Untergrabung des Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung in der EU, Kriegsdienstverweigererzahlen in Deutschland nun ab sofort ein Staatsgeheimnis

Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht.

Die Tagesschau berichtete am 26.6.2026:

Auf Bitte der Regierung in Kiew will die EU-Kommission den automatischen Schutzstatus für ukrainische Männer zwischen 23 und 60 Jahren beenden. (…) Die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie ermöglicht es EU-Staaten, Geflüchteten ohne individuelles Asylverfahren sofortigen Schutz zu gewähren. Damit können die Geflüchteten auch einer Arbeit nachgehen, eine Schule besuchen und medizinische sowie Sozialleistungen in Anspruch nehmen. Dieser temporäre Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine war nach der russischen Invasion der Ukraine 2022 erstmals veranlasst und seitdem mehrfach verlängert worden. (…) Auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte zuletzt eine Ausnahme dieser Schutzregelung für ukrainische Männer im wehrfähigen Alter gefordert.“

Mit der Umsetzung dieser Praxis wird die Europäische Union das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung mit den Füßen treten und delegitimieren.

Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung wurde von der UNO in 1987 als internationales Menschenrecht anerkannt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einer Grundsatzentscheidung aus 2011 festgestellt, dass Kriegsdienstverweigerung auch im Falle eines Krieges ein Menschenrecht ist.

Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR) hat in 2021 klar gestellt, „dass die Verweigerung des Militärdienstes aus Gewissensgründen unter Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte („Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit“) fällt, und [es] hat „das Recht eines jeden, den Militärdienst aus Gewissensgründen zu verweigern, als legitime Ausübung des Rechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit“ anerkannt.“

Und was macht die EU-Kommission unter der uns gut bekannten Präsidentin Ursula von der Leyen? Sie tritt dieses grundlegende Menschenrecht mit den Füßen. (Anekdotisch nur wenige Tage nach ihrem Geheimtreffen mit der afghanischen Taliban in Brüssel. Siehe auch: „Dobrindts Taliban„)

Vorarbeit für diesen Schritt haben u.a. auch andere deutsche Parteipolitiker betrieben. Nachweislich setzten sich CDU, CSU, FDP und SPD schon 2024 dafür ein, „wehrfähige“ Ukrainer in Deutschland zu diskriminieren. Brandenburgs Innenminister Stübgen (CDU) war sich gar nicht zu schade, diese als „Fahnenflüchtige“ zu beschimpfen. Hamburgs SPD-Innensenator Grote kündigte auf der damaligen Innenministerkonferenz an, diesen Männern keine Passersatzpapiere mehr ausstellen zu wollen und sie so unter Druck setzen zu wollen.

Der hier wie dort wenig „christlich“ agierende aktuelle Bundesinnenminister Dobrindt hieb dann in der Folgezeit kräftig weiter in diese Kerbe und bereitete die EU-Entscheidung schon Anfang dieses Monats mit einer entsprechenden Öffentlichkeitsoffensive vor:

Deutschland will ukrainischen Männern im wehrpflichtigen Alter die Aufnahme in der EU erschweren. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) machte bei einem EU-Treffen deutlich, einen entsprechenden Vorschlag zum Ausschluss von Männern bestimmter Altersgruppen von der Aufnahmerichtlinie für Geflüchtete aus der Ukraine unterstützen zu wollen. Es gebe von den Mitgliedstaaten unterschiedliche Diskussionsbeiträge zu dem Thema. „Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass wir eine Regelung erreichen können, die sich in diese Richtung auch bewegt, wenn auch die Details noch nicht ausdiskutiert worden sind“, sagte Dobrindt am Rande eines Treffens der EU-Innenminister in Luxemburg. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte sich bereits vergangenes Jahr deutlich positioniert und vom ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj strengere Ausreisebestimmungen für junge Männer gefordert. (…)“

Würde man in der Ukraine das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung anerkennen könnte man der Aufregung dieses Beitrags den Wind aus den Segeln nehmen. Doch die Realität ist eine andere. Ein Bericht aus dem Oktober 2024:

Die Zahl der Strafverfahren gegen Kriegsdienstverweigerer [in der Ukraine] ist seit Sommer 2024 sprunghaft angestiegen, nachdem die [ukrainische] Generalstaatsanwaltschaft die örtlichen Staatsanwälte angeschrieben hatte. Etwa 300 Kriegsdienstverweigerer sehen sich nun strafrechtlichen Ermittlungen gegenüber, die – falls die Fälle vor Gericht landen und mit einer Verurteilung enden – zu einer Haftstrafe von 3 bis 5 Jahren führen können. In den 89 Fällen, die 86 Personen betreffen und die bereits vor Gericht verhandelt wurden (in diesem Artikel aufgelistet), verhängten die Gerichte 9 Haftstrafen (nur ein Kriegsdienstverweigerer befindet sich derzeit im Gefängnis) und 11 Bewährungsstrafen. In 66 der 89 Verfahren vor Gericht dauern die Verhandlungen noch an.“

Nebenbei bemerkt: Den Umständen der Kriegsdienstverweigerern in der Ukraine wird in der allgemeinen Presse in Deutschland nur wenig bis gar keine Beachtung geschenkt.

Das Ganze hat aber auch noch ein „nationales“ Geschmäckle.

Wie die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) jüngst am 15.6.2026 berichtete hat sich die aktuelle Bundesregierung dazu entschieden, die Zahlen der Kriegsdienstverweigerungen in Deutschland ab sofort als Staatsgeheimnis zu deklarieren. Die Veröffentlichung dieser Zahlen könne ansonsten das „Staatswohl“ gefährden:

„Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad
VS-Nur für den Dienstgebrauch ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich.“

Damit leitet die Bundesregierung eine Politik der verschärften Intransparenz ein, die Misstrauen erzeugt und demokratische (auch außerparlamentarische) Kontrolle staatlichen Handelns untergräbt oder gar verhindert.

Obrigkeitsstaatliches und autoratives Denken gewinnt weiter an Oberhand.

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