Fußball-EM-2024-Bewerbung Deutschlands: DFB verfügt verfassungswidrige pauschale Demonstrationsverbote und hüllt sich bei Kritik dazu in Schweigen … und Transparency International betreibt Whitewashing dazu

Die Meldung ist nicht neu, genauer gesagt ist sie vom 19. September dieses Jahres. Da berichtete Panorama bzw. der NDR:

„EM-Bewerbung: Städte unterwerfen sich der UEFA – Für die Bewerbung um die Fußball-Europameisterschaft 2024 nehmen die deutschen Städte offenbar die Verletzung von Grundrechten in Kauf. Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts, Wolfgang Hoffmann-Riem, hält Teile der Verpflichtungserklärungen, die deutsche Bewerberstädte für die Fußball-EM 2024 unterschrieben haben, für verfassungswidrig.“

Einer der drei öffentlich gewordenen Punkte, an dem sich die Kritik entzündete: Die 14 sich um die Austragung von EM-2024-Fußballspielen bewerbenden Städte (Berlin, München, Düsseldorf, Stuttgart, Köln, Hamburg, Leipzig, Dortmund, Gelsenkirchen, Frankfurt/Main, Nürnberg, Hannover, Mönchengladbach, Bremen) haben bis auf eine Ausnahme eine rechtsverbindliche „Garantie“ bzw. „Verpflichtungserklärung“ unterzeichnet, wonach sie beim Zustandekommen der Spiele eine demonstrationsbefreite Zone des öffentlichen Raums im Radius von 500m rund um das Fußballstadiongelände herum zusagen.

Eine glatte Ohrfeige den geltenden Grundrechten für Versammlungs- und Meinungsfreiheit – meint nicht nur Herr Hoffmann-Riem, und eine eindeutig verfassungswidrige Maßnahme.

Wir haben versucht, weitere Details zu recherchieren und die deutsche Sektion von Transparency International (TI) zu ihrer Haltung gegenüber dem Vorwurf zu befragen, wonach TI zur Schönfärberei („Whitewashing“) der hochkommerzialisierten Fußball-Großveranstaltung instrumentalisiert werden würde. Tatsächlich stellt sich die Situation aber anders da, denn TI bietet dem DFB und der UEFA als Fußballsportvermarkter trotz der klaren Sachlage weiterhin sogar Rückendeckung.

Nachfolgend beleuchten und bewerten wir die verschiedenen „Player“ dieses Spiels,

  1. Die UEFA
  2. Den DFB
  3. Transparency International Deutschland
  4. Die Bewerberstädte

 

Im Einzelnen:

 

Die UEFA

 

Als erstes versuchte sich die UEFA nach dem Bekanntwerden der eigentlich vertraulich zu behandelnden Details herauszureden und antwortete auf Nachfrage zur Demoverbots-Verordnung:

„Das Demonstrationsverbot solle lediglich dazu dienen, Politik und Sport voneinander zu trennen.“

Gemeint war wohl eher:

„Das Demonstrationsverbot solle lediglich dazu dienen, Menschenrechte und Sport voneinander zu trennen.“

Aber wie auch immer: Indirekt bestätigte die UEFA damit immerhin die inhaltlich Korrektheit der Medienberichte.

 

Was sagt der DFB?

 

Der DFB verweist in hochglanzartig daherkommenden Präsentationen seines „Leuchtturmprojektes“ auf die Einbindung von TI beim Auswahlprozess:

Der gesamte Auswahlprozess wurde (…) transparent durchgeführt, mit enger Begleitung durch Transparency International. Zudem wurden weitere externe Experten einbezogen – Hinweise auf verfassungsrechtliche Bedenken erhielten wir in diesem Prozess keine.

Noch am 15.9.2017, kurz vor der medialen gut vermarkteten Bekanntmachung, welche zehn Städte denn nun im „Ranking“ vorne stehen und zur Austragung von EM-Spielen ausgewählt worden seien, verwertete der DFB die Teilnahme von TI am Auswahlverfahren in einem verbloggten Interview mit der TI-Mitarbeiterin Sylvia Schenk. Diese lässt sich vom DFB wie folgt zitieren:

Wir haben aber von Anfang an die Entwicklung des Auswahlverfahrens begleitet. Dabei haben wir geschaut, ob es eine Chance hat, transparent und gerecht zu sein. Außerdem haben wir überprüft, ob Objektivität gewährleistet wird und Interessenkonflikte ausgeschlossen werden. (…) Es ist schon ein sehr gutes Verfahren gewesen. (…) Alleine dadurch, dass ich Zugang zu den Unterlagen hatte und jeder in der DFB-Zentrale wusste, dass theoretisch alles nachgeschaut werden kann, guckt man auch selber noch einmal genauer hin. Wenn man weiß, da ist jemand und schaut nach, fühlt man sich selber besonders verantwortlich. (…) Ja, ich habe ein gutes Gefühl dabei.“

Unsere erste Anfrage an den DFB vom 20.9.2017 beantwortet dieser nur lapidar und ohne auf unsere Antworten einzugehen. Auf sechs von uns dazu gestellte Nachfragen vom 22.9.2017 erhalten wir zunächst gar keine Antwort und auf erneutes Nachhaken am 28.9.2017 teilt uns der Fußballbund dann schmallippig mit:

„Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es über die Stellungnahme hinaus derzeit kein weiteres Statement unsererseits gibt.“

Seit unserer darauf folgenden Nachfrage, worauf denn dieses Verständnis gründen solle, wenn der DFB doch in der Präambels seines „Code of Conduct“ zum EM-Bewerbungsverfahren ausdrücklich geschrieben hat

„Der DFB will seine Bewerbung als Ausrichter der UEFA EURO 2024 transparent und fair gestalten.“

herrscht eisiges Schweigen seitens des monopolhaft wirkenden Profi-Fußball-Vermarkters. Mit dem fackelgleich vor sich hergetragenen Transparenz-Anspruch des DFB ist es also nicht so weit her …

 

Wie geht TI mit den Vorwürfen um?

 

Anders als der DFB hat uns TI unsere Fragen und Nachfragen beantwortet, im ersten Falls sogar sehr schnell.

Die Verantwortung für verfassungswidrige, seitens DFB/UEFA den Bewerberstädten auferlegte Demonstrationsverbote weist TI allerdings pauschal von sich:

„Transparency Deutschland hatte zwar Zugang zu allen Bewerbungsunterlagen, es war aber nicht unsere Aufgabe, die Anforderungen an die Städte zu prüfen, noch gar eine (verfassungs-)rechtliche Bewertung vorzunehmen.“

Und:

„Transparency Deutschland hat zu keiner der gestellten Anforderungen eine Bewertung abgegeben, wir haben lediglich das Auswahlverfahren als solches begleitet. Im Rahmen dessen ist uns nicht bekannt geworden, dass irgendeine der 14 beteiligten Städte verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht hat. Es wäre Sache der jeweiligen Rechtsämter gewesen, hier auf Probleme hinzuweisen.“

Und auch:

„Wir haben online Zugang zu einem umfangreichen Unterlagenpaket, es war und ist aber nicht unsere Aufgabe, jedes einzelne Dokument anzuschauen oder gar zu prüfen. Dies wäre ehrenamtlich gar nicht leistbar und ist auch nicht nötig, um eine Einschätzung zu dem Auswahlverfahren abzugeben.“

Bemerkenswert ist zunächst, dass TI die (angeblich) „ehrenamtlich“ geleistete Arbeit als Grund für die Nicht-Bewertung des Demonstrationsverbots heranführt. Hat hier tatsächlich eine einzelne, ehrenamtlich nach Feierabend oder in sonstiger frei verfügbarer Zeit für TI arbeitende Person daherhalten müssen, um eine derart groß publizierte und vermarktete „enge Begleitung durch TI“ (Zitat DFB) bewerkstelligen zu wollen? Das erscheint unglaubwürdig. Und falls doch, dann hätte TI im Rahmen seiner Einflussmöglichkeiten für eine deutlich bescheidenere Darstellung der tatsächlichen Arbeit von TI sorgen müssen.

Ebenso merkwürdig ist die Behauptung, dass TI erst durch die Medienveröffentlichungen erfahren haben will, dass eine der 14 Bewerberstädte, nämlich Bremen, sehr wohl erkannt hat, dass die vorgelegten Verpflichtungserklärungen in mehreren Punkten nicht mit deutschen Recht zu vereinbaren sind, und entsprechende Umformulierungen in den Zwangsverpflichtungstexten vorgenommen hat. Das wurde dann – wenn die Annahme so richtig sein sollte – seitens des DFB dem „engen Begleiter“ TI mit Vorsatz vorenthalten bzw. verschwiegen.

Allerdings stiehlt sich TI auch in diesem Punkt noch einmal aus der Verantwortung und wird sogar selber ziemlich unfair, wenn TI schreibt:

„Wenn Bremen tatsächlich ein verfassungsrechtliches Problem gesehen hat, ist es verwunderlich, dass die Stadt nicht sofort und deutlich darauf hingewiesen hat. Das hätte schon die Fairness in so einem Verfahren gegenüber dem DFB und die Kollegialität gegenüber den anderen Städten verlangt.“

Den Inhalt der Verschwiegenheitserklärung zum Demonstrationsverbot (der nicht in den sonst lesenswerten Bewerbungsunterlagen nicht enthalten ist) möchte uns auch Transparency International nicht mitteilen, obwohl TI Zugang zu diesem Dokument hat (siehe Zitat oben). Soviel zum Thema „Transparency“.

Und dann noch so eine Verantwortungs-Abschiebepraxis. TI schreibt:

„Es stand im Übrigen jeder Stadt frei, die zur Verfügung gestellten Entwürfe so abzuändern, dass sie eventuellen rechtlichen Bedenken Rechnung tragen.“

Wir haben nachgefragt, ob denn diese Freiheit seitens des DFB oder der UEFA irgendwo ausdrücklich erwähnt worden sei, denn mit dieser von TI vorgebrachten Argumentation kann man sich pauschal leicht einen schlanken Fuß machen. Die Antwort von TI auf diese Nachfrage:

„Wo das genau steht, fragen Sie bitte den DFB.“

Tja, nur schade dass der nun mal leider gar nichts zur Sache sagen will …

Schließlich lässt sich TI noch dazu verleiten, die Behauptung, wonach die UEFA-Anforderungen gegen das Versammlungs-Grundrecht verstoßen würden, als „absurd“ zu bezeichnen und gibt dem DFB weiterhin Rückendeckung. TI schreibt wortwörtlich sogar:

„Wir sehen (…) unsere Forderungen zu Menschenrechten erfüllt.“

Da scheint es offenbar ein von der Sachlage unzerrüttbares Bündnis zwischen TI und DFB zu geben.

Man kann abschließend zur allgemeinen Information noch ergänzend hinzufügen, dass der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Oliver Malchow, Mitglied im Beirat von Transparency International Deutschland ist. Herr Malchow ist – wie auch andere öffentlichkeitswirksame Vertreter dieser Gewerkschaft – ein Befürworter des Grundrechtsabbaus, sprach sich z.B. vielfach ausdrücklich für die umstrittene, mutmasslich grundrechtswidrige Vorratsdatenspeicherung von TK-Verbindungsdaten aus (siehe z.B. hier und hier), fiel aber auch durch populistische oder polizeifehlverhaltenverniedlichende Kommentare im Zusammenhang mit der Bedrohung von geflüchteten Menschen in sächsischen Clausnitz im Frühjahr 2016 auf. Inwiefern Herr Malchow als Beiratsmitglied Einfluss auf die politische Ausrichtung von TI Deutschland hat, können wir selbstverständlich nicht beurteilen.

 

Und die Städte?

 

Bremen war die einzige Stadt mit Verstand und Rückgrat in diesem Bewerbungsverfahren. Ob Bremen (auch) deswegen auf dem letzten Platz des DFB-Rankings gelandet ist und somit keine EM-2024-Fußballspiele veranstalten darf, bleibt ein seitens des DFB gehütetes Geheiminis. Der wollte uns dazu leider keinerlei Auskunft erteilen …

Ekkehart Siering, Staatsrat in der Bremer Wirtschaftsbehörde sagte im DLF-Bericht vom 20.9.2017 zur Bewertung Bremens der von DFB vorgelegten Verpflichtungserklärungen klar und deutlich:

„Wir können den Vorschlägen schlicht nicht folgen, deswegen haben wir das auch nicht blanko unterschreiben können. Wir haben eine Rechtsordnung in Deutschland, an die halten wir uns gebunden und Gesetze gelten für alle.“

TI diskreditiert diese Haltung (siehe oben) anstelle diese Haltung zu würdigen. Wir hätten von dieser Nichtregierungsorganisation, die an anderer Stelle gute Arbeit leistet, etwas ganz anderes erwartet.

Wir haben die Pressestelle der Landeshauptstadt Hannover exemplarisch für diejenigen Städte, die sich bislang überhaupt nicht zu den Vorwürfen äußern wollen, um Stellungnahme angeschrieben. Außer einer Aufzählung derjenigen Ämter und Stellen, die an der Bewerbung beteiligt gewesen sind haben wir nur den folgenden Einzeiler zur Antwort erhalten:

„Zu Inhalten der Bewerbung und deren Bearbeitung äußern wir uns nicht und halten uns damit an die mit dem DFB getroffenen Vereinbarungen.“

Der DFB hat den Bewerberstädten also untertäniges Stillschweigen verordnet. Auch hier keine Spur von „Transparenz und Fairness“. Der vom NDR/Panorama verwendete Begriff der „Unterwerfung“ bringt es auf den Punkt.

Zumindest aber wird aus der Antwort der Stadt Hannover deutlich, dass auch der städtische Fachbereich Recht in der Bewerbungsbearbeitung eingebunden gewesen ist. In diesem Fachbereich hat man also entweder alle beiden Augen zugedrückt oder die verfassungswidrigen Anteile der DFB-Zwangsverpflichtungen übersehen.

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