In den letzten Monaten und Jahren ist bekannt geworden, dass die Polizeien, Geheimdienste und Staatsanwaltschaften immer häufiger zum Mittel der Funkzellenüberwachung/Funkzellenabfrage/Funkzellenauswertung (FZA) greifen, um Aufklärung und Strafverfolgung durchzuführen.
Ein paar Beispiele gefällig?
- 50 Millionen personenbezogene Verkehrsdaten in Berlin alleine in 2013
- 60.000 Betroffene im Rahmen einer Funkzellenüberwachung bei einer Demo in Dresden 2011
- 500.000 Betroffene/Erfasste alleine im Rahmen nur eines einzigen Ermittlungsverfahrens in Bayern
- Jeden Tag 11 Mobilfunk-Rasterfahndungen in Nordrhein-Westfalen 2014
- „Ermittler wühlten sich durch Listen von Millionen von Handydaten“ in Niedersachsen 2015
- Die NSA soll 5 Milliarden Funkzellendaten pro Tag sammeln …
Die von diesen alltäglich gewordenen Rasterfahndungen Betroffenen werden von den Staatsanwaltschaften nicht nachträglich informiert, obwohl der § 101 StPO in seinem Absatz 4 ganz klar festlegt:
Die Benachrichtigung darf die Staatsanwaltschaft/Polizei nur dann unterlassen, „wenn [die betroffene Person] von der Maßnahme nur unerheblich betroffen wurde und anzunehmen ist, dass sie kein Interesse an einer Benachrichtigung hat.“
Einzig in Berlin regt sich eine Änderung dieser Missachtung geltenen Rechts: Dort möchte man bald (?) dafür sorgen, dass alle unschuldig Betroffenen mittels automatisierter SMS darüber informiert werden, falls sie zum „Beifang“ der Überwachungsbehörden geworden sind.
Selbst tätig zu werden würde bedeuten, dass man ein oder mehrere Staatsanwaltschaften anschreibt und diesen ausdrücklich und unmissverständlich mitteilt, dass man durchaus ein Interesse an seinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung hat und wissen möchte, dass personenbezogene Mobilfunkdaten in irgendeinem Zusammenhang von Polizei oder Staatsanwaltschaft verarbeitet worden sind. Und zwar unabhängig davon, ob diese Daten mehr oder weniger zügig (erinnert sei an die monatelange Speicherung in Sachsen) wieder gelöscht worden sind oder nicht.
Dort finden sich auch die Postanschriften aller in Betracht kommenden Generalstaatsanwaltschaften Deutschlands.
Nun sind wir gespannt, wie die Staatsanwaltschaften auf etwaig eingehende Benachrichtigungsersuchen reagieren werden. Also schreibt uns bitte über eure Erfahrungen damit.
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