Jedes Jahr findet in den Sommermonaten ein beachtenswerts Protestcamp gegen das Gefechtsübungszentrum („GÜZ“) Colbitz-Letzlinger Heide statt. Mit dem „War starts here“-Camp machen die daran teilnehmenden Menschen mittels Protest und Aktionen gewaltlosen Widerstands (und übrigens meistens von den Medien weitgehend unbeachtet oder gar totgeschwiegen) darauf aufmerksam, dass in dem gemeinsam von Rheinmetall und der Bundeswehr betriebenen Truppenübungsgebiet fragwürdige Auslandseinsätze, aber auch Kampfhandlungen der Bundeswehr in Städten und Gemeinden trainiert bzw. „gespielt“ werden.
Vor vier Jahren (vom 17.-24.8.2014) gab es zudem konzertierte Aktionen gewaltfreier Aktionen unter der Überschrift „Gewaltfreie Aktion GÜZ abschaffen“ in deren Rahmen eine große Zahl gewaltfreier Demonstranten (nach expliziter vorheriger Ankündigung ihrer Absichten!) u.a. mit einem Platzverweis belegt worden sind, der – so die nun endgültige und amtliche Rechtssprechung nach über vier Jahren im Gerichtsdschungel – seitens der Polizei Sachsen-Anhalt rechtswidrig ausgeführt worden war.
Das nützt den Friedensaktivisten nun reichlich wenig – mittels des polizeilichen (illegalen) Platzverweises wurde die Versammlungsfreiheit unzulässig und für den entscheidenen Moment der Meinungsäußerung und Versammlung unwiederbringlich entzogen. Dieser Verlust kann auch mit dem Erfolg vierjährigen Kampfes in den gerichtlichen Instanzen nicht wieder wett gemacht werden. Bösartig könnte man auch sagen: Aus der Sicht der Polizei wurde das Ziel erreicht – die nachträgliche Rehabilitation der Demonstranten bleibt innerhalb des Polizeiapparats vermutlich ohne konkrete, nachhaltige Folgen für die als Einsatzleiter dafür Verantwortlichen.
Auch dieses aktuelle Urteil belegt, dass die Polizei mitunter deutlich über das Ziel hinausschießt und gesetzliche Vorgaben missachtet bzw. überschreitet. Zur Erinnerung: Der Entwurf des von SPD und CDU für Niedersachsen geplanten neuen Polizeigesetzes („NPOG“) sieht unter anderem vor, dass die Polizei auf Basis eigener, interner Überlegungen und Mutmassungen entscheiden darf, ob Menschen ein Aufenthalts- oder sogar Kontaktverbot auferlegt werden kann. Das alles, ohne dass ein Richter die Entscheidungsgründe hierfür überprüft oder überprüfen kann. Manche Kritiker sprechen von einem Blankoscheck polizeilicher Repression. Das auch vor dem Hintergrund, dass diese Auflagen sogar in Kombination mit der Pflicht zum Tragen einer elektronischen Fußfessel ausgesprochen werden darf – ebenfalls ohne Richtervorbehalt.
Hier nun das, was einer der die Klagen führenden Rechtsanwälte, Herr Dietmar Sasse aus Berlin, zu der jüngsten Entscheidung an die 42 vom unzulässigen Platzverweis Betroffenen geschrieben hat. Er erläutert darin nochmals den Vorgang im Gesamten: