Justizministerium verweigert Auskunft zur Entstehungsgeschichte der neuen Vorratsdatenspeicherung

Bild von F.J. Valenta, Bonn, CC-BY-NC-SA

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Die derzeit viel diskutierte und aller sachlichen Voraussicht nach verfassungswidrige Gesetzgebung für eine neue Vorratsdatenspeicherung (VDS) in Deutschland gründet auf den am 15.4.2015 veröffentlichten „Leitlinien zur Einführung einer neuen Speicherpflicht und Höchstspeicherfristen für Verkehrsdaten“ (Neusprech für Vorratsdatenspeicherung). Diese wurden vom Bundesjustizministerium unter Heiko Maas (SPD)zusammen mit dem Bundesinnenministerium unter Thomas de Maiziere (CDU) erarbeitet.

Mittels einer Informationsfreiheitsgesetz-Anfrage (IFG-Anfrage) wurde nachgefragt, seit wann und wie intensiv diese beiden Ministerien an diesem Plan gearbeitet haben. Anfang Mai 2015 hatte Bundesinnenminister de Maiziere in einem Interview die ersten Andeutungen gemacht, dass man in der Großen Koalitionder Bundesregierung – anders als im Koalitionsvertrag vereinbart – eine neue Vorratsdatenspeicherung für Deutschland einführen wollte – und keinerlei Öffentlichkeit oder Transparenz in den Planungen und Verhandlungen dazu erwünscht sei …

Das Justizministerium windet sich in der „Erledigung“ der IFG-Anfrage um eine Antwort herum und bezieht einen bürokratischen Standpunkt, um nicht Auskunft geben zu müssen:

„Im Rahmen der Erarbeitung der ‚Leitlinien zur Einführung einer neuen Speicherpflicht und Höchstspeicherfristen für Verkehrsdaten‘ hat es einige Treffen und Konsultationen zwischen Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz und dem Bundesministerium des Inneren gegeben. Eine Auflistung über Daten, Orte und Teilnehmer dieser Gespräche ist nicht erstellt worden. Die amtliche Information, zu der Sie Zugang begehren, liegt daher hier nicht vor.“

Das ist schade, denn mitunter können solche Informationen einen interessanten Blick hinter die Kulissen der üblich gewordenen Politikfassade gewähren.

Und dem Transparenzgedanken, der mit dem Begriff „Demokratie“ verbunden ist, hätte es auch nicht geschadet.

Bleibt zu hoffen, dass sich irgendeine oppositionelle Bundestagsfraktion dieser Fragestellung annimmt …

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