Neuer Treffpunkt für das Vernetzungstreffen am nächsten Wochenende: Nun im Kargah in Hannover-Linden-Nord

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Zeitzeichen, 6

victor-klemperer-cc-by-sa-bundesarchiv_bild_183-s90733-mod-freiheitsfooIn unserer Kategorie „Zeitzeichen“ rezitieren wir in unregelmäßigen Abständen und in ebenso unregelmäßigem Umfang Nachrichtenschnipsel oder Zitate, die wir als möglicherweise stellvertretende Beispiele für größere Entwicklungen und gesellschaftliche Symptome empfinden: als Zeitzeichen.

Wir behalten uns vor, dieses oder jenes kurz zu kommentieren oder zu bewerten, oder auch nicht. :)

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Das freiheitsfoo wird heute 100 Jahre alt …

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Deutschland, Verschlüsselungsland Nr. 1 – Heute: Das Bundesverfassungsgericht kann kein PGP

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„Zu Ihrer eigenen Sicherheit“: Gedanken zum faschistischen* Bevölkerungsscanner-Experiment am Bahnhof Südkreuz

Theorie und Praxis der entgrenzten Sicherheitsideologie – Pilotprojekt am Bahnhof Südkreuz: Eine Studie in Leichtgläubigkeit.

Ein Gastbeitrag aus dem Kreise des freiheitsfoos.

 

Stellen Sie sich vor, der Staat mutiert zum Spannerstaat und alle glauben, es sei für ihre persönliche Sicherheit …

Der dringende Aufruf: Seien Sie nicht leichtgläubig. Wenn Ihnen jemand erzählen will, eine „Maßnahme“ sei (nur) zu Ihrer Sicherheit, prüfen Sie unbedingt ihre Sinnhaftigkeit. Prüfen Sie alternative Erklärungen und lassen Sie sich von den angeblichen Vorteilen nicht blenden. Denken Sie auch an die Gefahren.

Auch wenn bei der Videoüberwachung (und -vorratsspeicherung!) gelegentlich Bilder oder Daten abfallen, die einen Gewalttäter überführen helfen – das Mittel der totalen Überwachung wollen Sie einem Staat, dem Sie nicht wirklich vertrauen können, nicht geben. Einem Staat können Sie aber um so weniger vertrauen, je mehr Details aus Ihrem Leben in seinen Datenbanken landen und gerastert werden und um so mehr, wenn das staatliche Verhalten transparent und nachvollziehbar ist – denn wenn Macht die Besten unter uns korrumpieren kann, was macht sie dann erst mit einem Innenminister, der Killerdrohnen für eine „ethisch neutrale“ Waffe hält. Oder einem von der AfD – jener Partei, die sich von den Ideen ihrer bürgerlichen Gründungsmitglieder losgelöst hat, mit dumpfen Hassbotschaften den Sprung in den Bundestag schaffen will – und selbstverständlich schon jetzt nach all den Mitteln lechzt, die angeblich einmal für Ihren „Schutz“ gedacht waren, um eine konforme Gesellschaft nach ihrem eigenen rückständigen, intoleranten Menschenbild zu formen.

* Unsere Wortwahl im Titel wollen wir nicht als rhetorischen Missgriff oder Übertreibung verstanden wissen. Wir wollen verdeutlichen, dass spätestens durch eine Totalerfassung durch eine Technologie, die Einblicke in den Gemütszustand der Menschen verspricht (und zudem mit Vorratsdatenspeicherung und Sanktionen gekoppelt werden wird), der Rubikon auf dem Weg in den totalen Staat überschritten wird. Sogar die Bundeskanzlerin, Frau Dr. Angela Merkel, die im größten Geheimdienstskandal der Geschichte durch Aussitzen und Verharmlosen glänzte, scheint dies auf irgendeiner Ebene zu bemerken. Kürzlich sprach sie diese unvergesslichen Worte: „Ich will jetzt hier kein Horrorland aufbauen, aber …“ – aber was? Man muss sich schon entscheiden.

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Hinweis: Hannover, 21.9.2017 – Polizeidirektion Hannover und ÖPNV-Betreiber ÜSTRA „besiegeln Sicherheitskooperationsvertrag“ – Bislang Fehlanzeige zur Transparenz in Sachen Ausweitung der Erfüllung polizeilicher Aufgaben durch private oder öffentliche Unternehmen

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Eröffnung der Bundeshacker-Dienststelle ZITiS: „Hacken“ heißt jetzt „Forschen“ … und: Die Verschmelzung von Zivilem mit Militärischem, die Abkehr vom Grundsatz, Sicherheitslücken offenzulegen und zu beseitigen anstelle sie für eigene Zwecke zu missbrauchen, sowie die Kunst, eine wichtige gesellschaftliche Diskussion darüber möglichst zu verhindern

Am letzten Donnerstag nachmittag wurde in München die „Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich“, kurz „ZITiS“ mit 2wöchiger Verspätung offiziell durch Innenminister de Maiziere eröffnet. Wir haben an der (kurzen) Pressekonferenz zu diesem Anlaß teilgenommen.

Anstelle ausführlich über die Pressekonferenz zu berichten, möchten wir für das Grobe auf den im wesentlichen gut zusammenfassenden heise-Beitrag zu diesem Anlass (sowie auf unsere Bilder von der Veranstaltung – alle unter CC-BY-SA) verweisen und uns stattdessen auf einige Details konzentrieren und mit über die sonstige Berichterstattung hinausgehenden Bemerkungen und Informationen der Diskussion um die ZITiS Vorschub leisten.

  1. Zur Entstehungsgeschichte von ZITiS
  2. Das neue ZITiS-Gebäude in der Zamdorfer Straße 88 in München
  3. Vom Zusammenwachsen von Militär und Polizei
  4. Dokumentation der Abkehr des Bundesinenministeriums vom Grundsatz der Aufdeckung von IT-Sicherheitslücken
  5. Vom Aussitzen heikler Pressefragen bzw. die Verweigerung einer öffentlichen kritischen Debatte zum staatlichen Umgang mit Zero-Day-Exploits
  6. Zum Streit zwischen Bundesinnenministerium und Bundesdatenschutzbeauftragter
  7. ZITiS-Neusprech: „Hacken“ heißt nun „Forschen“
  8. Bislang offen gebliebene Fragen

 

Im Einzelnen:

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Hinweis: Bundesverfassungsgericht Karlsruhe – 24.10.2017 – Verhandlung gegen Teile der Volkszählung 2011 – Personenbezogene Volkszählungsdaten anders als gesetzlich vorgeschrieben bis heute nicht gelöscht

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Das Auto als Wanze: In welchem Umfang Autos schon heute dauerhaft ihre GPS-Position an den Hersteller funken und sich aus der Ferne ausschalten lassen können

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Bundesverfassungsgericht nimmt Verfassungsbeschwerde gegen die neue Vorratsdatenspeicherung nicht zur Entscheidung an

Heute teilte das Bundesverfassungsgericht schriftlich mit, dass es eine aus den Reihen des freiheitsfoos stammende Verfassungsbeschwerde gegen die neue Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations-Verbindungsdaten (Az. 1 BvR 2825/16) nicht zur Entscheidung angenommen hat.

Der entsprechende Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des BVerfG stamme vom 31.8.2017 und die Richter Kirchhof Masing und Paulus wollen diese Entscheidung nicht begründen.

Es bleibt also rätselhaft, warum diese, formell/strukturell auf der Verfassungsbeschwerde des Rechtsanwalts Meinhard Starostik beruhende Beschwerde nicht behandelt wird.

Inhaltlich ging es in dieser am 14.12.2016 verfassten Beschwerde insbesondere um

  1. die besondere Betroffenheit von journalistisch tätigen, bloggenden Personen, ohne per Gesetz zur neuen Vorratsdatenspeicherung als solche anerkannt zu sein, also unrichtigerweise nicht zu derjenigen Gruppe der Menschen hinzugezählt zu werden, deren Kommunikation als „besonders schützenswert“ bewertet wird,
  2. dem besondere Augenmerk auf Mängel im von der Bundesnetzagentur verfassten Anforderungskatalog nach § 113f TKG, wie vom freiheitsfoo schon vor einiger Zeit veröffentlicht, allerdings angepasst an die letztgültige Fassung des Anforderungskatalogs vom 23.11.2016.

Das Recht, eine solche Verfassungsbeschwerde einzureichen, gilt als so genanntes „Jedermanns-Recht“. Das bedeutet, dass prinzipiell jeder Mensch, dessen Grundrechte durch ein neues Gesetz verfassungsrechtlich unzulässig beschnitten werden, die Möglichkeit haben soll, sich mittels einer solchen Verfassungsbeschwerde dagegen zu wehren.

Bisherige Erfahrungen (Beispiele: Volkszählung 2011, Niedersächsisches Versammlungsgesetz, Bundesmeldegesetz) sprechen allerdings eine andere Sprache.

Die aufgezählten Verfassungsbeschwerden, die formell allen Ansprüchen des BVerfG genügt haben und zum Teil sogar von einen oder mehreren erfahrenen Anwälten erstellt worden sind, wurden allesamt begründungslos „nicht zur Entscheidung angenommen.“

Nachfragen an das BVerfG zu Gründen der Nichtannahme stoßen regelmäßig auf ein Mauer inhaltlichen Schweigens. Selbst auf dem Wege der Einsichtnahme mittels Informationsfreiheitsgesetz oder als Verfassungsbeschwerdeführer reagieren die Karlsruher Richter damit, dass man nur in diejenigen Dokumente des Verfahrens Einblick erhalten werde, die man selber bereits kenne, also selber dem Gericht eingereicht habe.

Diese Intransparenz und der höchstrichterliche Wille, keine Chancen auf erfolgreichere Verfassungsbeschwerden einräumen zu wollen, ist fern von dem Selbstanspruch, den das BVerfG und die Verfassung von sich haben bzw. postulieren. Dem einfachen Menschen und Bürger, der keinen politischen oder medienwirksamen Hintergrund aufweisen kann, scheinen die Tore zum Karlsruher Gericht verschlossen zu bleiben.

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