In der aktuellen „Debatte“ um das bevorstehende neue Polizeigesetz für Niedersachsen („NPOG“) – vorangetrieben von der aktuellen SPD-CDU-Landesregierung – findet wenig Beachtung, dass das vorherige rot-grüne Kabinett Niedersachsens bereits ein Polizeigesetz in langjähriger Vorbereitung hatte, das dann nur aufgrund unerwartet widriger Umstände nicht in Kraft getreten ist. Der Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen nannte sich „Niedersächsisches Gefahrenabwehrgesetz (NGefAG)“ und wurde zuletzt am 17. November 2016 im Innenausschuss des Niedersächsischen Landtags beraten – damals ganz anders als jetzt ohne den breiten Protest, ja selbst ohne besonders breite öffentliche, mediale Beachtung. (Es stellt sich durchaus selbstkritisch die Frage, wo denn damals die vielen kritischen Stimmen der Gruppen und Personen waren, die sich jetzt – zurecht! – als breites Bündnis gegen den NPOG-Entwurf aufstellen.)
Dieser NGefAG-Entwurf wurde dann im weiteren (u.a. beeinflusst durch die in Teilen sicherheitshysterische Polit-Aktionismus- und Medienwelle nach dem Anschlag auf den Berliner Weihnachsmarkt vom 19.12.2016) im Winter/Frühjahr 2017 zweifach verschärft (siehe dazu auch unsere Berichterstattung vom 2.3.2017), einmal durch eine Ankündigung der rot-grünen Landesregierung vom 30.1.2017 sowie im Zuge einer Rede des SPD-Innenministers Pistorius vom 1.3.2017.
Wir führen nachfolgend stichpunktartig, stark verkürzt und unter Auslassung aller auch vorhandenen positiven Aspekte des rot-grünen Polizeigesetzentwurfs aus, was unter rot-grün bereits konsensual im Polizeigesetz verschärft und an neuen Polizeibefugnissen ergänzt werden sollte, was also am jetzigen SPD-CDU-Entwurf faktisch gar nicht neu ist.
Das mag insbesondere deswegen interessant und wissenswert sein, weil diese Auflistung deutlich macht, welche Kritikpunkte seitens der jetzt in der Opposition befindlichen Bündnis 90/Grünen-Fraktion möglicherweise gar nicht, nur eingeschränkt, zumindest aber nicht besonders glaubwürdig vorgetragen werden (können).
Also: Was wollte die rot-grüne Landesregierung eigentlich in 2016/2017 im neuen Polizeigesetz durchbringen, das SPD und CDU jetzt nur noch aufwärmen bzw. ebenfalls so oder so ähnlich umsetzen wollen?
- Einführung der „terroristischen Straftat“
- Einführung des „Gefährder“-Begriffs (§12a)
- Einführung der „elektronischen Fußfessel“
- Einführung von Gefährderansprache und -anschreiben (§12a)
- Einführung der Meldeauflage (§16a)
- Videoüberwachung bei nicht dem Versammlungsgesetz unterliegenden Versammlungen (§32(1))
- Massive Ausweitung der Befugnisse polizeilicher Videoüberwachung im öffentlichen Raum (§32(3))
- Legalisierung/Einführung von Bodycams (§32(4))
- Legalisierung/Einführung polizeilicher Videoüberwachung des Straßenverkehrs (§32(5))
- Legalisierung/Einführung der Section Control (§32(6))
- Beibehaltung von „Präventivhaft“ mit Dauer von 10 Tagen
- Zahlreiche persönlichkeitsrechlich kritische Änderungen an den §§38/39 zur Zulässigkeit von Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten in Polizeidatenbanken
- Einführung von Taserwaffen für zumindest theoretisch potentiell alle Polizisten (§69)
Wen es interessiert: Wir haben auf einer eigenen Wikiseite ausführlich den NGefAG-Gesetzgebungsprozess dokumentiert. Inklusive unserer eigenen Stellungnahme an den Nds. Landtag, der ausführlichen Protokollierung der Innenausschuss-Sitzung vom 17.11.2016 (an der ein Vertreter des Taser-Konzerns Werbung für dessen Produkte vortragen durfte, während keine kritische Stimme aus der Zivilgesellschaft zur mündlichen Anhörung eingeladen worden war!) und der aktiven Einholung und Veröffentlichung einer Reihe von schriftlichen Stellungnahmen an den Innenausschuss.