Volkszählungsboykott zum Zensus 2022: Schweigen ist Gold [Update]

Ausschnitt aus einem Kino-Werbespot für den „Zensus 2011“. Mit Blick auf die heutige Wirklichkeit der Wohnungsnot für viele Menschen und den krebsartig wuchernden Immobilien-Kapitalismus sehr ernüchternd …

Zuletzt im Mai 2023 haben wir über die in 2022 stattgefundene Volkszählung („Zensus“) und deren Nachwehen berichtet.

Während das Bundesstatistikamt (Destatis) für die Durchführung der Haushaltebefragungen zuständig war organisierten die Landesstatistikämter u.a. die Gebäude- und Wohnungszählung, also die Befragung von Immobilieneigentümer*innen. In dem Kontext teilte uns das Niedersächsische Statistikamt damals mit, dass alleine für Niedersachsen ca. 87.000 Fragebögen zur Gebäude- und Wohnungserhebung schlicht unbeantwortet geblieben. Diese wollte man mit einem Bußgeld von je „mindestens 500 Euro“ belegen bzw. bestrafen.

Auf weitere Nachfrage im Oktober 2023 hieß es vom Amt dann, dass zu den ca. 87.000 Fällen aber lediglich 672 „Ermittlungsverfahren“ eingeleitet worden sind, dazu wurden 250 Bußgelde erlassen.

Mit Stand April 2024 sind es aktuell daraus insgesamt 796 Ermittlungsverfahren und 785 Bußgeldbescheide geworden.

Wir haben nachgefragt, nach welchen Kriterien entschieden/ausgesucht wird, wer von den Zigtausenden Auskunftsverweigernden mit einem Ermittlungsverfahren/Bußgeld für die Verweigerung bestraft wird. Die Antwort aus dem Statistikamt dazu:

Aufgrund der großen Zahl der Fälle musste das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) für die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) des Zensus 2022 vorab entscheiden, mit welchen Verfahren begonnen wird. Hier wurden zunächst die 796 Berichtsausfälle in den Fokus genommen, bei denen das LSN annehmen durfte, dass die angeschriebenen Personen als Eigentümerin bzw. Eigentümer von Wohnimmobilien auch tatsächlich berichtspflichtig waren. Dieser Personenkreis hat sich schriftlich zu der Heranziehung geäußert, so dass eine „fehlerhafte“ oder „ungerechtfertigte“ Heranziehung zur GWZ nahezu ausgeschlossen werden kann.“

Im Klartext: Wer sich nach der Zusendung der Gebäude- und Wohnungsfragebögen einfach gar nicht zurück gemeldet oder zu Wort gemeldet hat, die/der hat deutlich bessere Chancen, einem Bußgeld im Zuge dieses Volkszählungsboykotts zu entgehen.

Auch hier scheint das Motto „Sagen Sie lieber nichts“ für die Auskunftsverweigernde das richtige gewesen zu sein.

Aber die Statistiker wollen das Drohszenario aufrecht erhalten und teilen ebenso mit:

„Das LSN behält es sich vor, weitere Verfahren zu eröffnen, sobald die bisherigen Fälle abgearbeitet sind.“

Es bleibt abzuwarten, ob und in welchem Ausmaß das wahr wird … oder wann eine Verjährung eintritt.

 

UPDATE 7.5.2024

Das Nds. Statistikamt hat sich zu der Verjährungsfrage geäußert:

Demnach müssen diejenigen Auskunftsverweigernden der Gebäude- und Wohnungsbefragungen in Niedersachsen dann keine Bußgelder mehr erwarten müssen, wenn gegen Sie bis November 2024 noch kein Bußgeldverfahren eingeleitet worden ist (zweijährige Verfolgungsverjährungsfrist). Für alle anderen gilt eine dreijährige Vollstreckungsverjährungsfrist, beginnend mit dem Erlass des Bußgeldbescheids.

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