Das BKA im Bett mit Ströer

Am 26.9.2023 wurde im Hamburger Hauptbahnhof auf Monitoren des Anbieters Ströer nach Johann Guntermann gefahndet.

Die seit einigen Wochen in aller medialer Munde befindliche öffentliche Fahndung nach ehemaligen und mutmaßlichen Mitgliedern der RAF-Gruppe der 3. Generation wurde seitens der dafür zuständigen Stellen (i.e. das niedersächsische LKA) u.a. auch über die Nutzung der seit wenigen Jahren sich grassierend ausbreitenden Großbildschirme an Straßen und Verkehrskreuzungen durchgeführt.

Über die unseligen und intransparenten Wirkungen und Verquickungen des dafür beispielhaft stehenden Werbe- und Influencerkonzerns Ströer bei Errichtung und Betrieb dieser „Zwangsglotzen“ haben wir bereits mehrfach berichtet (siehe dazu auch den unten angehängten Infoblock) und wie sich nun herausgestellt hat hat der Ströer-Konzern, zu dem u.a. auch die Unternehmen t-online.de, statista, watson.de gehören auch hierbei seine Finger im Spiel.

Im Zuge der Beantwortung einer Kleinen Anfrage im Hamburger Senat Anfang Februar 2024 wurde zunächst erstmals öffentlich, dass das Bundeskriminalamt (BKA) bundesweit für die Koordinierung derartiger Fahndungsmaßnahmen zuständig ist und dazu Verträge mit Werbekonzernen geschlossen hat. Es heißt wortwörtlich:

„Im Übrigen hat die Firma DSM/Ströer auf Nachfrage mitgeteilt, dass aufgrund bundesweiter Vereinbarungen ausschließlich das Bundeskriminalamt über die Nutzung digitaler Medienträger zur Ausstrahlung öffentlicher Fahndungen sowie über deren Inhalt, Art und Umfang entscheidet.“

Von diesem Startpunkt aus beginnend haben wir uns mit einer Presseanfrage an das BKA gewendet und um Informationen dazu gebeten. Dessen erste Antwort fiel schmallippig und abweisend aus. Mittels weiterer Nachfragen haben wir dann doch folgende – zumindest für uns neue – Informationen und Auskünfte erhalten:

  • Es gibt Verträge zwischen dem BKA und Werbekonzernen.
  • Konkret gibt es mit zwei verschiedenen Werbeunternehmen solche Vertragsabschlüsse: Seit 2020 mit Ströer und seit 2021 mit Cittadino.
  • Das BKA will uns unter Vorbringung mehr oder eher minder schlüssiger Verweise auf wirtschaftliche Interessen der Kunden und Mitbewerber genau keinerlei Auskünfte darüber erteilen, ob, in welcher Form und erst recht nicht in welcher Höhe es Geldzahlungen oder Vergütungen seitens des BKA an die Werbekonzerne (oder anders herum?) gibt. Aber es gibt (mutmaßlich) mindestens im Zuge eines der beiden Verträge eine solche Vergütungsregelung.
  • Die Nutzung dieser Fahndungsmöglichkeit mittels im öffentlichen Raum stehender und viel Energie verbrauchender Mega-Bildschirme steigt seit Beginn dieser unterbelichteten polizeilich-privaten Zusammenarbeit stark an, siehe nebenstehendes Diagramm.
  • Ohne von uns aus danach gefragt zu haben meint das BKA, ungefragt eine Begründung für diese neuartigen Fahndungsmaßnahmen mitliefern zu müssen. Diese reflektiert jedoch recht einseitig nur das „Für“ derartiger Maßnahmen, ohne das „Wider“ dagegen abzuwägen.

Die Weigerung des BKA, Auskunft darüber zu geben, ob die Werbeunternehmen für die Ausstrahlung der Fahndungen vergütet werden, bzw. ob es andere Sach- oder Dienstleistungen oder andere Vergütungen für die Unternehmen gibt, hinterlässt einen schalen Geschmack. Die Werbeunternehmen haben ein Interesse daran, sich bei Politik und Verwaltung beliebt zu machen. Sie profitieren im Rahmen von sogenannten Public-Private-Partnerships davon, wenn ihnen das Aufstellen von Werbeanlagen im öffentlichen Raum gestattet wird und sie günstige Vertragsbedingungen erhalten.

Ein Beispiel für eine solches Bemühen, sich durch strategische Freundlichkeiten und positive Gesten bei Entscheidungsträgern und relevanten Stakeholdern wohlwollend zu positionieren ist die Kampagne „#HHelpingHands“ von Ströer, als deren Schirmherrin sich die Hamburger Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit gewinnen ließ.

Und auch im Zusammenhang mit der populär gewordenen Katastrophenwarnungshysteriemode, die eher dazu beiträgt, gesellschaftliche Resilienz abzubauen, hat es bspw. Ströer geschafft, die euphemistisch als „Stadtinformationstafeln“ bezeichneten Werbeglotzen den Parteipolitikern als „unentbehrlichen“ Bestandteil einer Warn“kultur“ zu verkaufen. Gut so im Sinne der Werbekonzerne – wird die Diskussion zur Abschaffung der Monsterbildschirme damit deutlich belastet bzw. quasi vorentschieden.

Das kostenlose Zurverfügungstellen von Werbeslots für vermeintlich gute Zwecke passt zum Geschäftsmodell der Werbeunternehmen mit dem Zweck, sich bei Politik und Verwaltung beliebt zu machen und zukünftig günstige Vertragskonditionen zu erhalten. Die kostenlose oder unter Marktwert erfolgende zur Verfügung Stellung von Slots auf Werbemonitoren an das BKA zum Zwecke von Öffentlichkeitsfahndungen passt zu diesem Vorgehen. Es ist einer Demokratie unwürdig. Es korrumpiert Politik und Verwaltung. Es gibt Macht an einen Konzern wie Ströer, der in der Vergangenheit bereits durch Skandale wie ‚GrünerMist Kampagne‘ und die ‚AfD-Spendenaffäre‘ in Erscheinung getreten ist. Wenn das BKA nicht darstellen kann, dass marktübliche Vergütungen für die Ausstrahlung der Fahndungen bezahlt werden bleibt der ungute Verdacht einer fragwürdigen Vermischung öffentlicher und privater Interessen.

Wir haben zur Sache zeitgleich mit den Presseanfragen eine Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz angefordert und werden hier weiter berichten, falls/sobald sich aus dieser etwas Neues oder Weiterführendes ergibt.

 

Infoblock: Der Ströer-Konzern, sein Wirken, seine Reichweite und welche Probleme damit verbunden sind

Innerhalb von nur etwa zehn Jahren haben sich Werbemonitore in Deutschland zu einem Massenmedium entwickelt.

„Pro Woche erzielen die bundesweit rund 130.000 Public Screens in 45 DooH-Netzen [„DooH“ steht für „Digital out of Home Advertising“, Anmerkung der Redaktion] mehr als 1,1 Milliarden Bruttokontakte in der Bevölkerung ab 14 Jahren. Das entspricht einer Netto-Reichweite von 81 Prozent. Also kommen mehr als vier Fünftel aller in Deutschland lebenden Menschen ab 14 Jahren innerhalb von sieben Tagen mindestens einmal mit einem digitalen Out-of-Home-Werbeträger in Berührung. In Betrachtung der einzelnen Städte und Regionen erzielen die digitalen Außenwerbe Screens die höchsten Reichweiten in Hamburg (88 Prozent), Berlin (87 Prozent) und München (84 Prozent).“

Quelle: https://invidis.de/2023/02/pps-idooh-veroeffentlicht-grosse-dooh-studie/

Neben Werbung werden Inhalte wie beispielsweise das Ströer-eigene Newsportal T-Online auf den Monitoren gezeigt. Wer sich in der Stadt bewegt, aufhält und öffentliche Verkehrsmittel nutzt kann sich dem nicht entziehen.

Das Ströer Newsportal T-Online erzielte in 2021 erstmals deutschlandweit die höchste Reichweite und überholte mit 481 Mio. Visits erstmals die „Bild“.

Es ist erstaunlich, dass die Auswahl der Nachrichten, die wir täglich (zwangs-)sehen ganz dem Ströer Konzern obliegt, dass wir also dessen Auswahl als „lesenswert“ beurteilter Informationen ausgeliefert sind.

Dazu ein Auszug aus einer weiteren parlamentarischen Anfrage aus dem Hamburger Senat:

„(…)Für dargestellte, über Werbung hinaus gehende Informationen sind keine expliziten, zusätzlichen Regelungen in den Verträgen enthalten, sodass diese eine freiwillige Leistung der Werbeunternehmen darstellen und keiner regelhaften Prüfung unterliegen.(…)“

Die Vermischung von Nachrichten, Werbung, Amtlich erscheinenden Mitteilungen wie Katastrophenschutzwarnungen und Fahndungsaufrufen bei einem Privatkonzern ist aus gesellschaftlicher und demokratischer Sicht hoch problematisch und sollte deswegen kritisch im Blick behalten und hinterfragt werden. Doch davon bis heute kaum eine Spur.

Es ist zudem nicht ersichtlich bzw. klar unterscheidbar, ob jeweils Werbung, Nachrichten oder Amtliche Mitteilungen auf den Monitoren angezeigt werden, sodass diese als diffus offizielle Verlautbarungen im öffentlichen Raum erscheinen. Eine demokratische Legitimation oder Kontrolle, wie sie es beispielsweise im öffentlich rechtlichen Rundfunk gibt, fehlt hier vollkommen.

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