Das Pilotprojekt von Bundesinnenministerium (BMI) und Deutsche Bahn AG zur so genannten „intelligenten Videoüberwachung“ ist seit Beginn des biometrischen Feldversuches in die öffentliche Diskussion geraten. Das Überwachungsexperiment gliedert sich in zwei Teilprojekte: Eines zur automatisierten Identifizierung von Personen (vom BMI geführt), ein zweites zur automatisierten Erfassung auffälliger Situationen oder Verhaltensweisen (von der Deutschen Bahn geführt).
Wir hatten schon im April und im Juni dieses Jahres dazu (durchaus beharrlich) recherchiert und sind auf einige Merk- und Fragwürdigkeiten gestoßen:
- So existiert für das von der der Deutschen Bahn AG geführte Teilprojekt (automatisierte Erkennung „abweichenden oder auffälligen Verhaltens“) noch gar kein Datenschutzkonzept (Stand 19.7.2017).
- Die damals an BMI und Deutsche Bahn gerichteten Anfragen zum Thema RFID-Scanner blieben hinsichtlich der RFID-Benennung unwidersprochen.
- Dass die vom BMI-Pilotprojekt überwachten Flächen und Bereiche „barrierefrei“ umgangen werden könnten ist nur theoretisch der Fall: Zwar ist ein im Südkreuz-Bahnhof vorhandener (einzelner!) Fahrstuhl angeblich nicht von der Überwachung betroffen, es ist allerdings lebensfremd anzunehmen, dass alle Menschen des Bahnhofs, die ansonsten die (videoüberwachte) Rolltreppe benutzen würden, sich in der dann langen Schlange zur Benutzung des Aufzugs einreihen und geduldig warten würden, bis sie an der Reihe sind. Und diese Annahme dürfte nicht nur für die Stoßzeiten auf dem Bahnhof gelten.
- Hieß es anfangs noch, dass ausschließlich Bundespolizisten und -polizistinnen als Testpersonen eingesetzt werden sollten, wollte das BMI von dieser Aussage einige Wochen später nichts mehr wissen. Das habe der Journalist der Berliner Zeitung wohl „falsch vernommen“, heißt es aus dem Ministerium. Nachfragen an den Journalisten lassen keine belegbare Aussage zu, was nun damals behauptet worden ist oder nicht, doch ist der Mitarbeiter der Berliner Zeitung sich sicher, sehr sorgfältig zu arbeiten und nicht ohne Grund solche Behauptungen einzufügen.
Viele weitere Umstände zur automatisierten auf Videoüberwachungstechnik basierenden Gesichtserkennung bzw. Identifizierung von Menschen des umstrittenen BMI-Teilprojekts sind jedoch nach wie vor unklar:
Entsprechende Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zum Datenschutzkonzept für das BMI-Pilotprojekt sind entweder zeitlich verschleppt oder gar nicht beantwortet worden. Eine Erklärung dafür könnte sein, dass im Bundestagswahlkampf unangenehme Tatsachen (z.B. dass gar kein fundiertes Datenschutzkonzept existiert) gern verschwiegen werden, da es bei dem Projekt anscheinend vordergründig um Symbolpolitik als Wahlkampfhilfe für den Bundesinnenminister geht.
Immerhin förderten die ausdauernden und sich über mehrere Monate (!) hinziehende Nachfragen an die Deutsche Bahn AG zutage, dass es zumindest für dessen Teilprojekt zur automatisierten Erkennung so genannten „abweichenden Verhaltens“ noch überhaupt kein Datenschutzkonzept existiert (Stand 19.7.2017).
Es stellen sich aber noch viele weitere Fragen, auch über den aktuellen Streit um die Zulässigkeit und Modalitäten des Pilotprojektes hinaus. Einige davon möchten wir hier aufzeigen und nachfolgend einen kurzen Verweis auf den im politischen Diskurs derzeit häufig angebrachten Vergleich der identifizierfähigen Videoüberwachung mit dem KFZ-Kennzeichen-Scanning anfügen:











