Neuer Aufkleber: Polizeiverbotszonen statt Waffenverbotszonen

In Anlehnung an die vorherigen Entwürfe gibt es anlässlich des ausufernden Waffenverbotszonen-Populismus seit kurzem einen neuen Aufkleber:

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Zeitzeichen, 29

victor-klemperer-cc-by-sa-bundesarchiv_bild_183-s90733-mod-freiheitsfooIn unserer Kategorie „Zeitzeichen“ rezitieren wir in unregelmäßigen Abständen und in ebenso unregelmäßigem Umfang Nachrichtenschnipsel oder Zitate, die wir als möglicherweise stellvertretende Beispiele für größere Entwicklungen und gesellschaftliche Symptome empfinden: als Zeitzeichen.

Wir behalten uns vor, dieses oder jenes kurz zu kommentieren oder zu bewerten, oder auch nicht. :)

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Polizeiverbotszone II

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Polizeiverbotszone

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Bericht von der Hauptversammlung von Hannovers ÖPNV-Betreiber, der Üstra AG: Das Deutschlandticket ein Krepierer und ein nur wenig innovations- und genau so wenig menschenfreundlicher Vorstand – der zudem auch noch als Steigbügelhalter für eine erneute Ausweitung der Waffenverbotszone in Hannover herhält.

Am Donnerstag, den 29.8.2024 fand in Hannover die jährliche Hauptversammlung der Üstra AG statt. Die Üstra ist der vertraglich vereinbarte Alleinbetreiber des öffentlichen Personennahverkehrs in Hannover.

Die ausführliche Dokumentation von beinahe 60 Fragen und Antworten im Zuge der Fragerunde der AG-Hauptversammlung findet sich im freiheitsfoo-Wiki.

Hier nur stichpunktartig ein paar aus unserer Sicht besonders interessante Informationen aus dem Aktionär*innen-Treffen:

Videoüberwachung ohne evidenten Nutzen

Die Üstra betreibt fast 2.800 Überwachungskameras. Deren Betrieb kostete 2023 dem Unternehmen (und damit den Fahrgästen) 165.000 Euro. In immer stärkeren Maße lässt sich die Polizei Aufzeichnungen dieser Kameras aushändigen.

Und dennoch besitzt die Üstra auch nicht die leiseste Ahnung, ob und inwiefern die ständig filmenden Kameras in Bussen, Bahnen und an den Haltestellen in auch nur einem einzigen Fall hilfreich für die Aufklärung von Straftaten gewesen ist – der vorgeblich eigentliche Zweck der Überwachung. Und hat auch kein erkennbares Interesse daran, diese Frage aufzuarbeiten.

Weiter menschenunwürdige und unverhältnismäßige Strafverfolgung von Schwarzfahrer*innen

Auch hat die Üstra keinerlei Interesse herauszufinden, ob sie mit der Verfolgung von Schwarzfahrenden mittels Strafanzeige bei der Polizei für deren gesellschaftlichen Niedergang im Einzelfall verantwortlich zeichnet – angeblich aus Gründen der Datensparsamkeit.

Während derzeit schon mindestens elf kommunale ÖPNV-Unternehmen grundsätzlich und aus guten Gründen auf eine Anzeige beim Erwischen des „Schwarzfahrens“ verzichten stellt sich der aktuelle Vorstand der hannoverschen Üstra AG pauschal quer: Nein, das wolle man auf gar keinen Fall. Schließlich hätte die Anzeige eine abschreckende Wirkung, so die Vorstandsvorsitzende in der Hauptversammlung. Einen Beweis für die Behauptung bleibt sie schuldig.

Die von zahlreichen Wissenschaftlern und Kriminologen vorgebrachten Argumente gegen die Verfolgung von Schwarzfahrenden konnte oder wollte sie ebensowenig entkräften und ging auf diese einfach gar nicht ein. Zur Begründung heißt es in dem offenen Brief der Wissenschaftler an den Bundesjustizminister Buschmann (FDP) vom 6.8.2024, dass der Straftatbestand vor allem arme Menschen und solche in prekären Lebenslage betreffe – darunter Drogenabhängige. Er habe oft unverhältnismäßige Konsequenzen, etwa den Verlust der Wohnung. Schwarzfahrer, die das Bußgeld nicht bezahlen können, droht aktuell bis zu einem Jahr Gefängnis.

Nebelkerze Datenschutz

Apropos „Datensparsamkeit“: Wenn es um die Ausstattung der gerade neu in Beschaffung befindlichen Stadtbahnwagen-Generation geht, dann ist es mit der eben noch beschworenen Datensparsamkeit nicht mehr viel her: Diese sollen alle „mit Beacons im Eingangsbereich für das E-Ticketing“ ausgerüstet werden. Damit sollen Fahrgäste identifziert und deren Bewegungen in der Bahn erfasst werden. Wie weit diese darüber aufgeklärt werden und sich über die permanente Erfassung ihrer Bewegungsdaten im Klaren sind, darüber herrscht derzeit Unklarheit.

Hohe Kosten für die Abhängigkeit von Microsoft und Unwillen zum Umsteuern

Im Frühjahr 2023 wurde die Üstra „Opfer“ eines Hackerangriffs. Der Angriff war dank einer erfolgreichen Phishing-Mail in Kombination mit Schwachpunkten der eingesetzten bekanntermaßen unsicheren Microsoft-Software möglich. Der nennbare Schaden (möglicherweise ohne Einberechnung der eigenen sehr umfangreichen Mehrarbeit der Mitarbeiter und dem erheblichen Imageverlust) beträgt der Üstra zufolge bis dato grob 1,7 Millionen Euro.

Dennoch will man bei der Üstra nicht auf sicherere und zudem kostengünstigere OpenSource-Produkte umsatteln, noch nicht einmal teilweise. Im Gegenteil hat man mit Microsoft einen auf 8 Jahre angelegten Partnerschaftsvertrag und bezahlt dem US-Unternehmen für deren Software und Dienste jährlich bis zu 13,1 Millionen Euro (!).

Nach dem „Cyberangriff“ in 2023 hat Microsoft umgehend ein Unterstützungsteam für die Üstra bereit gestellt. Wie viel Geld Microsoft dafür bekommen hat konnte die Üstra auf die Schnelle nicht beantworten.

Übrigens ist die Üstra auch schon in 2018 einmal einem Phishing-Angriff erlegen gewesen.

Innovationsmüdigkeit in Sachen Wasserstoff-Technologie

In 2018 wurden zwei ehemalige Vorstandsvorsitzende der Üstra unehrenhaft entlassen und gelten seither als Buhmänner der Üstra-Geschichte. Ein Gerichtsverfahren dazu ist nach wie vor am Dahinschwelen.

Wie sehr sich die Vorwürfe an die beiden ehemaligen Chefs der Üstra erhärten mögen sei dahin gestellt sein. Diesen ist aber immerhin ein jahrelanges innovatives und mutiges Lenken der AG anzuerkennen. Beim aktuellen Vorstand sieht das anders aus. Jahreslanges Nachfragen nach innovativen Fortschritten in Richtung Wasserstoff-Technologie trifft auf eine auf die reine Ökonomie und nur kurzsichtig ökologische Gedanken. Nein, den Einsatz der Wasserstoff-Technologie wolle man derzeit nicht weiter verfolgen. Eine seit Jahren dazu eingesetzte „interdisziplinäre Projektgruppe zum Thema Wasserstoff-betriebener Fahrzeuge“ tritt auf der Stelle und kann als Ergebnis nicht mehr als die Erkenntnis vorweisen, dass die aktuellen Betriebshöfe der Üstra nicht als Wasserstoff-Tankstelle geeignet sei. Man „sei aufmerksam und beobachte den Markt“. Zudem sei aufgrund der gefallenen Akkupreise aktuell die batteriebetriebenen Busse günstiger. Wie geschrieben – eine sehr kurzsichtige Perspektive, die den massiven Rohstoffverbrauch wertvoller Elemente und deren ethisch fragwürdige Gewinnung völlig ausblendet.

Derweil preschen andere kommunale ÖPNV-Betreiber lustig voran. Einen solche unmutige und unlustige Innovationsverweigerung hätte es unter dem alten Vorstand nicht gegeben. Soweit wie dem Fragensteller auf der Üstra-HV bekannt haben sie der Üstra auch sonst jahrelang fair und offen gedient.

Und ach ja: Für den Einsatz in Stadtbahnen käme die Wasserstoff-Technologie sowieso nicht infrage, so die Vorstandsvorsitzende. Ob man mit deren Einsatz aber den Ausbau von Erweiterungsstrecken erleichtern könne, darüber vermag man scheinbar nicht nachzudenken.

Langsamer und heimlicher Abschied vom Bargeld?

Aus einem Unk wurde bittere Wahrheit – Bild des alten Bargeldautomaten stadtauswärts an der Haltestelle „Am Küchenkarten“. Nun steht dort ein neuer Automat. Ohne Bargeld-Bezahl-Möglichkeit …

Ein weiteres Signal der Ausrichtung des neuen Vorstands: Noch in 2020 wurde zugesichert, dass an fast allen Haltestellen nach der Ausstattung mit neuen Fahrkartenautomaten eine Bezahlung von Fahrkarten mit Bargeld möglich sei.

Davon nun keine Spur mehr. An vielen (gar allen?) Haltestellen findet sich nun nach der erfolgten Umrüstung der Fahrkartenautomaten auf die neuen Anlagen nur noch auf einer der beiden Fahrseiten ein Automat mit Bargeld-Bezahl-Möglichkeit.

Darauf angesprochen zog sich der aktuelle Vorstand darauf zurück, doch gar nicht mehr versprochen zu haben – mindestens ein solcher Automat pro Haltestelle. Doch hieß es in der Zusicherung aus 2020, dass diese Praxis nur „an den letzten Haltestellen vor den Endpunkten in Richtung stadtauswärts“ durchgeführt werde … Nichts also mit der Einhaltung früherer Versprechen!

Dazu kommt, dass die neuen Automaten offensichtlich nicht nur einzelne Probleme mit der Zuverlässigkeit der Bargeldbezahlung haben. Darauf angesprochen gab es jedoch leider keine Antwort vom Vorstand, wie es darum steht.

Es ist für Menschen oft ein zeitraubendes und manchmal gar gefährliches Unterfangen, zunächst den „richtigen“ Automaten zu auszumachen und dann ggf. auf der anderen Seite der Schienenstränge aufzusuchen, an dem der Kauf einer Fahrkarte mit Münzen oder Geldscheinen möglich ist.

Die Möglichkeit der Bargeldzahlung wurde von der Üstra schon im März 2023 großflächig „abgeschaltet“ – unter der Vorweisung von aus unserer Sicht fadenscheinigen Gründen. Siehe dazu den Bericht von der Üstra-HV 2023.

Rohrkrepierer Deutschlandticket

Das Deutschlandticket wurde von der Üstra schon im August 2023, also wenige Monate als „Riesenerfolg“ gepriesen und bewertet. Die nüchternen Zahlen, die letztes Jahr aufgrund des erfolgreichen Hackerangriffs nicht verfügbar gewesen sind, lassen das 49-Euro-Ticket dagegen eher als Rohrkrepierer dastehen: 94% derjenigen, die bei der Üstra derzeit ein Deutschlandticket im Abonnement haben sind so genannte „Altkunden“. Also Kunden, die sowieso schon bei der Üstra ein Monatsticket oder andersweitig mehr oder weniger regelmäßig Fahrkarten online erworben haben. Lediglich 6% sind Neukunden!

Auch bitter:

Zwar bietet die Üstra nun (endlich) seit kurzem das Deutschlandticket als Chipkarte an, wollte diese Variante allerdings bislang pressetechnisch nicht bewerben. Auf den Hinweis in der HV, dass die Chipkarte doch insbesondere für alte, behinderte und persönlichkeitsschutz-bewusste Menschen von großer Bedeutung sei antwortete die Vorstandsvorsitzende, dass die das ganz anders sehe und die rein „digitale“ Variante als App auf einem Smartphone als „zeitgemäß und nachhaltig“ bewerte.

Möge der Üstra diese „Zeitgemäßheit“ nicht beim nächsten erfolgreichen Angriff auf ihre IT (oder sonstigen Ausfall derselbigen) nicht auf die Füße fallen.

Und wieso es „nachhaltiger“ ist, ein die Menschen ständig erfassendes und ausspionierendes Smartphone mit sich zu tragen – mit ressourcenverbrauchender Technik darin und ständigem Akkuladehunger – das hat sich dem Verfasser dieses Beitrags zumindest bislang nicht erschlossen.

So oder so ist es eine gewisse Form von Anmaßung und frechem Unter-den-Tisch-fallen-lassen von gesellschaftlichen Minderheiten, eine solche Ansicht öffentlich zu artikulieren und zu vertreten, von den davon Betroffenen möglicherweise als Schlag ins Gesicht empfunden.

Als haltungsloser Steigbügelhalter bei der erneuten Ausweitung der städtischen Waffenverbotszone

Im Januar 2020 begann die Stadt Hannover, unter sehr fragwürdigen Randbedingungen eine Waffenverbotszone im öffentlichen Raum einzurichten. Diese wurde dann in 2022 bereits erheblich erweitert und soll nun erneut um ein drittes Teilstück zu einer großen Fläche in der Innenstadt erneut ausgeweitet werden. Das hat der Rat der Stadt Hannover nur wenige Stunden nach Ende der Hauptversammlung der Üstra AG beschlossen – einstimmig! (Verlangt hatte das bereits in 2022 die rechte Fraktion der „Die Hannoveraner“ – eine spannende Parallele dazu, wie derzeit fast alle Politparteien in Sachen Flüchtlingsabweisungspopulismus der faschistischen AfD hinterher zu laufen versuchen.) Die Üstra ist eigenen Angaben zufolge in diese stadtpolitische Entwicklung involviert, seit Juni 2024 wurde mit ihr dazu verhandelt, denn in der neuen Waffenverbotszone sind auch die Stadtbahn- und Bushaltestellen der Üstra am Hauptbahnhof, am Kröpcke und am Steintor mit enthalten. Dort hat die Üstra das Hausrecht, weswegen weder die Stadt mit ihren „Ordnungshütern“ noch die Polizei mit ihren Beamt*innen die Einhaltung des Waffenverbots kontrollieren oder erzwingen dürfen. Dass die Üstra das nun mit ihrem privaten Sicherheitsdienst Protec übernehmen muss nimmt sie achselzuckend hin. Die Vorstandsvorsitzende vermochte in der Hauptversammlung nicht aufzuklären, wie diese Überprüfung des Waffenverbots vonstatten gehen soll, wenn nicht durch die Protec auf eigene Kosten. Die Leute von der Protec sind die mit dem neuen Teleskop-Schlagstock aus Stahl – eine Waffe, die von der Üstra selber zu Unrecht als „ein kleiner Stock für Deeskalation und Sicherheit“ verniedlicht wird.

Immerhin …

… darf sich die Üstra dennoch auf die Fahnen schreiben, einen tollen ÖPNV in Hannover zu betreiben. Einer der ersten (der erste?), der seit 1974 politisch motiviert stadtweit Vorrang an Ampeln bekommt. Zurecht! Und als Unternehmen, dass in den vergangenen ein bis zwei Jahren ein Beförderungsangebot in den ländlichen Gebieten der Region unter dem Namen „Sprinti“ etabliert hat, das es verdient hat, kopiert zu werden. Dafür einen herzlichen Glückwunsch!

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Free Maja

Hier ein Blick auf Umstände von Auslieferung und Haft von Maja T. und hier eine Petition zur Sache.

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Social Media seriously harms your mental health

Social Media seriously harms your mental health

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Geplante Stationierung von Marschflugkörpern in Deutschland mit unbekannten Details zur etwaig möglichen Nachrüstbarkeit mit nuklearen Gefechtsköpfen – das Verteidigungsministerium will keine Angaben dazu machen. Und: Pistorius kündigt „offene“ Debatte mit geschlossenem Ausgang an …

Muss die parteipolitisch einseitig proklamierte „Zeitenwende“ zwangsweise in eine neue Aufrüstungsspirale führen? Dass es eine solche Alternativlosigkeit gäbe wird politisch vermittelt und vorgegeben.

Am 10.7.2024 teilten Bundesregierung und US-Regierung in einer englischsprachigen Pressemitteilung am Rande eines NATO-Gipfeltreffens mit, dass ab 2026 eine Reihe neuer US-Waffensysteme in Deutschland stationiert werden sollen, die es bislang nicht gab. Darunter auch Marschflugkörper vom Typ BGM-109 Tomahawk, die bereits im Zuge des damals hoch umstrittenen NATO-Doppelbeschlusses von 1979 schon einmal in Deutschland einsatz-, also abschussbereit gelagert worden waren.

Nun sollen die „Tomahawks“ also wiederkommen. Eine vorherige Ankündigung dieses Aufrüstungsschritts gab es nicht, erst recht keine offene gesellschaftliche Debatte.

Nachdem diese für die Öffentlichkeit also sehr überraschend kommende Ankündigung medial zunächst achselzuckend hingenommen wurde mehrten sich peu à peu einige kritische Stimmen, zuletzt auch in einigen Teilen der Parteipolitik. Darauf reagierte der derzeitige Bundes“verteidigungs“minister Pistorius nun mit einer öffentlichen Ankündigung vom 31.7.2024, wonach …

„… nichts dagegen spreche, über dieses Thema offen im Bundestag zu sprechen.“

Das klingt schön, ist aber nach nur etwas Nachdenken nichts mehr als eine Beruhigungspille, die nichts an dem bereits mit den US-Amerikanern hinter verschlossenen Türen Verhandelten ändern soll oder kann. Der Beschluss steht. Eine ausgangsoffene Debatte oder gesellschaftliche Diskussion ist also faktisch ausgeschlossen. Die Ankündigung von Pistorius – eine politische Nebelkerze.

Zudem noch wichtige Details zur besiegelten Aufrüstung nicht bekannt sind und – auch auf mehrfaches Nachfragen beim Verteidigungsministerium hin – nicht verlautbart werden sollen.

Eine wichtige Frage ist beispielsweise die, welche Version des Marschflugkörpers BGM-109 in Deutschland stationiert werden soll. Das Verteidigungsministerium betont zwar nachdrücklich, dass es sich dabei um „ausschließlich konventionelle“ Varianten handele. Doch was bedeutet das? Selbst unter der Annahme, dass man nukleare Sprengköpfe – also Atombomben – in diesem Sinne als „unkonventionell“ bezeichnet sind doch eine Reihe der „konventionellen“ Tomahawk-Varianten mit solchen Atomsprengsätzen nachrüstbar. Ob das also möglich ist oder nicht ist für eine ehrliche Diskussion der Sache von erheblicher Bedeutung.

Doch das Bundesverteidigungsministerium will dazu partout nichts sagen. Und verlächerlicht die Ankündigung einer „offenen Aussprache“ umsomehr.

Eine babelturmhaftige Aufrüstungsspirale verschwendet nicht nur unsinnig viel Ressourcen, sie birgt auch die damit immanent verbundene Zunahme des Risikos einer militärisch-kriegerischen Eskalation, sei es aus politischem Kalkül, sei es aufgrund geheimdienstlicher Interventionen, sei es aus Versehen. Die Vergangenheit des Kalten Krieges bietet dafür eine Menge historischer Beispiele.

Mit zunehmender Komplexität der genutzten stets fehlerbehafteten IT-Systeme – hinzukommend noch die etwaige Hinzufügung so genannter „Künstliche Intelligenz“ – steigt die Gefahr der unbeabsichtigten Auslösung einer kriegerischen Kettenreaktion um ein Mehrfaches. Eine Kettenreaktion, die (hoffentlich) niemand wirklich will.

Alleine aus diesem Grund ist der eingeschlagene Weg des Wettrüstens ein falscher.

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Nach der Volkszählung ist vor der Volkszählung – mit dem „Lebenszeichenansatz“ auf dem Weg zum „Registerzensus“. Mit absehbarer Verschiebung?

Während sich derzeit die Menschen an den jüngst veröffentlichten Daten zur letzten Volkszählung (Zensus 2022) erfreuen arbeiten Behörden und Statistiker wie üblich ohne weitere Öffentlichkeit bereits an der Vorbrereitung des nächsten „Zensus“, der ganz anders laufen soll als zuletzt.

Der nächste „Zensus 2031“ soll noch weniger öffentlich und unter möglichst wenig aktiver Mitwirkung der hier in Deutschland lebenden Menschen erfolgen, es soll ein „Registerzensus“ werden. Dabei soll so weit wie möglich auf Befragungen der Menschen verzichtet werden, weil stattdessen über diese Menschen eine große Zahl von persönlichen Informationen von mehreren behördlichen Stellen („Registern“) Daten abgefragt bzw. von den jeweils zuständigen staatlichen Stellen zugeliefert werden.

Neu ist dabei die Idee des „Lebenszeichenansatzes“. Jeder Kontakt eines Menschen mit einer Behörde wird als „administratives Lebenszeichen“ interpretiert. Zwar sollen einerseits keine Informationen darüber geliefert und gespeichert werden, welchen Grund und Inhalt dieser Kontakt jeweils hatte, andererseits betont das hübsche Statistikervideo auch:

Sollten Unstimmigkeiten  zwischen Melderegister und Vergleichsregistern auftreten werden diese aufgeklärt.

So ein Registerzensus soll dann – ist er erst einmal ausgereift – dann möglichst sogar jährlich, also quasi ständig durchgeführt werden.

Um die notwendige Technik und „Methoden“ zum neuen Volkszählungsverfahren zu erproben haben Bundestag und Bundesrat inmitten der Corona-Pandemie, im Mai 2021 ein „Registerzensuserprobungsgesetz“ mit der nach Erpressung klingenden Abkürzung „RegZensErpG“ verabschiedet und in Kraft gesetzt. Mit dem als Grundlage werden bereits jetzt (ab 31.12.2023 beginnend) jährlich umfangreiche Daten über jede*n Einwohner*in Deutschlands von den Meldebehörden an die Statistiker geliefert (§4) und dort aufbewahrt und verarbeitet.

Haben Sie das gewusst?

Auch wurden weitere Daten über uns Menschen bereits von folgenden Stellen an die Statistiker geliefert (§7):

  • gesetzliche Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Kraftfahrt-Bundesamt
  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
  • personalabrechnende Stellen des Bundes und der Länder
  • gesetzliche Unfallversicherung

Und, ach ja: Die Statistiker dürfen selbstverständlich auch Daten aus dem jüngsten „Zensus 2022“ für die Erprobung ihrer neuen Algorithmen und Systeme nutzen und mit allen anderen Daten verknüpfen und verarbeiten §6).

Doch scheint es – erneut und wie gewohnt – Verzögerungen und Probleme mit dem Testen zu geben. In der jüngsten Innenministerkonferenz (IMK) vom Ende Juni 2024 wurde ein Bericht zum Arbeitsstand der Zensusregistererprobung „zur Kenntnis genommen“ und unter TOP 85 wie folgt kommentiert:

„[Die IMK] stellt fest, dass die Umsetzung des Registerzensuserprobungsgesetzes bereits erhebliche zeitliche Verzögerungen aufweist. Die Umsetzung der vorgesehenen Arbeitsphasen in den Statistischen Ämtern der Länder bei der Methodenerprobung wird dadurch deutlich beeinträchtigt und eine belastbare Personal- und Finanzplanung stark behindert.“

Bei der letzten Volkszählung kam Corona gerade recht, um als Ausrede zur Verschiebung der Volkszählung 2021 auf 2022 zu dienen. Ob es in sieben Jahren wieder eine Verschiebung geben wird?

Der „Zensus 2022“ soll übrigens ca. 1,5 Milliarden Euro gekostet haben.

Fazit

  • Erneut laufen Datenzusammenführungen über alle Menschen in Deutschland samt der dazugehörigen Gesetzgebung weitgehend unter der Wahrnehmungsschwelle der Öffentlichkeit.
  • Das Registerzensuserprobungsgesetz erinnert bzgl. des freien Umgangs mit einer großen Anzahl personenbezogener Daten aller im Land erfassten Menschen frappierend an das Zensusvorbereitungsgesetz 2021, gegen das Verfassungsbeschwerde eingelegt, diese dann aber aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht zur Entscheidung angenommen worden ist. Der bei den Statistikbehörden nun dauerhaft angelegte personenbezogene Datensatz aller Menschen in Deutschland dürfte für Datensammler und -jäger staatlicher wie privater Natur von größtem Interesse sein.
  • Zur genauen Ausgestaltung der „Klärung von Unstimmigkeiten“ – wer diese bspw. auf welchem Wege durchführt und inwiefern das mit Konsequenzen für die Betroffenen verbunden ist – ist bislang nicht viel bekannt.
  • So oder so entwickelt sich der „Zensus“ dank der geplanten Alljährlichkeit zu einem staatlichen Instrument, bislang noch nicht erfasste Menschen zu identifizieren und zu nummerieren.
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Herr Putin

Entwickelt aus Berichten über große Abbildungen dieser Art z.B. in Litauen und Rumänien. Das Original ist wohl vom litauschen Künstler Kriss Salmanis.

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