Jetzt noch schnell vor Inkrafttreten der EU-DSGVO nutzen – das „Jedermanns“-Recht auf Einsicht in Verfahrensverzeichnisse von Videoüberwachungsanlagen!

Beispiel für die Erteilung einer Auskunft aus dem Verfahrensverzeichnis einer Videoüberwachungsanlage. (Hier: HRG Hannover)

Entsprechend des (noch gültigen) Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) hat „jedermann“ das Recht, bei den Betreibern von Videoüberwachungsanlagen Einsicht in das dazugehörige, notwendige Verfahrensverzeichnis zu nehmen. Die Pflicht, entsprechende Auskunft zu erteilen gilt zumindest uneingeschränkt für alle Überwachungskameras, die entsprechend des BDSG betrieben werden. Das sind alle privaten und gewerblichen Betreiber von Überwachungskameras sowie die Bundesbehörden, für die keine besonderen Regelungen diesbezüglich gelten.

Die verpflichtend zu erteilenden Auskünfte beinhalten bspw. Angaben zum Zweck der Überwachung, zum Kreis der davon betroffenen Menschen, die Empfänger bzw. Nutzer der Bilder oder Bildaufzeichnungen sowie die Benennung der Aufbewahrungsdauer der Aufzeichnungen.

Wir haben dieses Recht ca. 2015/2016 für uns entdeckt und in verschiedenen Zusammenhängen in Anspruch genommen. Einige Dokumentation dazu (nicht alle!) findet sich auf unserer Wikiseite zu diesem Thema.

Eher zufällig und aufgrund unserer (und vermutlich nicht nur unserer!) Unkenntnis über die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) fällt dieses Jedermann-Recht mit deren Inkrafttreten am 25.5.2018 (bzw. des BDSG-neu) formell weg!

Es soll (theoretisch) aber dadurch kompensiert werden, dass die Betreiber von Videoüberwachung diese so umfassend kennzeichnen, dass die ansonsten im Verfahrensverzeichnis vermerkten Angaben (u.a. Betreiber, Aufzeichnungsdauer etc.) auf den Hinweisschildern zur Videoüberwachung enthalten sind.

Wer sich bislang mit der Praxis in der Umsetzung der zuvor schon (wenn auch anders) gesetzlich verankerten Kennzeichnungspflicht beschäftigt hat, der hat an der Realitätstauglichkeit der neuen Regelungen große Zweifel.

Aus diesem Grund rufen wir dazu auf, die Zeit bis zum 25. Mai 2018 dazu zu nutzen, das bis dahin noch bestehende Recht auf Auskunft so weidlich zu nutzen und zu genießen, wie möglich!

Das Recht kann auch anonym wahrgenommen werden, sofern das technisch-praktisch durchführbar ist – es besteht keine Pflicht zur persönlichen Identifizierung des Auskunftsersuchenden. Davon unabhängig kann ein solcher Antrag zur Einsichtnahme in das Verfahrensverzeichnis formlos mündlich, papierschriftlich oder per E-Mail erfolgen.

Wir haben einen einfachen, allgemeingültigen Antragstext entworfen und stellen ihn hiermit zur Verfügung. Der Text ist zudem auch als Textdatei, als OpenOffice-Dokument sowie als PDF-Dokument verfügbar.

Gerne veröffentlichen wir anonymisierte Fassungen entsprechender Auskünfte durch die Betreiber von Videoüberwachungsanlagen.

Hier unser einfacher Textentwurf:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich um kostenfreie Auskunft zu sämtlichen von Ihnen direkt oder mittelbar betriebenen Videoüberwachungsanlagen öffentlichen oder halböffentlichen Raums.

Gemäß § 4g Abs. 2 BDSG bitte ich um die Angaben aus § 4e S. 1 Nr. 1 bis 8 BDSG für jede dieser Anlagen:

– Name oder Firma der verantwortlichen Stelle,

– Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer oder sonstige gesetzliche oder nach der Verfassung des Unternehmens berufene Leiter und die mit der Leitung der Datenverarbeitung beauftragten Personen,

– Anschrift der verantwortlichen Stelle,

– Zweckbestimmungen der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung,

– eine Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien,

– Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können,

– Regelfristen für die Löschung der Daten,

– eine geplante Datenübermittlung in Drittstaaten.

Zudem bitte ich um Überprüfung der Situation zur nach § 6b BDSG notwendigen Kennzeichnung der Kameras.

Ich erwarte die Beauskunftung innerhalb von vier Wochen nach Eingang meines Schreibens an Sie.

Vielen Dank für Ihre Mühe und viele gute Grüße,

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