Staatlicher Digitalzwang: Ohne „Bund-ID“ gibt es keine Förderung von E-Auto-Neukäufen

Aus 2013: Die 14 goldenen Marketing-Regeln zum Pushen und Promoten des „E-Persos“ … von einem gut bezahlten PR-Unternehmen für die Bundesregierung ausgearbeitet. Auch der Axel-Springer-Verlag hat gut daran verdient.

Rückwirkend zum 1.1.2026 hat die derzeitige Bundesregierung jüngst beschlossen, Neukäufe (oder Leasings) von E-Autos und sog. Hybrid-Autos mit einer einmaligen staatlichen Zahlung von zwischen 1.500 und 6.000 Euro zu unterstützen.

Die Höhe der Förderung hängt – grob gesagt – davon ab, wie hoch das Einkommen ist und ob bzw. wie viele Kinder im Haushalt leben.

Die dafür bereitgestellten „rund drei Milliarden Euro“ sind aus der Sicht vieler fehlinvestiert bzw. bieten falsche Anreize. So gibt es folgende drei Haupt-Kritikpunkte:

  1. Mit der Förderung des Automobilverkehrs stärkt die Bundesregierung ganz allgemein den Individualverkehr und investiert damit in den zunehmenden Verkehrskollaps.
  2. Auch Hybridautos werden gefördert. Das sind häufig nichts anderes als übliche Verbrennermotor-Autos mit einem eher kleineren Elektro-Hilfsantrieb, gekoppelt mit nur reichweitenschwachen Akkus. Also eher eine Mogelpackung und kein wirklich (lokal) emissionsfreies Fahrzeug.
  3. Die Förderung gilt nur für Neuwagen, was das Ganze nur für jene Menschen und Familien interessant macht, die sich ein teures Neufahrzeug überhaupt leisten können (oder wollen).

Zu diesen drei Punkten kommt aber ein vierter hinzu: ein versteckter Digitalzwang bei der Beantragung der Förderung.

Genauer:

Wer in den Genuß des Fördergeldes kommen möchte ist dazu gezwungen, die Beantragung dafür mithilfe eines Online-Portals durchzuführen. Außerdem benötigt er zwangsweise eine digitale-Identität im Sinne der „BundID“. Es gibt also weder die Möglichkeit des Antrags in Papierform noch die, ohne beim System „BundID“ die zustehende Förderung zu erhalten.

Und eine BundID erhält nur, wer entweder einen ePerso besitzt oder die Steuererklärungen online erledigt und sich in dem Zuge ein „Elster-Zertifikat“ erworben hat.

Menschen, die diese Wege scheuen oder nicht in der Lage sind, sich dieser Mittel zu bedienen erhalten keine E-Auto-Förderung.

Wir haben das zuständige „Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafta)“ dazu nachgefragt – die immerhin sehr zügig eintreffende Antwort aus dem Amt war merkwürdig …

Unsere Frage lautete:

„Bedeutet das, dass Menschen, die nicht die optionale BundID nutzen (derzeit gibt es ca. 4,5 Millionen Menschen mit BundID) und auch nicht die ebenfalls optionale Möglichkeit nutzen, ihre Steuererklärung digital über das Elster-Portal einzureichen, dass also diese Menschen von der Teilnahme an der o.g. Förderung ausgeschlossen sind?“

Die Antwort lautete dann erstmal:

„Nein. Eine vorherige Nutzung der BundID oder eine digital über ELSTER eingereichte Steuererklärung ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der E-Auto-Förderung 2026.“

Erstmaliges Aufatmen. Doch dann widerspricht das Amt sich selber und führt weiter aus:

„Richtig ist: Die Antragstellung erfolgt vollständig elektronisch über die Förderzentrale Deutschland. Für dieses digitale Verfahren ist eine BundID erforderlich.“

Ähem? Also doch?

Des Rätsels Lösung soll dann der Vorschlag sein, den das Bundesamt allen Menschen ohne BundID unterbreitet:

„Zudem ist eine Antragstellung durch eine bevollmächtigte Person möglich. In diesem Fall meldet sich die bevollmächtigte Person mit ihrer eigenen BundID an; das Vertretungsverhältnis ist durch eine entsprechende Vollmacht nachzuweisen.“

Das ist dann doch reichlich realitätsfern und aufwendig! Sich erst einen Menschen mit BundID suchen und diesen dann darum bitten, alle Unterlagen (mitsamt persönlicher Steuererklärungen der letzten zwei Jahre) im eigenen Auftrag an das Amt zu übermitteln? Geht’s noch?

Die qualitativ schlechte Schönrednerei nützt nichts:

Es scheint so, als wolle man mit Hilfe der teuren E-Auto-Förderung nicht nur eine in Teilen umwelt- und zukunftsfeindliche Industrieförderung betreiben sondern auch noch der Akzeptanz der BundID zu einem Durchbruch zu verhelfen bzw. die Menschen dazu zu verleiten, sich eine BundID zuzulegen. Digitalzwang halt.

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