Nachtrag zur noNPOG-Demo vom 8.12.2018: Unklarheiten zu polizeilichen Demoereignissen / Polizei-Videos von der Demo / Über den Einsatz ziviler Polizeibeamte bei Demos

Nach dem Vorbeizug der Demo am 8.12.2018 in der Luisenstraße, nach dem „Vorfall“.

Am 8.12.2018 fand in Hannover die zweite Großdemonstration gegen das für Niedersachsen geplante neue Polizeigesetz statt. Wenige Tage danach stellten wir der Pressestelle der Polizei Hannover ein paar Fragen im Nachgang zu dieser Versammlung und baten um baldige Beantwortung. Nun – sechs Wochen (!) später – erhielten wir Antworten von der Polizei.

Hier eine Zusammenfassung der Ergebnisse unserer Presseanfrage:

 

Es gab nach Angaben der Polizei eine Auseinandersetzung zwischen drei bis vier Personen aus der Demonstrationen und einem am Rand stehenden Menschen in der Luisenstraße, als sich die Versammlung dort entlangbewegte. Ob es sich bei der einzelnen Person (siehe Bild) um einen Menschen mit rechtem Hintergrund handelt oder nicht, wie hier und da zu hören ist, dazu äußert sich die Polizei nicht. Der Vorgang bleibt insofern auch eineinhalb Monate nach der Demo für die Öffentlichkeit weiter im Unklaren.

 

Beim Vorbeizug der Demo an der (derzeit aufgrund von Umbaumaßnahmen nicht besetzten) berüchtigten Polizeiinspektion Hannover-Mitte ist diese nach Angaben der Polizei ebenfalls aus dem Demonstrationszug heraus beworfen worden. Die Polizei selber schreibt dazu in einer Pressemitteilung vom 8.12.2018:

„Drüber hinaus warfen Unbekannte in der Herschelstraße einen noch nicht näher bestimmten Gegenstand in Richtung des derzeit leerstehenden Gebäudes der Polizeiinspektion Mitte. Ein Schaden entstand nicht.“

Die beherrschende Lokalzeitung Hannovers, die HAZ, meldete hingegen ebenfalls am Tag der Demo:

„Als der Demonstrationszug vor der Polizeiwache in der Herschelstraße vorbeizog, wurde das Gebäude mit mindestens einer Farbkugel beworfen.“

Auch die Antworten auf unsere Nachfragen hierzu bleiben im Wesentlich inhaltsarm- oder frei. Die Polizei spricht, dass man „Scherben eines Tongefäßes gefüllt mit rötlichem Pulver“ gefunden habe.

Unklar bleibt, um was es sich dabei genau handelt und ob diese Scherben tatsächlich die Reste dessen sind, was die Polizei als Wurf aus der Demo heraus beobachtet haben will.

Bemerkenswert bleibt immerhin, dass die HAZ angeblich mehr als die Polizei zu wissen meint und auch, dass diese Zeitung unsachlich von „mindestens einer Farbkugel“ schreibt und damit suggeriert, dass es auch mehrere Gegenstände gewesen sein könnten. Nüchterne Berichterstattung geht anders. [Anmerkung der Redaktion: Was nicht bedeutet, dass wir diese Nüchternheit für unsere eigenen Beiträge reklamieren dürften …]

 

Ja, die Polizei hat die Demonstration vom 8.12.2018 mit Bild und Ton aufgenommen und gespeichert. „Temporär“ – so versucht die Behörde diese Maßnahme verbal zu beschwichtigen.

 

Als Grund für den Einsatz zivil gekleideter (also verdeckt arbeitender!) Polizeibeamten an und in Demonstrationen sei – so die Polizei Hannover – die „Aufklärung von Gefahrenentwicklungen“ und die „Identifizierung von Straftätern“.

Nach Angaben der Polizei Hannover würden sich „Polizeibeamte in bürgerlicher Kleidung den Demonstrationsleitern persönlich vorstellen.“ Demonstrierenden gegenüber müssten sie dieses aber nicht tun!

Die Interpretation der letzten Aussage bzw. Behauptung gehört gerichtlich interpretiert und überprüft:

Eine im Rahmen unserer Demonstrationsbeobachtung angesprochene Person, die aufgrund ihres Verhaltens mutmasslicherweise der Gruppe „bürgerlich gekleideter Polizeibeamter“ zuzuordnen gewesen ist, hat auf konkrete Nachfrage durch uns die Zugehörigkeit zur Polizei ausdrücklich verneint.

Es stellt sich die Frage, wie an dieser Stelle Rechtsschutz eingeklagt bzw. praktiziert werden kann.

 

Zum Thema unterschiedlicher Interpretationen der Demoteilnehmerzahlen hatten wir bereits am 8.12.2018 gebloggt.

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