Titelblatt der Kritik vom freiheitsfoo am neuen Polizeigesetz Schleswig-Holstein (auch als txt-Datei verfügbar)
In den derzeit quasi sprachlos machenden Schwall an vielfältigen und heftigen Ausbau der Polizei- und Geheimdienstgesetze reiht sich nun auch das Bundesland Schleswig-Holstein ein:
In dem im März 2026 veröffentlichten Entwurf für das neue, erweiterte Landesverwaltungsgesetz (LVwG), wie das Polizeigesetz dort missverständlich heißt, werden ganz ähnlich anderer Veränderungen in den Polizeigesetzen des Bundes und der Länder der Landespolizei neben zahlreichen neuen Befugnissen auch vielfältige neue Ermittlungs- und Datenverarbeitungswerkzeuge an die Hand gegeben.
Ohne hier (erneut) auf die Einzelheiten einzugehen:
In den Händen autoritärer Nationalradikaler (und der ihnen nach den Mund redenden und handelnden Parteien) können diese Mittel absehbar zu Werkzeugen effektiver Unterdrückung kritischer, freiheitlicher und demokratischer Menschen und Gruppen eingesetzt werden.
Dass die derzeitig für die Verschärfung der Gesetze verantwortlichen Parteien nicht erkennen und verstehen können, dass der stete personelle, befugnisnormative und materialistische Ausbau der so genannten „Sicherheitsbehörden“ böse gesellschaftliche Folgen haben wird – so jedenfalls eindeutig unsere Sicht der Dinge – ist ein bitterer Zeitlauf. Dass es nahezu keine öffentliche Stimme und kritische mediale Behandlung dieser Situation gibt, ein weiterer.
Wir veröffentlichen hiermit eine 22seitige Sachkritik an dem neuen Gesetzesvorhaben der Kieler Landesregierung unter CDU und Grünen.
Eine Einladung zu so einer Stellungnahme gab es – wie auch beim derzeitigen Gesetzgebungsverfahren für ein neues Polizeigesetz für Niedersachsen – bislang zwar nicht an uns oder andere zivilgesellschaftlich verankerte Gruppen. Wir haben uns dessen unbeschadet trotzdem an die Arbeit dieser Stellungnahme gemacht, weil wir es für wichtig und richtig halten, die notwendige Kritik zu erheben und öffentlich zu machen. Dazu haben wir auch nicht nur einigen Pressestellen sondern auch dem gesamten Innenausschuss von Schleswig-Holstein unsere Stellungnahme zugeschickt.






