Hannover bzw. „Hannoversche Allgemeine Zeitung“: Journalistische Stimmungsmache gegen die Demonstrationsfreiheit [UPDATES]

Am gestrigen Abend des 1.4.2021 begann in Hannover die Allgemeinverfügung zur Einführung und Durchsetzung von Ausgangssperren zu wirken. An mindestens zwei Stellen in der Stadt gab es dagegen Proteste mehrerer Leute.

So fand sich in der Nordstadt Hannover eine Versammlung mit Kritik an den Ausgangssperren zusammen. Dass eine Versammlung auch zu Zeiten der Ausgangssperren zulässig sein kann, dazu hatten wir eine schriftliche Stellungnahme der Polizei Hannover eingeholt und hier als Sachstand veröffentlicht (und somit für Klarheit gesorgt, die die Allgemeinverfügung nicht herzustellen wagte).

Der in Hannover die Print-Medien dominierende Madsack-Konzern berichtete in der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ (HAZ) zu den Protesten in der Nordstadt, allerdings nicht journalistisch neutral oder sachlich, sondern mit erheblichen Anteilen der Stimmungsmache.

Um diese Behauptung zu belegen, nachfolgend ein paar Auszüge aus dem HAZ-Beitrag vom 2.4.2021 (Hervorhebungen durch uns): LINK1 und LINK2

Protest in Hannovers Nordstadt trotz Ausgangssperre: Polizei lässt Demonstranten gewähren (…) Verstöße gegen das Ansammlungsverbot und die Ausgangssperre sollen „konsequent geahndet“ werden. Das waren die Vorgaben in Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) und Hannovers Polizeipräsident Volker Kluwe vor Inkrafttreten der Ausgangssperre in der Region Hannover am Donnerstag um 22 Uhr. Absolut nicht ins Bild passt da das zögerliche Vorgehen der Beamten am Donnerstagabend in der Nordstadt. Dort hatten sich spontan 50 Menschen zum Protest an der Lutherkirche versammelt. Angeblich habe sich die Demo zu schnell aufgelöst, um zu handeln. Allerdings zog der Pulk fast eine Stunde durch die Straßen. Hat die Polizei bewusst weggeschaut? (…) Erst eine Dreiviertelstunde später löste sich der Protest von selbst auf. Von der Polizei bis dahin: keine Spur. „Konsequent gegen Verstöße vorgehen“: Noch am Vormittag hatte Polizeipräsident Kluwe appelliert, die neuen Vorgaben einzuhalten. Sie dienten nicht nur dem Infektionsschutz, sondern seien für alle bindend. „Deshalb werden wir auf die Einhaltung der Corona-Regeln, wie zum Beispiel das Ansammlungsverbot rund um die Feiertage, die Ausgangssperre sowie die weiterhin bestehende Tragepflicht der Mund-Nase-Bedeckung achten und Verstöße konsequent ahnden“, sagte Kluwe. Auch Innenminister Pistorius sagte im Vorfeld, die Polizei werde „während der Ostertage präsent sein und konsequent gegen Verstöße vorgehen“. Die Bilder aus der Nordstadt zeigen etwas anderes. „Die etwa 50 jungen Menschen wurden in Rücksprache mit der Versammlungsbehörde als Versammlung eingestuft“, sagt Polizeisprecherin Natalia Shapovalova dazu am Karfreitag. Alle Teilnehmer hätten vorschriftsmäßig Mund-Nasen-Bedeckungen getragen. (…) Fast eine Stunde dauerte die Spontandemo – zu kurz für Polizeipräsenz?

Qualitativ bewegt sich der Beitrag auf „BILD“-„Niveau“, wenn er offene Fragen stellt, ohne diese zugleich korrekt zu beantworten. Denn ganz offensichtlich war das alles im Sinne der Gesetze, Vorschriften und Verfügungen völlig rechtkonform. Von „bewusstem Wegschauen der Polizei“ kann also keine Rede sein.

Auch wenn die Autoren des Beitrags die Versammlung als „Pulk“ verunglimpfen bewegen sie sich nicht auf journalistischem Qualitätsniveau sondern scheinen sich an den Maßstäben des Klatschblättchens mit den vier großen Buchstaben orientieren zu wollen.

Offensichtlich hätten sich die Autoren ein – dann aber rechtswidriges – „Durchgreifen“ der Polizei gewünscht. Das zu kommentieren erübrigt sich.

Dann noch: Der Begriff „Spontandemo“ hat absolut nichts mit der Frage zu tun, wie lange eine solche Versammlung andauert.

„Protest trotz Ausgangssperre“ als Überschrift zu wählen beweist, dass die Autoren entweder keine Ahnung von der Rechtslage hatten (in dem Fall trotz Aufklärung durch die Polizeisprecherin!) oder aber einen anderen Eindruck erwecken wollen, als es die rechtliche Bewertung zulässt. Im letzteren Fall würde man den HAZ-Beitrag als mediale Aufwiegelung bezeichnen dürfen, ein Beitrag zu Stammtischdiskussionen, die sich in diesen Zeiten und Tagen eher als Online-Hetze darstellen und ein gesellschaftliches Klima erzeugt haben, das man sich vor Jahren nicht vorzustellen gewagt hätte und das in der realen Welt in einzelnen Fällen Auswirkungen hat, die bis hin zu Gewalt und Mord reichen.

Die „HAZ“ hätte die demonstrierenden Menschen auch für ihre Zivilcourage loben können, sich mittels ihres eigenen Verstands des Rechtes auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu bedienen bzw. diese (wieder-)zubeleben. Dass die Zeitung das Gegenteil tut und somit zur antidemokratischen Stimmungsmache beiträgt ist kein gutes Zeichen.

Wer eine andere Sicht der Dinge von den Verläufen am Gründonnerstag-Abend wahrnehmen möchte: Der freie Journalist Michael Trammer hat ebenfalls zur Sache berichtet.

 

[UPDATES]

Die „BILD“-„Zeitung“ schrieb folgendes zur der Gründonnerstag-Demo in der Nordstadt:

„Nur einmal gibt es eine Ansammlung von etwa 50 Leuten an der Lutherkirche. Sie protestieren gegen die Ausgangssperre, zünden Bengalos. Nach 20 Minuten löst sich der Mob auf.“

Ein Bild dazu ist wie folgt betitelt:

„Größter Zwischenfall: An der Lutherkirche demonstrieren 50 Leute gegen die Ausgangssperre“

Dass das Klatschblättchen eine Versammlung nach Artikel 8 Grundgesetz als „Zwischenfall“ bewertet und die Demonstrierenden als „Mob“ verunglimpft überrascht wenig. Doch immerhin lassen sich deren Schreiber nicht so wie die HAZ-Autoren dazu herab, die Polizei zu Unrecht für ihr Nicht-Einschreiten zu beschuldigen oder zumindest den Eindruck einer fahrlässig untätig agierenden Polizei zu erwecken.

Letzeres übrigens mit den befürchteten Folgen:

Die Polizei behandelte eine weitere Demonstration in der Nordstadt am folgenden Karfreitag abend dann einer Versammlung unwürdig und – soweit beurteilbar – rechtswidrig, indem sie die Demo einkesselte. Michael Trammer hat auch dazu berichtet (Achtung: Links gehen zu Twitter): LINK1 und LINK2.

So haben die HAZ-Autoren das erreicht, was nicht sein sollte: Eine effektive Beschneidung der Demonstrations- und Meinungsfreiheit und De-Couragierung der Bevölkerung. Zersetzung von Grundrechten inmitten der Corona-Pandemie.

 

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Wichtig: Demonstrieren während der Ausgangssperren erlaubt …

In Hannover-Linden regte sich erster Protest gegen die Ausgangssperren.

… so jedenfalls interpretiert die Versammlungsbehörde (vulgo: Polizei) Hannover die Nds. Corona-Verordnung und die Allgemeinverfügung der Region Hannover zu den dort ab 1.4.2021 zwischen 22 und 5 Uhr geltenden Ausgangssperren. Sich zu versammeln sei ein „triftiger Grund“, die Ausgangssperren nicht beachten zu  müssen. Selbstverständlich aber nur zu genehmigten Demonstrationen, bei denen entsprechende „Hygienevorschriften“ eingehalten werden.

Das wirft einige Fragen auf. Beispielsweise:

  • Warum ist das nicht explizit in der Allgemeinverfügung so beschrieben, warum also die so erzeugte massive Rechtsunsicherheit?
  • Gilt das auch für die Ausübung anderer Grundrechte, wie z.B. dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit? Darf man auch dafür die Ausgangssperren missachten?
  • Wie sehr beeinträchtigen die Ausgangssperren die tatsächliche Wahrnehmung des Versammlungsrechts, wenn es Menschen als Passanten nicht möglich ist, kurz entschlossen an der Demo teilzunehmen, oder erst mal beobachtend am Rande verweilen möchten, aber das jetzt nicht dürften?
  • Und Spontanversammlungen? Die werden mittels Ausgangssperren ja offenbar ganz verunmöglicht.

Ob diese und weitere Fragen zur Verhältnismäßigkeit und Rechtmäßigkeit der Ausgangssperren im Zuge einer Klage behandelt werden, darüber diskutieren einige Menschen vom freiheitsfoo derzeit. In diesem Kontext steht die Planung einer Demo zu den Zeiten der Ausgangssperre für den Samstag abend, den 10.4.2021 in Hannover als offene Idee im Raum …

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Nochmals und nur zur Erinnerung: Die alte freiheitsfoo-Mailingliste ist tot, es lebe die neue freiheitsfoo-Mailingliste!

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Für ein EU-weites Verbot biometrischer Massenüberwachung

Die Europäische Union und deren „Sicherheitsbehörden“ (aber nicht nur die!) forcieren die Erfassung, Verarbeitung und Verbreitung biometrischer Daten von „Bürger*innen“ und anderen Menschen, denen sie das Recht meint absprechen zu können, in die EU gelangen zu dürfen. Dazu gehört auch der Ausbau von Erfassungs- und Überwachungstechniken zur Gesichtserkennung von Menschen. Das alles aus unserer Sicht mit unübersehbaren Folgen für das zukünftige Leben von und anderen davon Betroffenenen und der Gesellschaft, einem menschenwürdigen Miteinander insgesamt.

Aus diesem Grund möchten wir auf eine „Europäische Bürgerinitiative“ hinweisen, die auf ein Verbot biometrischer Massenüberwachung hinzielt. Zumindest hinsichtlich des Ziels aus unserer Sicht sehr unterstützenswert, sehr wichtig.

Wir zitieren aus dem deutschsprachigen Teil der Initiative:

Die Zukunft muss von uns gestaltet werden.

Regierungen, Sicherheitsbehörden und Unternehmen können und werden Gesichtserkennung gegen jede:n von uns einsetzen – basierend darauf wer wir sind und wie wir aussehen.

Fordere unseren öffentlichen Raum zurück. Die Lösung: Ein Verbot biometrischer Massenüberwachung!

Unterschreibe die Petition für ein neues Gesetz!

Zivilgesellschaftliche Initiative für ein Verbot biometrischer Massenüberwachung

Wir fordern die Europäische Kommission auf, den Einsatz biometrischer Technologien streng zu regeln, um jegliche unzulässige Eingriffe in die Grundrechte zu verhindern. Insbesondere fordern wir die Kommission auf, die unterschiedslose oder stichprobenartige Verwendung biometrischer Daten, die zu einer unrechtmäßigen Massenüberwachung führen kann, in Gesetz und Praxis zu verbieten. Solche in die Privatsphäre eingreifenden Systeme dürfen weder entwickelt noch eingesetzt (auch nicht zu Testzwecken) oder von öffentlichen oder privaten Stellen genutzt werden, da sie zu unnötigen oder unverhältnismäßigen Eingriffen in die Grundrechte der Menschen führen können. Es hat sich gezeigt, dass die Nutzung biometrischer Massenüberwachung in den Mitgliedstaaten und durch EU-Agenturen zu Verstößen gegen das EU-Datenschutzrecht geführt und die Rechte der Menschen, einschließlich ihres Rechts auf Privatsphäre, auf freie Meinungsäußerung, auf Protest und auf Diskriminierungsfreiheit, ungebührlich eingeschränkt hat. Die weitverbreitete Nutzung von biometrischer Überwachung, Profiling und dazugehörigen Prognosen stellt eine Gefahr für die Rechtsstaatlichkeit und unsere wichtigsten Grundfreiheiten dar. In dieser Europäischen Bürgerinitiative (EBI) fordern wir die Kommission daher nachdrücklich auf, einen Rechtsakt vorzuschlagen, der auf den allgemeinen Verboten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung (LED) aufbaut und diese uneingeschränkt achtet, um sicherzustellen, dass das EU-Recht die biometrische Massenüberwachung gezielt und ausdrücklich verbietet.

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Streit um Niedersachsens Polizei-Messenger NIMes: Landesdatenschutzbeauftragte ist mit dem „perspektivischen“ Verzicht des Einsatzes auf privaten Smartphones zufrieden, GdP Niedersachsen will lieber gar nicht erst Stellung beziehen bzw. Haltung beweisen

Ankündigungspolitik – Verbales Zurückrudern des Landespolizeipräsidenten

Zur Kritik am internen Kommunikationsdienst „NIMes“ der Niedersächsischen Polizei (siehe hier unsere ausführliche Kritik dazu) hat das Niedersächsische Innenministerium in einem Punkt verbal eingelenkt:

In einer am 24.3.2021 bei der Niedersächsischen Landesdatenschutzbeauftragten (LfD) eingegangenen Stellungnahme kündigte der Landespolizeipräsident Brockmann an,

dass der Ansatz des „Bring your own device“ (BYOD) durch die Anschaffung dienstlicher Geräte minimiert und „perspektivisch voraussichtlich sogar komplett entfallen“ soll.

So einer Pressemitteilung der Lfd Nds. zu entnehmen.

 

LfD Niedersachsen beschränkt ihren Blick auf rein datenschutzrechtliche Aspekte

Die Landesdatenschutzbeauftragte gibt sich – davon abgesehen, dass ihr die Umstellung in zeitlicher Hinsicht zu „zögerlich“ erscheint – mit dieser Ankündigung zufrieden und erklärt den Einsatz von NIMes nach Umsetzung der Ankündigung als

„im Einklang mit Datenschutz und IT-Sicherheit“

stehend. Und verliert kein Wort über die darüber hinaus gehende substantielle Kritik am NIMes-Messenger.

Denn ganz davon abgesehen, dass es unhaltbare materielle und PR-technische Unterstützung des Softwareunternehmens gab und dieses zudem auf besondere Weise mit einem den hannoverschen Zeitungsbereich dominierenden Medienkonzern verquickt ist schafft der Einsatz von NIMes Risiken, erlaubt es doch die völlig unkontrollierte Nutzung Ende-zu-Ende verschlüsselter Kanäle und Chaträume durch die Polizisten und Polizistinnen. Die Nutzung von NIMes als digitaler Kommunikations-Schutzraum für private oder zumindest rechtlich unzulässige oder gar rechte Gruppen innerhalb der Polizeibehörde ist zumindest möglich und denkbar.

Dazu schreibt die LfD nichts, wenn das auch zugegebenermaßen nicht zwangsläufig ihre Zuständigkeit ist. Dass Datenschutzbeauftragte ihr Mandat aber ansonsten auch zur weitergehenden Kritik nutzen können und dürfen ist kein Geheimnis. Davon macht die niedersächsische LfD in diesem Fall leider kein Gebrauch.

 

Kritik am NIMes-Konstrukt ist nicht neu

Doch zurück zum NIMes-Konstrukt:

Schon im Mai 2018 hat Stefan Krempl in einem Beitrag mit Blick auf NIMes so weise wie zu recht postuliert:

„Eine Frage bleibt: Kann es im Interesse der Bürger sein, wenn Polizisten eine echte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung einsetzen? Denn bei Beschwerden wegen Polizeigewalt oder bei internen Ermittlungen könnten die Inhalte dann nur mit Zustimmung der betroffenen Person vom Smartphone ausgelesen werden. Auch um Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz beantworten zu können, setzen in Behörden genutzte Verschlüsselungsverfahren wie S/MIME in der Regel auf eine Escrow-Lösung, bei der im Bedarfsfall verschlüsselte Inhalte auf Anweisung entschlüsselt werden können.“

 

Widersprüchlicher Innenminister Pistorius

Zur Erinnerung in diesem Zusammenhang:

Im Zuge des Staatstrojanerwahns forderte der niedersächsische Innenminister Pistorius im Oktober 2020 öffentlich:

„Wir sind uns gemeinsam einig: Die Polizei muss im Jahr 2020 über rechtssichere Möglichkeiten verfügen, um in herausgehobenen Fällen auch auf die Kommunikation in Messengerdiensten zugreifen zu können.“

Keine Ahnung, wen Herr Pistorius mit „wir“ meinte. Aber bevor der SPD-Innenminister die IT-Sicherheit der Rechner und Smartphones von Bürger*innen und anderen Menschen meint brechen und unterwandern zu dürfen sollte er doch zunächst in seiner Polizeibehörde dafür sorgen, dass deren eigener (und gar nicht billiger!) Kommunikationsdienst überhaupt erst einmal kontrollierbar ausgestaltet wird.

GdP Niedersachsen will keine Stellung beziehen

Wir haben uns mit der wichtigen Fragestellung zu Sinn und Zulässigkeit einer echten Ende-zu-Ende-Messenger Lösung für polizeiinterne, behördliche Kommunikation bzw. mit einer Bitte um Stellungnahme dazu (im Zuge von Presseanfragen) an die niedersächsische Gewerkschaft der Polizei (GdP) gewandt.

Die „Antwort“ der GdP dazu:

„Bitte haben Sie Verständnis, dass wir über die am 25.02. an Sie übermittelten Antworten hinaus aktuell keine weitere Stellungnahme abgeben.“

Und weiter, auf erneutes Nachhaken hin:

„Als Interessenvertretung der Beschäftigten sehen wir keinen Bedarf an einer weiterführenden Bewertung durch die GdP Niedersachsen.“

Ebenfalls keine Antwort möchte die GdP Niedersachsen zu den Fragen geben, wie sie unsere Kritik an NIMes beurteilt, inwiefern sie Einfluß bei der Ausgestaltung der NIMes-App ausüben durfte und ob die von ihr geforderte und dann auch realisierte App-Abschaltfunktion in der Lebenswirklichkeit der Polizist*innen überhaupt greift bzw. genutzt wird oder nicht.

Wie heißt es doch so schön in der Satzung der GdP Niedersachsen:

„Die GdP Niedersachsen bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.Sie tritt für die Wahrung der Menschenrechte, für ein friedliches Zusammenleben aller gesellschaftlichen Gruppen und für Chancengleichheit ein. (…) Undemokratische Bestrebungen jeder Art lehnt sie ab. (…) Die GdP Niedersachsen ist unabhängig von Regierungen, Verwaltungen, politischen Parteien und Religionsgemeinschaften.“

Damit gehört es aus unserer Sicht zur Aufgabe der GdP, sich an einer gesellschaftlichen Auseinandersetzung zu beteiligen, bei der es um die Frage des technischen Potentials der NIMes-App geht, rassistische Bestrebungen in der Polizei zu unterstützen, zu etablieren oder gar erst zu ermöglichen.

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Landesverfassungsgericht Brandenburg korrigiert Landgericht Frankfurt/Oder: Klage gegen massenhafte, unzulässige Identifizierung und Speicherung von KFZ-Kennzeichen auf Autobahnen muss doch behandelt werden

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Niedersachsen weichgespült: Aus „Studie zu Rechtsextremismus in der Polizei“ wird „Studie zur Polizeipraxis zwischen staatlichem Auftrag und öffentlicher Kritik“

Auf dem Höhepunkt der medialen Berichterstattung über Rassismus und Rechtsextremismus in der Polizei verkündete der niedersächsische Innenminister Pistorius (SPD) im Oktober 2020 eine „Studie zu Rechtsextremismus in der Polizei in Niedersachsen recht schnell“ in Gang bringen zu wollen.

Auf Nachfrage von uns dazu wurde uns nun mitgeteilt, dass „das Institut für Kriminalitäts- und Sicherheitsforschung an der Polizeiakademie Niedersachsen am 15.11.2020 mit der Studie „Polizeipraxis zwischen staatlichem Auftrag und öffentlicher Kritik““ begonnen habe.

Die thematisch markante Umwidmung der Studie wird nicht nur im Namen deutlich, sondern auch am Inhalt der von der Polizeiakademie selber betriebenen Untersuchung:

„Gegenstand der Studie ist die Polizeipraxis in Niedersachsen. Es werden die Herausforderungen alltäglicher Polizeiarbeit, die praktischen Bewältigungsformen und schließlich die daraus entstehenden Risikokonstellationen für – rechtlich und moralisch – problematische und gesellschaftlich unerwünschte Wirkungen polizeilichen Handelns untersucht.“

Die Studie soll ca. 2,5 Jahre dauern.

Interessant nebenbei: Soll das o.g. Institut die Studie doch angeblich schon am 15.11.2020 begonnen haben, wurde das Institut selber erst zum 1.1.2021 gegründet

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Presseinformation des Flüchtlingsrats Niedersachsen: Nächtliche Sammelabschiebung von Hannover nach Afghanistan

[Aufgrund der außerordentlichen Unmenschlichkeit und Schändlichkeit des Vorgangs unter dem niedersächsischen Innenminister Pistorius (SPD) geben wir hier die Presseinformation des Flüchtlingsrats Niedersachsen vom 10.3.2021 wieder. Weitere Hintergründe zur Sache finden sich auf der Seite des Flüchtlingsrats.]

Nächtliche Sammelabschiebung von Hannover nach Afghanistan

Presseinformation, 10. März 2021

Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert sofortigen Abschiebungsstopp

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen kritisiert die gestrige nächtliche Sammelabschiebung von 26 Menschen nach Afghanistan auf das Schärfste. Für diese insgesamt 37. Sammelabschiebung nach Kabul wurde erstmals der Flughafen Hannover-Langenhagen genutzt.

Sebastian Rose, Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.:

„Mitten in der Nacht auf einem menschenleeren Flughafen. So schieben Bundesregierung und willfährige Bundesländer weiter nach Afghanistan ab – einem der gefährlichsten Länder der Welt, in dem seit vielen Jahren Krieg und Terror herrschen. Mit der Bereitstellung des Flughafens Hannover-Langenhagen macht sich die niedersächsische Landesregierung zum Erfüllungsgehilfen einer zynischen und menschenverachtenden Politik, und das in der größten Gesundheitskrise dieser Generation!“

Auch Niedersachsen war – nun zum wiederholten Mal – selbst an dieser Sammelabschiebung nach Afghanistan beteiligt und hat mindestens eine Person abgeschoben. Mit der ersten Sammelabschiebung ab Hannover schürt die Landesregierung die ohnehin weit verbreiteten Ängste in der afghanischen Community Niedersachsens. Es entsteht nämlich zunehmend der Eindruck, dass Niedersachsen der harten Haltung anderer Bundesländer wie Bayern oder Sachsen folgt und immer mehr Menschen abschiebt.

Wie schon bei vorherigen Sammelabschiebungen wurden auch jetzt wieder einzelne Abschiebungen erst in letzter Minute von Gerichten gestoppt. So sollte ein homosexueller Mann aus Bayern nach Hannover zur Abschiebung gebracht werden.

Das Flughafengelände und der Flughafen Hannover selbst waren gestern Abend menschenleer und verlassen: ein ideales Szenario für eine geheim gehaltene Abschiebung. Einzig Mannschaftswagen der Bundespolizei waren zu sehen.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert die niedersächsische Landesregierung auf, sich nicht länger an Abschiebungen nach Afghanistan zu beteiligen und auch keine niedersächsischen Flughäfen für solche Abschiebungen zur Verfügung stellen.

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Polizei Göttingen: Von der aus unserer Sicht missglückten polizeilichen Aufarbeitung rechtswidriger, ja fast heimlicher Aufzeichnung einer friedlichen Demonstration durch einen Polizisten. Und erneut: Risiken und Intransparenzen im Zusammenhang mit dem niedersächsischen Polizei-Messenger NIMes.

12.9.2020, Hannover: Ein Polizist aus Göttingen filmt mit einem Smartphone (rechtswidrigerweise) eine friedliche Demonstration. (Video dazu.)

Am 12.9.2020 berichteten wir über die am gleichen Tag in Hannover stattgefundenen Demonstrationen und über in diesem Zusammenhang auffällige, unserer Beurteilung nach rechtswidrige Videoüberwachung der Versammlungen durch die Polizei.

Hervorstechend dabei eine Beobachtung, bei der ein einzeln stehender Polizist in Uniform eine der Demos mit einem Smartphone filmte und auf direkte Ansprache dazu mit uns merkwürdig erscheinenden Begründungen und Ausreden sich zu rechtfertigen versuchte.

Unter anderem tauchte in diesem Zusammenhang – für uns als Redaktion neu – die Existenz und der fragwürdige Betrieb des von der Polizei Niedersachsen von einem lokalen Unternehmen geleasten „Niedersachsen-Messengers (NIMes)“ auf – ein interner digitaler und Ende-zu-Ende verschlüsslter Chat-, Channel- und Kommunikationsraum, exklusiv nutzbar für Polizist*innen, ja sogar (und in übergroßer Mehrzahl) auf deren privaten Smartphones. Dass dieses nicht nur unlösbare Sicherheitsprobleme mit sich bringt sondern die Unkontrollierbarkeit der Nutzung des „police social network“ die Gefahr des Missbrauchs durch (rechts)extreme Teilgruppen der Polizeibehörde mit sich bringt, darüber hatten wir jüngst ausführlich berichtet. Dass die Polizei die mit dem lokalen die Medien beherrschenden Madsack-Konzern verquickte Betreiberfirma der App zudem noch unter der Hand werbefinanziert ist da nur noch eine Randnotiz.

Doch zurück zum Fall des mittels Smartphone die Demonstrant*innen filmenden Polizisten, der – so ergab eine erste Nachfrage – aus Göttingen stammte.

Nach einigen Monaten haben die internen Ermittlungen der polizeilichen Disziplinarbehörde zu diesem Vorgang nun einen Abschluss gefunden. Auf mehrfaches Nachfragen und Nachhaken hin ergibt sich folgendes an Fakten:

  • Ja, der Polizist hat rechtswidrig gehandelt: „Eine Dienstpflichtverletzung konnte festgestellt werden. Eine interne Aufarbeitung hat stattgefunden.“
  • „Interne Aufarbeitung“ bedeutet im Detail folgendes: „Die Vorkommnisse wurden mit dem betreffenden Polizeibeamten erörtert.“ Das klingt nach nicht mehr als einem Gespräch des Beamten mit seinem Vorgesetzten.
  • Das verwendete Smartphone sei sein eigenes, privates Gerät gewesen, so die Polizeidirektion Göttingen uns gegenüber. (Das hat die Polizei allerdings erst auf insistierendes Nachfragen hin beauskunftet.)
  • Zur Frage, ob der Polizist auf seinem Smartphone, mit dem er die Demo gefilmt hat, die NIMes-App installiert hat oder nicht, heißt es: „Ob die NIMes-App auf dem privaten Endgerät installiert ist, kann unsererseits nicht beantwortet werden.“ Das empfinden wir schon als sehr bedenklich, dass die Polizeidirektion Göttingen keine Informationen, keinen Überblick darüber besitzt, welche*r ihrer Beamt*innen auf ihren privaten Smartphones die (für die Polizei nicht kostenlose!) NIMes-App installiert hat.
  • Und zur weiteren Frage, ob es im Zuge der Demonstrationen vom 12.9.2020 zur Übertragung von Bildern, Videos oder Audios via NIMes gekommen ist: „Eine Datenversendung im Zusammenhang mit den Versammlungen am 12. September 2020 über NIMes hat nicht stattgefunden.“ Das ist nun eine hanebüchende und haltlose Behauptung, denn wie das Nds. Innenministerium im anderen Zusammenhang bestätigt hat besitzt die Polizei keinerlei Kontrolle, ja noch nicht einmal eine Ahnung darüber, wer was über die NIMes-Channels und -Chats kommuniziert oder versendet.
  • Nach Angaben der Polizei Göttingen war „der betreffende Polizeibeamte nicht allein sondern in seiner Einheit unter anderem zur Gewährleistung des störungsfreien Verlaufs der Versammlungen eingesetzt.“ Nicht aufklären kann die Polizei den Umstand, dass der Beamte dieser Behauptung zuwider vor Ort alleine unterwegs bzw. am Filmen war. Bei der Demobeobachtung waren keine Kolleg*innen zu sehen, die dem Beamten zugehörig waren oder denen er sich nach Beendigung des Gespräches vor Ort zuwandte oder zustrebte.

Fazit

Die Aufarbeitung des im Rahmen unserer Demonstrationsbeobachtung auffällig gewordenen versammlungsfilmenden Polizisten erfolgte aus unserer Sicht völlig unzureichend, wenn ein Gespräch mit dem Vorgesetzten das Ergebnis eines Disziplinarverfahrens sein soll.

Immerhin hat der Beamte während seiner Arbeit, in voller Polizeimontur mittels privaten Smartphones Videoaufzeichnungen einer friedlichen Versammlung angefertigt und diese – so seine eigene, unbestätigte Behauptung – an seine Frau daheim gesendet. Selbst wenn diese Aussage so weit richtig sein sollte erklärt das nicht sein Verhalten und ist nicht nur ein Missbrauch des Arbeitsverhältnisses sondern ein schwerer Eingriff in die Versammlungs- und Meinungsfreiheit mit der potentiellen Folge gewichtigen Vertrauensverlusts in die Polizeibehörden.

Und daraus folgte eben nicht mehr als eine „Erörterung“?

Weiter zeigt sich an diesem Vorfall, wie riskant und unbeherrschbar die Nutzung der NIMes-App an sich und vor allem auf privaten Smartphones der Polizeikräfte ist. Dem Missbrauch sind Tür und Tor geöffnet. Unzulässige Datentransfers in den Polizeiapparat rein oder Datenflüsse raus aus der Polizeiinterne können nicht kontrolliert, geschweige denn aufgedeckt und geahndet werden. Dazu kommt: Es ist von außen für Bürgerinnen und Bürger nicht ersichtlich, ob ein Polizist mit einem Dienst-Smartphone oder seinem privaten Smartphones hantiert. Und weiter: Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden, dass das private Smartphone niedersächsischer Polizisten und Polizistinnen mit einer behördlichen NIMes-App ausgestattet ist und somit auch jenseits der Dienstzeit zum Daten- und Informationssender und -empfänger werden kann. Von all den anderen Kritikpunkten am NIMes-Konstrukt ganz zu schweigen …

Schließlich bleibt ein ungutes Gefühl bei der ungeklärten Frage, welche polizeiliche Aufgabe der beobachtete (und beobachtende) Polizeibeamte im Zuge der Demonstrationen eigentlich hatte. Ganz offensichtlich alleine und ohne Partner*in agierend, was nach Aussage der Polizeidirektion Göttingen eigentlich nicht sein kann. Im Gespräch vor Ort zudem alles andere als unbescholten oder uninformiert daherkommend, verwendete der Polizist doch Begriffe wie „Übersichtsaufnahmen, die keine Identifizierung von Personen zulassen würden“ wie selbstverständlich. Die Polizei hat uns gegenüber nichts beigetragen, diese Frage zu klären oder hierzu mehr Transparenz zu bieten.

Vertrauensbildende Maßnahmen gehen anders!

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IN EIGENER SACHE UND WICHTIG: Neue freiheitsfoo-Mailingliste

Ab heute gibt es eine neue Mailingliste (ML) für das freiheitsfoo. Die „alte“ Mailingliste ist leider „gestorben“ und wird nicht mehr verwendet, kann auch gar nicht mehr benutzt werden.

Alle, die beim freiheitsfoo via Mailingliste (weiter oder neu) mitmachen möchten müssen sich leider neu einmalig bei der neuen ML anmelden.

Wie das geht, findet ihr auf unserer Seite zur Mailingliste beschrieben.

Oder in kurz: Einfach eine E-Mail an die im Bild angegebene Mailadresse senden, die Rückmeldung bestätigen und fertig.

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