Hinweis: Amtsgericht Hannover – 25.8.2017 – Verhandlung zu friedlichem Protest gegen Zwangsentmietung – Keine Verhandlung über Polizeigewalt

Am Freitag, den 25.8.2017 findet im Saal 3014 des Amtsgerichts Hannover (Volgersweg 1) um 9 Uhr die öffentliche mündliche Verhandlung gegen eine friedlich Demonstrierende statt. Hintergrund ist eine Blockade im Rahmen einer mit Polizeigewalt durchgesetzten Zwangsentmietung unter rechtlich-moralisch fragwürdigen Rahmenbedingungen. Das war im Juli 2015.

Zum Einzelaspekt des damaligen unverhältnismäßig erfolgten Einsatzes von Pfefferspray durch die Polizei haben wir eine Dokumentationsseite angelegt und zum ersten Prozeß um den gesamten Vorgang im Februar 2016 bereits ausführlicher berichtet. Der bevorstehende Prozess ist der bislang sechste in der Reihe der Strafverfahren, die zunächst sogar unter dem im Angesicht der tatsächlichen Abläufe vor Ort haarsträubenden Vorwurf des Landfriedensbruchs angestrengt worden waren.

Aus dem Beitrag des hannoverschen Kiezkollektivs zur bevorstehenden Verhandlung:

„Ziel der Solidaritätsaktion war es auch, das Thema Zwangsräumungen und Verdrängung von Menschen aus ihren langjährigen Wohnvierteln aus der Unsichtbarkeit in das öffentliche Bewusstsein zu holen. Es war eine der ersten öffentlichen Aktionen gegen Zwangsräumungen in Hannover. Das rigorose und gewaltvolle Vorgehen der Behörden hat damals schon deutlich gemacht: Sie wollen eine Bewegung zerschlagen, bevor sie sich entwickeln kann. Sie wollen Nachbar*innen, Familien und Arbeitskolleg*innen einschüchtern, die sich zukünftig mit Menschen solidarisieren könnten, die ihre Verdrängung nicht einfach hinnehmen wollen.

Die Zwangsräumungen finden in der Regel still und leise statt und werden von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen. Dabei ist es nicht die „Schuld“ der Mieter*innen, dass sie ihre Wohnungen verlieren. Oft sind der Verlust des Arbeitsplatzes oder prekäre Jobs mit zu niedrigem Einkommen die Auslöser. Ursache ist jedoch eine Politik, die das Gewinnstreben von Immobilienunternehmen über das Grundrecht auf eine angemessene Wohnung stellt.“

Ein Strafverfahren oder gar Prozeß aufgrund des den „Runderlaß zum Einsatz von Pfefferspray“ verletzenden Einsatzes dieses Reizstoffes ist dagegen derzeit leider nicht in Sicht …

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