Solidarität mit netzpolitik.org in Sachen „Landesverrats“-Ermittlungen

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Während der Generalbundesanwalt Harald Range seit über zwei Jahren vielfältige Strafanzeigen und Anhaltspunkte über die umfangreichen Spionagetätigkeiten ausländischer Geheimdienste in Deutschland ignoriert und sich wegduckt, hat der gleiche, dem Bundesjustizminister Maas unterstellte Beamte, nun ein Verfahren gegen zwei Redakteure von netzpolitik.org sowie gegen „Unbekannt“ wegen angeblichem „Landesverrats“ (§ 94 StGB) eingeleitet. Der inkriminierte „Verrat am Land“ ist in der Bundesrepublik Deutschland mit mindestens einjähriger Haftstrafe bewehrt.

Wir sehen in diesem Vorgang einen politischen Schauspiel mit einem Generalbundesanwalt in der Hauptrolle, der Hinweisen auf einen „tiefen Staat“ und die Verselbständigungen und undemokratischen Praktiken von (deutschen wie internationalen) Geheimdiensten und dem militärisch-industriellen Komplex nicht aufklären will, stattdessen aber einen offensichtlichen Einschüchterungsversuch verantwortet und trägt. Mit der Folge, die Pressefreiheit zu beschädigen und das Recht auf Aufklärung bzw. Verfolgung von Straftaten zu vereiteln.

Deswegen erklären wir uns in diesem Kontext solidarisch mit den Bloggern von netzpolitik.org!

Die Generalbundesanwaltschaft, der Präsident des Inlandsgeheimdienstes („Bundesamt für Verfassungsschutz“) samt aller, die diese Vorgänge decken, dulden oder gar fördern, haben Ihre Glaubwürdigkeit endgültig verloren.

2015-07-24_Generalbundesanwalt-Ermittlungsverfahren-LandesverratDer heute morgen vom „Deutschlandfunk-Sicherheitsexperten“ Rolf Clement unternommene Versuch, die Situation zu beschönigen, war billig und ohne Substanz. Herr Clement behauptete trotz offensichtlich anderer Sachlage (siehe nebenstehenden Scan des Schreibens vom Generalbundesanwalt an die beiden Blogger) zu unserer Verwunderung:

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Appell an die Landesdatenschutzbeauftragte: Keine Genehmigung des Verkehrs-Überwachungs-Pilotprojekts „Section Control“ bei Hannover!

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In Niedersachsen, nahe bei Hannover, wartet derzeit das Pilotprojekt zur erweitertern Geschwindigkeitskontrolle von PKW’s und LKW’s auf den Startschuss. Zur Inbetriebnahme der als „Abschnittskontrolle“, „Sektionskontrolle“, „Section Control“ oder auch als „Streckenradar“ angekündigten Musteranlage bedarf es derzeit neben eines verkehrsrechtlichen Prüfvorgangs auch noch der Freigabe durch die Landesdatenschutzbehörde Niedersachsens, die kürzlich erst mit einer neuen Datenschutzbeauftragten aus den Reihen der CDU besetzt worden ist.

In Rücksprache mit dem schleswig-holsteinischen Landtagsabgeordneten Patrick Breyer veröffentlichen wir dessen Brief an die niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte Frau Barbara Thiel und unterstützen die vorgebrachte Kritik an dem geplanten Pilotprojekt der „Abschnittskontrolle“ als Überwachungsmaßnahme zur Ermittlung von zu schnell fahrenden Autofahrern ausdrücklich:

Wir sehen in diesem Pilotprojekt einen weiteren Schritt im Ausbau einer Überwachungs-Infrastruktur, die durch die absehbare breitere Anwendung ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer vollständig registrierten Erfassung der Bewegungen von Menschen ist.

Das Ziel dieses teuren Pilotprojekts, für mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen, ließe sich mit anderen Mitteln billiger und ohne unnötigen oder unverhältnismäßigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung erreichen.

Frau Thiel fordern wir als niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte dazu auf, diesem Pilotprojekt und damit allen weiteren folgenden Anlagen dieser Art keinen datenschutzrechtlichen Freibrief zu erteilen.

Wir verlangen einen konsequenten Einsatz für das für eine freiheitliche Gesellschaft notwendige Recht, sich zunächst einmal grundsätzlich überwachungsfrei – also anonym – im öffentlichen Raum bewegen zu können und zu dürfen.

Nachfolgend der Wortlaut des Schreibens von Patrick Breyer an Frau Thiel:

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Petition für mehr Abstimmungstransparenz im Bundesrat

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Erst kürzlich haben wir zu recherchieren versucht, wie sich die im Bundesrat vertretenen Bundesländer im Einzelnen zur bevorstehenden Abstimmung über die neue Vorratsdatenspeicherung (VDS) für Deutschland verhalten werden.

Nun mussten wir feststellen, dass es bei den Abstimmungen im Bundesrat an Transparenz fehlt. Es ist nicht möglich zu erfahren, mit welcher Stimmzahl ein Antrag ablehnend oder annehmend abgestimmt worden ist oder welches Bundesland wie abgestimmt hat.

Um dem abzuhelfen möchten wir den niedersächsischen Landtag samt rot-grüner Regierung mittels einer einfachen Petition dazu auffordern, das endlich zu ändern.

Bis zum Monatsende können sich Interessierte kostenfrei an der Petition beteiligen.

Etwas genauer:

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Justizministerium verweigert Auskunft zur Entstehungsgeschichte der neuen Vorratsdatenspeicherung

Bild von F.J. Valenta, Bonn, CC-BY-NC-SA

Bild von F.J. Valenta, CC-BY-NC-SA

Die derzeit viel diskutierte und aller sachlichen Voraussicht nach verfassungswidrige Gesetzgebung für eine neue Vorratsdatenspeicherung (VDS) in Deutschland gründet auf den am 15.4.2015 veröffentlichten „Leitlinien zur Einführung einer neuen Speicherpflicht und Höchstspeicherfristen für Verkehrsdaten“ (Neusprech für Vorratsdatenspeicherung). Diese wurden vom Bundesjustizministerium unter Heiko Maas (SPD)zusammen mit dem Bundesinnenministerium unter Thomas de Maiziere (CDU) erarbeitet.

Mittels einer Informationsfreiheitsgesetz-Anfrage (IFG-Anfrage) wurde nachgefragt, seit wann und wie intensiv diese beiden Ministerien an diesem Plan gearbeitet haben. Anfang Mai 2015 hatte Bundesinnenminister de Maiziere in einem Interview die ersten Andeutungen gemacht, dass man in der Großen Koalitionder Bundesregierung – anders als im Koalitionsvertrag vereinbart – eine neue Vorratsdatenspeicherung für Deutschland einführen wollte – und keinerlei Öffentlichkeit oder Transparenz in den Planungen und Verhandlungen dazu erwünscht sei …

Das Justizministerium windet sich in der „Erledigung“ der IFG-Anfrage um eine Antwort herum und bezieht einen bürokratischen Standpunkt, um nicht Auskunft geben zu müssen:

„Im Rahmen der Erarbeitung der ‚Leitlinien zur Einführung einer neuen Speicherpflicht und Höchstspeicherfristen für Verkehrsdaten‘ hat es einige Treffen und Konsultationen zwischen Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz und dem Bundesministerium des Inneren gegeben. Eine Auflistung über Daten, Orte und Teilnehmer dieser Gespräche ist nicht erstellt worden. Die amtliche Information, zu der Sie Zugang begehren, liegt daher hier nicht vor.“

Das ist schade, denn mitunter können solche Informationen einen interessanten Blick hinter die Kulissen der üblich gewordenen Politikfassade gewähren.

Und dem Transparenzgedanken, der mit dem Begriff „Demokratie“ verbunden ist, hätte es auch nicht geschadet.

Bleibt zu hoffen, dass sich irgendeine oppositionelle Bundestagsfraktion dieser Fragestellung annimmt …

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EU-Kommission eröffnet nicht-öffentliche Beratungen zur Vorratsdatenspeicherung

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Auf unsere Nachfragen zum tatsächlichen Kurs der EU-Kommission in Sachen europaweiter Vorratsdatenspeicherungs-Vorschriften haben wir nun eine Antwort erhalten:

Demnach nimmt die EU-Kommission das Urteil des EuGH zur VDS nicht ernst und will einer anlaßlosen und massenhaften TK-Verkehrsdaten-VDS keine allgemeine Absage erteilen (I.).

Stattdessen werden – so läßt sich zwischen den Zeilen der Antwort aus Brüssel herauslesen – nicht-öffentliche – also geheime – Beratungen zur Vorratsdatenspeicherung eingeläutet – ohne Beteiligung von kritischen Stimmen und Nichtregierungsorganisationen (II.).

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Unser Beitrag zum 4ten Internationalen Aktionstag gegen Videoüberwachung

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Über ein Jahr nahm sich der König eine andere Gemahlin. Es war eine schöne Frau, aber sie war stolz und übermüthig, und konnte nicht leiden daß sie an Schönheit von jemand sollte übertroffen werden. Sie hatte einen wunderbaren Spiegel, wenn sie vor den trat und sich darin beschaute, sprach sie

Spieglein, Spieglein an der Wand,
wer ist die schönste im ganzen Land?“

so antwortete der Spiegel

„Frau Königin, ihr seid die schönste im Land.“

Da war sie zufrieden, denn sie wußte daß der Spiegel die Wahrheit sagte.

Aus: „Schnweewittchen“ von den Gebrüdern Grimm, Ausgabe von 1850

 

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„Die alten Zivilisationen behaupten, auf Liebe und Gerechtigkeit gegründet zu sein. Unsere ist auf Haß begründet. In unserer Welt wird es keine Gefühle geben außer Angst, Wut, Triumph und Selbsterniedrigung. Alles andere werden wir zerstören – alles. (…) Es wird keine Kunst, keine Literatur, keine Wissenschaft geben. Wenn wir allmächtig sind, werden wir die Wissenschaften nicht mehr nötig haben. Es wird keinen Unterschied zwischen schön und häßlich geben. Es wird keine Neugier, keinen Lebensgenuß geben. Alle konkurrierenden Freuden werden vernichtet sein. Aber immer – vergessen Sie das nicht, Winston -, immer wird es den Rausch der Macht geben, die ständig wächst und immer subtiler wird. Immer, in jedem Moment, wird es den erregenden Kitzel des Sieges geben, die Empfindung, auf einem wehrlosen Feind herumzutrampeln. Wenn Sie ein Bild von der Zukunft haben wollen, dann stellen Sie sich einen Stiefel vor, der auf ein Gesicht tritt – unaufhörlich. (…) Und vergessen Sie nicht, daß es ewig so sein wird. Das Gesicht, auf das man treten kann, wird es immer geben. Den Ketzer, den Feind der Gesellschaft wird es immer geben, damit er immer wieder niedergeworfen und gedemütigt werden kann. Alles, was Sie durchlitten haben, seit Sie uns in die Hände gefallen sind – all das wird weitergehen und noch schlimmer werden. Die Bespitzelung, die Verrätereien, die Verhaftungen, die Folterungen, die Hinrichtungen, die Verschleppungen werden niemals aufhören.“

Aus: „1984“ von George Orwell, Teil 3, Kapitel III

 

Mehr Fotos und Informationen zur Installation und zum Aktionstag auf unseren Wikiseiten.

Bilder: CC-BY-NC-SA

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Polizeigesetz-Reform Niedersachsen: Schreiben jetzt die Gerichte am Gesetzentwurf mit? Zivilgesellschaft bleibt außen vor.

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In Deutschland läuft die Schaffung und Veränderung von Gesetzen normalerweise wie folgt ab:

„[Die Gesetzgebung] obliegt in einer parlamentarischen Demokratie vor allem dem Parlament als legislativer Staatsgewalt. (…) Die so zustande gekommenen Rechtsnormen werden von der zuständigen Verwaltung ausgeführt und gegebenenfalls durch die Rechtsprechung [=Iudikative, Gerichtsbarkeit] kontrolliert.“
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzgebung

In Niedersachsen sieht man das anders.

Dort wird derzeit das Landes-Polizeigesetz mit dem sperrigen wie diskutablen Namen „Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG)“ verändert (Neusprech: „reformiert“) – leider bislang unter völligem Ausschluß der Öffentlichkeit. Einer Nachfrage, wie man sich als offene, sich als „zivilgesellschaftliche“ Gruppe beteiligen könnten, folgte seitens des niedersächsischen Innenministeriums eine wenig erleuchtende und nicht wirklich weiterhelfende Antwort.

20150504VGhannover-beraet-NdsSOGUnd nun kam auch noch heraus, dass das Ministerium einen (offensichtlich nicht-öffentlichen) Gesetzentwurf an das Verwaltungsgericht Hannover mit der Bitte um Stellungnahme geschickt hat!

Hintergrund dafür ist ein gegen die Polizei Hannover vor Jahren gewonnenes (sowie ein weiteres, noch laufendes) Verfahren, wonach das Gericht die derzeitige Gesetzeslage zur polizeilichen offenen Videoüberwachung des öffentlichen Raums als verfassungswidrig bewertet hatte.

Offenbar soll hier die Iudikative zum Gesetzgeber umfunktioniert werden, während kritische Stimmen aus der Gesellschaft weniger erwünscht sind.

Wie hieß es doch noch so schön und schwärmerisch in der Präambel zur Koalitionsvereinbarung der jetzigen rot-grünen Landesregierung:

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Fraglicher Widerstand der grün mitregierten Landtagsregierungen im Bundesrat gegen die Vorratsdatenspeicherung

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Die derzeitige Bundesregierung will in Deutschland entgegen früherer Lippenbekenntnisse eine neue Vorratsdatenspeicherung (VDS) gesetzlich installieren. Vor zwei Wochen haben wir begonnen, diejenigen „grünen“ Landtagsfraktionen anzuschreiben und deren Haltung für den Moment abzufragen, wenn die die neuen Gesetzgebungen und -änderungen den Bundesrat passieren.

Zwar haben die „Bündnis 90/Grünen“ vor einer Woche auf einem Kleinen Parteitag eine medial gut verbreitete klar erscheinende Haltung zu den neuen CDU/CSU-SPD-Plänen beschlossen, bei genauerem Hinsehen ist das absehbare Verhalten der grünen mitverantworteten Stimmen im Bundesrat allerdings deutlich schwächer als es den ersten Anschein hat.

Aus unserer Sicht spielt es keine Rolle, ob die Gesetzesänderungen für eine neue VDS im Bundesrat zustimmungspflichtig sein werden oder nicht. Denn selbst wenn (was wahrscheinlich ist) die neue Vorratsdatenspeicherung den Bundesrat nur als „Einspruchsgesetz“ passiert (siehe zur Unterscheidung den lesenswerten Beitrag bei Wikipedia), so hat der Bundesrat doch die Möglichkeit, einen Vermittlungsausschuss einzuberufen. Dieser kann zwar bei ablehnender Haltung gegenüber der neuen VDS vom Bundestag mit seiner Mehrheit überstimmt werden, aber das wäre unserer Meinung nach das mindeste an „Widerstand“, was man auf Länderebene erwarten kann.

Doch wie positionieren sich die teils-grünen Landtagsregierungen nun im Detail?

Wir haben die zum Teil unklaren bzw. sich nicht festlegen wollenden Rückmeldungen subjektiv bewertet:

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Europäische Kommission: Na was denn jetzt? Eine neue EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung oder nicht?

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Die Portale von netzpolitik.org und heise.de hatten schon darüber berichtet:

20150410antwort-aus-bruessel-anonAus einer uns am 10.4.2015 zugegangenen Nachricht der EU-Kommission erwachsen Zweifel, ob deren Absage an eine neue EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nun tatsächlich so endgültig ist, wie es im März 2015 verkündet worden ist, oder nicht.

Denn trotz der presseöffentlich weit verbreiteten Mitteilung, man werde keine neue EU-Richtlinie zur VDS angehen hält die EU-Kommission an ihren Plänen fest, einen Konsultationsprozess zu genau diesem Thema einzuläuten.

Und jetzt heißt es plötzlich, dass man „bis heute nicht entschieden habe, eine Initiative für eine neue EU-weite Vorratsdatenspeicherung zu starten“

Wir haben deswegen beim EU-Innenkommissar Avramopoulos noch einmal nachgefragt.

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Sommertreffen 2015 – vom 26.-28.6.2015 in Hannover

sommertreffen2015

Vom Freitag, den 26.6. bis zum Sonntag, den 28.6.2015 findet in Hannover zum inzwischen siebten mal das gemütliche „Sommertreffen“ statt.

Hervorgegangen aus den bundesweiten Sommertreffen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bietet es die Gelegenheit, sich in aller Entspanntheit und ohne den Druck eines festen Programms oder Ablaufs mit Freunden von Privatheit und informationeller Selbstbestimmung zu treffen.

Wir tauschen Gedanken, Erfahrungen, Erlebnisse und Ideen aus und diskutieren und besprechen Dinge, die uns gerade interessieren.

Das Sommertreffen ist ausdrücklich offen: Jede und jeder ist herzlich willkommen – egal, ob bei freiheitsfoo oder AK Vorrat dabei oder nicht.

Es gibt weder irgendwelche Anforderungen noch Anmeldepflicht und außer grundsätzlichem Interesse an unseren Themen gibt es keine Mitmach-Bedingungen. Außerdem kostet das Vorbeischauen und Dabeisein nichts. :)

Mehr Informationen auf der dazugehörigen Seite im freiheitsfoo-Wiki.

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