Bundespolizei lässt heimlich, still und leise Kennzeichnung von Bodycams entfernen – Bundesdatenschutzbeauftragter weiss von nichts [UPDATE 14.11.2020]

Bodycams …

… nennt man jene kleinen, in etwa handygroßen Kameras, die meist im Brustbereich von Uniformen und Jacken befestigt werden.

In 2013 begann die Welle, in der die Länder- und Bundespolizeien damit angefangen haben, ihre Polizist*innen mit diesen Kameras zur Aufzeichnung von Bild und Ton auszustatten.

Ob das vorgegebene Ziel, damit hauptsächlich zur Deeskalation beizutragen und zudem die Polizeibeamt*innen zu schützen tatsächlich erreicht wird, ist umstritten und unbelegt. Die zahlreichen dazu von Ländern und Bund angestrengten Evaluationen im Zuge pilothaftiger Einführungen der Geräte werden zwar zur Untermauerung des Sinns des Bodycam-Einsatzes durch (Partei-)Politik und Polizeigewerkschaften herangezogen und immer wieder argumentativ benannt, all diese Untersuchungen genügen jedoch nicht üblichen wissenschaftlichen Standards. Zudem wurden diese Evaluationen stets von den Polizeien oder von polizeinahen Institutionen selber und in Eigenregie durchgeführt, so dass eine neutrale, zumindest eine unabhängige Herangehensweise schwer in Zweifel gezogen werden darf.

Es gibt ein Unmenge an Kritik an den Bodycams (siehe z.B. unsere Stellungnahme an den Landtag Schleswig-Holstein vom April 2016), zudem zahlreiche Mindestbedingungen (ebenda, siehe Punkt Nr. 7), die jedoch nirgendwo in Deutschland eingehalten bzw. umgesetzt werden.

Einer der vielen Forderungen ist die Notwendigkeit einer ausreichend klaren und unmissverständlichen Kennzeichnung der kleinen und in der Praxis kaum auffallenden Kameramodule.

Dieser Forderung versuchten die Gestalter der Einsatzpraxis nachzukommen, indem sie bei öffentlichkeitswirksamen Einführungen der Geräte die Träger*innen der Bodycams mit einer Kennzeichnung an den Uniformen wie z.B. „Videoüberwachung!“ versahen.

So auch die Bundespolizei.

Am 29.1.2016 gab die Bundespolizei mittels Pressemitteilung bekannt:

„Die Bundespolizei erprobt ab heute (29.01.2016) am Kölner und Düsseldorfer Hauptbahnhof den Einsatz von mobilen Körperkameras. (…) An den Funktionswesten ist deutlich sichtbar die Aufschrift „Videoüberwachung“ angebracht.“

Und auch bei der Präsentation der ersten Bodycams für die Deutsche-Bahn-Mitarbeiter am 14.7.2016 in Berlin traten Bundespolizei-Bodycam-Träger öffentlichkeitswirksam mit entsprechender Kennzeichnung auf.

Soweit die öffentliche Vermittlung der Bundespolizei zur Kennzeichungspraxis bei Bodycams. Bis Ende des Jahres sollen bundesweit übrigens rund 2.300 Bundespolizei-Bodycams im Einsatz sein.

Und dann?

Nichts weiter. Außer, dass jemandem im Oktober 2020 in Hannover auffiel, dass die Bundespolizei gar keine solche Kennzeichnung (mehr?) trägt, gleichwohl die Bodycams aber alles andere als auffällig tragen und einsetzen.

Es folgte eine gewisse Anzahl an Fragen und Nachfragen an die Bundespolizei, wir wurden dabei von der Bundespolizeidirektion Hannover erst zum Bundespolizeipräsidium nach Berlin verwiesen, diese spiegelten letztendlich unsere Nachfrage dann wieder zurück nach Hannover.

Das Ergebnis dieser Fragerunden in prägnanter Kürze zusammengefasst:

Dass die Weste rechtlich nicht notwendig ist erläutern Bundespolizei und Bundesdatenschutzbeauftragter unisono und verweisen zur Begründung auf den § 27a des Bundespolizeigesetzes (BPolG), der das formell nicht verlangt. Dort heißt es im Absatz 2 so banal wie unschuldig:

„Auf Maßnahmen nach Absatz 1 [gemeint ist der Einsatz von Bodycams] ist in geeigneter Form hinzuweisen.“

Übrigens lesenswert ist die Bundestags-Drucksache 19/14620 vom 30.10.2019 mit der Beantwortung zahlreicher Fragen rund um den Einsatz der Bodycams bei der Bundespolizei. Ausgangspunkt dieser Kleinen Anfrage war die zuvor öffentlich gewordene Tatsache

Fazit

Aus unserer Sicht ist die Begründung der Bundespolizei zur Abschaffung der gut les- und erkennbaren Kennzeichnung der Bodycams mittels „Videoüberwachung“-Schriftzug an den Uniformen nicht nachvollziehbar:

  • Warum ist die angebliche praktische Untauglichkeit erst so spät aufgefallen?
  • Warum wurde nicht nach einer anderen Möglichkeit solch einer Kennzeichnung gesucht, die den Zugriff auf die Waffen nicht erschweren würde? Das vor allem mit Blick darauf, dass inzwischen nicht mehr die zu Beginn in 2016 eingesetzten, auf der Schulter montierten Bodycams, sondern andere handygroße Geräte Verwendung finden, die gar keinen Einsatz von zusätzlichen Westen mehr begründen würden!
  • Warum wurde die Öffentlichkeit nicht informiert bzw. warum bei öffentlichen Präsentationen und Verlautbarungen ein anderer Eindruck zur Kennzeichnungspraxis erweckt?
  • Warum wurde der Bundesdatenschutzbeauftragte nicht über die Änderung informiert?
  • Und warum scheuen sich die verschiedenen Stellen der Bundespolizei so sehr vor einer klaren Beantwortung unserer Anfragen zur Sache?

Dass der § 27a BPolG formell keine Kennzeichnung des Bodycam-Pre-Recordings verlangt muss nicht bedeuten, dass diese Nicht-Kenntlichmachung sachlich, praktisch und verfassungsrechtlich richtig ist. Immerhin hat die Tatsache des Pre-Recordings das Zeugs dazu, einschüchternd zu wirken, also die freie Wahrnehmung der eigenen Grund- und Freiheitsrechte (z.B. Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit) beim/bei der Einzelnen effektiv zu beschneiden. Und ein derart drastischer Einschnitt in die Persönlichkeitsrechte verlangt unserer Auffassung nach im Gegenzug mindestens ein deutliche Kennzeichnung des Bodycam-Pre-Recordings.

Eine letzte Anfrage an die Bundespolizei steht zur Beantwortung noch aus. Wir werden hier mittels Update darüber informieren, sofern sich daraus gehaltvolles ergeben sollte.

 

[UPDATE 14.11.2020]

Wir erhielten nun Antwort von der Bundespolizeidirektion Hannover, interessanterweise versendet via E-Mail des Bundespolizeipräsidiums.

Der Inhalt kurz zusammengefasst:

  • „Anfang 2020“ habe das „Roll-out“ der Bodycams bei der Bundespolizei stattgefunden. Damit einher wurde eine „interne Dienstanweisung“ zur Erfüllung der Kennzeichnungspflicht verfügt. Und dadurch habe sich eine zusätzliche Kennzeichnung rechtlich erübrigt.
  • Einen Fototermin könne man uns nicht ermöglichen, stellte uns stattdessen Bilder der Pressestelle zur Verfügung.

Für uns bleiben weitere Fragen offen. Wir haben eine ergänzende Nachfrage gestellt.

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Amtsgericht Hannover: Verfahren gegen die Erteilung von Bußgeldern gegen Demonstrierende im Zuge früher Corona-Demonstrationen für Solidarität mit Geflüchteten in Moria, Obdachlosen und Betroffenen häuslicher Gewalt eingestellt – Polizei Hannover kann keine belastbaren Zeugen vorweisen

Über einen eklatanten Eingriff der Polizei Hannover in Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit und körperliche Unversehrtheit von Demonstrierenden in Hannover im April 2020 hatten wir berichtet und später nochmals vergleichenden Bezug genommen, als sich herausstellte, dass die Polizei – seinerzeit – Proteste im Zuge der Corona-Pandemie ganz unterschiedlich „behandelt“ hat.

Nun hat das Amtsgericht den Widerspruch der mit einem Bußgeld belegten Protestierenden verhandelt und diese aufgehoben bzw. für rechtswidrig erklärt.

Wir rezitieren die Pressemitteilung des Ermittlungsausschusses (EA) Hannover von gestern:

Versammlungsfreiheit und Infektionsschutz sollten nicht im Widerspruch stehen – Prozesse wegen Bußgeldern eingestellt

Am 2. November kam es am Amtsgericht Hannover zur Hauptverhandlung gegen Aktivist*innen, welche Einspruch gegen Bußgeldbescheide eingelegt haben. Am Ende wurde das Verfahren eingestellt: Die Beschuldigten müssen also ihre Anwaltskosten selbst tragen, aber nicht für die Prozesskosten aufkommen.

Ihnen wurde vorgeworfen, am 11.04. auf der Limmerstrasse in Hannover bei einer spontanen Kundgebung gegen die Corona-Allgemein-Verfügung verstoßen zu haben. Bei der Kundgebung ging es darum, Solidarität mit Geflüchteten in Moria sowie Obdachlosen und Betroffenen häuslicher Gewalt zum Ausdruck zu bringen. Denn für all diese und weitere Leute war und ist es nicht möglich, coronakonform „einfach zu Hause zu bleiben“. Die 50 Protestierenden demonstrierten mit Mund-Nasen-Schutz in 2er-Grüppchen mit Mindestabstand und wurden dann von einem Großaufgebot der Polizei eingekesselt.

Gegen einen Demonstrierenden, der seinen Mund-Nasen-Schutz nicht ablegen wollte, wurde von Seiten der Polizei mit Gewalt reagiert. Kurz darauf wurden Protestler*innen sowie zufällig anwesende Passant*innen auf engsten Raum eingekesselt. Um die Demonstrierenden für die Durchsetzung der ausgesprochenen Platzverweise identifizieren zu können, wurden sie genötigt ihren Mund-Nasen-Schutz abzulegen. Auf die Aufforderung der Gekesselten an die Polizei, die Sicherheitsabstände einzuhalten, reagierten diese mit Drohungen und Schubsen. Keine*r der eng zusammenstehenden Polizist*innen trug eine Maske – die wenigsten Handschuhe.

Damals hat der Ermittlungsausschuss in einer PM treffend festgestellt: „Erst durch das Einschreiten der Polizei wurde die Situation für alle Beteiligten gefährlich und ein unnötiges Risiko für die Ansteckung mit Coronaviren produziert“.

Die Polizei leitete 15 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz ein. „Uns vorzuwerfen, wir wären unvorsichtig mit dem Infektionsschutz umgegangen, ist absurd“, sagte damals eine Demonstrantin. „Die Verstöße gegen die Schutzmaßnahmen wurden von der Polizei begangen.“

Die Rechtshilfegruppe kritisierte damals diesen Umgang der Polizei mit der Versammlungsfreiheit. Linke Aktivist*innen hätten schon in den vorherigen Wochen mehrfach gezeigt, dass die freie Meinungsäußerung auf der Straße auch unter Beachtung des Infektionsschutzes möglich sei. Dass die Polizei dies zu verhindern versuche, sei gefährlich: „Da wird ein zentrales demokratisches Grundrecht außer Kraft gesetzt“, sagte die Sprecherin weiter.

Einige Tage nach dem Vorfall wurde die Corona – Allgemein – Verfügung vom Verwaltungsgericht Hannover für rechtswidrig erklärt, da sie das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nicht ausreichend berücksichtige. Trotzdem erhielten 13 Aktivist*innen Bußgeldbescheide über 200 € wegen Verstoß gegen die Corona – Verordnungen und damit gegen das Infektionsschutzgesetz.

Da das Versammlungsverbot verfassungswidrig war und die einzigen Menschen, die sich in der Situation rücksichtslos verhalten haben, Polizist*innen waren, wollten die meisten Betroffenen keine Strafe zahlen, sondern wehrten sich dagegen vor Gericht.

Die geladenen Zeug*innen konnten noch nicht einmal sagen, ob die Beschuldigten auf der Versammlung waren – sie kamen erst später und hatten sich auch schon gewundert, warum sie geladen wurden, aber nicht z.B. der „Gesamt-Führer“ (Zitat).

Der Richter konnte zwar niemanden verurteilen, verweigerte sich aber trotzdem einer staatlichen Übernahme der Anwaltskosten.

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Kurz notiert: Neue Corona-Verordnungen und 7-Tage-Infektions-Inzidenzen weit jenseits der 50 pro 100.000 Einwohner – Demonstrationen mit mehr als 100 Menschen weiterhin (theoretisch) möglich

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Die neue Waffenverbotszone am Hauptbahnhof Hannover: Eklatanter Mangel an Transparenz und drohendes Racial Profiling. Und: Vom neuen Recht der Kommunen, fast beliebig neue Waffenverbotszonen einrichten zu dürfen.

Wimmelbild-Aufgabe: Sie kommen von der Stadtbahn-Haltestelle und möchten über den Raschplatz zum Hauptbahnhof Hannover gehen. Ihre Aufgabe: Suchen und finden Sie das Schild, das Sie darauf hinweist, dass Sie gerade die neue Waffenverbotszone betreten. (Als kleine Hilfestellung haben wir das Bild bei Tageslicht aufgenommen.) Als Gewinn winkt Ihnen das womögliche Vermeiden eines Bußgeldes in Höhe von bis zu 5.000 Euro. Viel Spaß!

In 2019 begann ein bemerkenswert zusammengesetztes Konsortium aus privaten, verdeckt halb-öffentlichen und öffentlichen Stellen für eine „Sicherheitskooperation“ am und um den Hauptbahnhof Hannover herum zu werben bzw. eigenen Angaben zufolge für mehr (gefühlte?) Sicherheit der Menschen am Bahnhof sorgen zu wollen.

Ein Teil der sichtbar gewordenen Strategie der substantiell von der Polizeidirektion Hannover angeführten Gruppe lag darin, hinter dem Hauptbahnhof (Nordausgang, Raschplatz) eine Waffenverbotszone einrichten zu wollen, nachdem die Polizei dank ihr zustehender Rechtsgrundlage bereits eine neue „Identitätskontrollzone“ eingerichtet hat. Zunächst haperte es an der rechtlichen Grundlage für so eine kommunale Waffenverbotszone, mittels der Hilfskonstruktion, dass der Hauptbahnhof doch angeblich ein „Kriminalitätsschwerpunkt“ sei, gelang es dann aber doch.

Zeitgleich machte sich der niedersächsische Innenminister Pistorius (SPD) auf Bundesebene via Bundesrat für eine Verschärfung des Waffengesetzes und die Legitimierung der Kommunen zur Einrichtung solcher Zonen stark. Mit Erfolg: Nach dem Durchwinken im Bundesrat und der bald zu erwartenden Umsetzung niedersächsischer Verordnungen dürfen Städte und Kommunen selbst dann rigide Verbotszonen ausrufen und definieren, wenn es dort konkret gar keine besondere Anhäufung von Straftaten gibt. Die populistische Begründung des niedersächsischen Innenministers dazu:

„Es gibt bestimmte Orte, an denen schlicht niemand eine Waffe oder ein Messer mit feststehender oder feststellbarer Klinge braucht.“

Nun – unter Verwendung dieses Schein-Arguments könnte man an fast jeder Stelle des öffentlichen Raums eine Waffenverbotszone begründen und einrichten.

Doch zurück zum konkreten Fall am Hauptbahnhof Hannover:

Die Stadt Hannover (als formell dafür verantwortliche Stelle) rief also mit Wirkung zum Januar 2020 eine Zone aus, in der täglich von 21 Uhr abends bis morgens um 6 Uhr das „Mitführen gefährlicher Gegenstände“ verboten ist. Wer dagegen verstößt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro Höhe belangt werden.

Wer jedoch zunächst mal in Erfahrung bringen möchte, was es genau mit dem neuen Verbot auf sich hat, der kommt nicht allzu weit.

„Rufen Sie das Bürgertelefon an!“

und

„Wenn Sie das googlen, dann finden Sie das.“

war die Antwort der Bundespolizisten vor Ort am Hauptbahnhof, als wir sie nach dem konkreten Inhalt und Sinn des neuen Verbots gefragt haben. Dass das Bürgertelefon insbesondere nachts, wenn das Verbot seine Gültigkeit entfaltet, nicht erreichbar sein dürfte schien die Polizisten genau so wenig zu interessieren wie die Tatsache, dass manche Menschen (zum Glück) aus welchem Grunde auch immer kein internetfähiges Smartphone mit sich herum tragen.

Zwar gibt es inzwischen einige von der Stadt angebrachte Hinweisschilder, die die Zone kennzeichnen und ausweisen sollen, die aber sind in Anzahl, Positionierung und in ihrer Gestaltung völlig unzureichend: Wir haben die aktuelle Beschilderungssituation dokumentiert und mittels der blauen Pfeile dargestellt, wo und wie man überall in die Verbotszone gelangen kann, ohne ein Schild zu Gesicht zu bekommen (siehe Grafik am Rande). Und das auch erstmal ganz unabhängig von der Frage, ob die Schilder dem/der „normalen, unbescholtenen Besucher*in“ überhaupt auffallen und ob die Schilder erklären können, worum es beim Verbot denn eigentlich geht. Was sich aus dem Schild u.a. nicht erschließt:

  • Geht es bei Verbot um das Besitzen, das Bei-sich-Tragen, den Verkauf oder Erwerb oder um das offene In-der-Hand-Tragen der dargestellten Gegenstände,
  • geht es nur um die dargestellten Gegenstände (eine Axt, ein Baseballschläger, ein Klappmesser), oder
  • sind bspw. Tierabwehr-Pfeffer- und Reizgassprays, Multifunktionstools, Schraubendreher, Tischbesteck-Messer, Taschenmesser, Schnitzmesser, Rasierklingen, Papiercutter, Holzstöcke, Besenstiele, Klobürsten und Schlagzeug-Stöcke auch vom Verbot betroffen oder nicht und
  • wo endet die Verbotszone eigentlich?

Das alles kann das Schild nicht erklären. Das würde höchstens ein Studium der vier Seiten langen und mit Verweisen auf das nicht allen Menschen im Kopf verfügbare Waffengesetz versehene Verordnung erläutern können. Doch die ist am Hauptbahnhof weder ausgehängt noch sonstwie einsehbar.

Vielmehr und besonders frappierend ist jedoch:

Nach Auffassung und Interpretation der geltenden Rechtslage meint die Stadt Hannover, dass selbst diese Kennzeichnung überhaupt nicht notwendig wäre! Noch nicht einmal die Öffentlichmachung der Verbotsverordnung vor Ort sei vonnöten, so die Pressestelle der Landeshauptstadt unserer Redaktion gegenüber.

Und das, obwohl beim Verstoß gegen die Regeln des den Leuten zumeist unbekannten Verbots, wie schon erwähnt, ein Bußgeld von „bis zu 5.000 Euro“ droht!

Und wer schließlich auf den Webseiten der Stadt Hannover nach dem Inhalt der Verbotsverordnung sucht, der wird auf normalem Wege nicht fündig. Selbst bei der Suche mittels verschiedenster Suchbegriffe findet man nicht den Weg auf die Seite mit den 118 (!) derzeit gültigen Verordnungen, auf die uns die Pressestelle auf Nachfrage hin verwiesen hat. Und selbst dann muss man zunächst mehr als einhundert (!) der Verordnungs-Überschriften lesen und zu verstehen versuchen, bis man ganz am Ende zur hier diskutierten Verbotsverordnung gelangt …

Wir halten diesen intransparenten und bürger*innen-unfreundlichen Umgang mit dieser Verbotszonenregelung für illegitim. Es kann nicht rechtens sein, wenn – so eine Fallkonstruktion – ein*e vom Verbot nichts wissender Reisende*r unwissentlich das Verbot missachtet und daraus resultierend ein Bußgeld bezahlen soll.

Dazu kommt, dass seitens der Stadt Hannover offen angekündigt wurde, die Verbotsregelungen nur selektiv anzuwenden. So hieß es in der Antwort auf eine Frage von uns seitens der Pressestelle:

„Es ist absolut weltfremd und lebensfern, dass ein Reisender der gerade ein Taschenmesser gekauft hat und bei sich trägt, oder eine alte Dame, die ein Küchenmesser gekauft hat, kontrolliert oder sanktioniert wird. Auch wenn dazu theoretisch das Recht bestünde. Die Verordnung zielt ihrem Sinn nach auf ganz etwas anderes, das ist Ihnen sicher bewusst.“

Bewusst oder klar ist uns das jedenfalls nicht und es leuchtet auch nicht ein. Denn was bedeutet es, wenn diese Verbote samt der Bußgelder nur selektiv, also bspw. an äußerlich nicht als Reisende erscheinenden Menschen angwendet werden würde? Was wäre das anderes als ein diskriminierendes Racial Profiling? Und warum überhaupt sollen die Verbotsregeln nicht für Reisende gelten? Sind die harmloser als Nicht-Reisende? Wer besitzt hier die Definitionsgewalt über die Frage, wer als potentiell bedrohlich oder gewalttätig gilt und wer nicht?

Oder genauer nachgefragt:

Welche Menschen oder welche Bevölkerungsgruppen sollen mittels dieser Verbotsverordnung eigentlich abgeschreckt und von der Gegend des Hauptbahnhofs effektiv und in repressiver Manier vertrieben werden?

An dieser Frage offenbart sich unserer Ansicht nach, dass es (ein) Ziel dieser Verbotszone und möglicherweise auch der Sicherheitskooperation sein mag, mehrheitlich unerwünschte, zumindest von Reisenden, Touristen und einkaufsfreudigen Menschen als unerwünscht angesehene Menschen aus dem Umfeld des Bahnhofs zu verscheuchen.

Eine aus unserer Sicht nicht hinnehmbare Praxis.

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Die BFE beim Brötchenkauf

Aus einer Pressemitteilung der Polizeidirektion (PD) Hannover vom 31.8.2020:

In der ersten Septemberwoche dreht sich alles im Stadtgebiet Hannover um die Sicherheit von Radfahrenden. Beamtinnen und Beamte der Polizeiinspektion (PI) Hannover führen die Kontrollen von Verstößen gegenüber und von Radfahrenden durch. Dabei geht es unter anderem um die Einhaltung des seitlichen Mindestabstands. (…) Am 28.04.2020 trat eine Straßenverkehrsordnungsnovelle (StVO-Novelle) in Kraft, welche unter anderem die Radfahrenden besser im Straßenverkehr schützen soll. So ist nunmehr auch das Halten auf einem Schutzstreifen untersagt und nicht wie bisher nur das Parken (länger als drei Minuten halten oder Fahrzeug verlassen). Damit sollen gefährliche Ausweichmanöver für Radfahrende verhindert werden.“

Leider nur in der ersten Septemberwoche … so mag man hinzufügen. Denn nur einige Tage später – so erlebt und mit beigefügten Foto dokumentiert – scheren sich zwei Polizeibeamten der Zentralen Polizeidirektion Hannover (ZPD) rein gar nicht um die Straßenverkehrsordnung und blockieren den Radfahrstreifen an der stark befahrenen Podbielskistraße in Hannover … um Brötchen einkaufen zu können.

Die Brötchen seien den Polizeibeamten gegönnt. Dass hier gerade Beamte der für heftige Gewaltanwendung berüchtigten BFE-Einheiten das Recht missachten, das ihre Kollegen von der PD Hannover nur kurze Zeit zuvor öffentlichkeitswirksam von den Menschen einzuhalten fordern, das gönnen wir den Polizeibeamten nicht. Sonderrechte haben Polizist*innen bereits genug – nein, nicht genug, sondern viel zu viel!

Wir haben bei der ZPD Hannover nachgefragt, ob das Verhalten rechtens ist und in welchen Fällen sich die Polizei so etwas erlauben darf und wann nicht.

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Atommüll-„Endlager“-Diskussion: Kein „mea culpa“ der für jahrzehntelange Repression Verantwortlichen. Stattdessen ein neuer drohender Castortransport quer durch Deutschland Ende Oktober/Anfang November 2020.

Ursula von der Leyen mit ihrem Vater Ernst Albrecht. Bild eines Plakats von 2007 unter Creative-Commons-Lizenz: KAS/ACDP 10-031 : 60014 CC-BY-SA 3.0 DE

Das seit Jahrzehnten umstrittene geplante Atom-Klo Gorleben-Rambow ist als mögliches „Endlager“ vom Tisch. Die „Bundesgesellschaft für Endlagerung“ schreibt in der Zusammenfassung ihres Zwischenberichts vom 28.9.2020:

„Auf Basis der Anwendung der geowissenschaftliche Abwägungskriterien gemäß § 24 StandAG erfolgte die zusammenfassende Bewertung des identifizierten Gebietes Gorleben-Rambow mit „nicht günstig“. (…) Der Salzstock Gorleben-Rambow wird daher nicht bei den weiteren Arbeiten der BGE zu den Vorschlägen über die Standortregionen betrachtet.“

Dass dafür schon zu wissen ausreicht, dass das Deckgebirge über diesem Salzstock instabil ist, ist nichts neues. SPD-Umweltpolitiker Michael Müller in einem Interview mit dem DLF vom 28.9.2020:

„In der Vergangenheit wurde dramatisch getrickst in der Frage Gorleben. All die Punkte, die jetzt dazu geführt haben, dass die BGE, die Bundesgesellschaft für Entsorgung, Gorleben rausgenommen hat, waren vorher bekannt. Im Gegenteil: Man hat die Kriterien sogar ein bisschen runtergestuft. Früher war das sichere Deckgebirge eine unabdingbare Voraussetzung. In dem Standort-Auswahlgesetz, das wir jetzt haben, wird es zu einem Abwägungskriterium. Und trotzdem reichen die Einwände aus, um klar zu sagen, das geht nicht. Hier ist eine Geschichte, die höchst unrühmlich ist und die nur etwas mit Willkür zu tun hat, aber nicht mit sauberen Kriterien. (…) Man hätte sich das jetzige Verfahren schenken können, denn auch beispielsweise Herr Kanitz, der ja damals in der Kommission war, wusste genau, welche Probleme es gab. Jetzt als Geschäftsführer der BGE nennt er sie; warum hat er sie nicht früher genannt?

Jede*r, der mit einigem Sachverstand um die sachlich-wissenschaftlichen Grundlagen und Randbedingungen nachdenkt wird zu der Erkenntnis kommen, dass es alleine mit Blick auf die Halbwertzeiten der wegzuschließenden hochgiftigen Mülls gar kein „Endlager“ geben kann. Die Verwendung dieses Terminus verbietet sich insofern von ganz alleine. Doch das nebenbei.

Es war das Jahr 1977, als der damalige Niedersachsens Ministerpräsident Ernst-Albrecht (CDU, Vater von Ursula von der Leyen) und der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD) wider aller Vernunft und aus rein politischen Erwägungen den Salzstock Gorleben-Rambow zum Atommüll-Klo Deutschlands auserwählt haben.

Die Folge: Über vierzig Jahre gewaltigen zivilgesellschaftlichen Protest, allermeistens friedlich, vielfältig, lebensfroh. Und zugleich: Massivste Repression durch Partei-Politik, Polizei, Geheimdienste. Verunglimpfungen, Grund- und Menschenrechtsverletzungen, Gewalt an Mensch, Tier und Umwelt. (Nur EIN Beispiel aus 2011.)

An dieser Stelle wäre nun eine ernstgemeinte Geste der Entschuldigung seitens derjenigen Menschen und Gruppen/Parteien zu erwarten, die bislang so vehement wie verkehrt das Atommüll-Klo Gorleben-Rambow öffentlich verteidigt und staatliche Stellen zur gewalttätigen Durchsetzung einer unsinnigen Entscheidung angetrieben haben.

Doch davon ist gar nichts zu hören und das ist der eigentliche Skandal an allem …

Nebenbei und währenddessen planen Bund und Länder – bislang mit nur sehr wenig Medien-Öffentlichkeit gesegnet – den nächsten Transport hochradioaktiven Atommülls quer über See und durchs Land.

Wir geben den aktuellen Newsletter des Bündnisses Castor-stoppen wieder und wünschen dem Vorhaben mehr kritische Aufmerksamkeit und – soweit mit der eigenen Überzeugung zu vereinen ist – reichlich zivilgesellschaftlichen Widerstand.

Liebe Leute,

während in großen Teilen Deutschlands nach der Veröffentlichung des Berichts Teilgebiete die Debatte um die Atommülllagerung entbrannt ist, kommt im Windschatten der nächste Hammer: Es verdichten sich die Informationen, dass der Castortransport nach Biblis zwischen dem 26. Oktober und 6. November rollen wird!

Nach aktuellen Medien-Informationen sollen „in der ersten Novemberwoche“ insgesamt sechs Castor-Behälter mit radioaktiven Abfällen aus der britischen Wiederaufbereitungsanlage in Sellafield nach Deutschland gebracht werden – zunächst per Schiff nach Nordenham in Niedersachsen und dann mit der Bahn weiter ins Atomkraftwerk im hessischen Biblis. Diese Planungen sind deckungsgleich mit denen von März / April, als der Transport wegen der Corona-Pandemie verschoben wurde.

Infos zu möglichen Castorstrecken

Die betroffenen Bundesländer Niedersachsen und Hessen mobilisieren derzeit Tausende Polizisten, um den heiklen Transport abzusichern.

Zur Zeit werden die Protestaktionen gegen den gefährlichen und unnötigen Transport vorbereitet. Es wird vorraussichtlich Mahnwachen und Treffpunkte in Nordenham, Bremen, Oldenburg und am Bahnhof in Biblis geben.

Aktuelle Infos: https://castor-stoppen.de/aktuelles/

Es wird jetzt ernst. Bleibt also informiert: Tragt euch in unseren SMS-Verteiler ein, verbreitet diesen Newsletter und ladet Freund*innen dazu ein, besucht unsere Homepage und folgt uns auf Twitter!

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Terminhinweis: OVG Lüneburg verhandelt am 6.10.2020 zur Zulässigkeit polizeilicher Videoüberwachung

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Vor 28 Jahren: Petra Kelly und Gert Bastian tot.

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Ein politischer Prozeß: Sprecherin des Bündnisses gegen das neue Niedersächsische Polizeigesetz aufgrund von Polizisten-Falschaussagen zu Unrecht vor Gericht geschleift

Dass „politische Prozesse“ real und gegenwärtige Zeichen einer Zeit von ständig in Befugnissen und Mitteln weiter aufgerüsteten Polizeien sind, das beweist die Anklage gegen eine Sprecherin auf einer Demo gegen das neue Polizeigesetz Niedersachsens („NPOG“). Diese hätte auf der Bühne zu Straftaten angestiftet. Das jedenfalls behauptete eine Polizistin, in dieser Unterstellung unterstützt von weiteren Polizisten-Zeugen. Doch das war glatt gelogen, wie sich bei der mündlichen Verhandlung vor Gericht erwies.

Die knappe Chronologie eines mutmasslich politisch motivierten Prozesses:

11.5.2019: Juana Zimmermann auf der Bühne der dritten noNPOG-Demonstration als Moderatorin der Abschlusskundgebung, als die Polizei in einer fragwürdigen Aktion auf der gegenüberliegenden Straßenseite Protestkletterer*innen und ihr Banner angehen: „Wir bleiben friedlich, aber wir fordern: Lasst sie frei! (…) Alles ist gut, ihnen [den Kletterer*innen] droht nichts.“

12.9.2019: Vorladung an Frau Zimmermann als Beschuldigte wegen „Öffentlicher Aufforderung an die Versammlungsteilnehmer, eine polizeiliche Maßnahme zu verhindern“. Der Vorladung wurde nicht gefolgt.

27.11.2019: Anklage durch die Staatsanwaltschaft Hannover gegen Frau Zimmermann. In den Unterlagen behauptet eine Polizistin, Frau Zimmermann habe „Die wollen sie abfangen! Das müsst ihr verhindern! Die Polizei will unsere Leute abfangen, geht hin und helft denen!“ skandiert. Aufgrund dieser Behauptung wird nun gegen Frau Zimmermann wegen „Anstiftung zu einer Straftat“ nach § 111 Abs. 1, i.V.m. § 113 Abs. 1, § 26 StGB Anklage erhoben. Grundlage des eingeleiteten Strafverfahrens ist lediglich die Unterstellung der Polizistin. Als Beweismittel werden insgesamt sieben Polizist*innen als Zeug*innen benannt.

21.9.2020: In der Hauptverhandlung wird ein Ton-Mitschnitt der Rede von Frau Zimmermann durch die Verteidigung vorgespielt. Die Tonaufnahme wird als authentisch erklärt, was auch die Polizistin bestätigt, die das Verfahren ins Rollen gebracht hat. Es wird nun auch dem Gericht und der Staatsanwaltschaft klar, dass die Polizist*innen die Unwahrheit gesagt haben und vor Gericht diese Lügen auch weiter verbreitet hätten. Frau Zimmermann wird freigesprochen.

Es stellen sich viele Fragen.

Unter anderem:

  • Was wäre gewesen, wenn Frau Zimmermann den Mitschnitt der Rede nicht hätte auftreiben und dem Gericht vorlegen können?
    [Antwort: Sie wäre wohl zu Unrecht verurteilt worden.]
  • Welche Konsequenzen hat das Ganze für zur Falschaussage bereiten Polizist*innen?
    [Antwort: Keine. Und genau das ist ein Skandal!]
  • Warum berichtet die Lokalpresse weitgehend nur so einseitig und schreibt gar nichts von dem Skandal der drohenden und zu einer Falschverurteilung hätten führenden Falschaussagen der Polizeimenschen?
    [Diese Frage können nur die zuständigen Redakteure beantworten.]
  • Gab es Absprachen unter den Polizisten und Polizistinnen, die vorhatten, Frau Zimmermann vor Gericht derart zu belasten, dass sie strafrechtlich verurteilt worden wäre?
    [Auch das lässt sich von unserer Seite nicht beantworten. Es bleibt aber der sehr bittere Beigeschmack dieser Geschichte, der die Vermutung, dass es solche unzulässigen Absprachen gegeben haben könnte, nährt.]

Wie bedrückend wahr sich der Slogan der Protestierenden erwies, der im Mai 2019 auf dem öffentlich zugänglichen Baugerüst auf der anderen Straßenseite des Demogeschehens auf ihrem Banner geschrieben stand:

„Überall Polizei, nirgendwo Gerechtigkeit.“

Weitere Informationen zur Sache in einem Beitrag auf dem Portal des niedersachsentrojaner.de.

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Zeitzeichen, 21

victor-klemperer-cc-by-sa-bundesarchiv_bild_183-s90733-mod-freiheitsfooIn unserer Kategorie „Zeitzeichen“ rezitieren wir in unregelmäßigen Abständen und in ebenso unregelmäßigem Umfang Nachrichtenschnipsel oder Zitate, die wir als möglicherweise stellvertretende Beispiele für größere Entwicklungen und gesellschaftliche Symptome empfinden: als Zeitzeichen.

Wir behalten uns vor, dieses oder jenes kurz zu kommentieren oder zu bewerten, oder auch nicht. :)

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