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G20-Gipfel: Staatsanwaltschaft Hamburg will nicht wissen, wie viele Strafverfahren wegen Anrempelns von Polizisten eingeleitet worden sind
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G20-De-Akkreditierungs-Skandal offenbart schlampigen und unzulässigen Umgang von Polizeien und Geheimdiensten mit „Sicherheitsdatenbanken“
Der Journalist Peter Welchering hat im Detail recherchiert, wie die „schwarze Liste“ von Journalisten zustande gekommen ist, denen nachträglich in unzulässiger Weise (wie schon berichtet) die Akkreditierung zum G20-Gipfel entzogen worden ist.
Sein Fazit:
Die Gründe für den Akkreditierungsentzug sind von Fall zu Fall verschieden. Ursächlich ist jedoch ganz allgemein der maßlose sowie ungenaue und ungerechtfertigte Umgang mit polizeilichen und geheimdienstlichen „Sicherheitsdateien“ mit personenbezogenen Daten von zum Teil unschuldigen und lediglich auf ungeprüften Verdacht hin darin eingetragenen Menschen.
Peter Welchering spricht ausdrücklich von einem „politisch gewollten datenbanktechnischen Problem“ und macht das an konkreten Beispielen mit Daten aus der so genannten und umstrittenen Straftäterdatei Linksextremismus „PMK-Links-Z“
Peter Welchering: „In dieser Straftäterdatei, da landen Personen, die wegen einer Straftat verurteilt wurden oder gegen die ermittelt wird, aber da landen auch so genannte Prüffälle und Anmelder einer Demonstration (…) die Bundesdatenschützerin hat das mal überprüft, und da landeten etwa Teilnehmer an einer vollkommen friedlichen Demonstration gegen Kernkraft – die sind da einfach übernommen worden.„
sowie mit der Praxis der „Open Source Intelligence“ des Inlandsgeheimdienstes („Bundesamt für Verfassungsschutz“) deutlich:
Peter Welchering: „Die [Verfassungsschützer] durchsuchen nämlich ständig alle möglichen sozialen Netze und tummeln sich da so rum.“
Ergebnisse dieses Rumschnüffelns werden zum Teil ungefiltert, ungeprüft und frei von Quellenkritik in Dateien übernommen, aus denen sich das Bundeskriminalamt (Trennungsgebot adé!) dann wiederrum bedient.
Die Rechercheergebnisse Peter Welcherings wurden erstmals in einem Deutschlandfunk-Gespräch am Nachmittag des 20.7.2017 öffentlich. Die dazugehörige mp3-Datei lässt sich noch bis Januar 2018 beim DLF herunterladen, die Transkription dieses Beitrags haben wir erledigt – sie findet sich im zweiten Teil/Anhang dieses Beitrags.
Eine ausführlichere und systematischere Darstellung gibt es zudem mit dem lesenswerten Beitrag auf heute.de vom 21.7.2017.
Wir halten die Analyse Peter Welcherings für verbreitenswürdig und die beiden Beiträge für sehr hörens- bzw. lesenswert, beschreiben sie doch eine strukturelle Fehlentwicklung bei Polizei und Geheimdiensten, die über die konkrete Kritik zu den Vorfällen beim G20-Gipfel hinausgeht, deswegen aber nun endlich einmal ein wenig mehr in das öffentliche Blickfeld gerät.
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Kritische Presseberichterstattung zum G20-Gipfel unerwünscht: Lenkung, Beschränkung und eklatante Persönlichkeitsrechtsverstöße durch Polizeien und Geheimdienste

Presseausweis des Kurt Tucholsky: „Recht kann man nur in bedrohten Lagen erkennen; wenn es da nicht gilt, taugt es nichts.“
Im Vor-Bundestagswahl-Getöse erscheint das aktuelle G20-Gipfel-Medienecho – wenig überraschend – ausgesprochen einäugig und tunnelblickartig. Ein Aspekt, der beispielsweise derzeit noch viel zu wenig in der Öffentlichkeit Beachtung erfährt ist die Frage, wie frei die Journalistinnen und Journalisten während des Gipfelgeschehens tatsächlich in ihrer Arbeit gewesen sind.
Vor allem:
Wie sehr ungesicherte und unüberprüfte Geheimdienst-Informationen oder -Behauptungen dazu geführt haben (können), dass kritische Berichterstattung unterbunden worden ist.
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Zeitzeichen, 5
In unserer Kategorie „Zeitzeichen“ rezitieren wir in unregelmäßigen Abständen und in ebenso unregelmäßigem Umfang Nachrichtenschnipsel oder Zitate, die wir als möglicherweise stellvertretende Beispiele für größere Entwicklungen und gesellschaftliche Symptome empfinden: als Zeitzeichen.
Wir behalten uns vor, dieses oder jenes kurz zu kommentieren oder zu bewerten, oder auch nicht. :)
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G20-Gipfel: Polizei Hamburg testet (neue?) Drohnenabwehrtechnik

Logo entwickelt unter Nutzung eines Bildes von „Stahlkocher“ und „Mario Link“, CC-BY-SA 3.0
Während die Bundespolizei (vermutlich zur Unterstützung des Bundeskriminalamts) zum G20-Gipfels Drohnen in und über Hamburg fliegen lassen wird, ist die Benutzung von Drohnen durch andere wie z.B. durch Presse oder Private strikt verboten. Solche Drohnennutzung soll als Straftat bewertet werden. So lässt die Hamburger Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation mittels Online-Hinweis wissen:
„Während des G20-Gipfels vom 06.07.2017 00:00 Uhr bis 09.07.2017 24:00 Uhr sind Drohnenaufstiege innerhalb des Flugbeschränkungsgebietes (30 nautische Meilen um Hamburg) strengstens untersagt. Die Luftfahrtbehörde Hamburg kann keine Ausnahmeerlaubnis erteilen. Zuwiderhandlungen werden als Straftat verfolgt.“
[Man muss davon ausgehen, dass dieses Verbot eben nicht für die Bundespolizei gilt, auch wenn der Wortlaut des Verbots genau genommen das gar nicht zulassen würde …]
Durchsetzen will die Hamburger Polizei dieses Drohnenflugverbot – nach Informationen, die uns zugetragen worden sind – mittels eines auf der Schulter getragenen, panzerfaustähnlichen Gerätes, das via Wendelantennen mehrere Frequenbänder stören oder manipulieren soll, um unerwünschte Drohnen zum Landen oder zum Absturz zu bringen.
Für diese Technik wurde – sofern die Informationen stimmen – erst Anfang des Jahres bei Airbus Helicopters Donauwörth eine Zertifizierung für den Einsatz der Abwehrtechnik von Hubschraubern aus beantragt, mit dringendem und ausdrücklichen Verweis auf den anstehenden G20-Gipfel in Hamburg.
Von welchem Hersteller die Abwehrtechnik in Form einer „Strahlenwaffe“ stammt und ob es sich dabei um eventuell bereits in anderen Zusammenhängen (beispielsweise beim G7-Gipfel in Elmau in 2015) eingesetzte Drohnen-Abwehrkanonen handelt, ist uns nicht bekannt.
Bekannt ist dagegen, dass die Innenministerkonferenz zur Erarbeitung von Handlungsoptionen zur Abwehr von Drohnen vom Frühjahr 2014 bis Frühjahr 2015 eine Arbeitsgruppe eingerichtet hatte und dass das BKA sich zu den Fragestellungen auch international engagiert.
Auch bekannt ist, dass sich Unternehmen wie ESG, DeDrone, Robin Radar Systems, Diehl Defence, Airbus und Rheinmetall in der Entwicklung von Drohnenerkennungs- und -abwehrsystemen stark engagieren und mit der (nicht immer unberechtigten) Angst vor Drohnen Geschäfte machen.
Die umstrittene Rheinmetall AG verkaufte so beispielsweise jüngst erst zwei Drohnenabwehranlagen an die beiden Schweizer Gefängnisse in Lenzburg und Bostadel in Wert von knapp einer Million Euro und ist – nach eigenen Angaben – „zuversichtlich“ ein ähnliches System auch an den FC Bayern München veräußern zu können. Man erwarte einen „kräftigen Anstieg der Umsätze in dieser Sparte.“
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Drohnen über G20 – Jetzt mit dem friedlichen Protest solidarisieren!

Logo entwickelt unter Nutzung eines Bildes von „Stahlkocher“ und „Mario Link“, CC-BY-SA 3.0
Über die ausufernde Rechtsbeugung und Repressionsmaßnahmen der Hamburger Polizei haben wir erst gestern berichtet und einen Ratgeber für Demonstrierende und andere Menschen veröffentlicht, die ihre Meinung offen und unvoreingenommen äußern möchten.
Und nun auch das noch:
Vor wenigen Tagen meldete die Mitteldeutsche Zeitung, dass der Bundespolizei eine „Sondergenehmigung“ zum Einsatz von Drohnen beim G20-Gipfel in Hambug erteilt worden ist.
Die Bundespolizei gibt sich auf Anfrage dazu äußerst zugeknöpft und will so gut wie überhaupt nichts dazu sagen, schließt noch nicht einmal den Einsatz von Überwachungsdrohnen über Demonstrationen aus, was rechtlich äußerst heikel wäre.
Wir wollen im folgenden zusammenfassen, was über den Einsatz der Bundespolizei-Drohnen beim anstehenden G20-Gipfel (oder gar jetzt schon!) fest steht und was darüber hinaus zu vermuten ist.
Zuvor möchten wir aber dazu aufrufen, sich für den Schutz einer Demonstrationsfreiheit einzusetzen, die diesen Namen auch noch verdient. Dazu muss man nicht (unbedingt) nach Hamburg reisen und vor Ort Flagge zeigen. (Andererseits: Man kann und darf das aber und sollte sich nicht von der staatlichen Panikmache einschüchtern lassen, wenn man das vorhat!)
Solidarisiert euch mit den friedlichen Demonstranten, die aus gutem Grund in Hamburg auf die Straße gehen und denen derzeit alle möglichen (Polizei-)Knüppel zwischen die Füße geworfen werden – Unterstützt den Aufruf „Hamburg ist unsere Stadt“ mit einer Mail an
kontakt@grundrechte-verteidigen.hamburg
Weitere Infos dazu auf:
http://grundrechte-verteidigen.hamburg/
Doch nun zu den Bundespolizei-Drohnen über dem G20-Himmel.
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Gerade noch rechtzeitig: Informationssammlung zur Praktizierung von Versammlungs- und Meinungsfreiheit beim G20-Gipfel

Praktisches Beispiel aus Hannover, wie eine „polizeilich gut beschützte“ friedliche Demonstration aussieht …
Nur noch wenige Tage bis zum eigentlichen G20-Gipfel in Hamburg, doch schon seit Tagen setzen Hamburger Polizei, Inlandsgeheimdienste und Bundesministerien auf Repression und Einschüchterung:
Überfallartige und völlig unverhältnismäßige Hausdurchsuchungen, rechtswidrige Polizeieinsätze inklusive Pfefferspray, öffentliches An-den-Pranger-Stellen von Protest-Organisatoren, unerlaubte pauschale Personenkontrollen von Demonstranten, Warnung vor prügelnden oder gar mordenden Leibwächtern autokratischer oder diktatorischer Staatschefs und das übliche und von den Castor-Protesten noch altbekannte An-die-Wand-Malen von Horrorszenarien.
Was tun?
Sich nicht aus der Fassung bringen lassen, nach Hamburg fahren, Wut in Protest und ggf. friedlichen zivilen Ungehorsam umwandeln, aber auch sich seiner Rechte bewusst sein und diese mit Beharrlichkeit und Mut einfordern und durchsetzen.
Zum letzteren haben wir (in aller Eile) eine umfangreiche Informationssammlung mit konkretem Bezug zu den in Hamburg geltenden Polizei- und Versammlungsgesetzen erstellt.
Die Zusammenstellung enthält neben einigen Rechtsgrundlagen und Grundsatzurteilen höchster Gerichte Formulare für Gedächtnisprotokolle und „Kontrolle gegen die Kontrolle“ sowie einige praktische Tips und Ratschläge zu typischen, immer wieder bei solchen Gelegenheiten auftauchenden Fragen rund um die Demo- und Meinungsfreiheit.
Gegebenenfalls und nach Kräften wird die Wikiseite im Laufe der Dinge aktualsiert oder erweitert, zur Textversion des gestrigen Tages gibt es das ganze zudem auch noch als PDF-Dokument.
Weitere Informationen gibt es zudem auf dem Infoportal zu den Protesten gegen den G20-Gipfel:
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Bundespolizei-Bodycams derzeit im Einsatz in: Berlin, Hamburg, Hannover, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Frankfurt/Main, Stuttgart und München
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Das neue „Musterpolizeigesetz“ für ganz Deutschland – Risiken und Stand der Dinge
Am Ende der letzten Innenministerkonferenz (IMK) vom 12. bis 14. Juni in Dresden teilten die Innenminister (Parteizugehörigkeit allesamt CDU, CSU oder SPD) mit, dass man sich „auf einen Musterentwurf für ein einheitliches Polizeigesetz geeinigt“ habe (Zitat aus der Pressemitteilung des für diese IMK zuständigen sächsischen Innenministeriums). Der „Bayernkurier“ behauptete unsinnigerweise sogar, dass der Bundestag ein „Musterpolizeigesetzentwurf innerhalb der nächsten beiden Woche im Bundestag beraten“ werde.
Erst bei etwas genauerem Hinsehen und auf Nachfrage von uns entpupp(t)en sich diese Darstellungen als falsch.
Was ist also der Stand der Dinge (1.), worum geht es (2.) und wo liegen die Gefahren dieser „Harmonisierung“ (3.), vor der sogar ein konservatives Magazin wie die „Wirtschaftswoche“ mit deutlichen Worten warnt?
Das soll im folgenden etwas beleuchtet werden:
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Zersetzung heute: Polizei Hannover durchsucht XING-Profile, um mittels Anrufen bei den Arbeitgebern von in den Fokus geratenen, aber ggf. unschuldigen Fußballfans dort erheblichen Druck auszuüben
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