EU-Kommission eröffnet nicht-öffentliche Beratungen zur Vorratsdatenspeicherung

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Auf unsere Nachfragen zum tatsächlichen Kurs der EU-Kommission in Sachen europaweiter Vorratsdatenspeicherungs-Vorschriften haben wir nun eine Antwort erhalten:

Demnach nimmt die EU-Kommission das Urteil des EuGH zur VDS nicht ernst und will einer anlaßlosen und massenhaften TK-Verkehrsdaten-VDS keine allgemeine Absage erteilen (I.).

Stattdessen werden – so läßt sich zwischen den Zeilen der Antwort aus Brüssel herauslesen – nicht-öffentliche – also geheime – Beratungen zur Vorratsdatenspeicherung eingeläutet – ohne Beteiligung von kritischen Stimmen und Nichtregierungsorganisationen (II.).

 

I.

Grund unserer Nachfrage waren durchaus sehr unterschiedlich zu interpretierende Äußerungen der EU-Kommission dazu gewesen, wie sie sich zu einer etwaigen neuen Richtlinie für eine EU-weite Vorratsdatenspeicherung positionieren wolle. Einerseits hatte uns das zuständige EU-Innenkommissariat am 10.4.2015 geschrieben:

„In der gegenwärtigen Situation wird eine Konsultation durchgeführt, ohne daß die Kommission eine Entscheidung darüber getroffen hat, ob sie eine neue EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung initiieren wird oder nicht.“

In der Pressemitteilung der deutschen Vertretung der Europäischen Kommission vom 9.3.2015 heißt es dagegen:

„Die EU-Kommission plant keine neue Initiative zur Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene. (…) Für eine neue EU-weite Initiative der Kommission besteht demnach keine Notwendigkeit.“

Zu unserer Bitte um Klarstellung, was denn nun geplant sei, verweist uns die EU-Kommission auf die „Europäische Sicherheitsagenda“, in der mittels einseitiger Formulierung ganz allgemein der mögliche Sinn einer TK-Überwachung für Strafverhinderung und -verfolgung gepriesen wird. Weiter heißt es:

„Nach dem Urteil des EuGH zur Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung wird die Kommission die legislativen Entwicklungen auf nationaler Ebene weiterhin beobachten.“

Eine Absage an die VDS, wie sie aufgrund des EuGH-Urteils eigentlich mindestens nötig wäre, hört sich anders an!

 

II.

Bislang hatte uns die EU-Kommission stets versichert, dass die geplanten Beratungen und Konsultationen mit Blick auf eine neue EU-Regelung zur Vorratsdatenspeicherung transparent und unter Beteiligung der so genannten „Zivilgesellschaft“ stattfinden würden.

So hieß es in einer Nachricht vom 22.12.2014 an uns:

„Die neue Kommission wird die besten Optionen für ein Vorwärtskommen zur Speicherung von Telekommunikationsdaten untersuchen und alle diese Ansprüche dabei berücksichtigen. Der Kommissar wird zu diesem Zweck enge Abstimmungen mit seinen für Grundrechte, den Datenschutz und die Informationsgesellschaft zuständigen Kollegen vornehmen. Die Kommission wird diesen Abwägungsprozess in einem offenen Dialog mit dem Europäischen Parlament, mit den Mitgliedstaaten, den Bürgern, den Datenschutzbehörden und mit der Industrie durchzuführen.“

Und in einem weiteren Brief vom 5.3.2014 schreibt uns der Generaldirektor der EU-Kommission für Inneres und Migration sogar:

„Die Kommission hat noch nicht entschieden, wie Sie den offenen Dialog organisieren möchte, auf die ich mich in meiner Antwort vom 22. Dezember 2014 beziehe. Ich nehme Ihr Interesse, sich an einem solchen Dialog zu beteiligen zur Kenntnis.“

Hierzu vollführt die EU-Kommission nun eine glatte 180°-Wende, wenn sie uns mitteilt:

„Die Agenda spricht nicht von einer Konsultation. Daher ist eine öffentliche Konsultation über die Vorratsdatenspeicherung nicht vorgesehen.“

Im Klartext:

Die EU-Kommission will im Geheimen weiter darüber beraten und mit ausgewählten (vermutlich wenig kritischen) Vertretern und „Experten“ darüber beraten, ob und wie eine Vorratsdatenspeicherung EU-weit eine neue Chance bekommen soll. Das Ergebnis solcher intransparenter Vorgänge lässt sich leicht vorhersagen …

 

Randnotiz

Was neben dem allen auch noch erwähnenswert ist:

Der Brief an uns erreichte uns per E-Mail am 11.6.2015, nachdem wir am selben Tag noch einmal um eine Antwort nachgefragt hatten. Allerdings trägt der Scan des Briefes das Datum vom 29.5.2015, liegt also fast zwei Wochen vor dem Versenden (auf Nachfrage).

Ein organisatorisches Mißgeschick oder eine Verzögerung nach Vorsatz?

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