Im Jahr 2021 soll die nächste Volkszählung stattfinden – möglichst mit genau so wenig Kritik und Protest wie zuletzt beim „Zensus 2011“. Dazu gibt es – wie auch schon zuvor – ein „Zensusvorbereitungsgesetz“, zu dem wir schon kurz hier und da berichtet hatten (siehe auch unsere Wikiseite zum Zensusvorbereitungsgesetz 2021).
Ebenso heimlich, still und leise hat sich nun die Bundesregierung ausgedacht und angeschoben, eine vollständige Zusammenziehung umfangreicher Meldedaten aller im Deutschland lebenden Menschen durchzuführen … und das schon am 13. Januar des nächsten Jahres 2019!
[UPDATE: Der Bundestag hat den Gesetzentwurf bereits am 18.10.2018 in letzter Lesung beschlossen.]
Der Gesetzentwurf (BT-DS 19/3828) dazu, der eine nachträgliche Änderung des schon zuvor kritisierten Zensusvorbereitungsgesetzes 2021 vorsieht wurde am 16.8.2018 in den Bundestag eingebracht – und der Bundestags-Innenausschuss hat bereits am 17.10.2018 grünes Licht gegeben. Aus dem dazugehörigen Sitzungsbericht geht hervor, dass – und das ist angesichts der Brisanz der Sache und der unerklärlichen Kurzfristigkeit dieser ungewöhnlichen Maßnahme gar kein Wunder – die Bundesdatenschutzbeauftragte offenbar nicht besonders froh und zufrieden über diesen unerwarteten und von der Öffentlichkeit überhaupt nicht wahrgenommenen Vorstoß ist. In der den Gesetzentwurf ablehnenden Begründung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen heißt es (Hervorhebungen durch uns):
„Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betont, den Gesetzentwurf abzulehnen, da dieser aus verfassungsrechtlicher Sicht fragwürdig und nicht erforderlich sei. Nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts müsse eine solche Datenerhebung zwar realitätsnah, aber auch grundrechtsrechtsschonend sein. Dies sei fraglich, wenn der Zensus im faktisch zweimal durchgeführt werde. Bei jeder statistischen Erhebung gebe es bewährte Verfahren, wie grundrechtsschonend vorzugehen sei, etwa durch Anonymisierung oder Pseudonymisierung von Daten. Es sei ein relevantes Problem, wenn mit Klarnamen gearbeitet werde. Dies sehe auch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) kritisch. Das Statistische Bundesamt und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik stünden zu bestehenden Problemen in fortdauernden Gesprächen mit der BfDI, sodass im Ergebnis der Gesetzentwurf weder erforderlich, noch entscheidungsreif sei.„
Um hier einmal deutlich zu machen, welchen besonderen Umfang die für den Januar 2019 geplante Zusammenziehung personenbezogener Daten bei diesem Mammutprojekt hat, zitieren wir aus dem Gesetzentwurf:











