Die Diskussion um ein Transparenz- oder Informationsfreiheitsgesetz für Niedersachsen ist inzwischen alt.
Niedersachsen ist eines der sehr wenigen Bundesländer, die ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Rechtsanspruch auf Auskunft von öffentlichen – also mit öffentlichen Geldern finanzierten – Stellen verweigert.
Und das soll auch weiter so bleiben!
So die Zusammenfassung der Antworten der niedersächsischen SPD-CDU-Landesregierung auf eine Kleine Anfrage im Niedersächsichen Landtag (LT-DS 18/7744 vom 27.10.2020).
Die markanaten Auszüge daraus:
„Die fachliche Evaluation hat zu der Frage geführt, ob anstelle eines Informationsfreiheitsgesetzes nicht die Verfolgung einer sogenannten Open-Data-Strategie zweckmäßiger wäre. (…) Der Ansatz von Open Data ist, Datensätze proaktiv bereitzustellen. Der aktuelle Diskussionsstand der Open-Data-Strategie sieht keinen individuellen Rechtsanspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Herausgabe von Informationen öffentlicher Stellen vor.“