Sonderstrafrecht für Polizisten und andere „Gleichere“ soll weiter verschärft werden – der Versammlungsfreiheit einfach noch doller gegen das Knie treten.

Im Jahr 2017 wurde ein neues Sonderstrafrecht eigens für Polizisten und andere wenige, aber bestimmte Berufsgruppen geschaffen. Erstmals wurde die in den neu formulierten Paragrafen 113 bis 115 des Strafgesetzbuches (StGB) definierte Gruppe von Menschen anderen Menschen gegenüber höher als andere Menschen und Berufsgruppen gestellt, indem Angriffe oder vermeintliche Angriffe – ja auch das Unterstellen der Absicht eines solchen Angriffs z.B. durch das Mitsichführen von Gegenständen, die als Waffen missbraucht oder umgedeutet werden können – indem also solche Taten oder Absichtsunterstellungen von Taten an dieser neuen „gleicheren“ (siehe: Farm der Tiere) Berufsgruppe stärker geahndet wird als in anderen Fällen. Deswegen auch der Begriff des „Sonderstrafrechts“.

Wir haben damals ausführlich zur Sache berichtet und bewertet.

Dass unsere Warnung vor Missbrauch dieser „Lex Stiefelknecht“ nicht nur Unken war lässt sich alleine an einem erst in diesem Jahr in Hannover durchgeführten und von uns dokumentierten Prozess belegen.

Zur Begründung der Schaffung dieses Sonderstrafrechts zitieren wir aus der damaligen Debatte den CDU-Innenpolitikers Armin Schuster in einem DLF-Interview vom 8.2.2017:

Die Tatsache, dass wir jetzt die Geldstrafe bei einem tätlichen Angriff gar nicht mehr als Möglichkeit anbieten, sondern der Richter im Mindestfall auf drei Monate gehen muss, das wird sich auswirken. Und ich sage mal, das quasi als Kavaliersdelikt schon eingepreiste Schubsen von Polizisten, das kann man kritisieren, dass man dafür jetzt unter Umständen eine dreimonatige Freiheitsstrafe kriegt. Wir halten es für angemessen …“

Heute, mehr als acht Jahre nach Einführung des Polizist*innen-Sonderstrafrechts (und einer damit verbundenen entsprechenden Verzerrung der Statistik der Kriminalitätszahlen und -raten) meldet der Deutschlandfunk nun folgendes:

Gesetzentwurf – Justizministerin Hubig will Angriffe auf Ärzte und Polizisten härter bestrafen – Gewalt gegen Polizei nimmt zu. Die SPD-Politikerin sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, wer Menschen angreife, die im Dienst für die Allgemeinheit stünden und dabei teils große Gefahren auf sich nähmen, handele besonders verwerflich. Ein Gesetzentwurf des Justizministeriums sieht vor, dass tätliche Angriffe auf Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste oder Gerichtsvollzieher mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten statt wie bisher von mindestens drei Monaten bestraft werden. Wer Einsatzkräfte in einen Hinterhalt lockt und angreift, soll mit einer Mindeststrafe von einem Jahr statt wie bisher von sechs Monaten bestraft werden. Die Zahl der Angriffe auf die Polizei hat nach Angaben des Bundesinnenministeriums seit 2017 kontinuierlich zugenommen. Im vergangenen Jahr waren bundesweit fast 107.000 Polizistinnen und Polizisten Opfer einer Gewalttat.“

Mit Blick auf diese Nachricht und den dargestellten zeitlichen Hintergrund lässt sich folgendes festhalten:

1.

So wie immer bemühen sich die gerade im Amt befindlichen Parteipolitiker*innen der Moralkeule, wonach die Menschen, die „im Dienst für die Allgemeinheit stehen und dabei teils große Gefahren auf sich nehmen“ besonders schützenswert seien. Es sei doch „verwerflich“, diese Menschen anzugreifen. Und dann gar noch „hinterhältig“.

Es handelt sich bei diesen „Helden“ aus der Sicht des Gesetzgebers aktuell um die „Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste oder Gerichtsvollzieher“.

Steht eine Straßenkehrerin, eine Lehrerin oder ein Mensch, der Pakete durch die Gegend liefert oder sich (beruflich oder privat) um die Pflege anderer Menschen kümmert weniger im Dienst der Allgemeinheit? Ist der hinterhältige Angriff auf eine Taxifahrerin hinterhältiger als der auf eine Feuerwehrfrau?

2.

Herr Schuster von der CDU hat sich offensichtlich in der Annahme geirrt, dass sich die Schaffung des Sonderstrafrechts „auswirken“ werde. Zumindest nicht in der von ihm wohl erwünschten Art und Weise haben sich die Zahlen der als Angriffe auf die Sonderberufsgruppen interpretierten Vorfälle nicht reduziert sondern im Gegenteil sogar erhöht. Als Reaktion auf diese Entwicklung das Sonderstrafrecht nun sogar noch verschärfen zu wollen wirkt wie der fortschreitende und von Sachverstand unbeirrbare Versuch, auf einem längst toten Pferd zu reiten zu versuchen.

Wir haben dazu bereits in 2017 angemerkt, dass auch die SPD nicht verstanden hatte, dass die Schaffung oder (wie hier und heute) die Verschärfung von Sonderstraftrechten nicht sinnvoll zur Reduzierung des Kriminalitätsaufkommens taugen. In der Norderstedter Erklärung der SPD-Innenminister vom 7.11.2016 hieß es:

„Bereits im Jahr 2011 wurde für Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte in § 113 StGB die angedrohte Höchststrafe von zwei auf drei Jahre erhöht. Dabei konnte bisher nicht festgestellt werden, dass diese Strafmaßerhöhung eine generalpräventive Wirkung gezeigt hat. Vielmehr sind die Fallzahlen seit dem Jahr 2011 weiter gestiegen.“

Aha.

Doch die Erklärung geht noch weiter:

„Wir sehen weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf.“

Da ist es wieder: Das arme tote Pferd.

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Zeitzeichen, 32

victor-klemperer-cc-by-sa-bundesarchiv_bild_183-s90733-mod-freiheitsfooIn unserer Kategorie „Zeitzeichen“ rezitieren wir in unregelmäßigen Abständen und in ebenso unregelmäßigem Umfang Nachrichtenschnipsel oder Zitate, die wir als möglicherweise stellvertretende Beispiele für größere Entwicklungen und gesellschaftliche Symptome empfinden: als Zeitzeichen.

Wir behalten uns vor, dieses oder jenes kurz zu kommentieren oder zu bewerten, oder auch nicht. :)

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GLS-Bank und Sparkasse kündigen der Roten Hilfe die Konten. Dank Trump? Auf der Suche nach Sinn und Rechtsgrundlagen. [Updates]

Einen Tag vor Weihnachten, am 23.12.2025 wurde bekannt, dass sowohl die Sparkasse Göttingen als auch die sich selbst als „gemeinschaftlich und sozial“ belorbeerende GLS-Bank die Zusammenarbeit mit der Roten Hilfe mit Wirkung zum kommenden Februar aufgekündigt haben.

Die Hintergründe dazu liegen noch im Dunkeln bzw. bislang hat keines der beiden Bankhäuser sich dazu ehrlich gemacht.

Plausible Gedankengänge für die tatsächlichen Gründe gibt es genug. Zum Beispiel, dass die Trump’sche autoritäre Launenpolitik in Form der Erklärung der „Antifa Ost“ zu einer US-Terror-Organisation den Ausschlag zu der Entscheidung der Bankhäuser gegeben haben könnte. Oder die andauernde Bewertung der Roten Hilfe durch den deutschen Inlandsgeheimdienst („Bundesamt für Verfassungsschutz“) als linksextremistisch. All das kann für die Banken zu Rechtfertigungsproblemen oder Mehraufwand führen, den diese fürchten.

Klar ist, dass ein Verein (egal welcher Coleur oder Ausrichtung) ohne ein Bankkonto nicht bestehen bzw. arbeiten kann. Die taz titelt daher zurecht „Rote Hilfe droht das finanzielle Aus“ und Hartmut Brückner von der Roten Hilfe: „Das stellt uns jetzt tatsächlich vor die Existenzfrage.“

Ein so genanntes „Basiskonto“ oder „Jedermann-Konto“ steht zwar „jedermann“, besser gesagt jedem Menschen zu (und auch das ist oft nur graue Theorie), aber eben nicht einem eingetragenen Verein. Ob also ein Kreditinstitut einem Verein eine Girokonto-Partnerschaft anbietet oder nicht liegt in dessen eigenem Ermessen.

Doch wo, wenn nicht bei der GLS-Bank soll die Rote Hilfe denn dann landen? Diese wirbt doch mit Slogans wie:

„Gegenseitige Hilfe und Unterstützung. Soziales Handeln bildet das Herz unserer Bank.“

Ersetzt man „Bank“ durch „Arbeit“ wäre das nichts anderes als die treffendste Beschreibung der Arbeit der Roten Hilfe.

Und wie hieß es doch so schön im GLS-Imagefilm anlässlich des 50jährigen Geburtstags im letzten Jahr:

„Es ist auch völlig okay, wenn wir mal scheitern. Wir gucken aufeinander und wir lassen da auch niemanden zurück. Liebe Zukunft, du wirst einige Narben tragen, aber wir arbeiten unermüdlich daran, dass du heilen kannst. Alle Hebel in Bewegung, keine Angst vor der Angst.“

Hat die GLS-Bank tatsächlich solch ein starkes moralisches Rückgrat wie sie da vorgibt? Dann wird sie die Kündigung der Zusammenarbeit mit der Roten Hilfe zurücknehmen. Wir haben bei der GLS auf jeden Fall erst einmal nach den faktischen Gründen für ihr Handeln nachgefragt und werden deren Antworten – wenn sie denn gehaltvoll sind – an dieser Stelle nachtragen.

[UPDATE, 26.12.2025]

Es gibt seitens der GLS eine „Stellungnahme“, datierend vom 24.12.2025. Die ist auf der Homepage der GLS-Bank allerdings leider nicht (oder nicht ohne weiteres) zu finden. Unter Weglassung aller diplomatischen und Höflichkeitsfloskeln steht in etwa folgendes darin:

  • Es gibt Sanktionslisten, die wir beachten müssen.
  • In bestimmten Fällen (z.B. bei Spendensammlungen, Inlandsgeheimdienstanweisungen) müssen bestimmte Konten von uns besonders überwacht werden.
  • Der Bank werden dann besondere Haftungsrisiken auferlegt. Diese Risiken bestehen aus drohenden Bußgeldern und weiteren „Sanktionen“.
  • Die BaFin spielt eine entscheidende Rolle bei allem.
  • Die BaFin erhöht aktuell den Druck auf die Banken und rechtfertigt das mit dem Verweis auf „Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“.

Was die GLS nicht schreibt:

  • Wen sie alles gekündigt hat.
  • Ob sie nicht nennen darf oder nicht nennen will, wen und warum genau (Begründung Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung) gekündigt hat.
  • Welche konkreten Änderungen außer dem einen aufgeführten Zitat der BaFin-Exekutiv-Direktorin Birgit Rodolphe es in den letzten Monaten gegeben hat.
  • Ob es einen zusammenhang mit Trumps Autoritarismus („Antifa Ost“ nun US-Terrororganisation) gibt.
  • Welche konkrete Rolle der deutsche Inlandsgeheimdienst („Bundesamt für Verfassungsschutz“) spielt.
  • Was das genau für Sanktionslisten sind und woher diese stammen bzw. wer die verantwortet.
  • Auf welcher Rechtsgrundlage die aufgeführten Risiken für die Bank beruhen.
  • Welche genaue Form die dazugehörigen Bußgelder und Sanktionen einnehmen können und was das für die gesamte Bank und deren Kundschaft konkret bedeuten könnte.

Und hier (nachträglich) noch zwei Lesempfehlungen zu diesem Thema, das als Phänomen als „Debanking“ bezeichnet wird:

[UPDATE 31.12.2025]

Persiflage/Ergänzung eines Bildes aus dem neusten GLS-Bankenspiegel „Raum für Vielfalt“. Quelle: https://www.gls.de/gls-bank/aktuelles/neuigkeiten/neuer-bankspiegel-raum-fuer-vielfalt/

Die GLS-Bank hat auf die vielfache Kritik reagiert. Mit einer Pressemitteilung vom 29.12.2025. Wir selbst haben am 30.12.2025 Antwort von der GLS erhalten.

Inhaltlich bleibt die GLS vage und gibt im Detail keine weiteren Erläuterungen oder Erklärungen über das in der Stellungnahme vom 24.12.2025 bereits geschriebene hinaus ab.

Die sich selbst sonst gern als handlungs- und gestaltungsmächtige präsentierende Bank (und das ist sie auch!) stellt ihr Handeln nun als alternativlos dar, sich selbst als Opfer der Umstände und unfähig anders zu handeln. Den schwarzen Peter schiebt sie der BaFin zu.

Die Stellungnahme vom 24.12. war bis zur Veröffentlichung der Pressemitteilung vom 29.12.2025 nicht über die GLS-Internetseiten erreichbar bzw. verlinkt. Selbst jetzt muss mensch zunächst in den Pressebereich klicken und dort die maximal unscheinbar mit der Überschrift „Aus der Bank: Im Dialog bleiben“ betitelte Pressemitteilung anwählen um dort dann im Fließtext den Link zur Stellungnahme zu finden.

Offensive und gewollte Transparenz geht anders.

Ob und inwiefern die Stellungnahme, wie von der GLS-Presseabteilung behauptet, „breit in den sozialen Medien“ verbreitet worden ist können wir genausowenig wie andere Menschen, die dort eben nicht einen großen Teil ihrer Lebenszeit verbringen, überprüfen oder nachvollziehen. Dieser Verweis ist argumentativ schlichtweg nicht relevant.

Es bleiben lediglich nur folgende Schnipsel aus der Pressemitteilung vom 29.12., die noch einen Restfunken an Hoffnung auf Änderung der Situation darstellen:

„(…) [W]ir nehmen uns nun die Zeit, Anfragen und Wünsche unserer Kund*innen zu sortieren. Wir möchten gemeinsam nach Lösungen suchen. (…) Wir stehen auch weiterhin mit der Roten Hilfe in Kontakt und setzen unsere Gespräche fort. (…) Wir sehen, dass das Thema finanzielle Souveränität eine neue Dringlichkeit bekommen hat.“

Viele wünschten sich beim Lesen solcher Aussagen eine klarere und deutlichere Aussprache, eine ehrlichere Kommunikation jenseits der Aufreihung von PR-Floskeln. Das gilt noch vielmehr für den ganzen großen Rest der jüngsten Verlautbarungen, von denen nach dem Eindampfen von Höflichkeits-Semantik außer den zitierten Sätzen nichts (neues) übrig bleibt.

Welche Bedeutung diese völlig unverbindlichen und hübsch formulierten Sätze tatsächlich haben und was ganz konkret daraus folgt lässt sich aus heutiger Sicht nicht absehen. Ganz sicherlich wird das aber auch davon abhängen, welchem öffentlichen und Kunden-Druck die GLS in weiterer Zukunft unterliegen wird.

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Ein heimlich untergeschobenes und unbeliebtes Weihnachtsgeschenk: Die Vorratsdatenspeicherung. Mehr als „nur eine endlos lange Zahlenreihe“.

Bild von Frans Valenta, rund 15 Jahre alt, heute aktuell wie damals.

Wir schreiben das Jahr 2025, es ist wenige Tage vor Weihnachten und nur dank der Recherche öffentlich-rechtlicher Sender wird inmitten des allgemein herrschenden Jahresendstresses bekannt (und deswegen entsprechend wenig rezipiert und öffentlich so gut wie gar nicht behandelt!), dass die Bundesregierung den Auslandsgeheimdienst („Bundesnachrichtendienst (BND)“) von einem Informationssammler zu einem heimlich und rechtlich mehr als fragwürdig agierenden Einsatzdienst mit zahlreichen Sonderbefugnissen umkrempeln will. „Insgesamt umfasst der Entwurf 139 Paragraphen, was einer Verdopplung des bisherigen Normenwerks entspricht …“ schreibt Stefan Krempl in seinem lesenswerten Beitrag dazu – einer der wenigen, der das ganze überhaupt medial behandelt.

Der in den letzten dutzend Jahren vom Paulus zum Saulus mutierte „Grüne“ Konstantin von Notz findet das richtig super und verkündet in Engelsmanier ohne Scheu vor der Verwendung von aktuellem Neusprech: Es sei „notwendig, die Zeitenwende auch in den Nachrichtendiensten zu vollziehen (…) Die Grünen seien bereit, auch über präventive Cyberangriffe und Sabotageaktionen zu reden.“ Petra Kelly rotiert im Grab.

Doch darum soll es hier gar nicht gehen – diese Weihnachtsgeschichte geht noch weiter, denn die Regierung hat noch ein Weihnachtsgeschenk für die Menschen im Vorweihnachtsgetaumel.

Am 4. Advent (es sind noch drei Tage bis Heilig Abend) gibt sich die derzeitige Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (zu dieser siehe u.a. auch hier) die Ehre kundzutun, wie ihre frohe Botschaft lautet: Ein neues Gesetz zur (erneuten) Errichtung einer staatlich verordneten Vorratsdatenspeicherung werde erscheinen. Diese gute Nachricht erhalten die Menschen aber nicht mittels eines Engelschores, auch nicht dank einer öffentlich verkündeten Pressemitteilung aus dem Ministerium. Nein, die Frau Ministerin wählte als Medium ein Sonntagsblatt, namentlich die „BILD“, bekannt für Populismus, Hetze und Wahrheitsverdrehung.

Im nächsten Akt dieser Verkündigung lauschen wir dem Deutschlandfunk in seiner ersten Meldung zur Sache. Man beachte: Die zuständigen Nachrichtenredakteure scheinen noch nicht begriffen zu haben, worum es eigentlich geht. Da ist von „Speicherung von IP-Adressen“ die Rede. Und warum die Ministerin das so wichtig findet. Kein Wort aber von „Vorratsdatenspeicherung (VDS)“.

Bei der Argumentation für das neue, ja eigentlich gar nicht neue Vorhaben hinken die Parteipolitiker nach wie vor sachlich hinterher.

Frau Hubig stellt in der „BILD“ dar, es ginge doch um das (hehre) „Ziel, Kriminalität im Internet wirksamer zu bekämpfen. Bei Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz kämen Täter bislang viel zu oft davon.“ Und „die Vertraulichkeit der Kommunikation bleibe strikt gewahrt, die Erstellung von Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen sei ausgeschlossen.“ (Hat jemand etwas anderes behauptet? Und kann die Bildung von solchen Profilen mittels der VDS tatsächlich ausgeschlossen werden? Keiner fragt das.)

Auch andere Medien berichten ähnlich unkritisch und einseitig von dem Vorhaben, scheinen die Argumente der öffentlichen Debatte um die Abwägung von basalen Rechten der Menschen (Grundrechten) aus den Jahren 2007ff. und die Urteile von BVerfG und EuGH und deren Substanz inzwischen völlig vergessen zu haben.

Der Deutschlandfunk lädt am Folgetag (es ist der 22.12.2025) als sein Beitrag zur Debatte erst mal einen klaren Befürworter der VDS zum Interview ein, den Polizisten und ehemaligen Vorsitzenden des Bundes deutscher Kriminalbeamter, Sebastian Fiedler, SPD.

Zum Begriff der „anlaßlosen Massenüberwachung“ (was ist die VDS denn sonst?) muss der erst einmal „tief durchatmen“ und versucht diese Bezeichnung als „Kampfbegriff“ zu diskreditieren. „Das ist in der Sache völlig daneben.“ Dann fängt er erst mal an, einen fiktiven Fall von sexualisierter Gewalt an Kindern („Kinderpornografie“) zu entwerfen (eines der aktuellen Totschlagargumente) und meint daran aufzeigen zu können, dass daran doch offensichtlich sei: Mit Massen habe das nichts zu tun, weil die Polizei nur in diesem einen konkreten Fall die IP-Adresse der Quelle solcher Bilder/Videos benötige.

Herr Fiedler unterschlägt also einfach die Tatsache, dass eben doch von allen sich im Internet „bewegenden“ Menschen sämtliche IP-Adressen erfasst und gespeichert werden sollen. Anlaßlos. Und was dieser Umstand mit den Menschen im Einzelfall macht oder machen kann, dass sie sich nämlich selbst einschränken und in der Wahrnehmung ihrer Grundrechte beschneiden oder einschränken. Dieser Effekt einer VDS ist eine Duckmäusermentalität, die der Menschheit nicht gut tut.

20151016meeting-with-EC-DGHOME-dataretentionDieser Eingriff in die Grundrechte sei doch gar nicht so groß, meint der Herr Fiedler. Und führt weiter aus, dass er sich gar nicht vorstellen kann, dass der „mündige Bürger“ durch die VDS in seiner Freiheit eingeschränkt werden könne. „Das einzige, was dem mündigen Bürger passiert ist, dass die TK-Anbieter für drei Monate Zahlenreihen speichern und es passiert sonst erst mal gar nichts.“ Damit verharmlost er und bestreitet zugleich, dass es diese Beschneidung von Menschenrechten tatsächlich gibt und deswegen eine Abwägung von Nutzen und „Kosten“ einer VDS vorzunehmen ist. Das taten auch alle Gerichte, auf die sich Herr Fiedler im Interview sonst so gerne beruft. Stattdessen lenkt er ab indem er von einem angeblich vereitelten Rizzinanschlag von „Castrop-Rauxel“ („ein ganz großer Terrorfall“) zu erzählen beginnt. Einem Fall, über den (und vor allem dessen Strafverfolgungs-Ausgang) öffentlich nicht viel bekannt ist und dazugehörige Fakten, die der Interviewte dazu vorträgt, gar nicht nüchtern überprüft werden können. Das ist ein unfaires und eigennütziges Vorgehen des Polizisten. (Der Fall wirft bei genauerer Betrachtung indessen ganz andere Fragen auf! Aber darum soll es hier nicht gehen.)

Herr Fiedler ist sich auch nicht zu schade, die Kritik an der VDS pauschal als Kritik „von Linken, von Grünen“ abzuwerten zu versuchen. Ob gewollt oder nicht: Er ignoriert damit nicht nur den breite zivilgesellschaftlich basierenden Widerstand gegen die VDS (Stichwort: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung) sondern zementiert damit schäbigerweise weiter den Populismus der Neurechten und Faschisten (Stichwort: „linksgrün“).

Insgesamt wird man bei diesem Interview auch den Eindruck nicht los, dass der Interviewer des DLF, Daniel Heinrich, dem SPD-Politiker Steilvorlagen für dessen Position liefert und nur weniger als halbherzig eine kritische oder sachlich informierte Haltung einzunehmen vermag.

Diese alle Seiten betrachtende und abwägende Position vermag da eher Gudula Geuther in ihrem DLF-Kommentar vom gleichen Tag einzunehmen.

„Auch ist die Strafverfolgung kein durchschlagendes Argument. Denn anders als vielfach zu hören ist ist nicht gewiss, dass die Vorratsdatenspeicherung viel hilft. Die Studienlage ist dünn und veraltet aber sie besagt: Das bringt nicht viel. Aktuell können die Anbieter auch mit den vorhandenen Daten den ganz großen Teil der Anfragen beantworten. Umso wichtiger ist in der Abwägung die Sache mit dem Vertrauen. Die Idee, die das Bundesverfassungsgericht einmal zur Formulierung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung gebracht hat war der mündige Bürger, der keine Scheu haben soll, sich frei zu bewegen. Auch nicht, kann man heute hinzufügen, wenn es um Psychotherapie, Whistleblowing oder anonyme Strafanzeigen geht. All das gilt nach wie vor auch im Internet, vielleicht sogar ganz besonders.“

Danke, Frau Geuther. Und viellicht fehlt es nach wie vor an sinnbildlichen Vergleichen, was eine VDS in unserer Wirklichkeit des ständigen Verbundenseins mit dem Internet, dem ständigen Hinterlassen von Persönlichkeitsspuren im Daddeln mit dem Smartphone bedeutet. Wären die Menschen bspw. damit einverstanden, dass es einen staatlich verhängten Zwang zum ständigen Umhängen einer Identifikationsnummer bei jedem Gang im öffentlichen (und nichtöffentlichen!) Raum inklusive andauernder Videoüberwachung gäbe? Oder KFZ-Kennzeichenscanner über jeder Straße? Beides verbunden mit einer dreimonatigen Speicherfrist aller dieser Persönlichkeitsdaten?

Ein weiterer Gedanke bei allem: Wer glaubt in den Zeiten nach Snowden und bei täglichen Berichten über Datenlecks und IT-Pannen noch daran, dass die so in Haufen gesammelten Menschendaten bei den Providern sicher sind und nicht von interessierten Konzernen und/oder Geheimdiensten aller Welt (bspw. USA, China, Russland etc.) abgegriffen und für eigene Zwecke (welche?) missbraucht werden (können)?

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Keine Antwort auf alles, aber eine Widerstandsoption auf vieles: Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wird 42 Jahre alt. Rolf Gössner liest.

Am 15. Dezember 1983 hob das Bundesverfassungsgericht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus der Taufe. Das ist heute genau 42 Jahre her.

Zum 40. Geburtstag der Urteilsverkündung dieses „Volkszählungsurteils“, also vor zwei Jahren, feierten wir das wie zehn Jahre zuvor auch schon einmal mit einem Geburtstagstreffen in Hannover. Seinerzeit wollte auch der Anwalt und Publizist Rolf Gössner sein Stelldichein geben und lieferte dazu einen zweiteiligen Beitrag ab. Er wurde dann leider kurzfristig krank und konnte nicht nach Hannover kommen. Dafür eröffnete er uns die Gelegenheit, den Text im Jahr darauf von ihm selber einlesen zu lassen. (Den Text seines Beitrags veröffentlichte Rolf Gössner zwischenzeitlich in den Zeitschriften „Ossietzky“ und den „Datenschutz-Nachrichten (DANA)“).

Diesen Beitrag, diesen Vortrag veröffentlichen wir heute nun anlässlich der Wiederkehr des Geburtstags des damals so innovativen wie heute noch wichtigen neuen Grundrechts in der von Rolf Gössner selbst eingesprochenen Form.

Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht, das das Gericht in Karlsruhe aus den ersten beiden Artikeln des Grundgesetzes, der unantastbaren Würde des Menschen und des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ableitete, also fundamental für eine freiheitliche Gesellschaft ist.

Teil 1: Rolf Gössner, 40 Jahre Volkszählungsurteil
Zum Nachlesen in: „OSSIETZKY“, Ausgabe 01/2024.
Oder zum Anhören als mp3-Datei.

Teil 2: Rolf Gössner, Digital-präventiver Sicherheitsstaat
Nachzulesen in: „OSSIETZKY“, Nr. 02/2024.
Oder zum Anhören als mp3-Datei.

Wir möchten dazu anregen, sich auch und besonders in diesen Tagen das Grundrecht zu Gemüte zu führen. Es ist kein Grundrecht, das verjährt, wie manche (viel zu viele) Parteipolitiker und Kapitalismuslobbyisten uns beständig einzureden versuchen.

Wir empfehlen dazu beispielsweise:

Abschließend ein herzliches Dankeschön an Rolf Gössner: Für den Beitrag. Für seine Bereitschaft, den Text einzulesen. Für seine Geduld mit dieser Veröffentlichung. Für sein langjähriges, geduldiges und zugleich unaufgeregtes Arbeiten für Menschen und Menschenrechte und für seinen Einsatz für das Geburtstags- und andere Grundrechte in diesem Land.

Danke, Rolf! Und weiterhin viel Kraft und Gesundheit für alles weitere!

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Heute vor 50 Jahren gestorben: Hannah Arendt

Hannah Arendt in Wikipedia und im Gespräch mit Günter Gaus auf Youtube (1964).

Nachfolgend sechs nicht beliebig gewählte Ausschnitte aus dem Buch „Hannah Arendt. Oder: Die Liebe zur Welt“ von Alois Prinz. Etwaige Hervorhebungen durch uns.

„Hannah Arendt schreibt diese Zeilen [ab 1941] vor dem Hintergrund der Judenverfolgung durch die Nazis in Osteuropa und einer veränderten Politik der Briten in Palästina. (…) Sie warnt vor der jüdischen Neigung, den Antisemitismus als ein ’natürliches Problem‘ zu betrachten und in den gefährlichen Irrglauben zu verfallen, dass die Juden als auserwähltes Volk von einer feindlichen Welt umzingelt seien. Ebenso warnt sie vor der zionistischen Hoffnung, ein eigener Judenstaat sei der einzige Ort, wohin man vor dem Antisemitismus fliehen könne. Immer wieder erinnert sie in ihren Artikeln, dass Palästina nicht ‚auf dem Mond‘ liegt, sondern von einer arabischen Bevölkerung umgeben ist, mit der man eine Verständigung suchen muss. Ein eigener jüdischer Staat würde diese Verständigung unmöglich machen, weil in ihm die Nicht-Juden imer nur Minderheitsrechte hätten.“ (Seite 114f.)

„Vor allem Dänemark ist für Hannah Arendt ein Musterbeispiel dafür, ‚welch ungeheure Macht in gewaltloser Aktion und im Widerstand gegen ein an Gewaltmitteln vielfach überlegenen Gegner liegt‘. Die dänische Regierung weigerte sich beharrlich, den deutschen Befehlen nachzukommen, und auf die Aufforderung, den Judenstern einzuführen, erklärte der dänische König, er werde sich als Erster diesen Stern anheften. Solcher Widerstand ‚auf breiter Basis‘ hatte eine erstaunliche Wirkung: Die deutschen Befehlshaber wurden merkwürdig nachgiebig und ratlos, sie missachteten Anweisungen aus Berlin und wurden unzuverlässig. Ihre ‚Härte‘, so Hannah Arendt, ’schmolz wie Butter in der Sonne‘. Dieses Aufweichen weist auf eine Eigenschaft hin, die Hannah Arendt schon in ihrem Totalitarismus-Buch beschrieben hat: So mörderisch und vernichtend solche Systeme sind, so leicht brechen sie in sich zusammen, wenn ihnen ein entschlossener, solidarischer Widerstand entgegentritt. Der Grund dafür ist die merkwürdige Substanzlosigkeit.“ (Seite 248f.)

„Jaspers befürchtet [1964], dass das Buch [„Eichmann in Jerusalem: A Report on the Banality of Evil.“] auch in Deutschland für erheblichen Wirbel sorgen wird, weil Hannah darin den deutschen Widerstand gegen Hitler in einem sehr kritischen Licht sieht. Sie geht darin der Frage nach, ob Adolf Eichmann so etwas wie ein Gewissen gehabt hat, und erklärt in diesem Zusammenhang, dass die Gegner Hitlers nicht unbedingt immer aus Gewissensgründen gehandelt hätten. Nur einigen Einzelkämpfern und Gruppen wie der ‚Weißen Rose‘ billigt sie zu, wirklich aus prinzipieller Abscheu gegen Hitler die Nazis bekämpft zu haben. Die so genannten ‚Männer des 20. Juli‘ um den Grafen Stauffenberg dagegen hätten nicht aus Prinzip gegen Hitler gehandelt. Ihnen sei es nur darum gegangen, Deutschland politisch zu retten, im absehbaren Fall der Niederlage günstige Bedingungen für Verhandlungen mit den Siegermächten und einen Neuanfang zu schaffen. Das, was man gemeinhin unter Gewissen verstehe, so fasst Hannah zusammen, war ‚in Deutschland so gut wie verloren gegangen‘.“ (Seite 253f.)

„Auch der Gedanke an den Tod macht ihr keine Angst. ‚Ich habe immer gerne gelebt‘, bekennt sie Jaspers, ‚aber so gerne, dass es immer weiterdauern sollte, wieder auch nicht. Mir war der Tod immer ein angenehmer Genosse – ohne Melancholie. Krankheit wäre mir sehr unangenehm, lästig oder schlimmer. Was ich gerne hätte, wäre ein sicheres, anständiges Mittel zum eventuellen Selbstmord; ich hätt es gern in der Hand.‘ Bei Jaspers trifft Hannah mit solchen Überlegungen auf vollstes Verständnis. Seit der Nazizeit lebt er mit dem Gedanken an Selbstmord, und was die ‚anständigen Mittel‘ betrifft, ist er Experte. Er schildert Hannah [1966] ausführlich, welche Pharmaka wie Zyankali, Morphium oder Veronal in Frage kommen, wie man sie zu sich nimmt und welche Vor- und Nachteile sie haben. Was ihn jedoch ‚verdrießlich‘ macht, ist, dass man so schwer an diese Mittel herankommt. ‚Die ‚freie Welt‘ ist nicht frei‘, empört er sich, ‚denn sie verbietet den Selbstmord.‘“ (Seite 268)

„[Hannah Arendt] schreibt [1971] einen Essay über ‚Die Lüge in der Politik‘. Anlass dafür sind die sogenannten ‚Pentagon-Papers‘, die im Juni auszugsweise von der New York Times veröffentlicht worden sind. Es handelt sich dabei um geheime Dokumente aus dem Verteidigungsministerium, in denen die amerikanische Politik in Vietnam beschrieben wird. Für Hannah Arendt zeugen diese Dokumente von einer erschütternden Realitätsferne der politischen Führung in Washington, insbesondere jener Berater des Präsidenten, die sie ‚Problem-Löser‘ nennt. Diese Problem-Löser würden viel Intelligenz darauf verwenden, Szenarien zu entwerfen und Theorien aufzustellen, um die Ereignisse berechenbar zu machen. Dabei ignorierten sie jedoch die tatsächlichen Gegebenheiten. Wovon sie allein geleitet werden, so Hannah Arendt in einem Interview, ist ein ‚Image‘, das sie mit allen Mitteln aufrechterhalten wollen. Seit den Pentagon-Papieren wisse man, ‚dass Amerika diesen ganzen Krieg um sein Image geführt hat – entweder wollte jemand die nächsten Präsidentschaftswahlen gewinnen (wer will schon der erste Präsident sein, der einen Krieg verliert?) oder aber es ging um das Image Amerikas in der Welt, um den Beweis, dass es wirklich die größte Macht der Welt ist. Doch damit nicht genug. Man wollte unbedingt, dass die Welt auch daran glaubt, dass Amerika das stärkste Land der Welt ist.‘ Das Schlimme an dieser Propaganda ist für Hannah Arendt, dass die ‚image-maker‘ selbst auf ihre Vorstellungen hereinfallen. Ein kaltblütiger Lügner, so führt sie aus, weiß noch, dass er die Unwahrheit sagt, aber bei einem Lügner, der sich selbst betrügt, hat die Realität keine Chance mehr. Darum kommt für sie alles darauf an, dass man sich nicht selbst belügt. Und sie zitiert in diesem Zusammenhang aus einem Roman von Dostojewski, wo es heißt: ‚Wer sich selbst belügt und auf seine eigene Lüge hört, kommt schließlich dahin, dass er keine einzige Wahrheit mehr weder in sich noch um sich unterscheidet.‘“ (Seite 288f.)

„[1973] will Hannah Arendt der Frage nachgehen, welche Ursache dieses Böse hat, das so banal in Erscheinung tritt. Sie glaubt nicht, dass jemand böse ist, weil er ein ‚böses Herz‘ hat oder weil böse Absichten ihn leiten. Sie glaubt auch nicht, dass Bosheit etwas mit Dummheit oder Intelligenz zu tun hat oder sich lediglich als Verstoss gegen moralische Gebote verstehen lässt. In solchen Erklärungen wird das Böse als eine Macht gesehen, die die Gedanken eines Menschen sozusagen auf die schiefe Bahn bringt oder beeinträchtigt. Hannah Arendt dagegen meint, dass die Wurzeln des Bösen im Denken selbst liegen. Darum fragt sie: ‚Könnte vielleicht das Denken als solches – die Gewohnheit alles zu untersuchen, was sich begibt oder die Aufmerksamkeit erregt, ohne Rücksicht auf die Ereignisse oder den speziellen Inhalt – zu den Bedingungen gehören, die die Menschen davon abhalten oder geradezu dagegen prädisponieren, Böses zu tun?‘ Hannah Arendt beantwortet diese Frage mit Ja. Zu den Bedingungen des Denkens gehört für sie die von Sokrates gemachte Entdeckung, dass Denken nichts anderes ist als ein ’stummes Zwiegespräch‘. Wer denkt, der zieht sich zwar von der Welt und den Menschen zurück, er ist allein, aber er ist nicht einsam. Denn er begibt sich in Gesellschaft mit sich selbst und macht dabei die Erfahrung, dass er sich im Denken aufspaltet und sozusagen ‚Zwei-in-einem‘ ist. (…) Diese Notwendigkeit, in Übereinstimmung mit sich selbst zu sein, ist für Hannah Arendt die Quelle für das, was man üblicherweise Gewissen nennt. Dieses Gewissen, verstanden als inneres Gespräch, hält mich davon ab, Unrecht zu tun. Denn wer, so fragt Hannah Arendt, möchte schon mit einem Mörder oder Lügner zusammenleben müssen? (…) In ihrem später veröffentlichten Buch ‚Das Leben des Geistes‘ heißt es hierzu: ‚Wer jenen stummen Verkehr nicht kennt (in welchem man prüft, was man sagt und was man tut), der wird nichts dabei finden, sich selbst zu widersprechen, und das heißt, er ist weder fähig noch gewillt, für seine Rede oder Handeln Rechenschaft abzulegen; es macht ihm auch nichts aus, jedes beliebige Verbrechen zu begehen, weil er darauf zählen kann, dass er es im nächsten Augenblick vergessen hat (…). Ein Leben ohne Denken ist durchaus möglich; es entwickelt dann sein eigenes Wesen nicht – es ist nicht nur sinnlos, es ist gar nicht recht lebendig. Menschen, die nicht denken, sind wie Schlafwandler.‘“ (Seiten 295ff.)

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NPOG-Novelle: Synopse veröffentlicht!

In Niedersachsen wird das Polizeigesetz „reformiert“, besser: aufgebohrt. Seit vielen Monaten arbeitet das dortige Innenministerium an dem Gesetzentwurf („NPOG-Novelle“) herum, vor knapp zwei Wochen ist der Gesetzentwurf öffentlich geworden.

Der Entwurf ist inklusive Begründung 81 Seiten lang und für „normale“ Menschen ohne juristische Fachkenntnisse und eingebunden in ihrem Lebensalltag unleserlich und unverständlich. Da werden alte Paragraphen durch andere Inhalte ersetzt, ganz oder teilweise in neue Paragraphen verschoben, noch ganz neue Inhalte eingefügt oder auch hierfür neue Unterparagraphen geschaffen, die dann auch noch untereinander auf sich (mit den neuen Nummern) verweisen.

Um etwas Ordnung und Übersicht in dieses Getümmel zu bringen gibt es „Synopsen“. Das sind tabellarische Gegenüberstellungen der alten, noch gültigen Gesetzesversion zur neuen.

Auch den an der Gesetzgebung beteiligten Behörden und Menschen geht es nicht anders und deswegen werden diese Synopsen innerbehördlich (aus Steuermitteln finanziert) erstellt, in Niedersachsen in der Vergangenheit bislang aber unter Verschluss bzw. von der Öffentlichkeit ferngehalten. Merke: Niedersachsen ist das (fast) letzte Bundesland in Deutschland, das noch kein Informationsfreiheitsgesetz besitzt und alle vorhergehenden Landesregierungen unter der Beteiligung von CDU und SPD haben ein solches Gesetz bislang erfolgreich blockiert. [Von einer Umsetzung der im aktuellen Koalitionsvertrag auf Seite 102 versprochenen Einführung eines solchen Gesetzes ist unter der derzeitigen Innenministerin Behrens trotz vielfachen Nachfragens von uns in dieser Sache noch keine einzige Spur zu erkennen. Demokratie – yeah!] So hat sich das Innenministerium auch beim Entstehen des NPOG in 2018/2019 oder auch bei der Erweiterung des Gesetzes für den niedersächsischen Geheimdienst in 2020 vehement gegen die Veröffentlichung der damaligen Gesetzes-Synopsen verweigert.

Auf für die aktuell im Gesetzgebungsverfahren befindliche Synopse haben wir das Innenministerium am 16.11.2025 um deren Existenz beim Innenministerium in Hannover nachgefragt. Ja, die gäbe es, es sei allerdings nur ein „internes Arbeitspapier“, das nicht zur Veröffentlichung freigegeben sei – so hieß es einen Tag später als Antwort an uns. Wir haben nicht lockergelassen und nochmals um die Veröffentlichung gebeten und das öffentliche Interesse an der Synopse beschrieben. Das war am 18.11.2025. Nach einem nochmaligen Nachhaken am 25.11. hat uns das Innenministerium nun am 28.11.2025 die Synopse zugeschickt und damit den Weg zur Veröffentlichung freigemacht!

Wir danken dem Innenministerium für die Änderung seiner Haltung in dieser Sache! Würden uns aber zugleich auch wünschen, dass die Synopsen bei Gesetzesänderungen grundsätzlich öffentlich gemacht werden und dass das Innenministerium nun auch noch die ihm zugegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Verbandsanhörung veröffentlicht. Diesbezüglich will man bislang noch keine Transparenz herstellen.

Hier nun also für alle:

Synopse zur NPOG-Novelle 2025

Das Innenministerium sollte diesem ersten Schritt in Richtung Bürgerbeteiligung und Transparenz weitere folgen lassen und die Verbands-Stellungnahmen zur NPOG-Novelle veröffentlichen und vor allem nun endlich schnell ein Informationsfreiheitsgesetz angehen und umsetzen, bevor der parteipolitisch absehbare Ruck nach Rechts Einzug in die niedersächsische Landesregierung hält und weitere Demokratisierungsprozesse blockieren wird!

Die nächsten Landtagswahlen in Niedersachsen finden voraussichtlich im Herbst 2027 in statt!

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NPOG-Polizeigesetznovelle Niedersachsen: Landesamt für Datenschutz möchte seine Stellungnahme nicht veröffentlichen

Seit vielen Monaten werkelt das niedersächsische Innenministerium (und bis vor zwei Wochen inhaltlich intransparent hinter verschlossenen Türen) an einer deutlichen Ausweitung der Befugnisse für die niedersächsische Polizei. Das soll durch Änderungen im Polizeigesetz für Niedersachsen, dem NPOG passieren.

Teil der nicht-öffentlichen Vorverhandlungen war die so genannte „Verbandsanhörung“. Auch die Liste der Gruppen und Verbände, die zu diesem exklusiven Vorgang gehören wollte man uns noch vor Monaten nicht verraten.

Nach der Einbringung des Gesetzentwurfs in den Landtag (inklusive möglichst schneller erster Lesung, bevor sich überhaupt informierter Widerstand bilden konnte) ist nun öffentlich, wer zur Verbandsanhörung eingeladen worden ist (siehe Seite 29 der Landtagsdrucksache zum Gesetzentwurf).

Wir haben daraufhin alle sich beteiligten Verbände mit der Bitte um Veröffentlichung ihrer Stellungnahmen angeschrieben.

Das Landesamt für Datenschutz Niedersachsen (LfD) ist einer der wenigen „Verbände“, der sich darauf hin zurück gemeldet hat – das muss man dem Amt immerhin zugute halten. Allerdings möchte der Landesdatenschutzbeauftragte seinen selbst verfassten Bericht, seine Stellungnahme zur NPOG-Novelle nicht öffentlich machen. Weil: Die sei ja nur an das Innenministerium gerichtet gewesen.

Selbst auf nochmaliges Nachhaken und den Hinweis, dass das LfD als Urheber der Stellungnahme auch Verfügungsgewalt über diese habe lehnen die Landesdatenschützer ohne weitere Begründung ab. Man möge sich mit der Bitte doch an das Innenministerium wenden.

Das haben wir getan und warten seither auf Antwort.

Der gesamte Vorgang erweckt den Eindruck, als sei das LfD dem Innenministerium gegenüber in gewissem Umfang hörig.

Die Stellungnahme des LfD ist aus Steuermitteln finanziert worden. Es gibt zudem ein berechtigtes öffentliches Interesse zu erfahren, was der Landesdatenschützer im Einzelnen zum Entwurf zu sagen hat, ohne sich auf Interpretation der Stellungnahme durch das Innenministerium verlassen zu müssen. Intransparenz und Geheimhaltung solcher Dokumente sind einer Demokratie, wie sie in Feiertagsreden beständig floskelhaft beschworen wird, unwürdig.

Nun ist das Innenministerium am Zug.

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NPOG-Novelle – Entwurf für neues Polizeigesetz Niedersachsen veröffentlicht

Nach langem Zaudern und geheimnisvollen Wirken bei unerwünschter Öffentlichkeit hat die niedersächsische Landesregierung (aktuell: SPD/Grüne) nun den Entwurf für ein neues niedersächsisches Polizeigesetz („NPOG-Novelle„) veröffentlicht.

Die erste Lesung findet dazu bereits am Mittwoch mittag (19.11.2025) im Landtag statt – 28 Minuten hat man dem parlamentarischen Betrieb dafür eingeräumt.

Eine genauere Analyse steht noch aus, aber schon jetzt kann man nach einem ersten groben Blick auf den für normale Leute unlesbaren Gesetzentwurf zusammenfassen:

Mehr Bodycams, VIEL mehr Drohnen (für alles mögliche), Verhaltenserkennung und biometrische Analyse von Menschen im öffentlichen Raum (auch durch mehr Videoüberwachung), Erlaubnis zum unbegrenzten Internetcrawling durch die Polizei, KI-Datenanalyse für Polizeidaten, eine leichtere datenweitergabe an Dritte (öffentliche und private Stellen) und ins unsichere Ausland (Stichwort: Ungarn), ein neuer Neusprech-Tatbestand „Vorfeldstraftat“ (crimethink), Erlaubnis des heimlichen Einsatzes von KFZ-Kennzeichen-Scannern uvm.

In einem für alle offenen Pad sammeln wir derzeit Kritikpunkte an der Novelle.

Die Landesregierung scheint sich jedenfalls nicht im Klaren darüber zu sein, welche Instrumente Sie damit einer Polizei in den Schoß legt, die zukünftig möglicherweise unter einer Beteiligung noch rechterer Parteien als bisher oder gar faschistischer Parteien im Landtag geführt werden wird und die sich schon seit Jahren dem Vorwurf ausgesetzt sieht, selber von rechten Einzelnen und Gruppierungen beeinflusst bis unterwandert zu sein.

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Gegen’s Knie der Versammlungsfreiheit getreten – Gelebte Praxis der Anwendung und Durchsetzung des Sonderstrafrechts für Polizist*innen. Bericht von einer kafkaesk-orwellschen Gerichtsverhandlung.

Vorbemerkung: Der nachfolgende Text ist ein subjektiver Bericht von einer Gerichtsverhandlung, die am 1.10.2025 im Amtsgericht Hannover stattfand. Es ist zugleich die Dokumentation eines „Tritts gegen das Knie der Versammlungsfreiheit“. So interpretierten wir hier in einem Blogbeitrag von 2017 das damals eingeführte Sonderstrafrecht für Polizisten & Co., die diese faktisch zu „gleicheren“ Menschen erklärt. Dass dieses Sonderstrafrecht zur Unterdrückung der Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und auf Versammlungsfreiheit missbraucht werde, das hatten wir damals befürchtet. Dass diese Befürchtung Wirklichkeit geworden ist belegt der hier beschriebene Fall.

– – –

Da ist die Demonstration. Die fand im Sommer 2024 in Hannover-Linden-Nord statt und erinnerte an die Erschießung eines Flüchtlings vor 30 Jahren. An Halim Dener.

Da ist eine junge Frau, Anfang 20. Deutsche Staatsangehörigkeit. In der Ausbildung zu einem Pflegeberufes befindlich. Sie hat ein Problem: Sie hat großes Unwohlsein in engen Menschenmengen, sie braucht Bewegungsspielraum, auch aufgrund von üblen Erfahrungen. (Klaustrophobie ist übrigens auch nicht so selten. Rund einer von vierzehn Menschen leidet darunter.) Sie hat aber ein noch größeres Problem: Sie steht an diesem Tag vor Gericht.

Dann sind da noch die vier Polizist*innen. Die haben – so der sehr obrigkeitstreu wirkende Staatsanwalt – die junge Frau in die Demonstration drängen wollen. Warum die vier meinten, dass die Frau unbedingt in den Demozug gehöre und deswegen mittels Gewalt dorthin gebracht werden sollte, das sagt der Staatsdiener nicht. (Auch wenn das heute keinen interessiert hat: Darf man eigentlich zur Teilnahme an einer Demo gezwungen werden?) Na jedenfalls haben die vier Vollzugsbeamte dann die junge Frau auf den Boden geworfen und mit roher Gewalt festzusetzen versucht, als die das nicht mitmachen wollte. Sie geriet in Panik. Was ja auch kein Wunder ist. Und sie hat um sich getreten und sich gegen die sich an ihr ausgeübten Gewalt gewehrt. Ein klassischer Fall für das neue Sonderstrafrecht, das die Polizeileute als bessere Menschen als den Rest der Menschheit deklariert. Die junge Frau darf sich in so einem Fall nicht gegen Polizeigewalt wehren – egal, was die Polizei mit ihr macht und ob das rechtens war oder nicht. Sie hat die Polizist*innen im Sinne des noch jungen Farm-der-Tiere-Paragraphen § 114 StGB „tätlich angegriffen“.

Und ach ja. Dann ist da noch die Richterin. Sie scheint einem klischeeverhafteten Comic entsprungen zu sein. Mit ihrer scharfen Zunge im und der Dauerwelle auf ihrem Kopf. (Ist das nicht die aus dem Großstadtgeflüster-Video?) Die Richterin befand es nicht einmal für nötig, sich das Polizeivideo zum ganzen Verhandlungsgegenstand anzuschauen, interessierte sich nicht für das zentrale Beweismittel. Deswegen dachte sie auch, dass es sich bei der jungen Frau um eine nicht deutsch sprechende Person handelt und hat erst mal eine Dolmetscherin zum Gerichtstermin bestellt. Schließlich hat die junge Frau ja einen so seltsamen, ausländisch klingenden Namen. Die Dolmetscherin ging dann gleich wieder nach Hause, nachdem klar war, dass die junge Frau als gebürtige Hannoveranerin bestes Hochdeutsch spricht. Und nachdem sie sich von der Richterin ihre Anwesenheit hat bescheinigen lassen. Wegen der Rechnung, die sie noch schreiben wird. (Wer bezahlt die eigentlich?)

Die junge Frau wurde bereits verurteilt. Sie muss 120 Tagessätze Strafe bezahlen. Wegen des Um-sich-Tretens in ihrer Zwangslage. Denn ein Polizist ist ja schließlich dabei hingefallen.

Bei dem Gerichtstermin geht es nun nur noch um die Frage, wie viel Geld das ist, diese „120 Tagessätze“.

80 Euro schlägt der schmale Staatsanwalt nun vor. Pro Tagessatz.

Die Verteidigerin der jungen Frau meint das sei zu viel. Schließlich verdient die junge Frau in ihrer Pflegeausbildung nur 900 Euro im Monat, wovon schon 450 Euro für die Miete drauf gehen. (Wieso werden Menschen, die sich in ihrer Ausbildung um andere Menschen kümmern und das auch noch ihr ganzes Arbeitsleben lang machen wollen eigentlich so mies bezahlt?)

Na gut, meint der Staatsdiener. Dann halt 30 Euro.

Die Verteidigerin meint, dass dann nichts mehr zum Erwerb des Lebensnotwendigsten bliebe. Nach Abzug der Miete hat die junge Pflegeschülerin nicht mehr Geld übrig als das staatlich berechnete Mindesteinkommen zum Leben und Überleben. Sie schlägt deswegen 15 Euro als Tagessatz vor.

Man beachte: Nach Abzug der Miete hat die junge Frau noch 450 Euro pro Monat übrig. (War jemand von den hier noch Mitlesenden in den letzten Monaten eigentlich mal Einkaufen?) Wenn sie jeden Tag 15 Euro von ihrer Strafe abbezahlt, hat sie genau 0 Euro zum Leben übrig. Pro Tag. Also nichts. Und das 120 Tage lang. Das sind 4 Monate.

Nun kommt die Richterin. Beziehungsweise erst mal sitzen alle im Gerichtssaal anwesenden Menschen (ob man die Richterin mit Blick auf ihre Empathiefähigkeit als Wesensmerkmal menschlichen Lebens dazu zählen kann muss eher verneint werden) und müssen still und geduldig warten, bis die Richterin etwas vor sich hingekritzelt hat. Nach diesen sonderbaren Gedenkminuten, in denen man sich fragt, ob das alles real oder ein Kitschfilm ist, in dem man als Statist irgendwie hineingeraten ist – nach diesen endlosen Minuten also verkündet die Richterin, dass der Tagessatz der jungen Frau ihrer richterlichen Weisheit nach 30 Euro beträgt. Weil das in Niedersachsen bald (aber jetzt noch nicht, oder was?) so üblich wäre, dass man den Abzug der Miete vom Einkommen nicht berücksichtigen müsse.

Na dann halt 8 Monate lang kein Essen, Trinken oder sonstige Ausgaben für die junge Frau.

Die Richterin wünscht der jungen Frau noch alles Gute. Sie wird nicht rot dabei. Auch tut sich kein Höllenschlund vor ihr auf, in dem sie dann verschwindet.

Gewundert hätte mich das nicht.

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