Wir veröffentlichen hiermit den Eilverfahrens-Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom Karfreitag, den 2.4.2021 (Az. 15 B 2895/21).
In dem 14seitigen Dokument wird ausführlich begründet, warum das Gericht (später bestätigt durch das OVG Lüneburg, Az. 13 ME 166/21) die von der Region Hannover verhängten Ausgangssperren als (voraussichtlich) nicht verhältnismäßig, nicht erforderlich und nicht angemessen bewertet.