Klage gegen die Polizeidirektion Hannover zur Durchsetzung der informationellen Selbstbestimmung

pdh-portalPolizei möchte nicht offenlegen, was sie über die Bürgerinnen und Bürger erfasst und gespeichert hat

Mit einer jetzt beim Verwaltungsgericht Hannover eingereichten Klage gegen die Polizeidirektion Hannover fordert Michael Ebeling von der Initiative „freiheitsfoo“ sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Sowohl Polizeibehörde als auch Landesdatenschutzbeauftragter vertreten nämlich die fragwürdige Ansicht, dass die Polizei zwar Informationen über die Bürgerinnen und Bürger erfassen und speichern darf, dass sie jedoch andererseits nicht dazu verpflichtet sei, die davon betroffenen Menschen darüber umfänglich zu informieren. Mit der Klage soll nun Rechtsklarheit geschaffen werden.

Ausgangspunkt war ein Ende letzten Jahres gestelltes allgemeines Auskunftsersuchen des Klägers an die Polizei. Die Bundes- und Landesdatenschutzgesetze räumen allen Interessierten das Recht ein, kostenlos und umfänglich darüber informiert zu werden, was für personenbezogene Daten Behörden oder Unternehmen über einen selbst gespeichert haben, woher diese Daten stammen, wofür sie benötigt werden und an wen diese Daten weitergereicht worden sind. Dieses Auskunftsrecht ist eine direkte Ausprägung des demnächst 30 Jahre alt werdenden Volkszählungsurteils und des damit ins Leben gerufenen Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung.

Die Polizeidirektion weigerte sich jedoch, die bei ihnen über den Kläger gespeicherten Daten offenzulegen und liefert nicht mehr als eine tabellarische Übersicht über die Anzahl der Einträge samt Datum und grober Einteilung. Sogar das Hinzuziehen des Landesdatenschutzbeauftragten führte nicht zu einer Lösung, berief sich dessen Behörde doch ebenfalls auf auf den § 39 NdsSOG – ein Paragraph, der die Nutzung der bei der Polizei gespeicherten Daten regeln soll. Diese Vorschrift darf jedoch nicht dazu dienen, um ein Auskunftsersuchen des von der Speicherung Betroffenen abzuschmettern, ist dessen Anspruch auf sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das auf den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetz abgeleitet wurde, doch weitaus hochrangiger zu bewerten. Weil sich weder Polizeibehörde noch Landesdatenschutzbehörde von dieser Sichtweise überzeugen ließen, bleibt nur noch der Gang zum Gericht, um dieses Grundrecht einzuklagen.

Mit dem Gang an die Öffentlichkeit möchten wir von freiheitsfoo dazu Mut machen, das Recht auf informationelle Selbsbestimmung alltäglich einzufordern und dadurch mit Leben und Kraft zu erfüllen. Dazu stellen wir auf einer eigenen Internetseite eine Liste von Möglichkeiten und Links zusammen, die das einfacher machen sollen. Dort finden sich Verweise zu Auskunftsschreiben-Generatoren, Widerspruchsschreiben zur elektronischen Gesundheitskarte aber auch Formulare, die den Meldeämtern die Weitergabe oder gar den Verkauf der persönlichen Daten zumindest in gewissem Umfang untersagen.

Außerdem lädt freiheitsfoo zu einem bemerkenswerten Vortrag ein, bei dem ein von unrichtigen Speicherungen in Polizeidatenbanken Betroffener davon berichtet, wie schwierig bis unmöglich es ist, einmal falsch in Umlauf geratene persönliche Daten aus deutschen und europäischen Polizeidatenbanken wieder entfernen zu lassen. Der Vortrag findet am 9. November 2013 um 18:30 Uhr im „Wohnzimmer“ in der Grotestraße in Hannover-Linden-Nord statt. Der Eintritt ist frei.

Schließlich finden sogar noch vorher am kommenden Samstag, den 26. Oktober 2013 bundesweit Demonstrationen der „StopWachingUs“-Bewegung statt, die sich gegen die Praxis der nun aufgedeckten weit umfassenden Überwachung der meisten Telekommunikation durch nationale und ausländische Geheimdienste wendet. In Hannover wird es dazu ebenfalls ab 14 Uhr zwei Protestveranstaltungen geben – so soll unter anderem der niedersächsische „Verfassungsschutz“ Ziel eines Kontrollausflugs werden.

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