Am frühen Abend des 22.6.2017 hat der Deutsche Bundestag unter nur geringer/mäßiger Beteiligung von Bundestagsabgeordneten einen Gesetzentwurf durchgewunken, das das staatliche Hacken von Computern und Smartphones legitimiert.
Nicht nur, dass das Gesetz in übelster Weise in einem formell ganz wesensfremden Gesetzpaket („Fahrverbot als Nebenstrafe“) versteckt worden ist, zusätzlich enthielt der für den einfachen Mensch undurchschaubare und unverständliche Brocken (unter anderem!) auch noch eine Erweiterung des Repressionsarsenals der Polizei:
Mittels einer Änderung des § 163 StPO darf die Polizei nun (vermutlich nach recht eigenem Belieben) Menschen dazu zwingen, zu einer Vorladung als Zeuge persönlich zu erscheinen. Das war bislang nur dann der Fall, wenn so eine Vorladung von der Staatsanwaltschaft im Zuge eines Ermittlungsverfahrens ausgesprochen worden war. (Zu weiteren Details dieser weitgehend von der Öffentlichkeit nicht wahrgenommenen Verschärfung siehe den lesenswerten Kurzbeitrag in der CILIP Nr. 113 vom September 2017, Seite 93f.)
Aber wer hat eigentlich für und wer gegen dieses antifreiheitliche Gesetzesmonstrum gestimmt?
Weder Bundestagsverwaltung, noch die SPD-Fraktion noch die CDU/CSU-Fraktion haben uns bei der Lösung dieses Rätsels, das aus unserer Sicht kein Rätsel sein darf, weitergeholfen. Die Bundestagsverwaltung konnte uns nicht helfen, die SPD-Fraktion wollte uns nicht helfen, die CDU/CSU-Fraktion fand es noch nicht einmal notwendig, auf einer Anfrage dazu überhaupt zu antworten, selbst auf erneute Nachfrage hin stellten sich die Menschen der „christlichen Union“ einfach weiter stumm.
Das war alles im Juni dieses Jahres. Auf dem Herbsttreffen des letzten Wochenendes haben wir diskutiert, wie wir damit umgehen sollen. Da die Abstimmung öffentlich war, und sogar als filmische Aufzeichnung seitens des Bundestags angeboten wird haben wir uns in der Redaktion dazu entschieden, die von uns angefertigten Screenshots dieses öffentlichen Materials samt der von bislang dazu herausgefundenen namentlichen Benennungen der anwesenden Abgeordneten von CDU/CSU- und SPD-Fraktion zu veröffentlichen und damit allen Interessierten zugänglich zu machen – vielleicht können uns andere Leser*innen bei der Ergänzung namentlicher Feststellungen von anwesenden Bundestagsabgeordneten weiterhelfen:









