Ohne Öffentlichkeit: Von „Biogeographie“ und „ethnischen Einordnungen“ – Bundesrat und Bundestag wollen polizeiliche DNA-Analyse bedenklich ausweiten

Bündnis der die Stellungnahme tragenden 25 Gruppen

Als (kleiner) Teil eines 25 Gruppen großen Bündnisses von Menschenrechtsgruppen und Bürgerinitiativen rund um das Gen-ethische Netzwerk möchten wir auf ein (weiteres) Gesetzgebungsverfahren hinweisen, das unter Ausschaltung der öffentlichen Wahrnehmung wesentliche und bedenkliche Grundrechtseinschnitte zur Folge haben würde.

Es geht um ein Gesetzgebungsvorhaben derzeit mit dem verharmlosenden Titel „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ die zuständigen Organe von Bundestag und Bundesrat durchläuft, ohne dass es von einer notwendigen Öffentlichkeit, geschweige denn einer kritischen Diskussion begleitet wird.

Schon übermorgen, am Donnerstag, den 27.4.2017, will die Bundesregierung die endgültige Fassung der Rechtsänderungen festklopfen und es besteht die Gefahr, dass dieses Gesetz noch im Mai 2017 in den Bundestag zur Abstimmung kommt.

Schaubild des NS-Statistikers Siegfried Koller (in 1957 dann Erfinder des „Mikrozensus“) zur rassistisch-nationalsozialistischen „Lehre über die Vererbung von Asozialität“.

Inhaltlich soll das Gesetz (u.a.) die staatlichen Befugnisse zur DNA-Analyse von Menschen drastisch ausweiten: Massengentests inklusive der Option zur Verwandtensuche und die DNA-Analyse bezüglich Hinweisen auf Haut-, Haar- und Augenfarbe sowie zur Ermittlung von Hinweisen zur „biogeographischen Herkunft“ von Verdächtigen sollen bei den Polizeien und Staatsanwaltschaften zukünftig zum Standard-Repertoire der Ermittlungsarbeit erhoben werden. Und das sogar schon bei Delikten wie z.B. Diebstahl.

Im feinsten Bürokratensprech hört sich das dann (zur Ausweitung der DNA-Analyse-Rechte) so an (aus dem Gesetzesantrag des „Freistaats Bayern“):

Der Entwurf schlägt vor, den Anwendungsbereich der DNA-Analyse für die Zwecke künftiger Strafverfahren zu erweitern und den im geltenden Recht für die Durchführung sonstiger erkennungsdienstlicher Maßnahmen vorgesehenen materiellen Voraussetzungen anzugleichen. Damit entfallen die im geltenden Recht vorgegebenen besonderen Verhältnismäßigkeitsabwägungen durch Bewertung von Anlassverdacht und prognostiziertem künftigen Verfahren nach dem Kriterium der Straftat von erheblicher Bedeutung. Die Maßnahme unterliegt vielmehr einer allgemeinen Negativprognose, wie sie der Polizei bereits im geltenden Recht für erkennungsdienstliche Maßnahmen aufgegeben ist. Auch der Richtervorbehalt hinsichtlich der Erhebung des DNA-Identifizierungsmusters wird damit entbehrlich und ermöglicht eine Vereinfachung.

Gemeinsam mit dem Gen-ethischen Netzwerk (GeN) und 23 weiteren Gruppen und Organisationen veröffentlichen wir hiermit eine Stellungnahme mit fundamentierter Kritik an dem uns verdächtig heimlich erscheinenden Betreiben in Bundesrat und Bundesrat. Die Stellungnahme liegt sowohl als PDF-Dokument wie auch als RTF-Datei vor und nachfolgend zitieren wir aus dieser Stellungnahme in sehr stark verkürzter Form – für die Eiligen und Kurzatmigen unter den Lesern dieses Blogbeitrags. :)

Ebenfalls zum Lesen empfehlen wir die kompakte Pressemitteilung des GeN vom 25.4.2017 sowie unsere Wikiseite zum Thema, auf der wir das komplexe Zustandekommen der Gesetzesinitiativen im Bundesrat zu entwirren, zumindest aber zu dokumentieren versuchen.

Hier nun einige Auszüge aus der „Stellungnahme gegen die Erweiterung polizeilicher Befugnisse in der DNA-Analyse“:

Sicherheitspolitiker_innen drängen derzeit darauf, noch in dieser Legislaturperiode eine Gesetzesreform zu verabschieden, die die polizeilichen Befugnisse bei der DNA-Analyse drastisch erweitern soll. Den Strafverfolgungsbehörden soll erlaubt werden, DNA auf Marker für Haut-, Haar- oder Augenfarbe zu untersuchen, so die Eingabe aus dem Bundesrat. Bei Massengentests soll die Polizei Rückschlüsse auf die DNA von Verwandten einer Probengeber_in ziehen zu dürfen, so die Gesetzesinitiative der Bundesregierung. Und Bayern fordert zudem, auch die Analyse „biogeographischer Herkunftsmarker“ zu legalisieren.

Wir protestieren gegen diese Vorhaben, wie sie im „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ gebündelt werden. Die vorgeschlagenen Verfahren erlauben keine eindeutigen Aussagen, sondern nur Wahrscheinlichkeitsbewertungen (1). Vor allem aber verletzen sie bisherige Standards des Datenschutzes (2) und können rassistische Stimmungsmache und Diskriminierung fördern oder gar heraufbeschwören (3).

(…)

Ähnlich vage Ergebnisse erzielen Tests auf die „biogeographische Herkunft“. Höhere Wahrscheinlichkeiten lassen sich allenfalls bei kontinentaler Herkunft erzielen, nicht aber bei nationalen oder regionalen Eingrenzungen. Auch für Laien ist offensichtlich, dass angesichts der Geschichte globaler Migration selbst kontinentale Zuordnungen notwendig fehleranfällig sind. Die derzeit verfügbaren Tests kommen auch bei gleicher DNA aufgrund verschiedener Referenzdaten zu unterschiedlichen Ergebnissen. Zudem basieren diese Datenbanken auf stereotypen Zuschreibungen, wenn es um Ethnizität und Herkunft geht. So deskriptiv die „biogeographischen Marker“ vermeintlich sind – so sehr basieren sie auf Strategien der Rassifizierung.

(…)

Bisher gilt das Prinzip, dass nur „nichtkodierende“ Bereiche der DNA analysiert werden dürfen, die keine Rückschlüsse auf Eigenschaften einer Person erlauben – mit der einzigen Ausnahme der chromosomalen Geschlechtsanalyse. Mit dem Gesetz sollen nun auch Analysen von Haut-, Haar- und Augenfarbe als unproblematisch gelten, da es sich um „äußerlich erkennbare Merkmale“ handele. Abgesehen davon, dass Haare gefärbt oder Augenfarben mit Kontaktlinsen geändert werden können, unterliegen grundsätzlich alle Pigmentierungen subjektiven und gesellschaftlichen Interpretationen.

(…)

Auch die angestrebte Zulassung der Verwandtensuche bei Reihenuntersuchungen steht in extremem Gegensatz zu bisherigen Kriterien von DNA-Analysen: Die so indirekt genetisch erfassten Verwandten können weder freiwillig zustimmen, noch sind sie Beschuldigte in einem Verfahren. Bei der Recherche von Verwandten bis zum dritten Grad würde eine enorme Anzahl Unbeteiligter ins Visier von Ermittlungen geraten. Zudem ist auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Teilnehmer_innen an solchen Massengentests gefährdet. (…) Die Teilnehmenden könnten das Ausmaß der Tragweite ihrer Einwilligung zu einer Probenabgabe nicht abschätzen, mit der sie möglicherweise verdachtsbegründendes Material gegenüber Verwandten bereitstellen.

(…)

Es steht zu befürchten, dass die Ermittlungen nach Täter_innen entlang vager und fehleranfälliger Analysen äußerlicher Merkmale oder „biogeographischer Herkunft“ Diskriminierung oder gar rassistische Hetze verstärken oder auslösen. Technologien wirken nicht im luftleeren Raum, sondern stehen in Kontext aktueller gesellschaftlicher Verhältnisse; dies gilt auch für polizeiliche Analyseverfahren. (…)

Zwar könnten auch Blauäugige oder Rothaarige über solche Verfahren ins Visier von Ermittlungen geraten. Aktuelle Erfahrungen zeigen aber, dass die deutsche Öffentlichkeit ungleich interessierter ist, wenn es um rassistisch diskriminierte Gruppen geht, die unter Generalverdacht gestellt werden können. Sollte auch die Suche nach „biogeographischen Herkunftsmarkern“ erlaubt werden, potenziert sich diese Gefahr noch einmal. Selbst polizeiliche und forensische Expert_innen haben in jüngsten öffentlichen Statements hierzu fälschlicherweise viele Formen der Kategorisierung durcheinander gebracht. Während die einen etwa betonen, dass diese Analysen keine Aussagen über das Aussehen zulassen, halten andere sie für adäquat, um etwas über die Hautfarbe aussagen oder gar die Person kulturell, nämlich „ethnisch“ einordnen zu können.

Befürworter_innen erklären zwar gerne, Kriminalist_innen wüssten über die Grenzen der Aussagekraft und Fehleranfälligkeit der Methoden Bescheid. Die gefährliche Wirkmächtigkeit von Technologiegläubigkeit kombiniert mit rassistischen Vorverurteilungen innerhalb der Sicherheitsapparate ist jedoch nicht zu unterschätzen. Dies haben etwa die Ermittlungsfehler beim so genannten „Phantom von Heilbronn“ mehr als deutlich gemacht: Die DNA einer Wattestäbchenverpackerin löste eine unglaubliche Ermittlungs- und Hetzkampagne gegen Roma und Sinti aus, während andere Ermittlungen etwa in Richtung rechter Gruppen zu dem Mord, der später dem NSU zugeordnet werden konnte, ausblieben.

Wir protestieren gegen das Gesetzesvorhaben und fordern antirassistisch und datenschutzrechtlich engagierte Gruppen und Einzelpersonen auf, sich diesem Protest anzuschließen

Die Zeit ist knapp und wir müssen schnell aktiv werden!

  • Wir protestieren gegen die fehlgeleitete politische und mediale Darstellung dieser Methoden. Die sicherheitspolitisch geforderten DNA-Analysen sind keine Wahrheitsmaschinerie, sondern hochgradig fehleranfällig. Die Gefahren ihrer Anwendung wiegen weitaus schwerer als ihr geringer kriminalistischer Nutzen!
  • Wir protestieren dagegen, dass bisher gültige Datenschutzrechte dramatisch verletzt werden, wenn Rückschlüsse auf persönliche Eigenschaften und Verwandtschaftsbeziehungen via DNA-Analyse erlaubt werden!
  • Wir protestieren dagegen, dass das Gesetzesvorhaben rassistischer Stimmungsmache Vorschub leistet. Öffentliche Generalverdächtigungen gegen diskriminierte Gruppen aufgrund der Analyse von Haut-, Haar- und Augenfarben oder Herkunftsmarkern dürfen nicht durch solche Verfahren ermöglicht werden!
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