Die bundesweit erste (nicht unumstrittene) Pilotanlage einer Streckabschnitts-Geschwindigkeitskontroll-Anlage (anglifizierend als „Section Control“ oder unsinnigerweise auch als „Streckenradar“ bezeichnet) wurde in 2015 errichtet und offiziell am 19.12.2018 in Betrieb genommen. Seit dem 14.1.2019 werden Bußgelder an diejenigen Kraftfahrer ausgestellt, die im 2,2 km langen Streckenabschnitt im rechnerischen Durchschnitt schneller als erlaubt gefahren sind.
Doch tatsächlich war die Überwachungsanlage schon seit Juni 2015 in Betrieb, im so genannten „Testbetrieb“, wie uns die PTB Braunschweig auf Nachfrage hin mitteilte:
„In dieser Phase nahm die Anlage bereits Messungen vor, aber ohne dass es für die Fahrzeugführer erkennbar war. Es erfolgte keine Weiterleitung der Daten. Die Daten wurden nur durch die PTB verwendet, um die Baumusterprüfungen durchzuführen.“
Autofahrer, die diese Teststrecke passierten wurden also erfasst, wenn auch (angeblich) „nur“ zu Baumusterprüf- und Eichzwecken.
Derweil werden noch keine Woche nach Inkrafttreten des Wirk-Testbetriebs schon die ungeduldigen Stimmen laut, derartige Anlagen bundesweit zu installieren.
Eine Klage gegen die Pilotanlage befindet sich in Vorbereitung.