Obacht: IMK soll/will „Musterpolizeigesetz“ noch 2020 fertigstellen. [Update: Wohl doch erst 2021!]

Im Zuge der Sammlung von Stellungnahmen zum drohenden neuen Polizeigesetz für Schleswig-Holstein (hier ganz frisch: die 102 Seiten starke Stellungnahme des freiheitsfoos dazu) äußert sich ein Insider des Polizeiapparats, Herr Hartmut Brenneisen wie folgt:

„Das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht liegt gemäß Art. 70 GG in der Gesetzgebungskompetenz der Länder. Um unterschiedliche Sicherheitsstandards und damit verbundene Probleme bei länderübergreifenden Polizeieinsätzen zu vermeiden, ist eine größtmögliche Harmonisierung der hoheitlichen Befugnisse anzustreben. (…) Die Innenministerkonferenz (IMK) hat in der 206. Sitzung unter TOP 52 daher folgerichtig die Erarbeitung bzw. Fortschreibung eines Musterpolizeigesetzes durch eine länderoffene Arbeitsgruppe beschlossen. Sicherheitspolitisch schlüssig wäre es insofern gewesen, auf der Basis des noch in diesem Jahr zu erwartenden Musterentwurfs eine Anpassung der gefahrenabwehr- und vollzugsrechtlichen Vorschriften des LVwG vorzunehmen. (…) Insofern sollten die in Kürze zu erwartenden Vorschläge der eingerichteten Arbeitsgruppe zu einem modifizierten Musterpolizeigesetz abgewartet und auf dieser Basis eine abgestimmte Anpassung des LVwG vorgenommen werden.“

Über den bevorstehenden, intransparent erstellten, neuen Entwurf eines „Musterpolizeigesetzes“ – vielmehr vermutlich eher eine Liste an Richtlinien zur Vereinheitlichung verschiedener Polizeibefugnisse und -maßnahmen – hatten wir von Mitte 2017 an mehrfach berichtet.

Wir halten die Entstehungsgeschichte und das Vorgehen der Innenministerien in dieser Sache für ein Politikum, das durch Intransparenz und ein äußerst schiefes Demokratieverständnis glänzt. Die Innenministerkonferenz (IMK) ist parlamentarisch nicht legitimiert. Und dennoch werden dort doch (hinter verschlossenen Türen) Entscheidungen von großer Tragweite getroffen. Ohne Öffentlichkeit, ohne Kritik, ohne Chance auf Protest. Und dennoch in einer Form, die eine spätere Verweigerung in den Landesparlamenten bei der Durchsetzung der Beschlüsse nahezu unmöglich macht, zumindest sehr unwahrscheinlich werden lässt. Gesetzgebung hinter dem Rücken des Souverän.

 

[Update Ende September 2020]

Einer aktuellen Meldung vom 29.9.2020 zufolge soll der Entwurf der IMK-AG nun doch erst 2021 fertig gestellt werden.

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