Deshalb müsse auch über die Weiterentwicklung der Gesichtserkennung gesprochen werden, über Möglichkeiten, die sich daraus für die Polizei, aber auch für die Sicherheit der Bevölkerung ergäben. Zu der Tatsache, dass die Software seinen RAF-Fahndern nicht zur Verfügung gestanden hat, sagte de Vries: „Mich ärgert das nicht, es schmälert nicht den Ermittlungserfolg der Kolleginnen und Kollegen des LKA.““

Die Hervorhebungen in diesem Ausschnitt sind von uns.

 

Kapitel 2: Niedersachsens LKA nutzt seit 2023 heimlich Gesichtserkennungs- und KFZ-Kennzeichen-Identifizierungs-Systeme aus Sachsen (Juni 2024)

Noch während wir mit Blick auf diese politischen Forderungen versuchten, beim Innenministerium Niedersachsens und bei der Staatsanwaltschaft in Hannover Antworten auf unsere Presseanfrage zu erhalten wurde am 10.6.2024 mittels eines Beitrags von Matthias Monroy in der Zeitung „nd“ bekannt, dass sich die niedersächsischen Behörden heimlich längst der verfassungsrechtlich umstrittenen Gesichtserkennungstechnik aus Sachsen bedient haben:

Auch Ermittler in Niedersachsen nutzten ein verdecktes Gesichtserkennungssystem aus Sachsen zur Observation, wie die Polizeidirektion Hannover dem »nd« auf Anfrage bestätigte. Der Einsatz in einem Fall von »bandenmäßiger Eigentumskriminalität« habe hilfreiche Hinweise auf dabei genutzte Fahrzeuge geliefert und unterstützte konventionelle Observationsmaßnahmen. (…)

Die in Niedersachsen aufgenommenen Fotos wurden den Angaben zufolge mit einer Datei verglichen, die Bilder aus erkennungsdienstlichen Maßnahmen enthält. Als rechtliche Grundlage für den Einsatz nennt die Polizei den Paragraf 98c der Strafprozessordnung (StPO), der den maschinellen Abgleich von Daten zur Aufklärung von Straftaten regelt.

Nun gibt es neue Details zu der Technik: Es handelt sich laut der Polizei Hannover um eine mobile Variante des »Personen-Identifikations-Systems« (PerIS), das die Polizeidirektion Görlitz »in enger Zusammenarbeit« mit der Firma OptoPrecision aus Bremen für stationäre Kamerasäulen an der Grenze zu Polen entwickelt hat. Dieses »PerIS-Mobil« ist in einem weißen und einem orangenen Lieferwagen verbaut und kann täglich rund sechs Terabyte Daten von Gesichtern und Kennzeichen verarbeiten.

Nach dieser Auswertung nicht mehr benötigte Daten würden nach 96 Stunden automatisch gelöscht, heißt es aus Hannover. Dort wird die Plattform aus Görlitz laut der Polizeidirektion nicht in Echtzeit genutzt, sondern nur als rückwirkende Dokumentation. Eine »automatisierte Detektion« von Gesichtern und Kennzeichen in einem »Live-Modus« sei aber möglich, sofern die rechtlichen Grundlagen vorhanden sind. Dann kann die Software auch eine sofortige Mitteilung an die Ermittler ausgeben.“

Während sich die Staatsanwaltschaft Hannover nach wie vor weigert, unsere Presseanfrage zu beantworten hat danach immerhin die Polizeidirektion Hannover ein wenig Auskunft erteilt.

Und noch bevor wir reagieren konnten hat dankenswerter Stefan Krempl den niedersächsischen Landesdatenschutzbeauftragten dazu gebracht, diesen zweifelhaften Vorgang datenschutzrechtlich zu untersuchen – siehe dazu seinen lesenswerten Bericht auf heise.de vom 15.6.2024.

Und auch die Polizeidirektion Hannover gibt sich dazu inzwischen etwas kleinlauter und zurückhaltender:

„In Hinblick auf die weitere Nutzung des Systems und den vom Landesamt für Datenschutz Sachsen angebrachten Bedenken, stehen wir selbstverständlich im engen Austausch mit der Polizei Sachsen.“

Was nun noch folgt sind weitere Informationen, die wir im Zuge von Nachfragen zu unserer Presseanfrage vom LKA Niedersachsen erhielten:

 

Kapitel 3: LKA Niedersachsen setzt seit 2021 selbst entwickelte Gesichtserkennungs-Software ein (Juni/Juli 2024)

Das kam durch unser Nachfragen Ende ab Juni 2024 heraus. Die Informationen lassen sich stichpunktartig wie folgt zusammenfassen:

  • Das LKA Niedersachsen hat in Eigenregie eine Gesichtserkennungs-Software entwickelt.
  • Diese wird seit 2021 eingesetzt.
  • Wie hoch die Entwicklungskosten oder der Arbeitseinsatz für Entwicklung dieser Software waren, wie oft die Software eingesetzt wird oder gar mit welchem Erfolg, darüber meint das LKA keine Angaben machen zu können.
  • Rechtsgrundlagen seien § 483 (1) StPO bei Ermittlungsverfahren und § 11 NPOG bei „Gefahrermittlungsvorgängen“.
  • Die niedersächsische Landesdatenschutzbehörde wurde bislang nicht zu Entwicklung und Einsatz der Gesichtserkennungssysteme hinzugezogen.

 

Fazit

Während der LKA-NDS-Chef medial bemitleidenswert und mit Heimisches-Sofa-Populismus gewürzt den Eindruck erweckt, die Polizei in Niedersachsen dürfe gar keine Gesichtserkennung einsetzen tut er, tut das LKA genau das seit einigen Jahren. Und zwar heimlich. Zum einen mit der Anmietung verfassungsrechtlich umstrittener Anlagen aus Sachsen und zum anderen mit dem Einsatz eigenentwickelter Software, deren Nutzung man der niedersächsischen Datenschutzaufsicht bislang gänzlich verschwiegen hat.

Das ist weder ehrlich noch fair.

Bei der Rechtsgrundlage für all das benennt das LKA wahlweise den einen (§ 98c StPO) oder anderen (§ 483 StPO) Paragraphen bzw. meint im Zuge der akuten Gefahrenabwehr pauschal und höchst fragwürdig das niedersächsische Polizeigesetz (§ 11 NPOG – „Allgemeine Befugnisse“ [sic!]) heranziehen zu können.

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Statistisches Bundesamt: Alleine 1,1 Millionen Zensus-Verweigerer bei Gebäude- und Wohnungszählung

Nach der Veröffentlichung der amtlichen Ergebnisse der geräusch- aber nicht reibungslosen Volkszählung 2022 („Zensus“) am 25.6.2024 gab und gibt es derzeit viele Berichte über diese Erfassungsmaßnahme.

Grund für die mediale Beachtung: Eine deutlich nach unten zu korrigierende Einwohnerzahl mitsamt aller sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Finanzhaushalte einzelner Städte und Bundesländer.

Screenshot aus einem offiziellen Kino-Werbespot für den „Zensus 2011“. Mit Blick auf die heutige Wirklichkeit der Wohnungsnot für viele Menschen und den krebsartig wuchernden Immobilien-Kapitalismus sehr ernüchternd …

Aber auch interessant: Berichte über „Leerstandsquoten“ von Wohnungen und Wohngebäuden. So heißt es in einer Kurznachricht des Deutschlandfunks vom 4.7.2024:

„4,3 Prozent aller Wohnungen in Deutschland stehen teils lange leer. In Deutschland haben im Jahr 2022 rund 1,9 Millionen Wohnungen leer gestanden – mehr als die Hälfte davon seit mehr als einem Jahr.“

Die Volkszählung macht eben nicht alles gut, wie seit der ersten Volkszählung nach vielen Jahren in 2011 und auch darüber hinaus gerne kolportiert wurde und wird. Der „Zensus“ mit all seinen Datenerfassungen und -zusammenziehungen zieht seine Daseinsberechtigung nämlich u.a. daraus, dass er für eine bessere und gerechtere Planung und Verteilung im Bau von Wohnungen, Schulen, Kindergärten, Studienplätzen etc. sorgen würde …

Doch in diesem Beitrag soll das Augenmerk auf ein anderes Detail aus dem bezeichneten DLF-Beitrag gerichtet werden. Darin heißt es nämlich auch:

„Bei der Gebäude- und Wohnungszählung 2022 hatten rund 23 Millionen Wohneigentümer Auskünfte erteilt, dazu rund 8.000 Wohnungsunternehmen.“

Und das ist, wenn man es zahlenmäßig genau nimmt – und das tun die Statistiker ja sonst sehr! – sachlich falsch, wie uns das Statistische Bundesamt („Destatis“) auf Nachfrage hin mitgeteilt hat:

„Bei der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2022 haben bundesweit ca. 95 Prozent der etwa 23 Millionen angeschriebenen Eigentümerinnen und Eigentümer oder Verwaltungen Angaben zu ihren Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum gemacht.“

In anderen Worten:

Alleine bei der Gebäude- und Wohnungszählung („GWZ“) haben bundesweit rund 1,15 Millionen Eigentümer*innen die Beauskunftung verweigert.

Tatsächlich haben also nicht 23 Millionen sondern deutlich weniger als 22 Millionen dieser Menschen den vielfältigen Fragen ordnungsgemäß beantwortet.

Dass es millionenfache Bußgelder oder Zwangsgeldverfahren gegeben hätte, davon keine Spur und kein Bericht – siehe alleine unsere Recherchen zu der Situation in Niedersachsen dazu.

Fazit: Die Verweigerung gegen die Volkszählung ist möglich und geht massenhaft vonstatten, wenn auch leise und unaufgeregt – und ohne jegliche medial begleitende Berichterstattung.

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Innenministerkonferenz – Par ordre du mufti: Kriegsflüchtlinge werden zu „Fahnenflüchtigen“ deklassiert. Wehrfähige Ukrainer in Deutschland bekommen keine Ausweisdokumente mehr.

Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht.

Seit ca. dem 14. Juni begann ein medialer Shitstorm gegen nach Deutschland aus dem Krieg geflüchtete Ukrainer, die nach aktueller ukrainischer Gesetzeslage zum Kriegseinsatz verpflichtet, also gezwungen werden können.

Begonnen hat diesen der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) und der CDU-„Wehrexperte“ Roderich Kiesewetterbayrische, stramm gefolgt von Innenminister Joachim Herrmann (CSU), Brandenburgs Innenminister Stübgen (CDU), FDP-Generalsekretär Djir-Sarai und dem thüringischen CDU-Vorsitzende Voigt.

Diese Ukrainer dürften kein Bürgergeld mehr bekommen.

Herr Stübgen (dort in Brandenburg ist bald Wahl!) ließ sich sogar dazu hinreissen, populistisch weil sachlich falsch von „Fahnenflüchtigen“ zu sprechen, die man nicht weiter „alimentieren“ dürfe. Eine Presseanfrage dazu, warum er diesen Terminus benutze und was er von dem international verbrieften Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung halte, das die Ukraine mit Füßen tritt, diese Anfrage ließ der Parteisoldat bislang unbeantwortet …

Indes schaffte die jüngst bei Herrn Stübgen sich treffende Innenministerkonferenz (IMK) Fakten und setzt die geflüchteten Menschen aus der Ukraine völlig maßlos unter Druck und dem Zwang zum Kriegsdienst aus:

„Schließlich tat Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) kund, dass in Deutschland lebende wehrfähige Ukrainer von deutschen Ämtern keine Passersatzpapiere bekämen.“

Die konservative „HAZ“ scheute sich denn auch in dem dazugehörigen Bericht dazu nicht, ebenso unsinnig von „Fahnenflüchtigen“ zu schwafeln.

Semantische wie menschenrechtliche Tabubrüche hier wie da.

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Zeitzeichen, 28

victor-klemperer-cc-by-sa-bundesarchiv_bild_183-s90733-mod-freiheitsfooIn unserer Kategorie „Zeitzeichen“ rezitieren wir in unregelmäßigen Abständen und in ebenso unregelmäßigem Umfang Nachrichtenschnipsel oder Zitate, die wir als möglicherweise stellvertretende Beispiele für größere Entwicklungen und gesellschaftliche Symptome empfinden: als Zeitzeichen.

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Fußball-EM 2024 in Deutschland ahead: DFB beharrt darauf, politische Demonstrationen unter bestimmten Bedingungen mit Hilfe der Polizei unterdrücken oder gar verbietenzu dürfen.

Bereits vor sechseinhalb Jahren, als sich „Deutschland“ um die Austragung der Fußball-Europameisterschaft 2024 bewarb ploppte das Thema in einigen Medien und auch hier im Blog auf:

Alle sich für die Austragung der Spiele bewerbenden Großstädte Deutschlands mussten einen umfangreichen Forderungs- und Anforderungskatalog der UEFA unterzeichnen, der u.a. eine demonstrationsbefreite Zone im Umkreis von 500 m rund um die Fußballstadien beinhaltete. Dieser mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit unvereinbare Anspruch wurde von allen Bewerberstädten geschluckt – mit Ausnahme der Stadt Bremen, die sich dagegen wehrte … und auch keinen Zuschlag auf ihre Bewerbung erhielt.

Folgende Städte sind nach der nunmehr erfolgreichen Bewerbung und in Kürze bevorstehenden Fußball-Europameisterschaft zum Zuge gekommen und müssen die von DFB und UEFA gestellten Forderungskatalog erfüllen:

Berlin, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt, Gelsenkirchen, Hamburg, Köln, Leipzig, München und Stuttgart.

Konkret verlangen die Profi-Fußball-Verbände folgendes (Auszug aus den „Tournament Requirements“):

„The relevant Authorities in the Host Country and in the Host Cities (including, city Authorities, police, legal prosecutors or courts, customs and the IP and trade mark office) must be enabled and empowered to protect UEFA’s intellectual property rights, (…) In particular, the relevant Authorities in the Host Country and in the Host Cities must take all necessary actions (whether before, during or after UEFA EURO 2024) to prevent Ambush Marketing and Counterfeit activities including by preventing (…) political and/or religious demonstrations; (…)“

Eine deutsche Übersetzung dazu liege nicht vor und wäre auch unnötig, so der DFB auf Anfrage zu uns. Die folgende Übersetzung des wesentlichen Inhalts ist daher von uns und insofern ohne Gewähr auf Korrektheit:

„Die zuständigen Behörden im Gastgeberland und in den Austragungsstädten (inkl. städtischer Behörden, Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte) müssen in die Lage versetzt und ermächtigt werden, die geistigen Eigentumsrechte der UEFA zu schützen, (…) Insbesondere müssen diese zuständigen Behörden vor, während oder nach der Fußball-EM alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um Ambush-Marketing, einschließlich der Verhinderung von (…) politischen und/oder religiösen Demonstrationen; (…)“

Wir haben die Innenministerien aller zu den Austragungsstädten zugehörigen Bundesländer mit der Bitte um Stellungnahme angeschrieben und – soweit man uns überhaupt Antwort erteilt hat oder erteilen wollte – nahezu unisono mitgeteilt bekommen, dass das Versammlungsrecht Deutschlands grundsätzlich Vorrang vor den Vereinbarungen mit DFB/UEFA erhalten werde. Allerdings behalten sich einige der Ministerien auch vor, eben auf Grundlage der Versammlungsrechtspraxis und mit Blick auf die „aktuelle Sicherheitslage“ Versammlungsbeschränkungen zu verfügen.

Ob das als Hintertür für die zuwider den Lippenbekenntnissen dennoch erfolgende Umsetzung der umstrittenen Fußballkonzern-Vorgaben fungieren wird bleibt abzuwarten.

So oder so sieht die Stellungnahme des DFB allerdings etwas differenzierter aus:

Die Requirements geben im Bewerbungsverfahren den grundsätzlichen Rahmen einer Bewerbung vor. Die operative Ausgestaltung erfolgt in Absprache mit den Städten und jeweiligen Behörden auf der Basis des geltenden Rechts.“

Und auf weitere Nachfrage heißt es dann:

„Wie von Ihnen bereits zitiert, ist eine Einschränkung von politischen und/oder religiösen Demonstrationen stets im Kontext der Verhinderung von Ambush Marketing und Fälschungen zu betrachten und nicht davon gelöst. Von einer Ungültigkeit oder Nichtigkeit der Regelung kann daher nicht die Rede sein. (…) Beachten Sie bitte zuden, dass größere Demonstrationen im Stadionumfeld auch vor dem Hintergrund sicherheitstechnischer Erwägungen betrachtet und von den Sicherheitsbehörden entsprechend behandelt werden, ohne etwaige Vorgaben zum Rechteschutz in Betracht zu ziehen.“

Inwiefern „politische und religiöse Demonstrationen“ einen Kontext mit „Ambush Marketing“ besitzen können, dass bleibt allein der offensichtlich unbegrenzten Fantasie der Sportindustriefunktionäre vorenthalten.

Die Verhinderung politischer und religiöser Demonstrationen durch Polizei, Behörden und Gerichten sei jedenfalls „der grundsätzliche Rahmen“ und keinesfalls „ungültig oder nichtig“, so teilt der DFB beharrlich mit. Und auch hier wird der Joker der „sicherheitstechnischen Erwägungen“ gezogen, mittels dessen laut Fußballverband durchaus Demonstrationen beschränkt oder gar verboten werden könnten.

Sich dazu zu äußern steht dem DFB nicht zu, geht es darin doch um Abwägungen, die die jeweils zuständige Versammlungsbehörde (und nicht die „Sicherheitsbehörden“!) zu treffen haben. Aber der Verweis darauf lässt befürchten, dass nicht auszuschließen ist, dass die Behörden ganz im Sinne des DFB und der UEFA rund um die Stadien in welchem Umfang auch immer in die Versammlungsfreiheit eingreifen werden.

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Volkszählungsboykott zum Zensus 2022: Schweigen ist Gold [Update]

Ausschnitt aus einem Kino-Werbespot für den „Zensus 2011“. Mit Blick auf die heutige Wirklichkeit der Wohnungsnot für viele Menschen und den krebsartig wuchernden Immobilien-Kapitalismus sehr ernüchternd …

Zuletzt im Mai 2023 haben wir über die in 2022 stattgefundene Volkszählung („Zensus“) und deren Nachwehen berichtet.

Während das Bundesstatistikamt (Destatis) für die Durchführung der Haushaltebefragungen zuständig war organisierten die Landesstatistikämter u.a. die Gebäude- und Wohnungszählung, also die Befragung von Immobilieneigentümer*innen. In dem Kontext teilte uns das Niedersächsische Statistikamt damals mit, dass alleine für Niedersachsen ca. 87.000 Fragebögen zur Gebäude- und Wohnungserhebung schlicht unbeantwortet geblieben. Diese wollte man mit einem Bußgeld von je „mindestens 500 Euro“ belegen bzw. bestrafen.

Auf weitere Nachfrage im Oktober 2023 hieß es vom Amt dann, dass zu den ca. 87.000 Fällen aber lediglich 672 „Ermittlungsverfahren“ eingeleitet worden sind, dazu wurden 250 Bußgelde erlassen.

Mit Stand April 2024 sind es aktuell daraus insgesamt 796 Ermittlungsverfahren und 785 Bußgeldbescheide geworden.

Wir haben nachgefragt, nach welchen Kriterien entschieden/ausgesucht wird, wer von den Zigtausenden Auskunftsverweigernden mit einem Ermittlungsverfahren/Bußgeld für die Verweigerung bestraft wird. Die Antwort aus dem Statistikamt dazu:

Aufgrund der großen Zahl der Fälle musste das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) für die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) des Zensus 2022 vorab entscheiden, mit welchen Verfahren begonnen wird. Hier wurden zunächst die 796 Berichtsausfälle in den Fokus genommen, bei denen das LSN annehmen durfte, dass die angeschriebenen Personen als Eigentümerin bzw. Eigentümer von Wohnimmobilien auch tatsächlich berichtspflichtig waren. Dieser Personenkreis hat sich schriftlich zu der Heranziehung geäußert, so dass eine „fehlerhafte“ oder „ungerechtfertigte“ Heranziehung zur GWZ nahezu ausgeschlossen werden kann.“

Im Klartext: Wer sich nach der Zusendung der Gebäude- und Wohnungsfragebögen einfach gar nicht zurück gemeldet oder zu Wort gemeldet hat, die/der hat deutlich bessere Chancen, einem Bußgeld im Zuge dieses Volkszählungsboykotts zu entgehen.

Auch hier scheint das Motto „Sagen Sie lieber nichts“ für die Auskunftsverweigernde das richtige gewesen zu sein.

Aber die Statistiker wollen das Drohszenario aufrecht erhalten und teilen ebenso mit:

„Das LSN behält es sich vor, weitere Verfahren zu eröffnen, sobald die bisherigen Fälle abgearbeitet sind.“

Es bleibt abzuwarten, ob und in welchem Ausmaß das wahr wird … oder wann eine Verjährung eintritt.

 

UPDATE 7.5.2024

Das Nds. Statistikamt hat sich zu der Verjährungsfrage geäußert:

Demnach müssen diejenigen Auskunftsverweigernden der Gebäude- und Wohnungsbefragungen in Niedersachsen dann keine Bußgelder mehr erwarten müssen, wenn gegen Sie bis November 2024 noch kein Bußgeldverfahren eingeleitet worden ist (zweijährige Verfolgungsverjährungsfrist). Für alle anderen gilt eine dreijährige Vollstreckungsverjährungsfrist, beginnend mit dem Erlass des Bußgeldbescheids.

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Das BKA im Bett mit Ströer

Am 26.9.2023 wurde im Hamburger Hauptbahnhof auf Monitoren des Anbieters Ströer nach Johann Guntermann gefahndet.

Die seit einigen Wochen in aller medialer Munde befindliche öffentliche Fahndung nach ehemaligen und mutmaßlichen Mitgliedern der RAF-Gruppe der 3. Generation wurde seitens der dafür zuständigen Stellen (i.e. das niedersächsische LKA) u.a. auch über die Nutzung der seit wenigen Jahren sich grassierend ausbreitenden Großbildschirme an Straßen und Verkehrskreuzungen durchgeführt.

Über die unseligen und intransparenten Wirkungen und Verquickungen des dafür beispielhaft stehenden Werbe- und Influencerkonzerns Ströer bei Errichtung und Betrieb dieser „Zwangsglotzen“ haben wir bereits mehrfach berichtet (siehe dazu auch den unten angehängten Infoblock) und wie sich nun herausgestellt hat hat der Ströer-Konzern, zu dem u.a. auch die Unternehmen t-online.de, statista, watson.de gehören auch hierbei seine Finger im Spiel.

Im Zuge der Beantwortung einer Kleinen Anfrage im Hamburger Senat Anfang Februar 2024 wurde zunächst erstmals öffentlich, dass das Bundeskriminalamt (BKA) bundesweit für die Koordinierung derartiger Fahndungsmaßnahmen zuständig ist und dazu Verträge mit Werbekonzernen geschlossen hat. Es heißt wortwörtlich:

„Im Übrigen hat die Firma DSM/Ströer auf Nachfrage mitgeteilt, dass aufgrund bundesweiter Vereinbarungen ausschließlich das Bundeskriminalamt über die Nutzung digitaler Medienträger zur Ausstrahlung öffentlicher Fahndungen sowie über deren Inhalt, Art und Umfang entscheidet.“

Von diesem Startpunkt aus beginnend haben wir uns mit einer Presseanfrage an das BKA gewendet und um Informationen dazu gebeten. Dessen erste Antwort fiel schmallippig und abweisend aus. Mittels weiterer Nachfragen haben wir dann doch folgende – zumindest für uns neue – Informationen und Auskünfte erhalten:

  • Es gibt Verträge zwischen dem BKA und Werbekonzernen.
  • Konkret gibt es mit zwei verschiedenen Werbeunternehmen solche Vertragsabschlüsse: Seit 2020 mit Ströer und seit 2021 mit Cittadino.
  • Das BKA will uns unter Vorbringung mehr oder eher minder schlüssiger Verweise auf wirtschaftliche Interessen der Kunden und Mitbewerber genau keinerlei Auskünfte darüber erteilen, ob, in welcher Form und erst recht nicht in welcher Höhe es Geldzahlungen oder Vergütungen seitens des BKA an die Werbekonzerne (oder anders herum?) gibt. Aber es gibt (mutmaßlich) mindestens im Zuge eines der beiden Verträge eine solche Vergütungsregelung.
  • Die Nutzung dieser Fahndungsmöglichkeit mittels im öffentlichen Raum stehender und viel Energie verbrauchender Mega-Bildschirme steigt seit Beginn dieser unterbelichteten polizeilich-privaten Zusammenarbeit stark an, siehe nebenstehendes Diagramm.
  • Ohne von uns aus danach gefragt zu haben meint das BKA, ungefragt eine Begründung für diese neuartigen Fahndungsmaßnahmen mitliefern zu müssen. Diese reflektiert jedoch recht einseitig nur das „Für“ derartiger Maßnahmen, ohne das „Wider“ dagegen abzuwägen.

Die Weigerung des BKA, Auskunft darüber zu geben, ob die Werbeunternehmen für die Ausstrahlung der Fahndungen vergütet werden, bzw. ob es andere Sach- oder Dienstleistungen oder andere Vergütungen für die Unternehmen gibt, hinterlässt einen schalen Geschmack. Die Werbeunternehmen haben ein Interesse daran, sich bei Politik und Verwaltung beliebt zu machen. Sie profitieren im Rahmen von sogenannten Public-Private-Partnerships davon, wenn ihnen das Aufstellen von Werbeanlagen im öffentlichen Raum gestattet wird und sie günstige Vertragsbedingungen erhalten.

Ein Beispiel für eine solches Bemühen, sich durch strategische Freundlichkeiten und positive Gesten bei Entscheidungsträgern und relevanten Stakeholdern wohlwollend zu positionieren ist die Kampagne „#HHelpingHands“ von Ströer, als deren Schirmherrin sich die Hamburger Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit gewinnen ließ.

Und auch im Zusammenhang mit der populär gewordenen Katastrophenwarnungshysteriemode, die eher dazu beiträgt, gesellschaftliche Resilienz abzubauen, hat es bspw. Ströer geschafft, die euphemistisch als „Stadtinformationstafeln“ bezeichneten Werbeglotzen den Parteipolitikern als „unentbehrlichen“ Bestandteil einer Warn“kultur“ zu verkaufen. Gut so im Sinne der Werbekonzerne – wird die Diskussion zur Abschaffung der Monsterbildschirme damit deutlich belastet bzw. quasi vorentschieden.

Das kostenlose Zurverfügungstellen von Werbeslots für vermeintlich gute Zwecke passt zum Geschäftsmodell der Werbeunternehmen mit dem Zweck, sich bei Politik und Verwaltung beliebt zu machen und zukünftig günstige Vertragskonditionen zu erhalten. Die kostenlose oder unter Marktwert erfolgende zur Verfügung Stellung von Slots auf Werbemonitoren an das BKA zum Zwecke von Öffentlichkeitsfahndungen passt zu diesem Vorgehen. Es ist einer Demokratie unwürdig. Es korrumpiert Politik und Verwaltung. Es gibt Macht an einen Konzern wie Ströer, der in der Vergangenheit bereits durch Skandale wie ‚GrünerMist Kampagne‘ und die ‚AfD-Spendenaffäre‘ in Erscheinung getreten ist. Wenn das BKA nicht darstellen kann, dass marktübliche Vergütungen für die Ausstrahlung der Fahndungen bezahlt werden bleibt der ungute Verdacht einer fragwürdigen Vermischung öffentlicher und privater Interessen.

Wir haben zur Sache zeitgleich mit den Presseanfragen eine Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz angefordert und werden hier weiter berichten, falls/sobald sich aus dieser etwas Neues oder Weiterführendes ergibt.

 

Infoblock: Der Ströer-Konzern, sein Wirken, seine Reichweite und welche Probleme damit verbunden sind

Innerhalb von nur etwa zehn Jahren haben sich Werbemonitore in Deutschland zu einem Massenmedium entwickelt.

„Pro Woche erzielen die bundesweit rund 130.000 Public Screens in 45 DooH-Netzen [„DooH“ steht für „Digital out of Home Advertising“, Anmerkung der Redaktion] mehr als 1,1 Milliarden Bruttokontakte in der Bevölkerung ab 14 Jahren. Das entspricht einer Netto-Reichweite von 81 Prozent. Also kommen mehr als vier Fünftel aller in Deutschland lebenden Menschen ab 14 Jahren innerhalb von sieben Tagen mindestens einmal mit einem digitalen Out-of-Home-Werbeträger in Berührung. In Betrachtung der einzelnen Städte und Regionen erzielen die digitalen Außenwerbe Screens die höchsten Reichweiten in Hamburg (88 Prozent), Berlin (87 Prozent) und München (84 Prozent).“

Quelle: https://invidis.de/2023/02/pps-idooh-veroeffentlicht-grosse-dooh-studie/

Neben Werbung werden Inhalte wie beispielsweise das Ströer-eigene Newsportal T-Online auf den Monitoren gezeigt. Wer sich in der Stadt bewegt, aufhält und öffentliche Verkehrsmittel nutzt kann sich dem nicht entziehen.

Das Ströer Newsportal T-Online erzielte in 2021 erstmals deutschlandweit die höchste Reichweite und überholte mit 481 Mio. Visits erstmals die „Bild“.

Es ist erstaunlich, dass die Auswahl der Nachrichten, die wir täglich (zwangs-)sehen ganz dem Ströer Konzern obliegt, dass wir also dessen Auswahl als „lesenswert“ beurteilter Informationen ausgeliefert sind.

Dazu ein Auszug aus einer weiteren parlamentarischen Anfrage aus dem Hamburger Senat:

„(…)Für dargestellte, über Werbung hinaus gehende Informationen sind keine expliziten, zusätzlichen Regelungen in den Verträgen enthalten, sodass diese eine freiwillige Leistung der Werbeunternehmen darstellen und keiner regelhaften Prüfung unterliegen.(…)“

Die Vermischung von Nachrichten, Werbung, Amtlich erscheinenden Mitteilungen wie Katastrophenschutzwarnungen und Fahndungsaufrufen bei einem Privatkonzern ist aus gesellschaftlicher und demokratischer Sicht hoch problematisch und sollte deswegen kritisch im Blick behalten und hinterfragt werden. Doch davon bis heute kaum eine Spur.

Es ist zudem nicht ersichtlich bzw. klar unterscheidbar, ob jeweils Werbung, Nachrichten oder Amtliche Mitteilungen auf den Monitoren angezeigt werden, sodass diese als diffus offizielle Verlautbarungen im öffentlichen Raum erscheinen. Eine demokratische Legitimation oder Kontrolle, wie sie es beispielsweise im öffentlich rechtlichen Rundfunk gibt, fehlt hier vollkommen.

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freiheitsfoo: Mastodon-Umzug nach systemli.social

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