Eines der größeren Koalitionsprojekte der rot-grünen Landesregierung von Niedersachsen nach der Übernahme der Regierungsmacht von CDU und FDP ist die Reform des Polizeigesetzes. Neben der Unbenennung von „Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (NdsSOG)“ in „Niedersächsisches Gefahrenabwehrgesetz (NGefAG)“ und einer entsprechenden positiven Neuausrichtung erschöpft sich die Reform neben mehr oder weniger formellen Änderungen hauptsächlich in der Neuschreibung oder Hinzufügung von rund einem Dutzend Paragraphen gegenüber dem jetzt gültigen NdsSOG.
Wir von freiheitsfoo wurden dazu eingeladen, eine schriftliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf zu verfassen und dem Innenausschuss zur Beratung zuzuleiten. Darüber freuen wir uns und haben von der Gelegenheit Gebrauch (Stellungnahme als PDF-Dokument) gemacht, zugleich bleibt festzustellen, dass es sich hierbei mutmasslicherweise eher um ein parteipolitisches Feigenblatt handelt, denn in all vorherigen Jahren wurden zivilgesellschaftliche Stimmen und Meinungen konsequent ausgeklammert und von einem Politikwechsel beim Umgang mit Bürgern und Bürgerinitiativen, mehr Transparenz und mehr Einbindung dieser in den parlamentarischen Alltag war in Niedersachsen leider bislang nichts zu spüren.
Stark zusammgefasst kritisieren wir in unserer Stellungnahme:
- die Ausweitung der Regeln zur polizeilichen Videoüberwachung öffentlichen Raums
- zum Nachteil von Eil- und Spontanversammlungen,
- mit schwammigen Begründungen zur Rechtmäßigkeit von Videoüberwachung,
- mit zusätzlichen Regeln zur Erlaubnis temporärer Videoüberwachung, wobei die Randbedingungen praktisch ungeklärt sind,
- mit einer Extra-Befugnis zum Einsatz von Body-Cams für Polizeibeamte inklusive Video- und Audioaufzeichnung,
- zur neuen, nachträglichen (rechtlich fragwürdigen) Legalisierung der Straßenverkehrs-Videoüberwachung,
- zur neuen eigenen Gesetzgrundlage für eine „Section-Control-Verkehrsüberwachung“, die das Prinzip der Datensparsamkeit mit Füßen tritt,
- die Nicht-Notwendigkeit einer richterlichen Freigabe zum Einsatz „verdeckter technischer Mittel“ zur Überwachung von Menschen,
- das Nicht-Verbot von Polizeispitzeln (im Gesetzentwurf euphemistisch als „Vertrauensleute“ benannt),
- das nachträgliche Aufbohren von Gesetzesgrundlagen zur polizeidateibanklichen Speicherung von personenbezogener Daten von unschuldigen und zu Unrecht beschuldigten Menschen sowie
- das Fehlen einer Regelung zur (pseudonymisierten) Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte und -beamtinnen im öffentlichen Raum.
Nachfolgend unsere Stellungnahme im vollen Wortlaut:
















