Im Bundestag: Der „Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ – ein Gesetzgebungs-Desaster mit Ansage

Frei nach Paul Klee: Hat weder Kopf, Hand, Fuß noch Herz.

Bundesregierung und Bundestag haben sich in Sachen Gesetzgebung zur Corona-Pandemie wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert. Bei der ersten Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) traute sich praktisch niemand aus der parlamentarischen Opposition, inhaltliche Kritik zu äußern. Man mag das mit den hektischen und unübersichtlichen Umständen entschuldigen, richtig macht es das alles dennoch nicht.

Derzeit plant die Bundesregierung – erneut im gesetzgeberischen Sauseschritt – eine erneute Änderung des IfSG, um diejenigen Einschnitte in die Freiheiten der Menschen (nachträglich) rechtfertigen zu können, die schon mindestens seit dem Beginn des „Lockdown light“ am 2.11.2020 praktiziert werden.

Doch dem Gesetzgebungsverfahren fehlt es an Hand und Fuß.

Viel mehr soll hier gar nicht gesagt werden, stattdessen sei verwiesen auf den sehr lesenswerten Online-Beitrag „Neue IfSG-Grundlage für Corona-Maßnahmen – ‚Ver­fas­sungs­widrig und voller hand­wer­k­li­cher Fehler'“ von Hasso Suliak auf Legal Tribune Online (LTO) vom 12.11.2020.

Für Freunde des Podcasts sei das knapp 9minütige Gespräch mit der Bochumer Staats- und Gesundheitsrechtlerin Dr. Andrea Kießling im DLF, ebenfalls vom 12.11.2020 wärmstens empfohlen. Frau Kießling hat als eine der wenigen Sachverständigen im Gesundheitsausschuss des Bundestags bei der Anhörung zur eiligst anberaumten Gesetzesänderung vortragen können und – wie auch die anderen Vortragenden – vor der Umsetzung des Gesetzentwurfs in der vorgelegten Form gewarnt bzw. streng davon abgeraten.

Derlei kopflose Gesetzgebung spielt den Populisten und den rechten Strömungen in die Hand und trägt letztenendes zur gesellschaftlichen Spaltung des Landes bei.

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