Die BFE beim Brötchenkauf

Aus einer Pressemitteilung der Polizeidirektion (PD) Hannover vom 31.8.2020:

In der ersten Septemberwoche dreht sich alles im Stadtgebiet Hannover um die Sicherheit von Radfahrenden. Beamtinnen und Beamte der Polizeiinspektion (PI) Hannover führen die Kontrollen von Verstößen gegenüber und von Radfahrenden durch. Dabei geht es unter anderem um die Einhaltung des seitlichen Mindestabstands. (…) Am 28.04.2020 trat eine Straßenverkehrsordnungsnovelle (StVO-Novelle) in Kraft, welche unter anderem die Radfahrenden besser im Straßenverkehr schützen soll. So ist nunmehr auch das Halten auf einem Schutzstreifen untersagt und nicht wie bisher nur das Parken (länger als drei Minuten halten oder Fahrzeug verlassen). Damit sollen gefährliche Ausweichmanöver für Radfahrende verhindert werden.“

Leider nur in der ersten Septemberwoche … so mag man hinzufügen. Denn nur einige Tage später – so erlebt und mit beigefügten Foto dokumentiert – scheren sich zwei Polizeibeamten der Zentralen Polizeidirektion Hannover (ZPD) rein gar nicht um die Straßenverkehrsordnung und blockieren den Radfahrstreifen an der stark befahrenen Podbielskistraße in Hannover … um Brötchen einkaufen zu können.

Die Brötchen seien den Polizeibeamten gegönnt. Dass hier gerade Beamte der für heftige Gewaltanwendung berüchtigten BFE-Einheiten das Recht missachten, das ihre Kollegen von der PD Hannover nur kurze Zeit zuvor öffentlichkeitswirksam von den Menschen einzuhalten fordern, das gönnen wir den Polizeibeamten nicht. Sonderrechte haben Polizist*innen bereits genug – nein, nicht genug, sondern viel zu viel!

Wir haben bei der ZPD Hannover nachgefragt, ob das Verhalten rechtens ist und in welchen Fällen sich die Polizei so etwas erlauben darf und wann nicht.

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