Niedersächsischer Innenausschuss nickt Änderungen am noch frischen Polizeigesetz ab. Wir veröffentlichen alle dazu eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen.

Am vergangenen Donnerstag (5.12.2019) nickte der Innenausschuss des Nds. Landtags die Änderungen am noch sehr frischen neuen Polizeigesetz Niedersachsens („NPOG“) im wesentlichen wie vorgeschlagen ab.

Im bislang vorliegenden Kurzbericht zu dieser Sitzung heißt es lapidar:

Der – federführende – Ausschuss schloss die Beratung ab. Vorbehaltlich der Zustimmung des – mitberatenden – Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen empfahl er dem Landtag, den Gesetzentwurf mit Änderungen (Vorlage 8 in der in der Sitzung beschlossenen Fassung) anzunehmen.

SPD und CDU (die derzeitige Groko in Niedersachsen) stimmte dem zu, FDP und Grüne stimmten dagegen, die „AfD“ enthielt sich ihrer Stimme.

Randnotiz: Dass die Polizeigesetzänderung in dieser Sitzung behandelt werden sollte, wurde zuvor nicht öffentlich. Die am vorhergehenden Wochenende veröffentlichte Übersicht über die bevorstehenden Sitzungsthemen enthielt diesen Tagesordnungspunkt nicht, er wurde dennoch behandelt und durchgezogen. Die Landtagsverwaltung uns gegenüber dazu:

Die Wochenübersicht erscheint stets am Freitag für die Folgewoche. Zu diesem Zeitpunkt war der Punkt noch nicht auf der Tagesordnung vorgesehen. Die Tagesordnung wurde erst in der Woche der Sitzung erweitert. Derartige nachträgliche Erweiterungen werden in der Wochenübersicht nicht abgebildet.

Soviel zum Thema Transparenz und Nachvollziehbarkeit parlamentarischen Handelns in Niedersachsen.

Wir veröffentlichen hiermit die dem Innenausschuss eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen in voller Länge (weil der Landtag das leider nicht tut):

Keine Stellungnahme eingereicht haben trotz Einladung dazu:

  • DPolG Niedersachsen
  • BDZ Nds.
  • DAV
  • CCC
  • Netzwerk Datenschutzexpertise
  • ai

Schade, dass sich die drei letztgenannten Gruppen nicht zur Sache geäußert haben.

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