Welche Rolle spielt der Daimler-Konzern auf der re:publica?

Sponsoren und Partner der re:publica 2013 (Screenshot)

Sponsoren und Partner der re:publica 2013 (Screenshot)

Die Berliner Konferenz „re:publica“ von und für netzbegeisterte Menschen ist seit ihrem Entstehen 2007 enorm gewachsen, wenn dabei auch nicht unumstritten. So gibt es seit einigen Jahren so genannte „Gold-Sponsors“ oder „Hauptpartner“, in 2016 zum Beispiel drei an der Zahl: Microsoft, IBM und Daimler. Dass diese Konzerne nicht ohne guten Grund Gelder in die re:publica-Konferenz stecken ist selbstredend. Dahinter steckt wohlüberlegtes Kalkül.

Doch in welchem Umfang fließen Gelder, was sind die konkreten Gegenleistungen der re:publica-Macher dafür und in welchem Maße nehmen die Konzerne Einfluss auf Gestaltung, Inhalt und Verlauf der Konferenz?

Beispiel Daimler

Die Aktiengesellschaft präsentiert sich selber gerne als „Hauptsponsor“ der re:publica – man präsentiere sich auf der zehnten Ausgabe der Veranstaltung bereits zum fünften mal. In der Selbstdarstellung von Daimler zur diesjährigen Veranstaltung konstruiert man recht sinnentleert und zusammenhanglos eine „Vereinigung“ zwischen dem Konzern und den Kongress-Besuchern:

„Keine andere Sache steht bei Kunst, Kultur und Mobilität so sehr im Mittelpunkt wie die Auseinandersetzung des Menschen mit seinen Sinneserlebnissen. Als verbindendes Element spannen sie den Bogen zu den Themen an der Schnittstelle zwischen Mensch und Technik, die alle re:publica-PartnerInnen und TeilnehmerInnen miteinander vereinen.“

Anfang April 2016 haben wir den Daimler-Konzernchef Zetsche auf der Hauptversammlung der AG mit der Frage nach dem Umfang der Unterstützung der re:publica und Einflussnahme konfrontiert – die Antwort der Konzernlenker fiel karg und zurückhaltend aus: Man solle sich dazu wegen der gegenüber den re:publica-Verantwortlichen versprochenen Vertraulichkeit besser bitte direkt an die Veranstalter wenden.

Unsere daraufhin ausgelöste Anfrage an die re:publica-Orga wurde von einer Presseansprechpartnerin zunächst vertröstet, dann vergessen und blieb schließlich – nach insgesamt sieben Nachfragen von uns und nach zwei Monaten Geduld – gänzlich unbeantwortet. Man wollte uns schließlich noch nicht einmal schriftlich mitteilen, dass, geschweige denn warum man unsere Fragen nicht beantworten wolle sondern antwortet uns seither überhaupt gar nicht mehr.

Was bedeutet das?

Es bleibt im Unklaren, welchen Einfluss die Daimler AG und andere Konzerne auf die re:publica erhalten oder nehmen. Fest steht, dass Daimler eigene „Talks“ in das Vortragsprogramm einfügt, dazu eigene Mitarbeiter mit „Bilderbuchkarrieren“ zur Konferenz nach Berlin schickt und sich an mehreren Stellen des Kongressgeländes offenbar in bedeutender Weise präsentiert.

Haben wir ungeschickt, zu unhöflich oder unsachlich nachgefragt oder einfach zu viel von den Konferenz-Gestaltern erwartet, die mitunter öffentlichkeitswirksam für Offenheit und Transparenz werben?

Wir haben die gesamte Kommunikation von uns mit den re:publica-Machern online gestellt – jede(r) kann sich damit ein eigenes Bild machen und sich eine eigene Meinung bilden:

https://wiki.freiheitsfoo.de/pmwiki.php?n=Main.Republica-und-Daimler

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Verwaltungsgericht Hannover: Niedersachsens Polizei muss Auskunftsersuchen ausführlich beantworten und große Teile ihrer Einträge in der NIVADIS-Polizei-Datenbank löschen

auskunftsersuchen-vgh01Letzten Donnerstag, den 7.7.2016 verhandelte die Große Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover eine Klage zur Praxis von Auskunftsersuchen an die Polizei und die Frage, inwiefern die Polizei personenbezogene Daten überhaupt speichern darf.

Die Richter haben die Erfassungs- und Auskunftspraxis der Polizeidirektion Hannover dazu genau untersucht und sind zu folgenden zwei grundsätzlichen Ergebnissen gekommen:

1. Die Polizei hat auf Auskunftsersuchen hin ausführlich zu antworten!

Es reicht nicht aus, eine Kurz-Zusammenfassung von Akteneinträgen zu liefern. In der niedersächsischen NIVADIS-Polizei-Datenbank werden nämlich auch sämtliche dazugehörigen Dokumente für fünf Jahre gespeichert. Dazu gehören z.B. Polizei-Reporte und -Berichte zu jedem Aktenvorgang. Auch diese – so das Verwaltungsgericht – müssen dem Auskunftsersuchenden soweit vollständig vorgelegt werden, wie sie Sachverhalte beschreiben, die den Auskunftsersuchenden betreffen. Informationen, die die Persönlichkeitsrecht Dritter berühren, müssen darin geschwärzt werden.

2. Die Polizei darf nicht unterscheidungs- und grundlos Informationen über unschuldige Menschen sammeln und archivieren!

Entscheidungsgatter des Verwaltungsgerichts Hannover zur Erfassung und Speicherung personenbezogener Daten in niedersächsischen Polizeidatenbanken

Entscheidungsgatter des Verwaltungsgerichts Hannover zur Erfassung und Speicherung personenbezogener Daten in niedersächsischen Polizeidatenbanken

Die NIVADIS-Datenbank ist eine so genannte „Mischdatei“. Das bedeutet, dass diese Datensammlung sowohl zur Dokumentation der Polizeiverwaltung als auch zur polizeilichen Gefahrenabwehr genutzt wird. Weil also nicht unterschieden wird, aus welchem Grund hier Daten gesammelt bzw. wofür diese genutzt werden, müssen die strengeren Bedingungen zur Begründung der Speicherung von personenbezogenen Daten bei Nutzung dieser Daten zur Prävention angelegt werden. Deswegen dürfen Daten von Menschen, die sich nichts zuschulde haben kommen lassen, nicht in dieser Datenbank gespeichert und archiviert werden. Und darum hat das Gericht die Polizei Hannover dazu verurteilt, die bestehenden Datensätze des Klägers zu löschen.

Dieses Urteil kann weitreichende Folgen haben. Denn zum einen verweigert die Polizei den Auskunftsersuchenden immer wieder (und nicht nur in Niedersachsen) ohne Grund den berechtigten umfangreichen Einblick in das, was sie über die Menschen im Land gespeichert hat. Zum anderen dürfte und müsste die Beurteilung, dass bestimmte Daten in NIVADIS gar nicht gespeichert sein dürften, eine große Löschwelle auslösen … sobald das Urteil Rechtskraft erlangt hat – das Gericht hat die Berufung zugelassen.

Wir freuen uns auf jeden Fall aber über das nun endlich gerichtlich erfolgte Angehen zur Klärung der Frage, ob und wann die Polizei die Auskunft über ihr Tun und Lassen und über ihre Erfassungs- und Speicherpraxis verweigern darf … oder wann eben nicht.

Das Urteil kann und soll Mut machen, die eigenen Auskunftsrechte selbstbewusst wahrzunehmen und durchzusetzen und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung entgegen dem derzeitigen allgemeinen Trend mit Leben zu erfüllen und zu schärfen.

 

Weiterführende Informationen:

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Take back control: Gesetzgebung im Aufmerksamkeitsschatten von Fußball-EM und Brexit

fussballschattenDas Wetter ist heiß, die großen Schul-Sommerferien beginnen oder stehen kurz bevor, in Frankreich spielen viele Männer Fußball und noch mehr schauen sich das Spektakel kommentierend an, auf einer Insel wendet sich eine knappe Mehrheit der Menschen gegen die Mitgliedschaft in der Europäischen Union …

… während einige Parlamente gleichzeitig fleißig diejenigen Gesetze in einem der Demokratie unwürdigen Eiltempo durch die Gremien jagen und verabschieden, mit denen sie unter „normalen“ Umständen scheitern müssten.

Beispiele? „Gerne“:

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Veröffentlicht: Kriminalitätsschwerpunkte und terrorgefährdete Orte in Hannover (nach Meinung der Polizei!)

vue-polizei-hannover-kameraumbau-uebersichtAm 9.6.2016 hat das Verwaltungsgericht Hannover zu einer aus den Kreisen von freiheitsfoo angestoßenen Klage geurteilt, dass die Polizei Hannover 55 von aktuell noch 77 in Betrieb befindliche Überwachungskameras abschalten und abbauen bzw. abdecken muss. Das Urteil kann erst einen Monat nach (aktuell noch nicht erfolgter) schriftlicher Urteilsbegründungs-Zustellung Rechtskraft erlangen, falls bis dahin keine der beiden Parteien Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingelegt hat.

Weitere Informationen kann man nach eigenem Belieben den Pressemeldungen zum Urteil entnehmen.

Wir veröffentlichen nun diejenigen Kamerastandorte, die nach Ansicht der Polizeidirektion Hannover in der niedersächsischen Landeshauptstadt

  • besondere Kriminalitätsschwerpunkte sind (in der Karte mit „K“ gekennzeichnet)

oder

  • an denen angeblich Terroranschläge drohen (mit „T“ markiert).

vue-polizei-hannover-kameraumbau-detail

Die Polizei Hannover hat vor Gericht eine fragwürdige Konstruktion aus der Vorlage statistischer Daten und so genannten „Erfassungs- und Wirkbereichen“ der Kameras vorgeführt. Diese Konstruktion soll belegen bzw. begründen, warum 11 bestimmte Plätze in Hannover als „Kriminalitätsschwerpunkt“ angesehen werden können und der Einsatz einer dauerhaften Überwachungskameras an diesen Stellen deswegen gerechtfertigt sei.

Zu den Details dieser Konstruktion werden werden wir in einem späteren Blogbeitrag ausführlich berichten.

Ob die anderen 11 vom Gericht gebilligten Kameras tatsächlich zur Verhinderung von Terroranschlägen dienen können und deswegen eine Daseinsberechtigung haben, halten wir ebenfalls für fraglich. Der so genannte „Staatsschutz“ konnte nämlich (zum Zeitpunkt einer polizeilichen Überprüfung im Februar 2016) keinerlei Anhaltspunkte für eine auf Tatsachen oder Anhaltspunkten basierende Terrorgefährdung für Hannover liefern: Lediglich eine „abstrakte Terrorgefahr“ sei in Hannover – so wie vermutlich in allen Stellen Deutschlands und der Welt – zu begründen.

Wir halten es so oder so auf jeden Fall für wichtig, dass die Bevölkerung Hannovers darüber informiert wird, wo man sich – nach Meinung der Polizei – im Fadenkreuz von Kriminellen und Terroristen befindet. Wie man mit dieser Einschätzung umgeht, mag jede und jeder für sich selber entscheiden.

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Warum das neue TK-Überwachungszentrum Nord nicht umgesetzt gehört

tk-uez-nord-gebiet01Seit 2011 planen die fünf nördlichsten Bundesländer Deutschlands die Einrichtung eines neuen, gemeinsamen technischen Zentrums zur Überwachung der Telekommunikation: Das Telekommunikations-Überwachungszentrum Nord, oder seitens der Länder und Behörden etwas niedlicher ausgedrückt: Das „Rechen- und Dienstleistungszentrum“, gerne mit „RDZ“ abgekürzt.

Spätestens in 2020 soll das Zentrum in den „Wirkbetrieb“ übergegangen sein: Schleswig-Holstein ist derzeit das letzte der fünf Bundesländer, das den bereits verfassten Staatsvertrag noch in ein Landesgesetz umgießen und damit abnicken muss.

Wir durften dem Innenausschuss in Kiel dazu eine Stellungnahme einreichen, die wir weiter unten in diesem Blogbeitrag veröffentlichen. Unsere Kritik soll einen Beitrag zur am 29.6.2016 im Innenausschuss in Kiel vorgesehenen Diskussion zum Thema leisten. Andere zur Stellungnahme eingeladene, potentiell kritische Gruppen haben sich an dieser schriftlichen Anhörung leider nicht beteiligt und von den Landesdatenschutzbehörden war keine fundamentale Kritik zu erwarten – waren diese doch im Vorfeld beim Entwurf des Staatsvertrags eingebunden und haben die ihnen selbst wichtig erscheinenden Punkte zur eigenen Zufriedenheit einbringen können.

Wo liegt dann aber das Problem?

Die neue Polizei-Überwachungszentrale, potentiell zuständig für insgesamt 14,7 Millionen Menschen, begründet auf einem Vertragstext, der den beteiligten Landeskriminalämtern nahezu alle Rechte und Freiheiten überlässt, beginnend mit den Datenschutzbestimmungen bis hin zur Festlegung von Ausgaben, Technikanschaffungen und Personalplanung. Wichtige Regelungen wurden bislang nicht ausformuliert und sollen von den Polizeiobersten der Länder intern diskutiert und geregelt werden.

Eine für demokratische Verhältnisse eigentlich selbstverständlich erscheinende parlamentarische Kontrolle dessen, was in dem Überwachungsapparat passiert, an welchen neuen Überwachungsmethoden und Landestrojanern geforscht und entwickelt wird, so eine Überwachung der Überwacher fehlt gänzlich. Eine kritische Begleitung der Bestimmungen zum Schutz von Persönlichkeitsrechten, Daten und IT-Strukturen kann nicht stattfinden.

Dass sich die Landesdatenschutzbehörden eine (abstrakte!) Vorabkontrolle aller durchgeführten Überwachungsmaßnahmen haben zusichern lassen, ist gut, lässt die skizzierten Sorgen aber nicht wirklich kleiner werden:

Zum einen begrenzt sich diese Kontrolle nur auf praktizierte technische Überwachungsmaßnahmen (und das übrigens in aller Regel nicht als Einzelfallprüfung!), nicht aber über die Ausrichtung der Abhör- und Überwachungszentrale wie z.B. Forschung und Entwicklung (übrigens auch nicht auf die Praxis etwaiger so genannter „Ausweichstrategien“). Zum anderen sind die Landesdatenschutzbehörden – und das ist keine Neuigkeit – personell chronisch stark unterbesetzt – eine effektive und wirksame Kontrolle kann von diesen Behörden nicht zuverlässig erwartet werden. Inwiefern man die Datenschutzbehörden zudem als parlamentarisch unabhängige Instanz bewerten kann, bleibt weiterhin einer Einzelfallprüfung geschuldet.

Wir befürchten, dass dieses in seiner Bedeutungsschwere so schwer fassbare Überwachungszentrum nicht mehr aufzuhalten sein wird – und damit die Ausweitung alltäglicher und massenhafter Überwachung unschuldiger Menschen im gesamten Norden Deutschlands:

Stille SMS, Funkzellenabfragen, staatliche Computerwanzen („Staats- und Landestrojaner“) und andere überwachungsdruckerhöhende grundrechtsinvasive Polizeimaßnahmen in stark zunehmender Zahl sind vermutlicherweise die Folge.

Hier nun unsere Stellungnahme im Volltext:

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Kleiner Petitions-Erfolg: Niedersachsen macht sein Abstimmverhalten im Bundesrat transparent

Logo-ndsg-03Am 1.8.2015 haben einige Menschen vom freiheitsfoo dem Niedersächsischen Landtag eine Petition eingereicht, in der sie gefordert haben, dass sich das Land Niedersachsen im Bundesrat für mehr Transparenz einsetzen solle. Konkret ging es darum, dass das Abstimmverhalten der Bundesländer in den Bundesrat-Plenen endlich und anders als bisher (!) dokumentiert und jedem daran interessierten Menschen zugänglich gemacht werden solle.

Nun erhielten wir die Antwort auf unsere Petition inklusive einer dazugehörigen Stellungnahme der Niedersächsischen Staatskanzlei.

Das Ergebnis in aller Kürze:

1.) Die Vertreter der rot-grünen Landesregierung Niedersachsens haben im Beirat des Bundestags interveniert und (u.a.) unsere Forderung dort vertreten. Leider ohne Fortschritt: „Es hat sich allerdings keine Einigkeit (…) ergeben.“

2.) Im Gegenzuge haben die niedersächsischen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre in einer Besprechung vom 30.11.2015 – auch als Folge unserer Petition – beschlossen, das Abstimmverhalten Niedersachsens im Bundesrat ab Dezember 2015 grundsätzlich und vollständig zu veröffentlichen und im Internet zum Nachlesen bereitzustellen.

Das immerhin freut uns sehr – wir bedanken uns bei denjenigen Menschen in den Behörden, Ämtern und Ministerien, die sich für diese Änderung eingesetzt und umgesetzt und damit unser Anliegen unterstützt haben!

Zugleich würden wir uns darüber auch freuen, wenn das seit Jahren angekündigte und ebenso lang intransparent in internen Verhandlungen schmorende Transparenzgesetz für Niedersachsen voran käme und seinen Namen nach Inkrafttreten dann auch tatsächlich verdienen würde.

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Veröffentlicht: Die Pläne der Polizei zum Umbau der Videoüberwachungslandschaft in Hannover

vue-polizei-hannover-juni2016Am kommenden Donnerstag behandelt das Verwaltungsgericht Hannover in einer öffentlichen, mündlichen Verhandlung die Frage, ob die Rechtsgrundlage des niedersächsischen Polizeigesetzes zum Einsatz von polizeilicher Videoüberwachung des öffentlichen Raumes verfassungswidrig ist oder nicht.

Es deutet sich an, dass das Gericht einen genauen Blick auf einzelne der 77 derzeit im Einsatz befindlichen Kameras werfen und untersuchen wird, ob und inwiefern diese Kameras tatsächlich präventiv oder straftataufklärend wirken (können) oder auch nicht.

So hat das niedersächsische Innenministerium samt der Polizeidirektion Hannover eine teilweise Kehrtwende gegenüber der eigenen Einstellung und allen Verlautbarungen von vor wenigen Jahren hingelegt, als die Vertreter beider Behörden bei einer Innenausschuss-Sitzung vom 2.6.2016 in Hannover mitteilten:

„Es ist richtig, dass die Polizei Hannover die Anzahl ihrer Kameras reduziert. (…) Eine Fortführung des Betriebs von Kameras zur Verkehrsüberwachung ist nicht vorgesehen.“

„Ja, es bestehen schon Bedenken, ob die aktuelle Rechtsgrundlage des § 32 Absatz 3 NdsSOG verfassungsgemäß ist oder nicht.“

„Die Landesregierung ist für den Einsatz moderner Kameraüberwachungstechnik an ausgewählten Standorten.“

Die Innenausschuss-Sitzung war Folge unserer Veröffentlichung zum Thema.

Dem Innenausschuss wurde seitens der Behördenvertreter(innen) weiterhin mitgeteilt:

„Es gibt noch keine genauen Angaben zum konkreten Abbau von Polizei-Überwachungskameras.“

Das entspricht jedoch nicht der ganzen Wahrheit:

Mit diesem Blogbeitrag veröffentlichen wir die seitens der Polizeidirektion Hannover gegenüber dem Verwaltungsgericht Hannover per Schreiben vom 18.5.2016 detailgenau angekündigten Maßnahmen zum Rückbau oder Umbau der Kameraüberwachungsinfrastruktur in Hannover.

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Überblick: Videoüberwachung der Straßenverkehrswege in Niedersachsen durch die Verkehrsmanagementzentrale und die Zusammenarbeit mit der Polizei [Update]

Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen betreibt mehr als 350 Überwachungskameras, die das Erfassen von KFZ-Kennzeichen ermöglichen und erlaubt der Polizei den Zugriff auf das gesamte Videoüberwachungssystem. Zulässig?

VMZ-VUE-Region-Hannover

Karte: VMZ-Videoüberwachung in der Region Hannover

Wie viele Überwachungskameras betreibt die niedersächsische Verkehrsmanagementzentrale (VMZ), wo befinden sich diese, mit welcher Qualität arbeiten die einzelnen Kameras und in welchem Umfang gibt die Landesbehörde Bilder oder Aufzeichnungen an Polizei und Geheimdienste weiter?

Hierzu haben wir bei der VMZ seit Dezember 2015 nachgefragt und Stück für Stück Antworten erhalten, auch wenn die Beantwortung der Fragen mal drei Monate, mal sechs Wochen gedauert hat bzw. die letzten Rückfragen bis heute noch immer unbeantwortet geblieben sind.

VMZ-VUE-NDS

Karte: VMZ-Videoüberwachung in Niedersachsen (Überblick)

Die VMZ ist eine niedersächsische Landesbehörde, die anders als es der Name vermuten lässt, hauptsächlich für den Straßenverkehr und dessen „Management“ zuständig ist und dazu eine Reihe von Aufgaben zugeteilt bekommen hat. (Siehe auch die Selbstdarstellung der VMZ.) Dazu wurde die Behörde u.a. mit einigen Hundert Videoüberwachungskameras ausgerüstet, um den Straßenverkehrsfluß an verschiedenen Stellen und Brennpunkten in Niedersachsen, insbesondere aber in Hannover überwachen zu können.

Bis ca. 2011 hat die VMZ eine unrühmliche Rolle beim unzulässigen Betrieb einer Videoüberwachungszentrale gemeinsam mit der Polizei Hannover gespielt: Beide Stellen erlaubten sich gegenseitig unbeschränkten Zugriff auf Steuerung und Bilder der Überwachungskameras der jeweils anderen Behörde. Erst durch hartnäckige Intervention der niedersächsischen Landesdatenschutzbehörde wurde dieser rechtswidrige Überwachungseinheit aufgelöst bzw. mittels eines Anordnungskatalogs die Zusammenarbeit von Polizei und Verkehrsbehörde geregelt. (Siehe dazu auch S. 111 des XX. Tätigkeitsberichts der nds. Landesdatenschutzbehörde.)

Mit unseren Nachfragen wollten wir einen Überblick über Umfang und Technik der Videoüberwachung der VMZ erhalten. Die uns dazu erteilten Informationen haben wir in unserem Wiki dokumentiert und fassen sie im folgenden stichpunktartig kurz zusammen:

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Erfolg nach 8jähriger Kritik an Videoüberwachungspraxis: Polizei Hannover kündigt Rückbau der ständigen Kameraüberwachung des öffentlichen Raums an!

vue-pdh-vgh01In einem von uns veröffentlichten Schreiben kündigt der oberste Justiziar der Polizeidirektion Hannover an, die derzeit 78 Polizei-Überwachungskameras „deutlich zu reduzieren“.

Hintergrund ist eine seit Jahren angebrachte Kritik an der polizeilichen Videoüberwachungspraxis in Hannover und ein dazugehöriges, anhängiges Gerichtsverfahren, in dem die Verfassungswidrigkeit der aktuellen Rechtsgrundlage festgestellt werden soll – was die Abschaltung aller Kameras nach sich ziehen würde.

Der Vorgang im Detail und Zusammenhang:

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Zeitzeichen

victor-klemperer-cc-by-sa-bundesarchiv_bild_183-s90733-mod-freiheitsfooIn unserer neuen Kategorie „Zeitzeichen“ rezitieren wir in unregelmäßigen Abständen und in ebenso unregelmäßigem Umfang Nachrichtenschnipsel oder Zitate, die wir als möglicherweise stellvertretende Beispiele für größere Entwicklungen und gesellschaftliche Symptome empfinden: als Zeitzeichen.

Wir behalten uns vor, dieses oder jenes kurz zu kommentieren oder zu bewerten, oder auch nicht. :)
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