Seit Juni 2018 (!) haben wir Presseanfragen an TollCollect, (und später) an das Bundesamt für den Güterverkehr (BAG) und an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) am Laufen. Hintergrund sind Detailfragen zur Funktion der TollCollect-Verkehrserfassung sowie zur im Juli 2018 begonnenen massiven Ausweitung der mit einer LKW-Maut beaufschlagten Strecken auf sämtliche Bundesstraßen.
Unsere Anfragen werden vielfach nur zäh oder gar nicht beantwortet, dennoch möchten wir über ein paar wenige uns interessant erscheinende Details (zwichen)berichten:
- TollCollect hat „mehr als 600“ von geplanten 621 Kontroll-/Überwachungssäulen an Bundesstraßen aufgebaut und inbetriebgenommen (Stand 10.1.2019).
- Auf den Aufnahmen von Autobahn- und Bundesstraßen-TollCollect-Kontrollbrücken und -säulen seien „Fahrer und Beifahrer sowie die nähere Umgebung nicht zu erkennen“. Wie genau diese Bilder aussehen, dafür möchte TollCollect allerdings leider auch kein Beispielbild zur Verfügung stellen …
- Die Frage, wie hoch die Fehlerquoten (false-positive, false-negative …) bei den TollCollect-Identifizierungen von KFZ-Kennzeichen sind, kann oder möchte TollCollect bis dato nicht beantworten.
- Es gibt 35 mobile Mautkontrollanlagen (also verfahrbare, kurzfristig inbetriebnehmbare Kontrollanlagen inkl. KFZ-Kennzeichen-Scanner-Funktion) bundesweit. Dieses teilte uns der BAG-Pressesprecher auf eine Nachfrage im Rahmen einer Pressekonferenz vom Juni 2018 mit. Ob es inzwischen mehr oder weniger Anlagen dieser Art geworden sind möchte uns das BAG auch auf mehrfaches Nachfragen hin nicht beantworten und windet sich mit einer stets gleichen Wortphrase auf merkwürdige Weise aus diesen heraus. Nur so viel lässt sich dem Bundesamt entlocken: „Die mobilen Kontrollgeräte entsprechen zur Zeit nicht mehr dem neuesten Stand der Technik. Notwendige technische Anpassungen der mobilen Kontrollgeräte sind in Planung. Ob es eine Erhöhung der Anzahl der Geräte geben wird, wird sich während der Planung und erforderlichen technischen Weiterentwicklung zeigen.“
- Dem BMVI haben wir (auf Bitte von TollCollect hin) die Frage gestellt, ob es im Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) (oder sonstwo) eine Art Ewigkeitsgarantie für das stets betonte Versprechen gibt, dass die im Zuge der Mautkontrolle erfassten Daten (und die dafür installierte Technik) nicht per Änderung von Gesetz oder Verträgen doch für andere Zwecke als ausschließlich zur Erhebung und Durchsetzung der LKW-Mautgebühren eingesetzt werden können/dürfen. Auch hierzu windet sich das Ministerium um den Kern unserer Frage herum bzw. lässt diesen unbeantwortet. Daraus lässt sich nur schlussfolgern: Eine solche Ewigkeitsgarantie gibt es nicht. Eine formell jederzeit mögliche Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (§ 7 Abs. 2 BFStrMG) und alle bisherigen hochheiligen Versprechungen wären perdu.