Anekdotisch und bemerkenswert: Während in Niedersachsen (aber leider längst nicht nur dort) im Zuge der jüngsten Corona-Allgemeinverfügung ein vierwöchiges, grundsätzliches und flächendeckendes Demonstrationsverbot verhängt und gerichtlich bestätigt wurde, ja Demonstrieren somit sogar zur Straftat erhoben worden ist, lässt Schleswig-Holstein Proteste mit Augenmaß und gesundem Menschenverstand gewähren. Ja sogar noch weiter: Die Versammlungsbehörde der Stadt Flensburg – und das ist wohl neu und bislang einmalig – teilt in ihrem Auflagenkatalog zu einer Protestveranstaltung (Bilder / Video) mit, dass sie es begrüßen würde, wenn die Demonstranten sich vermummen könnten. Eine Stilblüte, die in gewisser Hinsicht symptomatisch für die derzeitigen wirren Verhältnisse in Sachen Grundrechtsabwägungen und Gesellschaftsverwerfungen steht.
(Mit Dank an die Versammlungsanmelderin, die uns den Auszug aus dem Auflagenbescheid freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat!)