Neue rot-grüne Regierung für Niedersachsen – vorläufig gescheitert

Grafische Übersicht über die Bewertung des rot-grünen Koalitionsvertrages für Niedersachsen 2022.

Grafische Übersicht und Zusammenfassung der Bewertung des rot-grünen Koalitionsvertrags für Niedersachsen 2022-2027.

Ungewöhnlich schnell und von wenig öffentlichen kritischen Störgeräuschen aus der Zivilgesellschaft begleitet hat sich am vergangenen Dienstag nur 30 Tage nach der Wahl der neue niedersächsische Landtag gebildet, ihren neuen alten Ministerpräsidenten gewählt und der rot-grüne Koalition die Regierungs- und damit Gestaltungsmacht verliehen.

Offenbar waren viele potentielle Zwistigkeiten zwischen den beiden Parteien bereits im Vorfeld und vor öffentlichem Beginn der Koalitionsverhandlungen im stillen Kämmerlein ausgeräumt worden.

Gut und vorbildlich – so bewerten die einen den Vorgang. Wenn aber die kritische Öffentlichkeit anteils- und beteiligungsfrei bleibt, dann ist das ganze nicht unbedingt wünschenswert.

Innenpolitische Themen haben es in der aktuellen Welt- und Politiklage schwerer als sonst, Aufmerksamkeit zu erhalten. Am Beispiel der Ausverhandlungen zwischen SPD und Grünen in Niedersachsen wurde das noch ein mal besonders deutlich: Viele andere Themen standen und stehen im Vordergrund – Bildung, Klima, Landwirtschaft, Geld- und Energiesorgen der Menschen. Sowohl in der allgemeinen Berichterstattung und auch im Koalitionsvertrag erhalten Fragen zum Beispiel zu Ausrichtung und Bewertung der Exekutive (i.e. Polizei und Geheimdienste) da keinen oder nur sehr wenig Raum. Wer angesichts dessen darauf hofft, dass die einstige Bürgerrechtspartei der Grünen genügend Rückgrat und Haltung beweist, auch ohne öffentlichen Druck sich ernsthaft und effektiv für Bürger- und Menschenrechte einzusetzen, die/der sah sich enttäuscht.

Wir haben einige Tage vor Beginn der (offiziellen) Koalitionsverhandlungen einen 15-Punkte-Forderungskatalog an die beiden neuen Regierungsparteien übermittelt. Das war am 21.10.2022. Eine öffentliche Reaktion oder Stellungnahme seitens der Parteien gab es – wie zu befürchten und erwarten war – nicht. Beide Parteien haben dann am 1.11.2022 ihren Koalitionsvertrag veröffentlicht – wie üblich in nicht wirklich barrierefreien pdf-Format, das zudem zunächst, obwohl es über den Webserver niedersächsischen Grünen verteilt wurde (der SPD-Niedersachsen Server war am 1.11. nicht erreichbar), den merkwürdigen Dokumententitel „Zukunftsprogramm der SPD“ trug. Nomen est omen?

Diese Fassung des Koalitionsvertrags war eine Woche später durch eine inhaltlich textidentische Version mit modifizierten Metadaten ausgetauscht worden, die

  • einen korrigierten Titel erhielt („Koalitionsvertrag“ statt „Zukunftsprogramm der SPD“) und
  • deren Text nicht mehr durchsuchbar oder markierbar war.

Da solche PDFs für die politische, journalistische und zivilgesellschaftliche Arbeit quasi unbrauchbar sind, haben wir eine Kopie der alten (inhaltlich textidentischen) Version bereitgestellt:

https://wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/Koalitionsvertrag-NDS-2022-maschinenlesbar.pdf

Anhand dessen haben wir nun eine folgende vorläufige Beurteilung der anstehenden, vermutlich fünf Jahre währenden rot-grünen Regierungsarbeit erstellt. Dazu dessen Zusammenfassung übersichtlich in einer Grafik. Es macht keine bis nur wenig Hoffnung auf einen Umschwung der Landespolitik, die sich auf die Wichtigkeit von Persönlichkeits-, Bürger- und Menschenrechten rückbesinnt.

Doch im Einzelnen:

1.) Vorratsdatenspeicherung
Keine Aussage/Stellungnahme im Koalitionsvertrag hierzu.
Bewertung: negativ (rot)

 

2.) Videoüberwachung (u.a. von Polizei und im ÖPNV)
Einführung eines „öffentlichen Videokatasters“ für VÜ im öffentlichen Raum. Was das bedeuten soll, bleibt unklar. Es gibt keine Aussagen zur Haltung zur/Abschaffung der flächendeckenden VÜ im ÖPNV. (Sowohl SPD als auch Grüne hatten im Vorfeld der Wahl eigentlich klar bekundet, dass flächendeckende Videoüberwachung im ÖPNV untragbar wären …) Dagegen wird das Pilotprojekt „KI-unterstützter VÜ“ in Gefängnissen beworben und soll engagiert fortgeführt werden. Gegen dieses unnötige Menschenexperiment hatten die Grünen vor der Wahl mit teils deutlichen Worten und aus unserer Sicht zurecht, opponiert. Von dieser kritischen Haltung auch in Bezug auf die anlasslose Massenüberwachung des ÖPNV ist nichts mehr zu sehen. Die CDU will diese Technik übrigens schon seit jeher auch auf den öffentlichen Raum ausdehnen …
Bewertung: negativ (rot)

 

3.) Kfz-Kennzeichen-Scanning und Section Control
Keine Aussage/Stellungnahme im Koalitionsvertrag hierzu.
Bewertung: negativ (rot)

 

4.) Abrüstung der Polizei, Wandel der Polizeikultur
Der Koalitionsvertrag atmet – im Gesamten betrachtet – eher das genaue Gegenteil davon. Kein wesentlicher Wandel in der kritikarmen Sichtweise auf die Polizeipraxis. Einführung pseudonymisierter Kennzeichnung von Polizeibeamten/-beamtinnen (nur) für geschlossene Einsätze und mit Evaluierungs-Klausel. Einrichtung einer Anlaufstelle für Beschwerden über Verwaltungshandeln (darunter fällt auch Polizeihandeln) angelehnt an Rheinland-Pfalz. Die Orientierung an diesem zahmen und zahnlosen Rheinland-Pfalz-Modell verstärkt den Eindruck, dass gegenüber der Polizei sämtliche ernsthafte zivilgesellschaftliche Kontrolle auch von dieser Landesregierung vehement abgelehnt werden wird. Nebenbei: Den Nutzen polizeilicher Überwachungstechnik (speziell Videoüberwachung, aber auch Staatstrojaner etc.) hält selbst das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Bundestag in seiner jüngsten wissenschaftlichen Studie für fragwürdig.
Bewertung: negativ (rot)

 

5.) Reform des Nds. Polizeigesetzes NPOG
Änderungen lediglich zu Details des Unterbindungsgewahrsams und kleine, nicht grundsätzliche Beschränkungen zum Einsatz von Staatstrojanern. Tatsächlich ist der präventive Unterbindungsgewahrsam in Niedersachsen inzwischen schlimmer, als die Regelung im bayerischen sog. Polizeiaufgabengesetz. Einsatz von Taser-Elektroschockern weiter wie gehabt. Es ist kein wirklicher Trost, dass nach mehreren Todesfällen in Niedersachsen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Tasern keine Ausweitung des Einsatzes stattfinden soll. Nur kleine Änderungen zur Bodycam-Praxis. Keine grundsätzliche Kehrtwende/Reform zum NPOG erkennbar. Doch selbst die hier beschriebenen Änderungen unterstehen lediglich einer „Prüfungs“-Klausel. Heißt im Klartext: Selbst für deren tatsächliche Umsetzung will die Koalition nicht wirklich geradestehen bzw. will diese nicht garantieren …
Bewertung: negativ (rot)

 

6.) Versammlungsrecht und -praxis
Vermummung im Zuge von Demonstrationen soll wieder von Straftat zur Ordnungswidrigkeit runtergestuft werden. Neu: Zweifelhafte Einschränkungen des Versammlungsrechts bei Demos „vor Wohnhäusern“ durch die Erweiterung der Definition „besonderer Orte“ nach §8 (4) NVersG. (Zur Fragwürdigkeit bzw. potentiellen Rechtswidrigkeit solcher Verbote siehe hier.) Keine Erleicherungen bei Anmeldepraxis oder für Kleinstversammlungen. „Überarbeitung“ der Regeln für Kooperationsgespräche – eine äußerst schwammige Ansage, die wenig Hoffnung auf Besserung der Praxis macht.
rot-blauBewertung: negativ bis neutral (rot/blau)

 

7.) Vereinfachung von Widersprüchen gegen staatlichen Verwaltungshandeln
Keine Aussage/Stellungnahme im Koalitionsvertrag hierzu. Menschen in Niedersachsen sind damit auf lange Sicht und in den allermeisten Fällen gezwungen zu klagen, wenn sie Verwaltungsentscheidungen überprüfen lassen möchten.
rotBewertung: negativ (rot)

 

8.) Polizei und (a)soziale Medien
Keine Aussage/Stellungnahme im Koalitionsvertrag hierzu., auch nicht zum umstrittenen Polizeimessenger NIMes.
rotBewertung: negativ (rot)

 

9.) Transparenzgesetz
Ein „Transparenzgesetz“ soll kommen. „Modern und umfassend“ soll es sein. Das sind zunächst nur schöngeistige und vor allem gehaltsfreie Schönwetterankündigungen. „Alle relevanten“ Informationen sollen in ein Transparenzregister. Die Erfahrungen mit dem (dann nicht umgesetzten) ehemaligen rot-grünen Entwurf für ein Nds. Informationsfreiheitsgesetz lassen nicht viel Gutes erahnen. Allerdings enthielt der von den Grünen dann in der Opposition eingebrachte Entwurf einige deutliche Verbesserungen, etwa bei der Deckelung von Kosten oder der Verpflichtung von Behörden zur aktiven Veröffentlichung von Informationen. Es wird zu prüfen bleiben, ob ein neuer rot-grüner Entwurf diese Fortschritte bewahren oder sogar ausbauen wird oder ob er wieder auf den Stand des letzten rot-grünen Entwurfs zurückfallen wird.
blauBewertung: neutral (blau)

 

10.) Polizeiliches heimliches Eindringen in private Computersysteme, Staatstrojaner
Alles bleibt im wesentlichen wie es ist (s.o.). Nur etwas Kosmetik an den Regelungen zum großen Staatstrojaner. Aber auch das nur unter dem schwammigen „Prüfungs“vorbehalt.
rotBewertung: negativ (rot)

 

11.) EU-Chatkontrolle
Keine Aussage/Stellungnahme im Koalitionsvertrag hierzu.
rotBewertung: negativ (rot)

 

12.) Entspannteres Verwaltungshandeln im Zuge von Zensus und Mikrozensus
Keine Aussage/Stellungnahme im Koalitionsvertrag hierzu.
rotBewertung: negativ (rot)

 

13.) Gefordertes Moratorium zum Zwangseinbau potentieller Überwachungsinfrastruktur in Wohnungen
Keine Aussage/Stellungnahme im Koalitionsvertrag hierzu.
rotBewertung: negativ (rot)

 

14.) Bargeld-Garantie
Keine Aussage/Stellungnahme im Koalitionsvertrag hierzu.
rotBewertung: negativ (rot)

 

15.) Werbefreiheit im öffentlichen Raum
Keine Aussage/Stellungnahme im Koalitionsvertrag hierzu.
rotBewertung: negativ (rot)

 

Fazit:

Es ist angesichts dieses Abgleichs nicht viel zu erwarten. Der seitens der Grünen versprochene Aufbruch ist es jedenfalls nicht. Für die SPD mag es ein Zukunftsprogramm sein. Für die Grünen kann es diesen Anspruch nicht erfüllen.

Wenigstens die Polizeigewerkschaften freuen sich über den neuen Koalitionsvertrag – und kriegen den Hals dennoch nicht voll …

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