Veröffentlicht: Der aktuelle Erlass Niedersachsens zum Einsatz von Pfefferspray und anderen „Reizstoffen“

Im Zuge eines tragischen Todes eines Menschen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pfefferspray durch die Polizei Hannover haben wir nun den aktuell geltenden

Runderlass zur Regelung des Einsatzes von Pfefferspray
(„Reizstoffe in der Polizei des Lands Niedersachsen“) vom 29.8.2013

erhalten und stellen ihn hiermit der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung.

Bei dieser Gelegenheit: Den Erlass des niedersächsischen Innenministeriums zum Einsatz von Taser-Elektroschockwaffen (derzeit „nur“ beim SEK im Einsatz) möchte man uns lieber nicht aushändigen. Dieser sei als „Verschlußsache – Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)“ eingestuft worden, gilt also als „geheimhaltungsbedürftig“. Warum, das wurde uns (bislang) nocht nicht mitgeteilt.

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