Denn trotz der presseöffentlich weit verbreiteten Mitteilung, man werde keine neue EU-Richtlinie zur VDS angehen hält die EU-Kommission an ihren Plänen fest, einen Konsultationsprozess zu genau diesem Thema einzuläuten.
Und jetzt heißt es plötzlich, dass man „bis heute nicht entschieden habe, eine Initiative für eine neue EU-weite Vorratsdatenspeicherung zu starten“ …
Veröffentlicht unterAllgemein|Kommentare deaktiviert für Europäische Kommission: Na was denn jetzt? Eine neue EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung oder nicht?
Vom Freitag, den 26.6. bis zum Sonntag, den 28.6.2015 findet in Hannover zum inzwischen siebten mal das gemütliche „Sommertreffen“ statt.
Hervorgegangen aus den bundesweiten Sommertreffen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bietet es die Gelegenheit, sich in aller Entspanntheit und ohne den Druck eines festen Programms oder Ablaufs mit Freunden von Privatheit und informationeller Selbstbestimmung zu treffen.
Wir tauschen Gedanken, Erfahrungen, Erlebnisse und Ideen aus und diskutieren und besprechen Dinge, die uns gerade interessieren.
Das Sommertreffen ist ausdrücklich offen: Jede und jeder ist herzlich willkommen – egal, ob bei freiheitsfoo oder AK Vorrat dabei oder nicht.
Es gibt weder irgendwelche Anforderungen noch Anmeldepflicht und außer grundsätzlichem Interesse an unseren Themen gibt es keine Mitmach-Bedingungen. Außerdem kostet das Vorbeischauen und Dabeisein nichts. :)
Der derzeitige niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) folgt seinem Vorgänger Uwe Schünemann (CDU) auf den Fuß, indem er für eine neue Vorratsdatenspeicherung in Deutschland Werbung betreibt.
Die von ihm in einem Zeitungsbericht dabei vorgetragenen Argumente sind billig und substanzlos.
Außerdem verstößt Herr Pistorius gegen die Vereinbarungen mit dem Koalitionspartner Bündnis 90/Die Grünen, wonach sich die rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen ausdrücklich gegen Vorratsdatenspeicherungen einsetzen wolle – damals war dort noch von einem „hochproblematischen Eingriff in die Grundrechte“ die Rede.
Schließlich ignoriert Herr Pistorius auch noch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach eine allgemeine und anlaßlose Vorratsdatenspeicherung mit den europäischen Grundrechten nicht zu vereinbaren ist.
In einem offenen Brief an den SPD-Innenminister weisen wir diesen auf das alles hin, wir fragen ihn, ob er denn seinen Vorstoß mit seinem Koalitionspartner abgesprochen hat und versuchen anhand der Beschreibung eines Analogiemodells deutlich zu machen, wie krass eine Vorratsdatenspeicherung denn tatsächlich wäre.
Veröffentlicht unterAllgemein|Kommentare deaktiviert für Niedersächsischer Innenminister bewirbt Vorratsdatenspeicherung mit haltlosen Argumenten … und hintergeht den rot-grünen Koalitionsvertrag
Bild aus dem Nds. Landtag vom 5.10.2010 – CDU und FDP stimmen für das neue, umstrittene Versammlungsgesetz ab
Der schienengebundene öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) Niedersachsens (Züge, Straßenbahnen) wird von der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) organisiert und strukturiert. Die LNVG hat den Betreibern des Zugverkehrs vorgeschrieben, diesen zukünftig nur noch flächendeckend videoüberwacht durchzuführen.
Das zu verhindern hätte die (derzeitig rot-grüne) Landesregierung alle Zügel in der Hand, ist die LNVG doch ein Unternehmen des Landes Niedersachsen. In einer Petition forderten mehrere Menschen genau dieses von der Regierung … und kassierten nun eine Abfuhr.
Damit nicht genug ließen sich die Landtags-Grünen im Rahmen einer kurzen Landtagsdebatte anlässlich dieser Petition sogar darauf ein, deren Ablehnung zu verteidigen und zeigten sich noch nicht einmal dazu bereit, weitere Informationen und Statistiken zu diesem Thema vorzulegen bzw. anzufordern, um den (Un)Sinn von Videoüberwachung sachbetont besser analysieren zu können.
Veröffentlicht unterAllgemein|Kommentare deaktiviert für „Grüne“ in Niedersachsen als Verteidiger flächendeckender Videoüberwachung des öffentlichen Personennahverkehrs
Leider kein Aprilscherz: Neben der umstrittenen und jetzt bekannt gewordenen Absicht der Bundesregierung, zusammen mit Frankreich und Italien eine eigene Kampfdrohnen zu entwickeln, wird eine andere Neuigkeit aus der letzten Sitzung des Verteidigungsausschusses bislang nicht weiter verbreitet und öffentlich diskutiert.
Ein Boulevard-Blatt meldete es am vergangenen Freitag in einer kurzen Randnotiz:
Die Bundesregierung hat beschlossen – anders, als bisher allgemein angekündigt – noch in diesem Jahr Kampfdrohnen inklusive (!) Raketenbewaffnung für die Bundeswehr einzukaufen.
Während die Pressestelle des Bundesverteidigungsministeriums die Meldung nicht kommentieren und weder bestätigen noch dementieren wollte, wurde uns gegenüber aus den Reihen des nicht-öffentlich tagenden Verteidigungsausschuss die Echtheit dieser Information inklusive des beabsichtigten Einkaufs „gelenkter Munition“ jedoch direkt bestätigt.
Das bedeutet:
Die Bundesregierung schafft hinter verschlossenen Türen Tatsachen und untergräbt damit die eigene Verlautbarung, eine etwaige Anschaffung von tötenden Drohnen nicht vor Abschluß einer breiten gesellschaftlichen Debatte vornehmen zu wollen.
Es ist aus heutiger Perspektive völlig unklar, in welchen (Kriegs-)Szenarien sich die deutsche „Verteidigungsarmee“ ihr Treiben vorstellt, die derart umstrittene Waffentechnologie einkaufen will und damit die Bereitschaft anzeigt, diese auch einzusetzen … wenn doch der Einsatz dieser Drohnen in deutschem Luftgebiet alleine aus rechtlichen Gründen grundsätzlich unzulässig ist.
Wir als Initiative freiheitsfoo lehnen die Forschung, Entwicklung, Beschaffung und Anwendung von Kampfdrohnen grundsätzlich ab und unterstützen die bundesweit breit aufgestellte Drohnen-Kampagne, die sich in ihrem Appell gegen jede Drohnentechnologie im Einsatz für Krieg, Überwachung und Unterdrückung ausspricht.
Veröffentlicht unterAllgemein|Kommentare deaktiviert für Bundesregierung: Nicht nur Euro-Kampfdrohne, sondern auch noch Kampfdrohnen-Beschaffung samt Munition in diesem Jahr!
Genervt von der politisch tendentiösen, menschenverachtenden und populistischen BILD-„Zeitung“?
Am 7. Mai 2015 soll es eine neue Ausgabe einer bundesweit verteilten „Kostenlos-BILD“ geben.
Dagegen kann man schriftlich widersprechen oder sich einen Aufkleber für den heimischen Briefkasten besorgen, der klar macht, dass man sich von dieser Aktion nicht vereinnahmen lassen möchte.
Denn diese Aktion ist anders, als es den ersten Anschein hat, eine fette Einnahmequelle für den Axel-Springer-Konzern.
Der Präsident des IT-Branchenverbands BITKOM, Dieter Kempf hat am Eröffnungsabend der CeBIT, am vergangenen Sonntag in seiner Ansprache eine Neuauflage einer Vorratsdatenspeicherung für Deutschland befürwortet:
Martin Schallbruch und Thomas de Maiziere auf der CeBIT2015
Aus unserer Sicht ist jede Form von Vorratsdatenspeicherung – zumindest so, wie derzeit politisch diskutiert (anlasslos, umfassend, flächendeckend, sämtliche TK-Verbindungsdaten aller Menschen im Land betreffend) – per se unvereinbar mit unserer Vorstellung einer freiheitlichen, demokratischen und gerechten Gesellschaft. Eine „ausgewogene Vorratsdatenspeicherung“ kann es also gar nicht geben.
Wir haben die Gelegenheit am darauffolgenden Montag, dem offiziellen Eröffnungstag der Messe, genutzt, um Herrn Kempf zu dieser Äußerung kurz zu interviewen.
In dem etwa 5minütgen Gespräch beschreibt Herr Kempf seine Sicht der Dinge und das genaue Hinhören offenbart, dass der BITKOM-Chef entweder selber gar nicht genau weiß, wie die Bedingungen des EuGH praktisch umzusetzen sind oder – noch viel schlimmer – dass er gedenkt, diese einfach ignorieren zu können.
Jochen Köckler, Thomas de Maiziere, Dieter Kempf, Cornelia Rogall-Grothe, NN, Martin Schallbruch
Vor allem wollten wir von ihm wissen, wie Herr Kempf so eine Vorratsdatenspeicherung mit zwei vom EuGH vorgegebenen Bedingungen vereinbaren kann: Dass es zum einen nämlich überhaupt keine anlasslose Erfassung und Speicherung von Verbindungsdaten geben darf und dass zum anderen bestimmte Berufsgruppen von der Vorratsdatenspeicherung ganz ausgenommen werden müssen.
Wir schlüsseln im folgenden die beiden von uns angesprochenen rechtlichen Hürden im Detail auf und zitieren und interpretieren, was Herr Kempf im Gespräch dazu ausgeführt hat.
Selbst die Entscheidung, ob diese wenigstens mit Ende des Ausschusses in dessen Abschlussbericht an das Licht der gesellschaftlichen Öffentlichkeit geraten oder weiterhin als geheim bzw. „nicht-öffentlich“ eingestuft bleiben, ist noch völlig unklar, wie aus der aktuellen Ablehnung eines auskunftsuchenden IFG-Antrags hervorgeht:
„Weiterhin teilt das Sekretariat des 1. UA der 18. WP mit, dass eine Entscheidung darüber, ob nach Abschluß der Untersuchungen die Protokolle veröffentlicht werden, noch nicht getroffen ist.“
„Also ich hab da gar kein Problem mit – das ist ja öffentlich!“
Audio-Ausschnitt einer Diskussion der FIfFKon vom 8.11.2014 – wobei sich Herr Sensburg damit genau genommen inhaltlich nur auf die Kurzprotokolle, also auf die Zusammenfassungen der Sitzungen bezieht. Er geht andererseits in seinem Statement aber auch davon aus, dass die Wortprotokolle spätestens mit dem Abschlußbericht veröffentlicht werden, was nun wohl doch (noch?) nicht entschieden worden ist.
Wir finden:
Die amtlichen Wortprotokolle öffentlicher Sitzungen von Bundestag und Untersuchungsausschüssen gehören der Allgemeinheit.
Sie gehören öffentlich und nicht unter Verschluß!
Veröffentlicht unterAllgemein|Kommentare deaktiviert für Bleiben die Wortprotokolle der öffentlichen Sitzungen des NSA-Untersuchungsausschusses für immer geheim?
Chelsea Manning, vormals Bradley Mannings, sitzt seit 2010 in Haft, seit sie nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Informationen geleakt haben soll, die u.a. schwere Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen der USA dokumentieren.
Wir haben am 28. Februar 2015 einen Solidaritätsbrief an Chelsea Manning geschrieben.
Nachdem der Prozess für eine neue EU-weite Regelung zur Vorratsdatenspeicherung zwar angelaufen, aber vermutlich noch einige Jahre „Reifezeit“ benötigen wird, mehren sich in Deutschland die Stimmen für einen nationalen Alleingang, also eine vom EU-Rahmen losgelöste Gesetzgebung zur Wiedereinführung der VDS im derzeit rot-schwarz regierten Deutschland. Dieser „konstruktive Wachstumsprozess“ soll aber möglichst ohne Beteiligung der Öffentlichkeit ablaufen und damit das Prinzip einer transparenten Gesetzgebung unterlaufen.
Veröffentlicht unterAllgemein|Kommentare deaktiviert für Eine neue deutsche Vorratsdatenspeicherung-Gesetzgebung: Die De-Maiziere’sche Abkehr vom Transparenzprinzip der Politik