Dass „politische Prozesse“ real und gegenwärtige Zeichen einer Zeit von ständig in Befugnissen und Mitteln weiter aufgerüsteten Polizeien sind, das beweist die Anklage gegen eine Sprecherin auf einer Demo gegen das neue Polizeigesetz Niedersachsens („NPOG“). Diese hätte auf der Bühne zu Straftaten angestiftet. Das jedenfalls behauptete eine Polizistin, in dieser Unterstellung unterstützt von weiteren Polizisten-Zeugen. Doch das war glatt gelogen, wie sich bei der mündlichen Verhandlung vor Gericht erwies.
Die knappe Chronologie eines mutmasslich politisch motivierten Prozesses:
11.5.2019: Juana Zimmermann auf der Bühne der dritten noNPOG-Demonstration als Moderatorin der Abschlusskundgebung, als die Polizei in einer fragwürdigen Aktion auf der gegenüberliegenden Straßenseite Protestkletterer*innen und ihr Banner angehen: „Wir bleiben friedlich, aber wir fordern: Lasst sie frei! (…) Alles ist gut, ihnen [den Kletterer*innen] droht nichts.“
12.9.2019: Vorladung an Frau Zimmermann als Beschuldigte wegen „Öffentlicher Aufforderung an die Versammlungsteilnehmer, eine polizeiliche Maßnahme zu verhindern“. Der Vorladung wurde nicht gefolgt.
27.11.2019: Anklage durch die Staatsanwaltschaft Hannover gegen Frau Zimmermann. In den Unterlagen behauptet eine Polizistin, Frau Zimmermann habe „Die wollen sie abfangen! Das müsst ihr verhindern! Die Polizei will unsere Leute abfangen, geht hin und helft denen!“ skandiert. Aufgrund dieser Behauptung wird nun gegen Frau Zimmermann wegen „Anstiftung zu einer Straftat“ nach § 111 Abs. 1, i.V.m. § 113 Abs. 1, § 26 StGB Anklage erhoben. Grundlage des eingeleiteten Strafverfahrens ist lediglich die Unterstellung der Polizistin. Als Beweismittel werden insgesamt sieben Polizist*innen als Zeug*innen benannt.
21.9.2020: In der Hauptverhandlung wird ein Ton-Mitschnitt der Rede von Frau Zimmermann durch die Verteidigung vorgespielt. Die Tonaufnahme wird als authentisch erklärt, was auch die Polizistin bestätigt, die das Verfahren ins Rollen gebracht hat. Es wird nun auch dem Gericht und der Staatsanwaltschaft klar, dass die Polizist*innen die Unwahrheit gesagt haben und vor Gericht diese Lügen auch weiter verbreitet hätten. Frau Zimmermann wird freigesprochen.
Es stellen sich viele Fragen.
Unter anderem:
- Was wäre gewesen, wenn Frau Zimmermann den Mitschnitt der Rede nicht hätte auftreiben und dem Gericht vorlegen können?
[Antwort: Sie wäre wohl zu Unrecht verurteilt worden.] - Welche Konsequenzen hat das Ganze für zur Falschaussage bereiten Polizist*innen?
[Antwort: Keine. Und genau das ist ein Skandal!] - Warum berichtet die Lokalpresse weitgehend nur so einseitig und schreibt gar nichts von dem Skandal der drohenden und zu einer Falschverurteilung hätten führenden Falschaussagen der Polizeimenschen?
[Diese Frage können nur die zuständigen Redakteure beantworten.] - Gab es Absprachen unter den Polizisten und Polizistinnen, die vorhatten, Frau Zimmermann vor Gericht derart zu belasten, dass sie strafrechtlich verurteilt worden wäre?
[Auch das lässt sich von unserer Seite nicht beantworten. Es bleibt aber der sehr bittere Beigeschmack dieser Geschichte, der die Vermutung, dass es solche unzulässigen Absprachen gegeben haben könnte, nährt.]
Wie bedrückend wahr sich der Slogan der Protestierenden erwies, der im Mai 2019 auf dem öffentlich zugänglichen Baugerüst auf der anderen Straßenseite des Demogeschehens auf ihrem Banner geschrieben stand:
„Überall Polizei, nirgendwo Gerechtigkeit.“
Weitere Informationen zur Sache in einem Beitrag auf dem Portal des niedersachsentrojaner.de.