Im Zuge eines tragischen Todes eines Menschen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pfefferspray durch die Polizei Hannover haben wir nun den aktuell geltenden
erhalten und stellen ihn hiermit der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung.
Bei dieser Gelegenheit: Den Erlass des niedersächsischen Innenministeriums zum Einsatz von Taser-Elektroschockwaffen (derzeit „nur“ beim SEK im Einsatz) möchte man uns lieber nicht aushändigen. Dieser sei als „Verschlußsache – Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)“ eingestuft worden, gilt also als „geheimhaltungsbedürftig“. Warum, das wurde uns (bislang) nocht nicht mitgeteilt.